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   BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84   

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BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84 (https://dejure.org/1986,665)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 (https://dejure.org/1986,665)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 2 C 33.84 (https://dejure.org/1986,665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland - Einverständnis - Rahmenrechtliche Mindestanforderungen - Laufbahnbefähigung - Vorbildung - Wissenschaftliche Hochschule - Laufbahn im höheren Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehrbefähigung - Versetzung in ein anderes Bundesland - Vorbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 133
  • NVwZ 1987, 599
  • DVBl 1987, 417
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder räumen einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; 68, 109 [BVerwG 18.10.1983 - 9 C 158/80]) oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein.

    Gemäß der Art. 33 Abs. 2 GG ausformenden, einheitlich und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]) besitzt die Befähigung für entsprechende Laufbahnen bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes, wer unter den Voraussetzungen der §§ 13, 14, 14 a und 14 b die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80

    Anerkennung von Lehramtsprüfungen - Vorgeschriebene Vorbildung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Nach Maßgabe des § 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG F. 1977, der lediglich einen im Beamtenlaufbahnrecht geltenden selbstverständlichen Grundsatz wiedergibt und deshalb auch im vorliegenden Falle zu berücksichtigen ist, muß die Vorbildung geeignet sein, in Verbindung mit der laufbahnbezogenen Ausbildung im Vorbereitungsdienst die Befähigung für die betreffende Laufbahn zu vermitteln, wobei sich Inhalt und Umfang nach den Anforderungen bemessen, die sich aus den mit der jeweiligen Laufbahn verbundenen Aufgaben ergeben (BVerwGE 64, 142 [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 42/80]; vgl. auch § 13 Abs. 2 Nr. 4 BRRG F. 1977).

    Wie der erkennende Senat in der in BVerwGE 64, 142 (149) [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 42/80] abgedruckten Entscheidung ausgeführt hat, bestimmt sich nach Maßgabe dieser Berufsorientierung regelmäßig die Zuordnung der einzelnen niveaugleichen Vorbildungen zu den jeweiligen Beamtenlaufbahnen als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder räumen einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; 68, 109 [BVerwG 18.10.1983 - 9 C 158/80]) oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein.
  • BVerwG, 12.07.1963 - IV C 177.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Umstände, unter denen bei fehlerfreier Ermessensausübung nur eine Entscheidung, nämlich die Verpflichtung rechtmäßig wäre (vgl. u.a. BVerwGE 16, 214 [BVerwG 12.07.1963 - IV C 177/62]), sind im vorliegenden Falle nicht ersichtlich und werden auch von der Revision nicht geltend gemacht, so daß der Hauptantrag schon aus diesem Grunde keinen Erfolg haben kann.
  • BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81

    Umfang und Inhalt einer vorwirkenden Fürsorgepflicht des zukünftigen Dienstherren

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Klägers durch Beschluß gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - EntlG - aus den Gründen des erstinstanzlichen Urteils (Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG) zurückgewiesen und hat ergänzend ausgeführt: Der Senat nehme auf sein Urteil vom 11. November 1980 - IV 2087/79 - (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 2 B 14.81 -) Bezug.
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder räumen einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; 68, 109 [BVerwG 18.10.1983 - 9 C 158/80]) oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1980 - IV 2087/79

    Befähigung für Lehrerlaufbahn in einem anderen Bundesland

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Klägers durch Beschluß gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - EntlG - aus den Gründen des erstinstanzlichen Urteils (Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG) zurückgewiesen und hat ergänzend ausgeführt: Der Senat nehme auf sein Urteil vom 11. November 1980 - IV 2087/79 - (BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 2 B 14.81 -) Bezug.
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder räumen einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; 68, 109 [BVerwG 18.10.1983 - 9 C 158/80]) oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1985 - 6 A 66/84
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
    Da es sich um die Übernahme in den Dienst eines anderen Landes handelt, haben die Vorinstanzen mit Recht die Grundsätze herangezogen, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. auch BayVGH, Beschluß vom 23. Oktober 1980 - Nr. 179 III 78 - sowie OVG NW, Urteil vom 28. Mai 1985 - 6 A 66/84 - <DVBl. 1985, 1248>).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Demgegenüber ist die Einverständniserklärung eine Mitwirkungshandlung mittels sonstiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärung der aufnehmenden Behörde im Versetzungsverfahren (vgl. Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 C 33.84 - BVerwGE 75, 133 ).

    Sowenig der Dienstherr wegen des Antrags des Beamten oder wegen des Vorliegens der Einverständniserklärung eines aufnahmebereiten Dienstherrn verpflichtet ist, den Beamten zu versetzen, ist der Dienstherr, der den Beamten aufnehmen soll, gehalten, sein Einverständnis wegen der Versetzungsabsicht des Beamten oder des bisherigen Dienstherrn zur Übernahme des Beamten zu erteilen (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 3.85 - BVerwGE 78, 257 ).

    Deshalb sind auf die Versetzung die Grundsätze anzuwenden, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 a.a.O. S. 261; auch Urteil vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 ), ohne dass es darauf ankommt, ob es - etwa wegen einer mit der Versetzung verbundenen Beförderung - einer zusätzlichen Ernennung bedarf.

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Der Hilfsantrag entspricht insoweit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur beamtenrechterlichen Konkurrentenklage (BVerfGE 39, 334, 354; BVerwGE 75, 133, 135; BVerwGE 68, 109, 110).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Er entspricht insoweit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage (BVerfGE 39, 334, 354; BVerwGE 75, 133, 135; BVerwGE 68, 109, 110).
  • OVG Saarland, 24.08.1989 - 1 R 4/89

    Einstellung eines Studienrates ; Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis

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  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Er hat vielmehr seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, BVerwGE 75, 133; Urteil vom 23.9.2004 - 2 C 37.03 -, BVerwGE 122, 58; Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2001 - 2 MA 817/01 -, Nds. Rpfl. 2001, 418).

    Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder räumen nämlich einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 5.12.1988 - 6 P 6.86 -, ZBR 1989, 146).

    Da es sich im Falle einer Abordnung um die vorübergehende, im Falle einer Versetzung um die endgültige Übernahme in den Dienst eines anderen Landes handelt, sind jeweils die Grundsätze heranzuziehen, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. für Fälle der Versetzung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 23.9.2004, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 28.5.1985 - 6 A 66/84 -, DVBl. 1985, 1247; Bay. VGH, Beschluss vom 6.12.2004 - 3 CE 04.2651 -, juris).

    Diese Voraussetzung hat der Beigeladene - wie schon ausgeführt wurde - zu beachten (vgl. für Fälle der Versetzung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 23.9.2004, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 28.5.1985, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 6.12.2004, a. a. O.).

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Die Formulierung der Klageanträge war erkennbar an § 113 Abs. 5 VwGO ausgerichtet und entsprach insoweit der Rechtsprechung zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage (BVerfGE 39, 334, 354; BVerwGE 75, 133, 135; 68, 109, 110).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17

    Besetzungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn; hier: Einverständnis mit Umsetzung

    Die Einverständniserklärung ist eine Mitwirkungshandlung mittels sonstiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärung der aufnehmenden Behörde im Versetzungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, Juris).

    Dem entspricht es, dass der Beamte seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Mitwirkung an seiner Versetzung gegen den aufnehmenden Dienstherrn gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1983 - 4 S 1370/82 - nachgehend die Entscheidung des BVerwG vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, Juris, die das BVerwG auch nicht durch Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 - aufgegeben hat, in der diese mehrfach zitiert wird; vgl. auch GKÖD, K § 26 Rn. 30 sowie Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris).

    Auch er hat seine Entscheidung - lediglich -nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 - und vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 2 A 510/20

    Polizeidiensttauglichkeit; Anforderungen an die ärztliche Stellungnahme; Prognose

    Demgegenüber ist die Einverständniserklärung eine Mitwirkungshandlung mittels sonstiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärung der aufnehmenden Behörde im Versetzungsverfahren (vgl. Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 C 33.84 - BVerwGE 75, 133 ).

    Sowenig der Dienstherr wegen des Antrags des Beamten oder wegen des Vorliegens der Einverständniserklärung eines aufnahmebereiten Dienstherrn verpflichtet ist, den Beamten zu versetzen, ist der Dienstherr, der den Beamten aufnehmen soll, gehalten, sein Einverständnis wegen der Versetzungsabsicht des Beamten oder des bisherigen Dienstherrn zur Übernahme des Beamten zu erteilen (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 3.85 - BVerwGE 78, 257 ).

    Nach diesem Verständnis, dem sich der Senat anschließt, war die Klage gegen den die Versetzung ablehnenden Beklagten zu richten (anders offenbar noch BVerwG, Urt. v. 13. November 1986 - 2 C 33.84 -, juris Rn. 16 f., allerdings ohne nähere Begründung; vgl. zum Ganzen auch Woydera, a. a. O., § 15 BeamtStG, Rn. 13).

    Deshalb sind auf die Versetzung die Grundsätze anzuwenden, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 a.a.O. S. 261; auch Urteil vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 ) .

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 36.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Demgegenüber ist die Einverständniserklärung eine Mitwirkungshandlung mittels sonstiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärung der aufnehmenden Behörde im Versetzungsverfahren (vgl. Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 C 33.84 - BVerwGE 75, 133 ).

    Sowenig der Dienstherr wegen des Antrags des Beamten oder wegen des Vorliegens der Einverständniserklärung eines aufnahmebereiten Dienstherrn verpflichtet ist, den Beamten zu versetzen, ist der Dienstherr, der den Beamten aufnehmen soll, gehalten, sein Einverständnis wegen der Versetzungsabsicht des Beamten oder des bisherigen Dienstherrn zur Übernahme des Beamten zu erteilen (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 3.85 - BVerwGE 78, 257 ).

    Deshalb sind auf die Versetzung die Grundsätze anzuwenden, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 a.a.O. S. 261; auch Urteil vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 ), ohne dass es darauf ankommt, ob es - etwa wegen einer mit der Versetzung verbundenen Beförderung - einer zusätzlichen Ernennung bedarf.

  • VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380

    Stelle eines Sonderschulrektors für ein Sonderpädagogisches Förderzentrum

    Die Erteilung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der aufnehmenden Behörde (BVerwG, U.v. 13.11.1986 - 2 C 33.84 - juris Rn. 16, BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 27).

    So wie der Dienstherr auch bei Vorliegen aller gesetzlicher Voraussetzungen grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine vom Beamten beantragte Versetzungsverfügung zu erlassen, ist auch der aufnehmende Dienstherr grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Einverständnis zur Übernahme eines einem anderen Dienstherrn unterstehenden Beamten zu erteilen (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1986 a.a.O. Rn. 16).

    Insoweit gelten in prozessualer und materieller Hinsicht im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses (BVerwG, U.v. 13.11.1986 a.a.O.; OVG NW, B.v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 14 ff.).

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658

    Ablehnung der Versetzung auf eine Beförderungsstelle wegen Überschreitens der

  • BGH, 18.11.2004 - III ZR 347/03

    Amtspflichten bei der Überführung einer großen Anzahl Angestellter in eine

  • VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576

    Länderübergreifende Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Gesundheitliche

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

  • VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 69/19

    Antrag auf länderübergreifende Versetzung eines Beamten im Wege einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 67/14

    Gewährung von Trennungsentschädigung eines Beamten bei täglicher Rückkehr zum

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18

    Einstellung eines Proberichters aus einem anderen Bundesland; Bedeutung des

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Stellenbesetzung im Hinblick auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

  • BVerwG, 31.03.1989 - 2 B 25.89

    Ermessensentscheidung im Sinne des § 123 Abs. 2 S. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 68/14

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und einen Verpflegungszuschuss auf der

  • VG Gelsenkirchen, 14.07.2010 - 1 K 3939/08

    Bestenauslese, Bewerbungsverfahrensanspruch, Abordnung, Versetzung, Ausschreibung

  • VGH Bayern, 05.05.2003 - 3 B 98.1548

    Beamtenrecht, "Rücknahme" der Erklärung des Einverständnisses des aufnehmenden

  • LAG Sachsen, 01.03.2001 - 6 Sa 310/00

    Pflicht des Arbeitgebers zur Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87

    Beamtenrecht - Lehrer an öffentlichen Schulen - Unterschiedliche Laufbahnen in

  • VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01

    Anstellung; Anstellungsbewerber; Auswahl; Auswahlentscheidung; Beamter;

  • BVerwG, 23.03.1988 - 2 B 22.88

    Antrag auf Übernahme in den Schuldienst des Freistaates Bayern als Lehrerin an

  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2014 - 9 K 4775/12
  • VG Wiesbaden, 29.06.2011 - 1 K 666/10

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit: Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei anderen

  • BVerwG, 08.05.1989 - 2 B 11.89

    Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 B 24.87
  • BVerwG, 02.12.1988 - 2 B 166.88

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zurückweisung eines Bewerbers für

  • ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18

    Bewerbungsverfahren: Anforderungen an dienstliche Beurteilung

  • VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707/91

    Anspruch auf Einstellung in den höheren Justizdienst ; Zugang zum Richteramt;

  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 3 ZB 08.2289

    Länderübergreifende Versetzung einer Lehrerin

  • VG Braunschweig, 16.12.1998 - 7 B 7616/98

    Anspruch auf Einbeziehung in ein Bewerberauswahlverfahren für ein Richteramt;

  • VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
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