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   BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51 - 52.85, 8 C 51.85, 8 C 52.85   

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BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51 - 52.85, 8 C 51.85, 8 C 52.85 (https://dejure.org/1986,122)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1986 - 8 C 51 - 52.85, 8 C 51.85, 8 C 52.85 (https://dejure.org/1986,122)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1986 - 8 C 51 - 52.85, 8 C 51.85, 8 C 52.85 (https://dejure.org/1986,122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verteilungsmaßstab - Abrechnungsgebiet - Hinterlegungsgrundstücke - Beitragsfähiger Aufwand - Frontlänge - Geschoßflächen - Mehrbelastung - Anliegergrundstücke - Erschließung - Anbaustraße - Baurecht - Grundstücks-Verbindung - Unbefahrbare Wohnwege

  • Wolters Kluwer

    Maßstab zur Verteilung des Erschließungsaufwands - Beitragsbelastung von Anliegergrundstücken und Hinterliegergrundstücken - Erschließung zufahrtloser Hinterliegergrundstücke

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach Geschoßflächen bemessenden Verteilungsmaßstabs; Unzulässigkeit bei erheblichen Mehrbelastung der Anliegergrundstücke; Ausnahmsweise ausreichende Erschließung von Hinterliegergrundstücken durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 149
  • NJW 1987, 793
  • ZIP 1986, 1129
  • NVwZ 1986, 1023
  • ZMR 1986, 326
  • DVBl 1986, 774
  • DÖV 1987, 27
  • BauR 1986, 565
  • ZfBR 176, 183
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Da der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und der durch eine Anbaustraße vermittelte Erschließungsvorteil in dem besteht, was die jeweilige "Erschließungs(anlage) für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit (Nutzung) des Grundstücks hergibt" (Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 [10] m. weit. Nachw.), wäre es schwer verständlich und wohl auch mit Blick auf den Gleichheitssatz bedenklich, wenn das Erschließungsbeitragsrecht zu Lasten anderer (insbesondere der Anlieger-)Grundstücke die durch eine Straße lediglich zugänglichen (insbesondere Hinterlieger-) Grundstücke als im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG nicht erschlossen auch dort behandelte, wo das Bebauungsrecht für die Bebaubarkeit des Grundstücks mehr als eine Zugänglichkeit nicht verlangt.

    Denn das Ausmaß des jeweiligen Erschließungsvorteils richtet sich nach dem Umfang der zugelassenen Ausnutzbarkeit des Grundstücks und der ihr korrespondierenden Möglichkeit der Inanspruchnahme der Erschließungsanlage (vgl. etwa Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 [302]).

  • BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64

    Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle Berliner

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Der Vorbehalt in Nr. 4 des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 (VOBl BZ S. 416) schließt jedoch für das Verhältnis zwischen Berliner Gesetzen und dem Bundesrecht die sich aus Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG ergebende Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts aus (vgl. Urteil vom 28. Juni 1966 - BVerwG II C 10.64 - BVerwGE 24, 235 [238] mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa das Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 [37]) - auf die Besonderheiten der Zweiterschließung kommt es hier nicht an (vgl. dazu einerseits das Urteil vom 7. Oktober 1977 a.a.O. und andererseits das Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 [44 f.]) - in seinem Urteil vom 26. September 1983 a.a.O. S. 43 bekräftigt, daß bei Anbaustraßen (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) das "Vorliegen einer Erschließung im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG ... davon ab(hängt), ob ... tatsächlich wie rechtlich gewährleistet" ist, "daß - gegebenenfalls (bei Hinterliegergrundstücken) unter Inanspruchnahme eines vermittelnden privaten Zuwegs - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grundstücksgrenzen herangefahren werden kann und so den (anliegenden) Grundstücken im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt geboten wird".
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa das Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 [37]) - auf die Besonderheiten der Zweiterschließung kommt es hier nicht an (vgl. dazu einerseits das Urteil vom 7. Oktober 1977 a.a.O. und andererseits das Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 [44 f.]) - in seinem Urteil vom 26. September 1983 a.a.O. S. 43 bekräftigt, daß bei Anbaustraßen (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) das "Vorliegen einer Erschließung im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG ... davon ab(hängt), ob ... tatsächlich wie rechtlich gewährleistet" ist, "daß - gegebenenfalls (bei Hinterliegergrundstücken) unter Inanspruchnahme eines vermittelnden privaten Zuwegs - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grundstücksgrenzen herangefahren werden kann und so den (anliegenden) Grundstücken im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt geboten wird".
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Der für das Abgabenrecht allgemein entwickelte Grundsatz der Typengerechtigkeit, der es dem Normgeber gestattet, im Zuge verallgemeinernder und pauschalierender Regelung die Besonderheiten atypischer Konstellationen zu vernachlässigen (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [102]) scheidet aus, weil - zumal bei einer Stadt wie Berlin - keine Rede davon sein kann, daß das Auftreten von Abrechnungsgebieten mit einer namhaften Zahl erschlossener Hinterliegergrundstücke atypisch wäre.
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Ein ihn in Anspruch nehmender Rechtfertigungsversuch (vgl. dazu etwa Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 [243]) muß bereits daran scheitern, daß § 8 Abs. 1 Satz 1 EBG, soweit hier interessiert, einen Vorzug an Verwaltungspraktikabilität nicht auf seiner Seite hat.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler das Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [4]) gebieten die §§ 131 und 132 Nr. 2 BBauG dem Satzungsgeber, die Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands vollständig, d.h. für alle in dem jeweiligen Gemeindegebiet in Betracht kommenden Erschließungsfälle, zu regeln.
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Läßt das Bebauungsrecht ausnahmsweise für die Bebaubarkeit eines Grundstücks eine im Vergleich zur Zufahrt mindere Erreichbarkeit des Grundstücks - d.h. praktisch: seine unmittelbare Erreichbarkeit nur für Fußgänger (Zugang) - genügen, so vermindert sich auch die von § 131 Abs. 1 BBauG ausgehende Anforderung entsprechend (vgl. zu der darin zum Ausdruck kommenden Abhängigkeit des Erschließungsbeitragsrechts vom Baurecht vor allem das Urteil vom 14. Januar 1983 - BVerwG 8 C 81.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 85 S. 32 [36 f.]).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Erschließung in diesem Sinne erfordert (bei Straßen) grundsätzlich, daß von der Straße zum Grundstück Zufahrt genommen werden kann, weil - im Grundsatz - nur so gesichert ist, "daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind" (Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 136 [137]).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
    Verletzungen dieses Gebots führen nicht erst wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb zur Rechtswidrigkeit der Heranziehung, weil § 131 Abs. 2 BBauG solche vorteilsungerechten Maßstäbe nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 [92 f.]).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Dieses beschränkt sich in seiner dafür in Anspruch genommenen Passage (a.a.O. S. 112) vielmehr auf Zitate aus früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 35, 37 und 38.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 47 S. 50 sowie vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ), die ihrerseits nur die soeben dargestellten Ausführungen im Urteil vom 10. Juni 1981 in Bezug nehmen, und enthält deshalb nichts anderes als die verkürzte Wiedergabe dieser bisherigen Rechtsprechung.

    Da sich bei diesem Verständnis des von einer beitragsfähigen Erschließungsanlage bewirkten Erschließungsvorteils dessen Ausmaß ganz allgemein einer rechnerisch exakten Ermittlung entzieht, ist die Annahme gerechtfertigt, dass Grundstücken von vergleichbarer Größe und Ausnutzbarkeit durch die von einer Anbaustraße bewirkte Erschließung grundsätzlich annähernd gleiche Vorteile verschafft werden (BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 a.a.O. S. 157).

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Er hat dies aus der Abhängigkeit des Erschließungsbeitragsrechts vom Bebauungsrecht hergeleitet und namentlich in BVerwGE 74, 149 (154 f.) ausgeführt, das Bebauungsrecht mache in allen seinen Vorschriften die Zulässigkeit der Ausführung baulicher Anlagen von der Sicherung u. a. der verkehrlichen Erschließung abhängig (§§ 30 ff. BBauG).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).
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