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   BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86   

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https://dejure.org/1987,186
BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86 (https://dejure.org/1987,186)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1987 - 3 C 22.86 (https://dejure.org/1987,186)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1987 - 3 C 22.86 (https://dejure.org/1987,186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg - Prozeß - Rechtskraft - Bestandskraft - Verfahrensaussetzung - Fristsetzung - Anhängigkeit - Bestehen der Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    VwGO §§ 94, 121; ZPO §§ 148, 151

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 19
  • NJW 1987, 2530
  • BB 1987, 1142
  • DÖV 1987, 821
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86
    Es ist heute [auch] weitgehend anerkannt, daß ebenso wie im Zivilprozeß auch im Verwaltungsgerichtsprozeß gegenüber dem im Streit befindlichen Anspruch auch mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden kann, für die entsprechend ihrer Rechtsnatur ein anderer Rechtsweg als für den Anspruch gegeben ist, gegen den aufgerechnet wird (vgl. Eyermann/Fröhler, Komm. z. VerwGO, 8. Aufl. 1980, § 40 Rdnr. 37; Kopp, Komm. z. VerwGO, 7. Aufl. 1986, § Rdnr. 45; Ule aaO., § 41 Abs. 3; BVerwGE 66, 218; BSGE 19, 207; BGHZ 5, 352; 16, 124 u. 23, 16..).

    Aus diesem Grunde darf sich das mit dem Einwand der Aufrechnung befaßte Gericht der Entscheidung darüber nicht mit der Begründung entziehen, für die Gegenforderung sei ein anderer Rechtsweg gegeben (BGHZ 16, 124).

  • BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60

    Zur Aufrechnung einer Ersatzforderung gegen einen Witwenrentenanspruch - Keine

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86
    Es ist heute [auch] weitgehend anerkannt, daß ebenso wie im Zivilprozeß auch im Verwaltungsgerichtsprozeß gegenüber dem im Streit befindlichen Anspruch auch mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden kann, für die entsprechend ihrer Rechtsnatur ein anderer Rechtsweg als für den Anspruch gegeben ist, gegen den aufgerechnet wird (vgl. Eyermann/Fröhler, Komm. z. VerwGO, 8. Aufl. 1980, § 40 Rdnr. 37; Kopp, Komm. z. VerwGO, 7. Aufl. 1986, § Rdnr. 45; Ule aaO., § 41 Abs. 3; BVerwGE 66, 218; BSGE 19, 207; BGHZ 5, 352; 16, 124 u. 23, 16..).
  • BGH, 05.04.1952 - I ZR 123/51

    Aufrechnung mit Kriegssachschädenforderung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86
    Es ist heute [auch] weitgehend anerkannt, daß ebenso wie im Zivilprozeß auch im Verwaltungsgerichtsprozeß gegenüber dem im Streit befindlichen Anspruch auch mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden kann, für die entsprechend ihrer Rechtsnatur ein anderer Rechtsweg als für den Anspruch gegeben ist, gegen den aufgerechnet wird (vgl. Eyermann/Fröhler, Komm. z. VerwGO, 8. Aufl. 1980, § 40 Rdnr. 37; Kopp, Komm. z. VerwGO, 7. Aufl. 1986, § Rdnr. 45; Ule aaO., § 41 Abs. 3; BVerwGE 66, 218; BSGE 19, 207; BGHZ 5, 352; 16, 124 u. 23, 16..).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86
    Es ist heute [auch] weitgehend anerkannt, daß ebenso wie im Zivilprozeß auch im Verwaltungsgerichtsprozeß gegenüber dem im Streit befindlichen Anspruch auch mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden kann, für die entsprechend ihrer Rechtsnatur ein anderer Rechtsweg als für den Anspruch gegeben ist, gegen den aufgerechnet wird (vgl. Eyermann/Fröhler, Komm. z. VerwGO, 8. Aufl. 1980, § 40 Rdnr. 37; Kopp, Komm. z. VerwGO, 7. Aufl. 1986, § Rdnr. 45; Ule aaO., § 41 Abs. 3; BVerwGE 66, 218; BSGE 19, 207; BGHZ 5, 352; 16, 124 u. 23, 16..).
  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Dass § 26 Abs. 2 BestattG für den Fall der Ersatzvornahme der Ortspolizeibehörde eine abschließende Regelung trifft, wenn der Bestattungspflichtige seiner Pflicht nicht nachkommt, und demzufolge für einen Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften des Polizei- oder des Verwaltungsvollstreckungsrechtes kein Raum ist, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut, insbesondere aus der Formulierung "auf Kosten des/der Bestattungspflichtigen" dieser Bestimmung in diesem Sinne auch Stelkens/Cohrs, a.a.O., S. 921, und -zu § 2 Abs. 3 TierSchG 1972- BVerwG, Urteil vom 12.2.1987 -3 C 22/86-, BVerwGE 77, 19.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Zutreffend ist die Vorinstanz zunächst davon ausgegangen, daß die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar sind und die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, von den Verwaltungsgerichten zu berücksichtigen ist; das gilt auch für die Eventualaufrechnung, wie sie die Beklagte hier bereits erklärt hatte, bevor die Klägerin Zahlungsklage beim Landgericht R. erhoben hat (vgl. BVerwGE 65, 226 ; 66, 218 ; 77, 19 ).

    Offenbleiben kann daher, ob und in welchem Umfang § 17 Abs. 2 GVG in der am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17. Dezember 1990 (BGBl I S. 2809), abweichend von der bisherigen Rechtslage (vgl. dazu BVerwGE 77, 19 ), den Verwaltungsgerichten die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer zur Aufrechnung gestellten rechtswegfremden Gegenforderung nunmehr einschränkungslos gestattet.

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz -

    Ungeachtet der Frage, ob - erstens - ein Schadensersatzanspruch des entschädigungsberechtigten Arbeitnehmers C. gegen die Klägerin als frühere Arbeitgeberin entstanden und fällig ist, - zweitens - dieser ggf. entstandene und fällige Anspruch nach § 15 Arbeitsvertrag (Ausschlussfristen / Verfallklausel) wieder verfallen ist und - drittens - gemäß § 56 Abs. 10 IfSG auf das beklagte Land übergegangen ist, hat das beklagte Land jedenfalls nicht die Aufrechnung erklärt, vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1987 - 3 C 22/86 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 28. Januar 1994 - 3 TG 2026/93 -, juris; VG Minden, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 2 K 2333/95 -, sodass eine Berücksichtigung im hiesigen Verfahren ausscheidet.
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