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   BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84   

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https://dejure.org/1986,16
BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84 (https://dejure.org/1986,16)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1986 - 4 C 31.84 (https://dejure.org/1986,16)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1986 - 4 C 31.84 (https://dejure.org/1986,16)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einholung einer Baugenehmigung - Errichtung übertägiger Bergbauanlagen - Betriebszulassungsverfahren - Rohstoffsicherung - Bauaufsichtsbehörde - Verbot bergbaulicher Anlagen - Dispens - Kompetenz - Immissionsschutzrecht - Genehmigungsversagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 315
  • NJW 1987, 1713
  • NVwZ 1987, 789 (Ls.)
  • DVBl 1986, 1272
  • DVBl 1986, 1273
  • DVBl 1986, 1275
  • DÖV 1897, 293
  • DÖV 1987, 293
 
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Wird zitiert von ... (248)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
    § 22 BImSchG konkretisiert für die im Sinne des § 4 Abs. 1 BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG für genehmigungsbedürftige (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74, 78 - und - BVerwG 4 C 18.80 - ) - die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht.
  • BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82

    Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
    Auf der anderen Seite stehen Immissionsschutz- und Bebauungsrecht in Wechselwirkung zueinander derart, daß die Schutzwürdigkeit eines Gebiets sich nach dem bemißt, was dort planungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155 = DÖV 1982, 906).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

    Denn ein Verwaltungsakt, der nicht selbst Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung ist, entfaltet, soweit er nicht aufgehoben ist, mit der in ihm verbindlich mit Wirkung nach außen getroffenen Regelung Bindungswirkung auch gegenüber anderen Behörden und Gerichten (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - BVerwGE 117, 351 ).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Damit ist jedoch für denjenigen nichts gewonnen, der - wie nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Kläger - unterhalb dieser Grenze durch Immissionen beeinträchtigt wird, aber möglicherweise in einem Maße, das er gemäß § 906 BGB von einem Nachbarn nicht hinzunehmen hätte und gegen das er sich auch im Falle der Genehmigung einer Anlage unter Berufung auf die drittschützende Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 22 Abs. 1 BImSchG mit einer Klage vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich wehren könnte (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313; Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58; Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315, 327); denn § 906 BGB und auch §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 22 BImSchG setzen die Grenze, ab der Immissionen nicht mehr zu dulden und deshalb rechtswidrig sind, unterhalb der Gesundheitsschädigung und unterhalb des schweren und unerträglichen Eingriffs in das Eigentum an.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Das entspricht der inneren Wechselbeziehung, in der Bebauungsrecht und Immissionsschutzrecht zueinander stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84], vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 36, vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254, vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 77/87] und vom 24. April 1991 - BVerwG 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 [BVerwG 24.04.1991 - 7 C 12/90]).
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