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   BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84   

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https://dejure.org/1986,43
BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84 (https://dejure.org/1986,43)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1986 - 1 C 44.84 (https://dejure.org/1986,43)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 (https://dejure.org/1986,43)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

  • hjil.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 86
  • NJW 1987, 856
  • NVwZ 1987, 422 (Ls.)
  • DVBl 1987, 370
  • DÖV 1987, 917
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
    Insbesondere ist es rechtsfehlerfrei, daß die Vorinstanzen die genannten Ziele der Vereinigung als unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beurteilt haben (BVerfGE 39, 334 [360]; BVerwGE 76, 157 [163 ff.]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, gilt dieses Verbot nicht absolut (BVerfGE 39, 334 [368] ...) Es untersagt nur bezweckte Benachteiligungen, nicht aber Nachteile und Vorteile, die lediglich die Folge einer ganz anders intendierten Regelung sind, sich also aus der Natur der Sache ergeben, wie z.B. aus einer Maßnahme zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
    Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfaßt die Grundprinzipien der Staatsgestaltung, die das Grundgesetz als unantastbar anerkennt und die deshalb gegen Angriffe verteidigt werden sollen (BVerfGE 5, 85 [139]).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
    Insbesondere ist es rechtsfehlerfrei, daß die Vorinstanzen die genannten Ziele der Vereinigung als unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beurteilt haben (BVerfGE 39, 334 [360]; BVerwGE 76, 157 [163 ff.]).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
    Diese Vorschrift ermöglicht die Einbürgerung ehemaliger Deutscher und ihrer Abkömmlinge, die im Ausland leben; eingeschlossen sind Abkömmlinge solcher Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit (wieder) besitzen (BVerwGE 68, 220 [238]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
    Die Behörde hat demgemäß zu prüfen, ob die Einbürgerung sowohl nach den persönlichen Verhältnissen des Bewerbers als auch nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten im staatlichen Interesse erwünscht ist (BVerwGE 67, 177 [179] ...).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
    a) Der Verwaltungsgerichtshof ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein Rechtsfehler vorliegt, wenn die Behörde ein - das Einbürgerungsermessen einengendes - Wohlwollensgebot bei ihrer Entscheidung nicht beachtet (BVerwGE 49, 44 [46 ff.]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
    Der demokratische Staat des Grundgesetzes erwartet von seinen Bürgern eine Verteidigung seiner freiheitlichen Ordnung (BVerfGE 28, 36 [48]).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
    Eine Ermessenseinengung ergibt sich ferner nicht daraus, daß die den Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt regelnde Vorschrift des § 4 RuStAG in der Fassung zur Zeit der Geburt des Klägers wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG) verfassungswidrig war (BVerfGE 37, 217).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Nach der Ausländer nicht ausnehmenden prinzipiellen Ordnung des Verhältnisses des einzelnen zum Staat im Grundgesetz ist nämlich bei gesetzlichen Begünstigungen im Zweifel ein rechtlich geschütztes Individualinteresse zu bejahen (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 S. 65).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auf eine die Tarifparteien begünstigende Regelung deutet übrigens auch die Antragsabhängigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung hin (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 ).

    Hinzu kommt, daß nach der prinzipiellen Ordnung des Verhältnisses des einzelnen zum Staat im Grundgesetz bei gesetzlichen Begünstigungen ohnehin im Zweifel ein rechtlich geschütztes Individualinteresse zu bejahen ist (BVerfGE 15, 275 [BVerfG 05.02.1963 - 2 BvR 21/60], BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, a.a.O.).

    Auch wenn Maßstab einer gesetzlich vorgesehenen Begünstigung das öffentliche Interesse ist, kann das Gesetz nach Maßgabe dieses Maßstabs zugleich das Interesse des einzelnen an der Begünstigung rechtlich schützen, so daß dieser eine rechtsfehlerfreie Entscheidung zu beanspruchen hat (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, a.a.O.; BVerwGE 65, 19 [BVerwG 04.02.1982 - 3 C 19/81]; allgemein zur möglichen Identität von öffentlichem und privatem Interesse Leisner, DÖV 1970, 217 ff.).

  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    Es hat auf folgende Entscheidungen hingewiesen: das Urteil vom 6. Dezember 1983, BVerwGE 68, 220; das Urteil vom 21. Oktober 1986, BVerwGE 75, 86; das Urteil vom 27. März 1990, BVerwGE 85, 108; den Beschluss vom 20. März 1992 - 1 B 33.92 - das Urteil vom 11. Januar 1994, BVerwGE 95, 36; und den Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -.
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