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   BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85   

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BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85 (https://dejure.org/1986,72)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1986 - 3 C 9.85 (https://dejure.org/1986,72)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 (https://dejure.org/1986,72)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Magermilch

  • Wolters Kluwer

    Falsche Angabe - Unvollständige Angabe - Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hjil.de PDF, S. 44 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Wirtschaftsverwaltungsrecht, Ernährungswirtschaft, Subventionen; Verwaltungsverfahrensrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 357
  • NVwZ 1987, 44
  • DVBl 1986, 1204
  • DÖV 1986, 1062
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 05.03.1980 - 265/78

    Ferwerda

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Demgemäß hat auch der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Streitigkeiten über die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen von den nationalen Gerichten in Anwendung des nationalen Rechts zu entscheiden sei, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehlt (vgl. Urteile vom 5. März 1980 - Rs. 265/78 - in EuGHE 1980, 617 und vom 12. Juni 1980 - Rs. 119 u. 126/79 - in EuGHE 1980, 1863).

    Durch Gemeinschaftsrecht werde regelmäßig bestimmt, daß den nationalen Behörden zwar hinsichtlich der Frage, ob zu Unrecht gewährte Beihilfen zurückzufordern sind, kein Ermessensspielraum eingeräumt ist (vgl. Urteil vom 21. September 1983 - Rs. 205 bis 215/82 - in EuGHE 1983, 2633), jedoch stehe das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die für den Ausschluß einer Rückforderung von zu Unrecht gewährten Beihilfen auf Kriterien wie den Vertrauensschutz oder den Wegfall der Bereicherung abstellen (vgl. Urteil vom 5. März 1980 a.a.O. und Urteil vom 21. September 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Das Verwaltungsgericht ist bei seiner rechtlichen Beurteilung von der Annahme ausgegangen, die von der Beklagten zurückgenommenen Bescheide über die Gewährung der Magermilch-Beihilfe hätten nicht lediglich vorläufige Regelungen i.S. der Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 8.82 - (BVerwGE 67, 99 [BVerwG 14.04.1983 - 3 C 8/82]) enthalten, sondern damit seien endgültige Regelungen getroffen worden, die allerdings unter den Vorbehalt des Ergebnisses der noch durchzuführenden Betriebsprüfung gestellt gewesen seien.

    Das Verwaltungsgericht hat dies jedenfalls in bezug auf diejenigen Umstände, auf welche die Beklagte die Rücknahme gestützt hat, bejaht und angenommen, sie seien insoweit keine sogenannten "vorläufigen Verwaltungsakte" gewesen, also keine Verwaltungsakte, deren Regelungsinhalt nur dahin geht, daß der Begünstigte die ihm gewährte Leistung nur vorläufig bis zum Erlaß des abschließenden Verwaltungsakts behalten darf (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 8.82 - a.a.O.).

  • EuGH, 12.06.1980 - 119/79

    Lippische Hauptgenossenschaft u.a. / BALM

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Demgemäß hat auch der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Streitigkeiten über die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen von den nationalen Gerichten in Anwendung des nationalen Rechts zu entscheiden sei, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehlt (vgl. Urteile vom 5. März 1980 - Rs. 265/78 - in EuGHE 1980, 617 und vom 12. Juni 1980 - Rs. 119 u. 126/79 - in EuGHE 1980, 1863).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Durch Gemeinschaftsrecht werde regelmäßig bestimmt, daß den nationalen Behörden zwar hinsichtlich der Frage, ob zu Unrecht gewährte Beihilfen zurückzufordern sind, kein Ermessensspielraum eingeräumt ist (vgl. Urteil vom 21. September 1983 - Rs. 205 bis 215/82 - in EuGHE 1983, 2633), jedoch stehe das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die für den Ausschluß einer Rückforderung von zu Unrecht gewährten Beihilfen auf Kriterien wie den Vertrauensschutz oder den Wegfall der Bereicherung abstellen (vgl. Urteil vom 5. März 1980 a.a.O. und Urteil vom 21. September 1983 a.a.O.).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Mithin gehört die grundsätzliche Möglichkeit, gegenüber der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte ein Recht auf Vertrauensschutz geltend zu machen, zu den im Rechtsstaatsprinzip verfassungskräftig verankerten Geboten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - in BVerfGE 59, 128-152 -).
  • BVerwG, 20.04.1978 - 3 C 9.77

    Lastenausgleichsrecht - Vertrauenschutz - Rechtswidriger Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Der Senat hat dabei auch im einzelnen dargelegt, nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten diese Abwägung zu erfolgen hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 - sowie vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 27.84 - in Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 60 und Nr. 76).
  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Dagegen hat der vom Verwaltungsgericht angeführte Rechtsgedanke, wie er in dem von ihm genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 - BVerwG 4 C 235.56 - (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) für einen lastenausgleichsrechtlichen Sachverhalt zum Ausdruck gekommen war, daß trotz unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Begünstigten ein Recht auf Vertrauensschutz bestehen könne, wenn die Behörde für die rechtliche Beurteilung nicht auf diese Angaben angewiesen war und von Amts wegen eigene Ermittlungen vorzunehmen hatte, im Verwaltungsverfahrensgesetz keinen Niederschlag gefunden.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 3 C 27.84

    Lastenausgleichsrecht - Vertrauensschutz - Geldleistung - Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Der Senat hat dabei auch im einzelnen dargelegt, nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten diese Abwägung zu erfolgen hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 - sowie vom 9. Mai 1985 - BVerwG 3 C 27.84 - in Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 60 und Nr. 76).
  • BVerwG, 28.03.1985 - 3 C 62.84

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Sprungrevision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Im übrigen spricht für diese Auslegung auch der Umstand, daß die Erklärung der Klägerin erst abgegeben worden ist, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts ergangen und ihr auch - am 26. November 1984 - zugestellt worden war (also anders als im Beschluß des Senats vom 28. März 1985 - BVerwG 3 C 62.84 - in Buchholz 310 § 134 Nr. 29).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84

    Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Apotheker - Berufsordnung - Werbung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
    Im Hinblick auf dieses Schreiben kann die Antwort der Klägerin nur als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision gemäß § 134 Abs. 1 VwGO verstanden werden (im Ergebnis ebenso das Urteil des Senats vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 -).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Die Befugnis der Behörde, deswegen eine lediglich vorläufige Regelung zu treffen, war gerade für den Sachbereich des Subventionsrechts drei Jahre vor Erlass des Zuwendungsbescheides vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich anerkannt (Urteil vom 14. April 1983 BVerwG 3 C 8.82 BVerwGE 67, 99 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 73) und kurz zuvor nochmals bekräftigt worden (Urteil vom 14. August 1986 BVerwG 3 C 9.85 BVerwGE 74, 357 = Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 66 S. 138 f.; vgl. noch Urteil vom 20. Juni 1991 BVerwG 3 C 6.88 Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 100; Dickersbach, NVwZ 1993, 846 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Zwar handelt es sich bei der Regelung der Voraussetzungen und Folgen einer Einbürgerungsrücknahme nicht allein um Verwaltungsverfahrensrecht im Sinne des Art. 84 Abs. 1 GG, sondern auch um materielles Staatsangehörigkeitsrecht (vgl. BVerwGE 74, 357 ; BVerwG, Beschluss vom 9. März 1988, NJW 1988, S. 2552), für das nach Art. 73 Nr. 2 GG eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht.
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG ist schließlich nicht bereits dann unanwendbar, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 und vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 33).
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