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   BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84   

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BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84 (https://dejure.org/1986,77)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1986 - 4 C 30.84 (https://dejure.org/1986,77)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 4 C 30.84 (https://dejure.org/1986,77)
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Erschließungsangebot III

§ 35 Abs. 2 BauGB, zu den Voraussetzungen, unter denen die Gemeinde ausnahmsweise verpflichtet ist, das Erschließungsangebot eines Privaten zur Ermöglichung eines Vorhabens im Außenbereich anzunehmen, § 123 Abs. 4 BauGB;

§ 65 Abs. 2 VwGO, trotz unterlassener notwendiger Beiladung keine Urteilsaufhebung, wenn die gerichtliche Entscheidung den Beizuladenden letztlich nicht beeinträchtigt

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung einer irrtümlich für den Innenbereich erteilten Teilungsgenehmigung; Ablehnung eines für ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben abgegebenes Erschließungsangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht der Gemeinde - Erschließungsangebot - Nicht privilegiertes Vorhaben - Außenbereich - Beeinträchtigung öffentlicher Belange

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 19
  • NJW 1986, 2775
  • NVwZ 1986, 917 (Ls.)
  • DVBl 1986, 682
  • DÖV 1986, 699
  • JR 1986, 277
  • BauR 1986, 421
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    Das hat der Senat zuletzt im Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - (DVBl 1986, 186 ) ausgeführt.

    Das hat der Senat im Urteil vom 30. August 1985 (a.a.O.) in der Aussage zum Ausdruck gebracht, die Mindestanforderungen an die Sicherung der Erschließung vom jeweiligen Vorhaben abhängig zu machen, folge auch aus dem Sinn und Zweck der Privilegierung gerade der Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

    Diese Frage ist zu bejahen: Der Senat hat im schon erwähnten Urteil vom 30. August 1985 (a.a.O.) ausgeführt, von einer Verdichtung der Erschließungspflicht im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts könne voraussetzungsgemäß nur im Innenbereich, nicht aber im Außenbereich gesprochen werden.

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    Das ändert sich auch dann nicht, wenn der Kläger mit seinem Genehmigungsanspruch unterliegt; denn die Notwendigkeit der Beiladung, über die die Tatsacheninstanz (vgl. § 142 VwGO ) zu entscheiden hat, kann nicht davon abhängen, wie ihr künftiges - zudem nicht rechtskräftiges - Urteil lautet (vgl. Urteil vom 10. März 1964 - BVerwG 2 C 97.61 - BVerwGE 18, 124 [127 f.]; Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3 = DVBl 1966, 792 = BayVBl 1966, 421 ).

    Es soll vermieden werden, daß ein am streitigen Rechtsverhältnis beteiligter Dritter, auf den sich ohne Beteiligung an dem Prozeß die Rechtskraft des Urteils nicht erstreckt, "die Fragen, über die zwischen den bisherigen Streitbeteiligten rechtskräftig entschieden ist, erneut zur gerichtlichen Prüfung stellen und möglicherweise eine abweichende Entscheidung erlangen" kann (Urteil vom 10. März 1964, a.a.O.), oder daß "die Beklagte zu einer ihr potentiell unmöglichen Leistung verurteilt" wird, wenn die ihr auferlegte Verpflichtung nicht zugleich auch im Verhältnis zu dem am Rechtsverhältnis Beteiligten wirksam werden würde (Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 [35]).

    Im Urteil vom 10. März 1964 (a.a.O.) hielt der 2. Senat eine Rechtskrafterstreckung eines die (Konkurrenten-) Klage auf Beförderung in ein höheres Amt abweisenden Urteils auf den - statt des Klägers beförderten - Dritten für geboten, damit dieser die zwischen den bisherigen Streitbeteiligten bereits rechtskräftig entschiedene Frage nicht erneut zur gerichtlichen Prüfung stellen könne.

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    Es soll vermieden werden, daß ein am streitigen Rechtsverhältnis beteiligter Dritter, auf den sich ohne Beteiligung an dem Prozeß die Rechtskraft des Urteils nicht erstreckt, "die Fragen, über die zwischen den bisherigen Streitbeteiligten rechtskräftig entschieden ist, erneut zur gerichtlichen Prüfung stellen und möglicherweise eine abweichende Entscheidung erlangen" kann (Urteil vom 10. März 1964, a.a.O.), oder daß "die Beklagte zu einer ihr potentiell unmöglichen Leistung verurteilt" wird, wenn die ihr auferlegte Verpflichtung nicht zugleich auch im Verhältnis zu dem am Rechtsverhältnis Beteiligten wirksam werden würde (Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 [35]).

    In dem durch Urteil vom 26. Oktober 1978 (a.a.O.) entschiedenen Fall hätte die Verpflichtung, die dem Beklagten in dem mit der Revision angegriffenen Urteil auferlegt war, nicht ohne Mitwirkung eines Dritten erfüllt werden können.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    Diese rechtlichen Folgen treten jedoch nicht ein, wenn die höhere Verwaltungsbehörde an der Versagung der Baugenehmigung nicht mitgewirkt hat (und auch nicht mitzuwirken brauchte, weil nach § 36 BBauG nur die E r t e i l u n g der Genehmigung der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf) und wenn die Revision zur Bestätigung eines Berufungsurteils führt, das die Versagung einer Baugenehmigung billigt (vgl. auch Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - DVBl 1984, 91 [92]).

    Entscheidend für die Annahme des erkennenden Senats im hier zu entscheidenden Fall, das Unterbleiben der notwendigen Beiladung wirke sich auf das Berufungsurteil nicht aus und der Verfahrensfehler wirke nicht in die Revisionsinstanz fort, ist nicht allein der Umstand, daß das Revisionsverfahren zur Bestätigung der Klageabweisung führt (wie das der 7. Senat im Urteil vom 2. September 1983 a.a.O. in einer die Entscheidung nicht tragenden Aussage bereits für ausreichend hält), sondern daß darüber hinaus eine den geltend gemachten Anspruch des Klägers betreffende Entscheidung der - nicht beigeladenen - Drittbehörde zu keinem Zeitpunkt ergangen und somit auch nicht Gegenstand des Verwaltungsstreitverfahrens geworden ist.

  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    Der Entscheidung vom 27. März 1963 - BVerwG 5 C 96.62 - (BVerwGE 16, 23 ) lag ein Fall zugrunde, in dem der 5. Senat eine Rechtskrafterstreckung auch des das Klagebegehren eines Miterben abweisenden Urteils auf nicht beigeladene andere Miterben für geboten hielt.

    Es handelte sich somit um Fälle, in denen der durch das Unterbleiben der notwendigen Beiladung entstandene Verfahrensmangel "auf das Verfahren in der Revisionsinstanz derart fortwirkt, daß ein auf die Sache eingehendes Revisionsurteil nicht möglich ist" (Urteil vom 27. März 1963 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    Zwar war der Freistaat Bayern, da eine Baugenehmigung für ein nicht bevorzugtes Vorhaben im Außenbereich gemäß §§ 35 Abs. 2, 36 Abs. 1 Satz 3 BBauG nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erteilt werden darf, gemäß § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 61.70 - BVerwGE 42, 8 [11] m.w.N.); die höhere Verwaltungsbehörde selbst ist nach bayerischem Landesrecht (vgl. § 61 Nr. 3 VwGO ) nicht fähig, am verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt zu sein.
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    In den Entscheidungen des 1. Senats vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 56.79 - (Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 2, BVerwGE 67, 173 ) und vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - (Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24) handelte es sich um Fälle, in denen der zur Mitwirkung an der Entscheidung berufene Bundesminister des Innern im Verwaltungsverfahren seine Zustimmung versagt hatte und der Einbürgerungsantrag deswegen abgelehnt worden war.
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    Eine Ausnahme ist auch dann nicht zu machen, wenn die Behörde sowohl die Lage des zu teilenden Grundstücks im Innen- oder Außenbereich als auch die Genehmigungsbedürftigkeit wegen der nur vom Käufer erklärten Bebauungsabsicht (zur Genehmigungsbedürftigkeit der im Jahre 1974 vorgenommenen Teilung nach § 19 BBauG 1960 vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311 [318 ff.]) falsch einschätzt, und zwar auch nicht im Hinblick auf den besonderen Zweck des Bodenverkehrsrechts.
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    Der Freistaat Bayern ist als notwendig beizuladender Beteiligter an dem Rechtsverhältnis auch nicht durch die als Vertreterin des öffentlichen Interesses beteiligte Landesanwaltschaft vertreten worden; denn in dieser Eigenschaft hat die Landesanwaltschaft gerade nicht Beteiligteninteressen wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 129.67 - BVerwGE 36, 188 [191 f.]).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
    In den Entscheidungen des 1. Senats vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 56.79 - (Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 2, BVerwGE 67, 173 ) und vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - (Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24) handelte es sich um Fälle, in denen der zur Mitwirkung an der Entscheidung berufene Bundesminister des Innern im Verwaltungsverfahren seine Zustimmung versagt hatte und der Einbürgerungsantrag deswegen abgelehnt worden war.
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Insoweit bedarf es ferner der (notwendigen) Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB, § 65 Abs. 2 VwGO, vgl. BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]), die im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden kann (§ 142 VwGO).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Beizupflichten ist dem Ansatz, für den sich der Verwaltungsgerichtshof zutreffend auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft (siehe zum Folgenden die Urteile vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11 S. 20, vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 8 f., vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 S. 28, vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 27 f., vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 [BVerwG 28.10.1981 - 8 C 4/81] , vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 21, vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 138 f., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 6, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84] , vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86] und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 <169, 171 [BVerwG 03.05.1991 - 8 C 77/89]und 173>; Beschlüsse vom 2. Februar 1978 - BVerwG 4 B 122.77 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 16 S. 7 und vom 8. Mai 1991 - BVerwG 8 B 38.91 - S. 5 ): § 123 Abs. 3 BauGB zieht (ebenso wie die ihm vorangegangene Regelung in § 123 Abs. 4 BBauG) mit seiner Absage an das Bestehen von Ansprüchen auf Erschließung nur die Konsequenz daraus, daß es nach § 123 Abs. 1 BauGB/BBauG an einer (hinreichend substantiierten) Pflicht fehlt, der ein Anspruch korrespondieren könnte.
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    In tatsächlicher Hinsicht hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen, vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob die vorhandenen Wirtschaftswege den gesetzlichen Anforderungen genügten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ).
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