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   BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83   

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BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83 (https://dejure.org/1984,363)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1984 - 1 D 7.83 (https://dejure.org/1984,363)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 1 D 7.83 (https://dejure.org/1984,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische Treuepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 157
  • NJW 1985, 503
  • NVwZ 1985, 199 (Ls.)
  • DVBl 1984, 955
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    (Fortführung der Rechtsprechung BVerwGE 73, 263).

    Das Bundesdisziplinargericht hat im Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1981 (BVerwGE 73, 263) die Ziele der DKP als mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar gehalten und ausgeführt: Ein Beamter habe sich mit der Idee des Staates, seiner freiheitlichen demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren, sie als schützenswert anzuerkennen, sich zu ihr zu bekennen und aktiv für sie einzutreten.

    Diese Verpflichtung ist umfassend; sie betrifft, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - (BVerwGE 73, 263 = ZBR 1982, 22 = DVBl. 1983, 81 = NJW 1982, 779 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]) hervorgehoben hat, gleichermaßen sein dienstliches wie sein außerdienstliches Verhalten.

    Der Anwendungsbereich des Art. 48 Abs. 2 GG, um den es hier geht, wird nur durch eine Regelung berührt, die die Übernahme oder Ausübung des Abgeordnetenmandats erschweren oder unmöglich machen soll, nicht aber durch eine Vorschrift, die, wie § 52 Abs. 2 BBG, in eine ganz andere Richtung zielt und nur unvermeidlich die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme und -ausübung hat (Urteil des Senats vom 29. Oktober 1981 - a.a.O. S. 282).

    Verletzt ein Beamter beharrlich die politische Treuepflicht, so wird er für den Staat, der sich auf die Verfassungstreue seines Beamten verlassen muß, untragbar (Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 1 D 40.67 - ; Urteil vom 29. Oktober 1981 - a.a.O. S. 286).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    Zum Inhalt der politischen Treuepflicht hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) ausgeführt, damit sei gemeint die Pflicht zur Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen soll, mit der freiheitlichen demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Ordnung dieses Staates zu identifizieren.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; BAGE 33, 43).

    Das hängt von einer prognostischen Beurteilung der Persönlichkeit des Bewerbers ab (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]).

    Der Senat hat bereits in seinem o.a. Urteil vom 29. Oktober 1981 ausgeführt, daß nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) kein Beamter sich mehr darauf berufen kann, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot der DKP in seinem Wirken für diese Partei durch das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    Der erkennende Senat hat in seinem o.a. Urteil im einzelnen ausgeführt, daß die inhaltlichen politischen Bestrebungen der früheren Kommunistischen Partei Deutschlands und der DKP identisch sind, so daß die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in dem KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) weiterhin auch für die DKP zutreffen.

    Die DKP gebraucht zwar nicht mehr die früheren Begriffe "sozialistische Revolution" und "Diktatur des Proletariats", Ziele, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]), sondern verwendet stattdessen in ihrem Sprachgebrauch gleichbedeutende Ausdrücke wie "sozialistische Umwälzung" und "Herrschaft" oder "Macht der Arbeiterklasse"; insbesondere aber bekennt sie sich nachdrücklich zum Marxismus-Leninismus, einer Handlungsanweisung, die nach früherem Sprachgebrauch die "sozialistische Revolution" und die "Diktatur des Proletariats" herbeiführen sollte und die jetzt auf die gleichen Ziele unter anderer Bezeichnung gerichtet ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem KPD-Verbotsurteil (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) nicht nur die "Kampfmethoden" der damaligen KPD, sondern auch die zu dem Endziel "sozialistische Herrschaft" zu durchschreitenden Etappen, nämlich die gewaltsame oder friedliche proletarische Revolution und die Herrschaft der Arbeiterklasse, für nicht vereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erklärt (a.a.O. S. 165 ff. ) sowie außerdem dargelegt, daß die intensive Propaganda und Agitation für einen - wenn auch erst in einer noch nicht absehbaren Zukunft - erstrebten politischen Zustand, welcher der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schlechthin widerspricht, schon gegenwärtig und unmittelbar diese Grundordnung beeinträchtigen müsse (a.a.O. S. 236).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    An dieser Auffassung, die mit der der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 , 365 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 62, 364 [BVerwG 26.06.1981 - 6 C 85/79]; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 10.80 - ) und der des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]; 33, 43 [BAG 05.03.1980 - 4 AZR 245/78]; Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - <NJW 1983, 1812>; Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1135/79 - <NJW 1983, 779>) übereinstimmt, ist festzuhalten.

    Das gilt jedoch nicht für die DKP, die wie alle kommunistischen Parteien ideologisch und programmatisch starr festgelegt ist (vgl. hierzu auch BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]), von ihren Mitgliedern nach außen kritiklosen Einsatz für die Verwirklichung der beschlossenen Politik verlangt (vgl. Nr. 2 des Statuts der DKP) und die eins solche Inkongruenz bisher nirgendwo erkennbar gemacht hat.

    Die Mitgliedschaft in einer Partei, die Ziele verfolgt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    Die Mitgliedschaft in einer Partei, die Ziele verfolgt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]mit weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zusammenhang mit der Beurteilung eines Beamtenbewerbers hinsichtlich der Gewähr der Verfassungstreue anerkannt, daß eine vom äußeren Eindruck abweichende verfassungskonforme "innere Einstellung" des Bewerbers nur dann eine zu seiner Entlastung geeignete Tatsache darstellt, wenn sie durch Rückschlüsse aus konkret nachprüfbaren Vorgängen festgestellt werden kann (BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]; ebenso BAG, Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - <BAGE 39, 235>).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    An dieser Auffassung, die mit der der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 , 365 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 62, 364 [BVerwG 26.06.1981 - 6 C 85/79]; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 10.80 - ) und der des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]; 33, 43 [BAG 05.03.1980 - 4 AZR 245/78]; Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - <NJW 1983, 1812>; Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1135/79 - <NJW 1983, 779>) übereinstimmt, ist festzuhalten.

    Die DKP ist eine Partei, die von ihren Mitgliedern aktive Mitarbeit, Gehorsam gegenüber dem Programm und den Parteitagsbeschlüssen fordert und Mitglieder, die andere Wege gehen wollen, nicht duldet (BVerwGE 62, 364 [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78]).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    An dieser Auffassung, die mit der der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 , 365 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 62, 364 [BVerwG 26.06.1981 - 6 C 85/79]; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 10.80 - ) und der des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]; 33, 43 [BAG 05.03.1980 - 4 AZR 245/78]; Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - <NJW 1983, 1812>; Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1135/79 - <NJW 1983, 779>) übereinstimmt, ist festzuhalten.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; BAGE 33, 43).

  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    Die Konvention ist zwar gültiges innerdeutsches Recht, jedoch nur im Rang eines einfachen Bundesgesetzes (BVerwGE 5, 153 [BVerwG 29.06.1957 - II C 105/56]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat somit ganz offensichtlich auch die durch intensive Propaganda und Agitation angesteuerten Übergangsstadien von zeitlich unbegrenzter Dauer für unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erklärt (BVerwGE 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]) Der Erklärung des Beamten, er wolle die staatliche Ordnung in der Bundesrepublik nicht gewaltsam ändern, eine Erklärung, die übrigens mit verschiedenen Äußerungen seiner Partei übereinstimmt, kommt deshalb entgegen der Auffassung des Bundesdisziplinargerichts keine rechtserhebliche Bedeutung zu.

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zusammenhang mit der Beurteilung eines Beamtenbewerbers hinsichtlich der Gewähr der Verfassungstreue anerkannt, daß eine vom äußeren Eindruck abweichende verfassungskonforme "innere Einstellung" des Bewerbers nur dann eine zu seiner Entlastung geeignete Tatsache darstellt, wenn sie durch Rückschlüsse aus konkret nachprüfbaren Vorgängen festgestellt werden kann (BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]; ebenso BAG, Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - <BAGE 39, 235>).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; BAGE 33, 43).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 10.80

    Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Eignung eines

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79

    Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung

  • BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß -

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

  • BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75

    Angemessene Lebensstellung - Wirtschaftliche Lebensumstände - Gesellschaftliche

  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung

    BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - 1 D 7/83 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 27. September 2017 - 3d A 1732/14.O -, juris, Rn. 170; Bayerischer VGH, Urteil vom 28. November 2001 - 16 D 00.2077 -, juris, Rn. 155; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris, Rn. 47.
  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - (BVerwGE 76, 157 = DVBl. 1984, 955 = NJW 1985, 503) im einzelnen ausgeführt, daß Beschlüsse der Arbeitskonferenz oder eines von dem Verwaltungsrat eingesetzten Untersuchungsausschusses keine das innerstaatliche Recht unmittelbar ändernde Wirkung haben.

    Diese Verpflichtung betrifft, wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - <BVerwGE 73, 263 = ZBR 1982, 22 = NJW 1982, 779 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80] = DVBl. 1983, 81>; Urteil vom 10. Mai 1984 - a.a.O. -) gleichermaßen sein dienstliches wie sein außerdienstliches Verhalten.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Ein Beamter, der in dieser Weise auch in der Öffentlichkeit für eine Partei mit einer der Verfassung widersprechenden Zielsetzung eintritt, handelt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 (a.a.O. S. 168) ausgeführt hat, allein dadurch seiner Treuepflicht zuwider, ohne daß es darauf ankommt, ob er nach seiner inneren Einstellung die Ziele der Partei in ihrer Gesamtheit oder nur teilweise billigt.

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

    Der erkennende Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß ein Beamter, der beharrlich seine politische Treuepflicht verletzt und sich insoweit als unbelehrbar erweist, für den Staat, der sich auf die Verfassungstreue seiner Beamten verlassen muß, untragbar ist (BVerwGE 76, 157 [BVerwG 10.05.1984 - 1 D 7/83] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

    Er hat dabei programmatische Erklärungen der Partei gewürdigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß die DKP wesentliche politische Ziele verfolgt, die der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Grundgesetzes widersprechen (Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - <BVerwGE 73, 263>; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - <BVerwGE 76, 157>; Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 1 D 114.85 - <NJW 1987, 2691> und Urteil vom 16. September 1987 - BVerwG 1 D 122.86 - ).

    Ein solches Verhalten besitzt, wie der Senat in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 (BVerwGE 76, 157 ) in einem vergleichbaren Fall im einzelnen dargelegt hat, von der Bedeutung der Verfassungstreuepflicht her gesehen.

    Gleichzeitige Bekenntnisse zu Gegensätzen lassen sich nicht miteinander vereinbaren (BVerwGE 73, 263; 76, 157; 83, 158).

    Der Schutzbereich dieser Verfassungsnorm wird nur durch eine Regelung berührt, die unmittelbar die Übernahme oder Ausübung des Abgeordnetenmandats erschweren oder unmöglich machen soll, nicht aber durch eine Vorschrift, die, wie hier der auf Art. 33 Abs. 5 GG beruhende § 52 Abs. 2 BBG, in eine ganz andere Richtung zielt und nur unvermeidlich die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme und -ausübung hat (vgl. BVerfGE 42, 312 ; BVerwGE 76, 157 ).

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, haben das Übereinkommen 111 und der Untersuchungsbericht nur an die Bundesregierung gerichtete Empfehlungen, nicht jedoch das innerstaatliche Recht unmittelbar ändernde Bestimmungen zum Inhalt (BVerwGE 76, 157 ; Urteil vom 16. September 1987 - BVerwG 1 D 122.86 - ).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des verfassungsrechtlichen Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl. zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; sowie BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - BVerwGE 76, 157 ; Beschlüsse vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor.
  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

    Es bedarf deshalb auch in diesem Verfahren keiner Erörterung, ob ein Mangel des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens die Rechtmäßigkeit der Einleitung des Disziplinarverfahrens überhaupt berührt (vgl. hierzu auch BVerwGE 76, 157).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 (BVerwGE 76, 157) im einzelnen ausgeführt, daß die Anhängigkeit dieses Verfahrens bei der ILO keinen Anlaß bietet, das Disziplinarverfahren gemäß § 17 Abs. 2 BDO bis zur Vorlage des Berichts des Untersuchungsausschusses über diesen Gegenstand auszusetzen (ebenso Urteil vom 12. März 1986 - BVerwG 1 D 103.84 -, NJW 1986, 3096 = ZBR 1986, 202 = DVBl. 1986, 947).

    Was von Verfassungs wegen geboten ist, kann nicht durch Normen des Völkerrechts hinfällig werden (BVerwGE 76, 157 ).

    Diese Pflicht betrifft, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 (BVerwGE 76, 157) hervorgehoben hat, gleichermaßen sein dienstliches wie sein außerdienstliches Verhalten.

    Ein solches Verhalten besitzt, wie der Senat in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 (BVerwGE 76, 157 ) in einem vergleichbaren Fall im einzelnen dargelegt hat, von der Bedeutung der Verfassungstreuepflicht her gesehen, Eigengewicht und disziplinare Relevanz genug, darin keine disziplinarrechtlich unerhebliche Bagatellverfehlung sehen zu können, ein Fehlverhalten also, das unterhalb der Schwelle disziplinar zu ahndender Pflichtverletzung bliebe.

    Aber auch derjenige Beamte, der durch die Übernahme von Parteiämtern und Kandidaturen für eine Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung aktiv in der Öffentlichkeit eintritt, handelt, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BVerwGE 73, 263; 76, 157; Urteil vom 12. März 1986 - BVerwG 1 D 103.84 - <ZBR 1986, 202 = DVBl. 1986, 947>) allein dadurch seiner politischen Treuepflicht zuwider.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

    Zu dieser linksextremistischen Partei, zur Einordnung der DKP als linksextremistisch vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Februar 1989 - 1 D 2.86 -, juris Rdnr. 32 ff. (= BVerwGE 86, 99); vom 20. Januar 1987 - 1 D 114.85 - , juris Rdnr. 18 f. (= NJW 1987, 2691); vom 10. Mai 1984 - 1 D 7.83 -, juris Rdnr. 15 ff. (= BVerwGE 76, 157) und vom 29. Oktober 1981 - 1 D 50.80 -, juris Rdnr. 32 ff. (= BVerwGE 73, 263); BAG, Urteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 -, juris Rdnr. 25 f. (= NJW 1989, 2562), pflegte und pflegt die Partei langjährige intensive Kontakte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - 10 L 9/17

    Disziplinare Ahndung bei der Verwendung der sog. Reichsbürger-Ideologie

    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (so auch VGH Bayern, Urt. v. 28. November 2001 - 16 D 00.2077 - BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1984 - 1 D 7.83 - zu § 52 Abs. 2 BBG, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2014 - 35 K 6592/12

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund verfassungsfeindlicher

    Ein Beamter, der durch die Übernahme von Parteiämtern und Kandidaturen bei Wahlen aktiv für eine Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung in der Öffentlichkeit eintritt, handelt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1986 - 1 D 103/84 -, juris, Rdn. 92, vom 10. Mai 1984 - 1 D 7/83 -, juris, m.w.N., und vom 29. Oktober 1981 - 1 D 50/80 -, juris, allein hierdurch seiner politischen Treuepflicht zuwider.
  • VG Münster, 10.07.2017 - 13 K 5475/16
    vgl. BVerwG , Urteil vom 10. Mai 1984 - 1 D 7.83 -, juris, Rn. 12.
  • BVerwG, 16.09.1987 - 1 D 122.86

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Beamten durch Mitgliedschaft in

    Seine Ausführungen im "M. Echo" vom 2. Juni 1984 seien als unmittelbare Reaktion auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - zu verstehen; als Betroffener habe er seiner begreiflichen Erregung freien Lauf gelassen, weshalb der Unrechtsgehalt seines Tuns als sehr gering zu bewerten sei.

    Der Beamte veröffentlichte im "M. Echo" vom 2. Juni 1984, 14. Jahrgang, Nummer 10, einen Artikel, in welchem er das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1984 - 1 D 7.83 - behandelt, durch das ein Beamter wegen seiner Aktivitäten für die DKP aus dem Dienst entfernt wurde.

    Ein solches Verhalten hat - wie der Senat in seinen Urteilen vom 10. Mai 1984 und 20. Januar 1987 in vergleichbaren Fällen im einzelnen dargelegt hat -, von der Bedeutung der Verfassungstreuepflicht her gesehen, beträchtliches Gewicht und ist keine disziplinarrechtlich unerhebliche Bagatellverfehlung (vgl. BVerwGE 76, 157 und BVerwG 1 D 114.85 = DVBl. 1987, 733).

    Im übrigen ist selbst zu Art. 48 Abs. 2 GG, der die Annahme und Ausübung eines Bundestagsmandats schützt, bereits entschieden worden, daß sein Anwendungsbereich nur durch eine Regelung berührt wird, die die Übernahme oder Ausübung des Abgeordnetenmandats erschweren oder unmöglich machen soll, nicht aber durch eine Vorschrift, die, wie hier der auf Art. 33 Abs. 5 GG beruhende § 52 Abs. 2 BBG, in eine ganz andere Richtung zielt und nur unvermeidlich die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme und -ausübung hat (vgl. BVerwGE 76, 157 [BVerwG 10.05.1984 - 1 D 7/83] <<1 D 7.83 a.a.O.>>).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06

    Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 23/89

    Bestellung eines DKP-Aktivisten zum Notar

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.06.1985 - NDH a (1) 4/84
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 25 A 2431/94

    Rechtswidrigkeit der Unterlassung eines begehrten Verwaltungsaktes; Genehmigung

  • VG Berlin, 30.11.2004 - 26 A 265.03

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

  • BVerwG, 03.08.1987 - 2 B 32.87

    Übernahmeanspruch eines Beamten auf Probe - Voraussetzungen für die Beendigung

  • VG Münster, 26.02.2018 - 13 K 768/17
  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

  • BVerwG, 21.11.1989 - 1 DB 8.89

    Abgeordneter - Bundesbeamter - Unerlaubtes Fernbleiben - Dienstabbruch zwecks

  • BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Dienst - Unterhaltsbeitrag - Ruhegehalt -

  • BVerwG, 20.10.1987 - 1 D 110.85

    Disziplinarverfahren - Einstellung - Opportunitätsgründe

  • BVerwG, 23.05.1989 - 2 B 32.89

    Politische Treuepflicht eines Beamten

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BVerwG, 24.01.1985 - 1 DB 49.84

    Personalvertretung - Beteiligung - Personalrat - Verschlusssachen -

  • VG Köln, 23.04.2009 - 20 K 5429/07

    Erhebung personenbezogener Informationen eines Landtagsabgeordneten in Thüringen

  • BVerwG, 12.10.1988 - 2 B 144.88

    Innerstaatliche Verbindlichkeit eines Berichts des Untersuchungsausschusses der

  • BVerwG, 21.05.1986 - 2 B 111.85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 11.02.1985 - 1 DB 4.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1985 - 1 DB 52.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 DB 29.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.03.1988 - 2 B 116.87

    Anforderungen an die Geltendmachung der Abweichung eines Urteils von der

  • BVerwG, 29.05.1985 - 1 DB 24.85

    Rechtsmittel

  • VG Münster, 30.06.2021 - 13 L 440/21
  • VGH Hessen, 15.01.1988 - 1 TH 2845/87

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Verletzung der politischen Treuepflicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.1985 - 2 B 31/85
  • VG Göttingen, 27.08.1997 - 3 B 3333/97

    Rechtmäßigkeit des Versetzungserlasses zu einem anderen Dienstherrn; Versetzung

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