Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85   

Lebensmittelimporteur

§ 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf Feststellung des Umfangs einer Warenuntersuchungspflicht, Abgrenzung zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Ordnungswidrigkeitenrecht;

§ 43 VwGO, (hier verneintes) Feststellungsinteresse für vorbeugenden Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 77, 207
  • NJW 1988, 1750 (Ls.)
  • DVBl 1987, 1071
  • NVwZ 1988, 430



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Wird zitiert von ... (151)  

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89  

    LMBG § 7; VwGO § 43 Abs. 1

    Wird die Feststellung lebensmittelrechtlicher Verkehrspflichten auch während eines schwebenden Bußgeldverfahrens beantragt, so wird in der Sache um den Inhalt von Rechtssätzen des Lebensmittelverwaltungsrechts gestritten, die den Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten begründen (vgl. hierzu BVerwGE 77, 207 = NVwZ 1988, 430).

    Als Rechtsverhältnis i. S. des § 43 I VwGO werden gemeinhin die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (vgl. u. a. Redeker-v. Oertzen, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 43 Rdnr. 3; Ule, VerwProzeßR, 9. Aufl., § 32 Abschn. Il Nr. 4; und aus der reichhaltigen Rspr. des BVerwG, BVerwGE 31, 177 = Buchholz 310 § 43 Nr. 31 = NJW 1969, 1589 m. w. Nachw.; BVerwGE 77, 207 = NVwZ 1988, 430 u. Urt. v. 7.5.

    zu einem andern haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten konkretisierten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur BVerwGE 77, 207 = Buchholz 418.711 Nr. 16 = NVwZ 1988, 430).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94  

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (ständ. Rechtspr.; vgl. etwa Urteile vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 [211] und vom 23. Januar 1992, a.a.O. S. 87 f.; Beschluß vom 12. November 1987, a.a.O. S. 3).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07  

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG 3 C 58.65 - BVerwGE 26, 23 = Buchholz 427.3 § 338 LAG Nr. 13, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 , vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 und vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 16 S. 34).
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