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   BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84   

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BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84 (https://dejure.org/1987,472)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1987 - 6 P 8.84 (https://dejure.org/1987,472)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 6 P 8.84 (https://dejure.org/1987,472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand - Wiederherstellung - Rückübertragung des alten Postens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75; LPersVG NRW § 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Fragen der "Lohngestaltung" - Angestellte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 365
  • NVwZ 1988, 69
  • DVBl 1987, 741
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 19.80

    Mitbestimmung bei der Einführung von Schreibprämien - Schreibprämie als mit

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Der Senat sehe sich auch nicht durch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 19.80 - veranlaßt, seine Rechtsprechung in dieser Frage zu ändern.

    Der erkennende Senat hat demgegenüber bereits in den Beschlüssen vom 18. August 1982 - BVerwG 6 PB 9.82 - und vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 19.80 - (PersV 1983, 506 = RiA 1983, 132 mit Anmerkung von Widmaier) die Frage, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden soll, ausdrücklich offengelassen und damit zu erkennen gegeben, daß ihre Überprüfung im Hinblick auf die seither erfolgte Neufassung und Erweiterung des Mitbestimmungstatbestandes geboten erscheint.

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Diese Verpflichtung des Beteiligten beruht jedoch nicht auf einer "gesetzlichen Regelung", weil es sich nicht um autonomes Satzungsrecht einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft handelt, das bei dem in § 72 Abs. 3 LPVG NW festgelegten Vorrang des Gesetzes zu berücksichtigen wäre (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - ).
  • BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Durch Maßnahmen des Dienststellenleiters in "sozialen Angelegenheiten" werden die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geregelt, die sich auf die Stellung der Beschäftigten insgesamt oder ihr Verhältnis zueinander auswirken (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - ).
  • BVerwG, 18.08.1982 - 6 PB 9.82

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Der erkennende Senat hat demgegenüber bereits in den Beschlüssen vom 18. August 1982 - BVerwG 6 PB 9.82 - und vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 19.80 - (PersV 1983, 506 = RiA 1983, 132 mit Anmerkung von Widmaier) die Frage, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden soll, ausdrücklich offengelassen und damit zu erkennen gegeben, daß ihre Überprüfung im Hinblick auf die seither erfolgte Neufassung und Erweiterung des Mitbestimmungstatbestandes geboten erscheint.
  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Dabei ergibt sich unter Berücksichtigung der für die Gesetzesauslegung maßgebenden Kriterien (vgl. BVerwGE 64, 209 [BVerwG 16.11.1981 - 6 C 72/78]), daß das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung aufgrund dieser Vorschrift alle Arbeitnehmer der Dienststelle erfaßt.
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Zu dieser Vorschrift vertreten aber das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74 - BB 1977, 1046>>) und das Schrifttum (vgl. Fitting/Auffahrt/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 87 RdNr. 121; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 RdNrn. 492 ff.) die Auffassung, daß sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei "Fragen der betrieblichen Lohngestaltung" auf alle Arbeitnehmer erstreckt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1985 - 15 S 3003/84

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Fragen der Lohngestaltung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Hiervon ausgehend haben bislang sowohl die Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 25. März 1982, RiA 1983, 96 und vom 24. Februar 1983, RiA 1984, 163; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23. Juli 1985, ZBR 1986, 24) als auch die überwiegende Kommentarliteratur (vgl. Fürst, GKÖD V, K § 75 Rz 84 a; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 75 RdNr. 8; Lorenzen/Eckstein, BPersVG, 4. Aufl., § 75 RdNr. 32; Cecior/Dietz/Vallendar, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, § 72 LPVG RdNr. 386; a.A. Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 75 RdNr. 272; Altvater u.a., BPersVG, 2. Aufl., § 75 Rn. 51) den Standpunkt vertreten, daß der Mitbestimmungstatbestand nur auf Fragen der Lohngestaltung der Arbeiter Anwendung finde.
  • BVerwG, 20.03.1980 - 6 P 72.78

    Arbeitsbereitschaft - Festsetzung des Vomhundertsatzes - Lohngestaltung -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 60, 93 [BVerwG 20.03.1980 - 6 P 72/78]) beziehen sich Entlohnungsgrundsätze darauf, wie die Entlohnung durchgeführt werden soll, also auf die technische Seite der Lohnberechnung; die materielle Seite wird von den Entlohnungsgrundsätzen nicht erfaßt.
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in Entscheidungen zu der gleichlautenden Vorschrift des § 61 Abs. 1 Nr. 14 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom 23. Dezember 1959 (GVBl. S. 83) sowie zu dem Begriff der "betrieblichen Lohnfindung" in § 75 Abs. 1 Nr. 7 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung vom 24. April 1972 (Nds. GVBl. S. 231) bekräftigt (Beschlüsse vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 5.69 - und vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - <BVerwGE 50, 176 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 9/74]>).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 5.69

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Einstufung von Bediensteten in die

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84
    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in Entscheidungen zu der gleichlautenden Vorschrift des § 61 Abs. 1 Nr. 14 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom 23. Dezember 1959 (GVBl. S. 83) sowie zu dem Begriff der "betrieblichen Lohnfindung" in § 75 Abs. 1 Nr. 7 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung vom 24. April 1972 (Nds. GVBl. S. 231) bekräftigt (Beschlüsse vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 5.69 - und vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - <BVerwGE 50, 176 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 9/74]>).
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 9.67

    Begriff der "Entlohnung"

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Auch im Hinblick darauf, daß der § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG - der sich, wie dargelegt, inhaltlich nicht von § 74 Abs. 1 Nr. 13 HePersVG unterscheidet - der betriebsverfassungsrechtlichen Regelung des § 87 Abs. 1 Nrn. 10, 11 BetrVG nachgebildet ist (s. bereits BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1987 (BVerwG 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 14 = PersV 1987, 428), schließt sich der Senat nunmehr der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, soweit diese nicht nur zu der betriebsverfassungsrechtlichen Regelung, sondern auch zu § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG die begriffliche Unterscheidung von materiellen und formellen Arbeitsbedingungen aufgegeben hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. März 1973 - BAG 1 ABR 16/72 BAGE 25, 93, 99; vom 12. Juni 1975 - BAG 3 ABR 13/74 - BAGE 27, 194, 200 f.; Großer Senat, Beschluß vom 3. Dezember 1991 BAG GS 2/90 BAGE 69, 134, 140; s.a. Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl. 1998, § 87 Rn. 20).

    Schutzzweck und immanente Grenze dieser Mitbestimmung ist daher (wie oben zu 2.4.2 a.E. bereits dargelegt) im Interesse der Lohngerechtigkeit, also unter einem überindividuellen Gesichtspunkt, zu vermeiden, daß die berechtigten Interessen der Beschäftigten infolge einer einseitig an den Interessen der Dienststelle orientierten Lohngestaltung nicht hinreichend berücksichtigt werden (vgl. auch BVerwGE 75, 365, 370).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    d) Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob sich das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung in Fragen der Lohngestaltung auf die technische Seite der Lohnberechnung beschränkt und die materielle Seite ausgeklammert ist (vgl. BVerwGE 60, 93, 96 f.; BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365, 371; BAG Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - PersR 1988, 20 f.) Dies erscheint zumindest als sehr zweifelhaft.

    aa) Im Beschluß vom 6. Februar 1987 (- 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW, der mit § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG B-W und § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG wörtlich übereinstimmt, den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG nachgebildet sei und es keinen sachlichen Grund dafür gebe, bei der Anwendung dieser Beteiligungsvorschriften von unterschiedlichen Inhalten auszugehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 6. Februar 1987 (aaO) seine frühere Rechtsprechung, der Begriff "Entlohnung" betreffe nur das Entgelt der Arbeiter, aufgegeben und ausgeführt, die Unterschiede zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft machten es nicht erforderlich, den persönlichen Geltungsbereich des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Fragen der Lohngestaltung gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht enger zu fassen.

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 18.2596

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung allgemeiner Kriterien für

    Das Bundesverwaltungsgericht hat geklärt, dass sich der eine kollektive (generelle) Regelung als Anknüpfungstatbestand voraussetzende (vgl. nur BVerwG, B.v. 12.9.2014 - 5 PB 8.14 - juris Rn. 8 m.w.N.) Mitbestimmungstatbestand ("Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle") des damals inhaltlich mit § 75 Abs. 3 Nr. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) übereinstimmenden § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW a.F. nicht nur auf Beschäftigte im Arbeiter-, sondern auch auf Beschäftigte im Angestelltenverhältnis bezieht (so bereits BVerwG, B.v. 6.2.1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365/367 ff.).

    Damit hat es insbesondere dem Begriff "Lohn" einen spezifisch personalvertretungsrechtlichen Bedeutungsgehalt gegeben, der weiter reicht als derjenige des bis dahin vom ihm für maßgeblich gehaltenen allgemeinen Sprachgebrauchs (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.1987 a.a.O. S. 368 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 6. Februar 1987 betont, dass die in § 72 Abs. 3 LPVG NW a.F. geregelten Mitbestimmungstatbestände grundsätzlich für alle Beschäftigten der Dienststelle gelten, wenn nicht im Einzelfall - wie insbesondere bei den Beamten - eine Regelung durch Gesetz vorgeschrieben ist oder sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats von der Natur der Sache her nur auf bestimmte Gruppen von Beschäftigten beziehen kann (BVerwG, B.v. 6.2.1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365/370).

    Es hat auch in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es Zweckbestimmung einer Vorschrift wie Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayPVG ist, durch die Beteiligung des Personalrats im Interesse der Lohngerechtigkeit zu vermeiden, dass bei der Regelung von Fragen der Lohngestaltung die berechtigten Interessen der Beschäftigten der Dienststelle nicht hinreichend berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365/370; B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135/148; B.v. 20.11.2008 - 6 P 17.07 - NZA-RR 2009, 283 Rn. 11; B.v. 25.4.2014 - 6 P 17.13 - NZA-RR 2014, 503 Rn. 14; B.v. 24.1.2019 - 5 PB 4.18 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1988 - 15 S 2576/88

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung

    Entsprechendes hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 6.2.1987 -- 6 P 8.84 -- (BVerwGE 75, 365) zu der mit § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 LPVG übereinstimmenden Vorschrift des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -- wortgleich auch § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG -- entschieden (unter Änderung der früheren Rechtsprechung, die sich darauf stützte, daß der Begriff "Lohn" nur das Entgelt der Arbeiter betreffe).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesagte in ständiger Rechtsprechung herausgestellt (vgl. vor allem die Beschlüsse vom: 17.1.1969 -- 7 P 9.67 -- PersV 1969, 179; 26.7.1979 -- 6 P 44.78 -- ZBR 1980, 157; 20.3.1980 -- 6 P 72.78 -- BVerwGE 60, 93; 6.2.1987 -- 6 P 8.84 -- BVerwGE 75, 365).

    Es betont, daß die Mitbestimmung des Personalrats bei der Lohngestaltung sich beschränkt auf das Aufstellen allgemeiner Regeln, die die Technik bestimmen, nach der die Lohnfindung im Einzelfall zu erfolgen hat (BVerwGE 60, 93 und 75, 365; ferner jüngst etwa Beschluß vom 16.2.1988 -- 6 P 24.86 -- ZBR 1988, 197).

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht Richtlinien, nach denen nicht unter einem Tarifvertrag fehlende Angestellte des öffentlichen Dienstes in bestimmte Vergütungsgruppen eingruppiert werden, nicht als mitbestimmungspflichtige Lohngestaltung sondern als Festlegung der Lohnhöhe angesehen (in BVerwGE 75, 365); entsprechend hat es bezüglich Richtlinien entschieden, nach denen bei der Eingruppierung nach bestimmten Vergütungsgruppen zunächst eine geringere Vergütung gezahlt wird (Absenkungsrichtlinien; Beschluß vom 16.2.1988 -- 6 P 24.86 -- a.a.O., ferner etwa Beschluß vom 16.3.1988 -- 6 P 18.87 --).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Soweit jedoch der Gesetzgeber in den Personalvertretungsgesetzen einen mit der betriebsverfassungsrechtlichen Regelung im wesentlichen gleichlautenden Mitbestimmungstatbestand geschaffen hat, muß - wenn nicht Anlaß für eine abweichende Auslegung gegeben ist - davon ausgegangen werden, daß er damit für die Personalvertretungen eine gleichartige Beteiligungsbefugnis begründen wollte (vgl. BVerwGE 75, 365 [BVerwG 06.02.1987 - 6 P 8/84] zur Mitbestimmung in Fragen der Lohngestaltung).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob sich das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung in Fragen der Lohngestaltung auf die technische Seite der Lohnberechnung beschränkt und die materielle Seite ausgeklammert ist (vgl. BVerwGE 60, 93, 96 f.; BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365, 371; BAG Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - PersR 1988, 20 f.) Dies erscheint zumindest als sehr zweifelhaft.

    Im Beschluß vom 6. Februar 1987 (- 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW, der mit § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG B-W und § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG wörtlich übereinstimmt, den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG nachgebildet sei und es keinen sachlichen Grund dafür gebe, bei der Anwendung dieser Beteiligungsvorschriften von unterschiedlichen Inhalten auszugehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 6. Februar 1987 (aaO) seine frühere Rechtsprechung, der Begriff "Entlohnung" betreffe nur das Entgelt der Arbeiter, aufgegeben und ausgeführt, die Unterschiede zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft machten es nicht erforderlich, den persönlichen Geltungsbereich des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Fragen der Lohngestaltung gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht enger zu fassen.

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob sich das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung in Fragen der Lohngestaltung auf die technische Seite der Lohnberechnung beschränkt und die materielle Seite ausgeklammert ist (vgl. BVerwGE 60, 93, 96 f.; BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365, 371; BAG Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - PersR 1988, 20 f.).

    Im Beschluß vom 6. Februar 1987 (- 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW, der mit § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG B-W und § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG wörtlich übereinstimmt, den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG nachgebildet sei und es keinen sachlichen Grund dafür gebe, bei der Anwendung dieser Beteiligungsvorschriften von unterschiedlichen Inhalten auszugehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 6. Februar 1987 (aaO) seine frühere Rechtsprechung, der Begriff "Entlohnung" betreffe nur das Entgelt der Arbeiter, aufgegeben und ausgeführt, die Unterschiede zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft machten es nicht erforderlich, den persönlichen Geltungsbereich des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Fragen der Lohngestaltung gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht enger zu fassen.

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob sich das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung in Fragen der Lohngestaltung auf die technische Seite der Lohnberechnung beschränkt und die materielle Seite ausgeklammert ist (vgl. BVerwGE 60, 93, 96 f.; BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365, 371; BAG Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - PersR 1988, 20 f.).

    Im Beschluß vom 6. Februar 1987 (-6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW, der mit § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG B-W und § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG wörtlich übereinstimmt, den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG nachgebildet sei und es keinen sachlichen Grund dafür gebe, bei der Anwendung dieser Beteiligungsvorschriften von unterschiedlichen Inhalten auszugehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 6. Februar 1987 (aaO) seine frühere Rechtsprechung, der Begriff "Entlohnung" betreffe nur das Entgelt der Arbeiter, aufgegeben und ausgeführt, die Unterschiede zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft machten es nicht erforderlich, den persönlichen Geltungsbereich des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Fragen der Lohngestaltung gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht enger zu fassen.

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 333/12

    Feststellung des Beginns einer Betriebsrente sowie der etwaigen Anrechnung einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon zu der damals gültigen Fassung des § 72 Abs. 3 S.1 Nr. 5 LPVG NW entschieden, dass dieser den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG nachgebildet sei und es keinen sachlichen Grund dafür gebe, bei der Anwendung dieser Beteiligungsvorschriften von unterschiedlichen Inhalten auszugehen (BVerwG v. 06.02.1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12

    Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon zu der damals gültigen Fassung des § 72 Abs. 3 S.1 Nr. 5 LPVG NW entschieden, dass dieser den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG nachgebildet sei und es keinen sachlichen Grund dafür gebe, bei der Anwendung dieser Beteiligungsvorschriften von unterschiedlichen Inhalten auszugehen (BVerwG v. 06.02.1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365).
  • BVerwG, 07.04.2008 - 6 PB 1.08

    Mitbestimmung beim Erlass von Rechtsverordnungen.

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12

    Anpassung einer Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 403/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 231/03

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrats bei Fragen der Lohngestaltung innerhalb der

  • VGH Hessen, 19.02.2004 - 22 TL 1768/03

    Personalrat; Zeiterfassungssystem; Mitbestimmung; unzulässiger Initiativantrag

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92

    Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 613/86

    Arbeitsentgelt: Vereinbarung der TdL-Richtlinien, Absenkung der

  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 111/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Neuregelung der Zahlung von Urlaubsgeld

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 334/12

    Beanspruchung einer Betriebsrente vor Bezug einer gesetzlichen Rente; Einordnung

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Eingruppierung - Eingangsvergütung -

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20

    Mitbestimmung des Personalrats bei Entscheidungen von Arbeitsagenturen (hier

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06

    Mitbestimmungspflicht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 232/03

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrats bei Fragen der Lohngestaltung innerhalb der

  • BVerwG, 24.05.1989 - 6 P 9.87

    Eingruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Absenkung der Eingangsvergütung

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 548/86

    Wirksamkeit von Absenkung der Eingangsvergütung - Mitbestimmungsrecht des

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 18.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 14.86

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 558/86

    Absenkung der Eingangsvergütung - Arbeitsvertragliche Vereinbarung der

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 24.87

    Mitbestimmung eines Personalrates

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 8.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 25.87
  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 551/86

    Wirksamkeit der Absenkung der Eingangsvergütung - Arbeitsvertragliche

  • VG Stuttgart, 29.12.2009 - 12 K 1504/09

    Schadensersatzpflicht eines Soldaten bei Beschädigung seines Gewehrs

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 382/89

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Durchführung der Berufsausbildung -

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 19.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 17.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • OVG Brandenburg, 08.10.1998 - 6 A 46/98

    Mitbestimmung und Mitwirkung eines Personalrates bei der Erstellung eines

  • OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 4/90

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats; Konkretisierung der

  • BVerwG, 26.07.1988 - 6 PB 15.88

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 5/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats/ der Personalvertretung; Einschränkung der

  • BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87
  • BVerwG, 29.02.1988 - 6 P 1.87

    Personalvertretungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung - Mitbestimmung des

  • VG Stuttgart, 28.08.2002 - 17 K 397/02

    Fehlende Einweisung beim Rückwärtsfahren eines Bundeswehrfahrzeugs als grobe

  • BVerwG, 01.08.1988 - 6 P 33.87

    Möglichkeit einer isolierten Kündigung der Vergütungsordnungen zum

  • VG Augsburg, 25.04.2013 - Au 2 K 12.672

    Reservist; Schadensersatz wegen Dienstpflichtverletzung; grobe Fahrlässigkeit

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