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   BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85   

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BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85 (https://dejure.org/1987,525)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1987 - 5 C 10.85 (https://dejure.org/1987,525)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 5 C 10.85 (https://dejure.org/1987,525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung - Kostenvergleich - Öffentliche Hand - Allgemeine Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 3 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 343
  • NVwZ 1987, 594
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.06.1970 - V C 11.70

    Anforderungen an die Berücksichtigung eines Wunsches des Sozialhilfeempfängers

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85
    Diese Betrachtung widerspräche aber § 10 Abs. 2 BSHG und den Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. Juni 1970 (BVerwGE 35, 287) zur Austauschbarkeit der Einrichtungen und zur Berücksichtigung der in den gleichwertigen Einrichtungen entstehenden Regiekosten.

    Zur Begründung dieser Ansicht kann sich der Verwaltungsgerichtshof nicht auf Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 15. Juni 1970 (BVerwGE 35, 287 = Buchholz 436.0 § 3 BSHG Nr. 3 = FEVS 17, 363 = NDV 1970, 305) berufen.

    Auf die Frage nach Regiekosten kommt es in diesem Fall - anders als im in BVerwGE 35, 287 entschiedenen Rechtsstreit - nicht an; abgesehen davon, daß die erwähnten fiktiven Kosten nicht den Träger der Sozialhilfe träfen.

  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85
    Verglichen werden müssen die Kosten, die die Unterbringung unter Berücksichtigung des Wunsches des Hilfeempfängers erfordert, und die Kosten, die bei dessen Unterbringung in einer Einrichtung entstehen würden, ohne daß ein solcher Wunsch in Frage stünde (siehe Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 <BVerwGE 65, 52 = FEVS 31, 221 = NDV 1982, 235 = ZfS 1982, 212 = ZfSH 1982, 274>).

    Es gab also - wie in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 (BVerwGE 65, 52) zugrundeliegenden Rechtsstreit - effektive, miteinander vergleichbare Kosten.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1984 - 6 S 778/82

    Zum Wunschrecht des Sozialhilfeempfängers bei Unterbringung in einer öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85
    Mit dem Urteil vom 26. September 1984 (abgedruckt in FEVS 34, 324) hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufung der Beklagten abermals zurückgewiesen.
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85
    Dieses Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht auf Revision der Beklagten am 14. Januar 1982 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurück (BVerwGE 64, 318 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 4 = FEVS 31, 265 = NDV 1982, 238 = ZfS 1982, 148 = ZfSH 1982, 188), weil die Frage, ob die Beklagte die Kosten des Aufenthalts der S. in der Tagesstätte W. in Erfüllung eines Wunsches nach § 3 Abs. 2 BSHG hätte tragen müssen, nur noch Bedeutung für die Rechtmäßigkeit des Kostenersatzanspruchs habe, nachdem die Beklagte den Hilfefall durch vorbehaltlose Gewährung der Eingliederungshilfe abschließend geregelt gehabt habe.
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85
    Dadurch ist - wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend ausgeführt hat - der Bescheid vom 17. Oktober 1977, mit dem die Beklagte die Kostenersatzpflicht der Kläger dem Grunde nach geregelt hatte (zur Zulässigkeit einer solchen Regelung siehe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1983 <BVerwGE 67, 163 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 5 = FEVS 33, 5 = NDV 1984, 38 = ZfS 1983, 293 = ZfSH/SGB 1983, 316>), nicht gegenstandslos geworden.
  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85
    Die hierin zum Ausdruck kommende Überlegung, daß es für die Frage nach der Austauschbarkeit auf die Zuordnung der mit ihren Kosten zu vergleichenden Einrichtungen zu einem Bereich ankommt, liegt (mittelbar) auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1985 - BVerwG 5 C 27.84 - (Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 12 = FEVS 35, 89 = NDV 1985, 425 = ZfS 1985, 337) zugrunde.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Bei dem Kostenvergleich (vgl. auch Beschluss des Senats vom 2. September 2010 - L 7 SO 1357/10 ER-B - juris Rdnr. 12 m.w.N.) sind auf der einen Seiten die konkreten Kosten der gewünschten Unterbringung bzw. der gewünschten Dienste in den Blick zu nehmen (Müller-Grune in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 9 Rdnr. 34; zu § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG bereits BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1987 - 5 C 10/85 - juris Rdnr. 11).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG hat der Sozialhilfeträger einen Kostenvergleich zwischen der gewünschten Leistung und anderen geeigneten und zumutbaren Hilfeangeboten anzustellen (vgl. BVerwGE 65, 52 ; 75, 343 ).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Unverhältnismäßig sind die durch Kostenvergleich festzustellenden Mehrkosten (vgl. BVerwGE 65, 52 (55 f.); 75, 343 (348)) dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zu dem Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die Wohnung seiner Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht.
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Vielmehr bedürfte es - sollte es hier (wozu der Senat zumindest in Fällen neigt, in denen die vom Hilfeempfänger in Anspruch genommene Einrichtung deutlich kostengünstiger ist als vergleichbare Einrichtungen) allein auf einen "externen Vergleich" ankommen (zu der - ebenfalls strittigen - Frage des Vergleichsmaßstabes vgl. BVerwGE 65, 52 (56); 75, 343 (348) sowie die Nachweise bei Neumann, a.a.O., S. 112 Fn. 153) - weiterer Ermittlungen durch die Vorinstanz.
  • BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97

    Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung; Vorabentscheidung

    Der Senat hat weiter Bescheide als zulässig anerkannt, mit denen der Sozialhilfeträger eine Kostenersatzpflicht nach § 92 a BSHG dem Grunde nach festgestellt hatte (vgl. BVerwGE 67, 163 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 5; BVerwGE 75, 343 = Buchholz 436.0 § 3 BSHG Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vollziehung der einstweiligen Anordnung nur bei

    So verlangen Teile in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur zur Ermittlung der Durchschnittskosten einen überregionalen Vergleich (vgl. etwa Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 24. April 2006 - 5 K 783/04 - ; Schiefer in Oestreicher, a.a.O., Rdnr. 52; Roscher in LPK-SGB XII, 8. Auflage, § 9 Rdnr. 36) und halten es nicht für ausreichend, dass sich der örtlich zuständige Sozialhilfeträger im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf den Landkreis beschränkt (so aber Luthe in Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 31; wohl auch BVerwGE 65, 52, 56) Darüber hinaus ist umstritten, ob beim Kostenvergleich von den sog. "Nettoaufwendungen" ausgegangen werden kann (so Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 1997 - 6 S 755/95 - FEVS 48, 86; Luthe in Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 32 einerseits; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O., Rdnr. 22 andererseits; vgl. aber auch BVerwGE 75, 343, 348 ff.).
  • BVerwG, 12.07.1988 - 5 B 1.88

    Rechtsmittel

    Soweit die Klägerin die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - erstens - daraus herleitet, daß bisher im Rahmen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1987 (BVerwGE 75, 343) lediglich das Wunschrecht nach § 3 BSHG für den Fall privater Tagesstätten im Verhältnis zu staatlichen Sonderschulkindergärten entschieden ist und daß der dem vorliegenden Rechtsstreit zugrundeliegende Sachverhalt bisher nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung war, genügt sie nicht den Anforderungen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes zu stellen sind.

    Soweit die Klägerin - zweitens - geltend macht, für Eltern behinderter Kinder, die Eingliederungshilfe beanspruchen könnten, sei es aus wirtschaftlichen Gründen von herausragender Bedeutung, ob ein Wahlrecht bestehe oder ob dieses von vornherein wegen der unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen bei Heimsonderschulen und staatlichen Sonderschulen ausgeschlossen sei, liegt eine klärungsbedürftige Rechtsfrage schon deshalb nicht vor, weil die Frage danach, inwieweit einem Wunschrecht des Hilfesuchenden entsprochen werden soll, durch § 3 Abs. 2 BSHG und durch die zu dieser Problematik ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. insbesondere die Urteile vom 11. Februar 1982 <BVerwGE 65, 52> und vom 22. Januar 1987 <BVerwGE 75, 343>) beantwortet ist.

    Zum in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Zulassungsgrund bezeichnet die Klägerin zwar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1987 (BVerwGE 75, 343), von dem ihrer Ansicht nach das Berufungsurteil abweicht.

  • BVerwG, 12.07.1988 - 5 B 3.88

    Rechtsmittel

    Soweit der Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - erstens - daraus herleitet, daß bisher im Rahmen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1987 (BVerwGE 75, 343) lediglich das Wunschrecht nach § 3 BSHG für den Fall privater Tagesstätten im Verhältnis zu staatlichen Sonderschulkindergärten entschieden ist und daß der dem vorliegenden Rechtsstreit zugrundeliegende Sachverhalt bisher nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung war, genügt sie nicht den Anforderungen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes zu stellen sind.

    Soweit der Kläger - zweitens - geltend macht, für Eltern behinderter Kinder, die Eingliederungshilfe beanspruchen könnten, sei es aus wirtschaftlichen Gründen von herausragender Bedeutung, ob ein Wahlrecht bestehe oder ob dieses von vornherein wegen der unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen bei Heimsonderschulen und staatlichen Sonderschulen ausgeschlossen sei, liegt eine klärungsbedürftige Rechtsfrage schon deshalb nicht vor, weil die Frage danach, inwieweit einem Wunschrecht des Hilfesuchenden entsprochen werden soll, durch § 3 Abs. 2 BSHG und durch die zu dieser Problematik ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. insbesondere die Urteile vom 11. Februar 1982 <BVerwGE 65, 52> und vom 22. Januar 1987 <BVerwGE 75, 343>) beantwortet ist.

    Zum in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Zulassungsgrund bezeichnet der Kläger zwar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1987 (BVerwGE 75, 343), von dem seiner Ansicht nach das Berufungsurteil abweicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 5 C 85.80 -, BVerwGE 65, 52, und vom 22. Januar 1987 - 5 C 10.85 -, BVerwGE 75, 343, Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 -, FEVS 37, 133, jeweils juris; Wiesner, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 5 Rn 12.
  • OVG Sachsen, 07.12.2005 - 4 B 131/05

    Kein Anspruch auf Besuch privater Schule unter Kostenübernahme für

    Beim Kostenvergleich nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG kommt es entscheidend darauf an, ob dem Sozialhilfeträger durch die gewünschte Hilfeleistung zusätzliche Kosten in unverhältnismäßiger Höhe erwachsen, nicht etwa auf eine Bilanzierung der von der Allgemeinheit insgesamt zu tragenden Kosten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1987, BVerwGE 75, 343 = FEVS 36, 353 für Kosten des Besuchs einer anthroposophischen Kindertagesstätte).
  • OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für Kosten eines Integrationshelfers zum

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - L 7 SO 2638/15
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1997 - 6 S 755/95

    Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles - Berücksichtigung von

  • OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96

    Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2012 - L 7 SO 4596/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • BVerwG, 07.07.1995 - 5 B 9.95

    Erfassen von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen von der Vorschrift des § 40

  • SG Oldenburg, 28.09.2006 - S 2 SO 84/06
  • SG Oldenburg, 21.09.2006 - S 2 SO 81/06
  • BVerwG, 18.10.1988 - 5 B 46.88

    Sozialhilferechtlicher Anspruch auf Verbleib an einer Privatschule für Behinderte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11

    Folgenabwägung; Mehrkostenvorbehalt; stationäre Pflege; Wunsch- und Wahlrecht

  • VG Lüneburg, 14.11.2000 - 4 A 212/98

    Anrechnung von Einkommen; Heimkosten; unverhältnismäßige Mehrkosten; Wahlrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 A 2470/13

    Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme der Jugendhilfe (hier: integrative

  • SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 298/05

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Pflege anstatt einer stationären

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1995 - 7 S 1345/93

    Jugendhilfe: Kostenübernahme bei bereits durchgeführter Hilfemaßnahme;

  • BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

  • VG München, 26.04.2012 - M 11 K 11.4543

    Beseitigungsanordnung; Ermessensausübung; Mehrheit von Störern;

  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 351/04

    Eingliederungshilfe; Lovaas; TEACCH; Geeignetheit; Erforderlichkeit

  • BSG, 09.04.2008 - B 8 SO 1/08 B
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1988 - 6 S 1031/87

    Sozialhilfe: Übernahme der Kosten für Besuch einer Waldorfschule

  • OVG Brandenburg, 12.09.2002 - 4 B 129/02

    Rechtsschein einer wirksamen Entscheidung durch ein Schriftstück; Anspruch auf

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1991 - 6 S 2494/88

    Anwendung des Kostenvorbehalts bei der Eingliederungshilfe zu angemessener

  • VG Aachen, 25.02.2003 - 2 K 392/01

    Zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Lerntherapeutischen Instituts

  • VG Köln, 15.11.2002 - 18 K 578/99

    Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit Hyperaktivität sowie Störung des

  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2012 - L 7 SO 5006/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 118/07
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88

    Teilstationäre heilpädagogische Betreuung für ein hör- und sprachbehindertes Kind

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1987 - 6 S 2855/86

    Kostenvergleich zur Frage unvertretbarer Mehrkosten einer begehrten

  • SG Lüneburg, 03.04.2007 - S 22 SO 56/07

    Übernahme der Kosten der ambulanten häuslichen Pflege an Stelle der

  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2000 - 19 K 7228/98

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2011 - L 8 SO 379/10
  • SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 22/07
  • VG Oldenburg, 22.12.2003 - 13 B 2913/03

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; außerschulische Maßnahme; Bedarfsdeckung;

  • VG Köln, 15.11.2002 - 18 K 10813/00

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten für den Besuch einer

  • VGH Bayern, 16.02.1998 - 12 CE 96.3246

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Tatsachen im vorläufigen Rechtsschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - 6 S 2956/89

    Zum Kostenvergleich bei Ausübung des Wunschrechtes gemäß BSHG § 3 Abs 2 S 3

  • VG München, 22.01.2010 - M 7 K 09.3210
  • VG Oldenburg, 22.12.2003 - 12 B 2913/03
  • VG Köln, 15.11.2002 - 18 K 8362/99

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme des Schulgeldes für ein

  • VG Stuttgart, 19.05.1988 - 9 K 469/88

    Zum Kostenvergleich nach BSHG § 3 Abs 2 - unverhältnismäßig hohe Mehrkosten

  • SG Lüneburg, 03.06.2009 - S 32 SO 11/09
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