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   BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85   

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BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85 (https://dejure.org/1987,1330)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1987 - 8 C 6.85 (https://dejure.org/1987,1330)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1987 - 8 C 6.85 (https://dejure.org/1987,1330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsbindung - Gesetzesverstöße - Geldleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 352
  • NJW-RR 1987, 1486
  • DÖV 1988, 265
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85
    Der "Zweck" dieser Ermächtigung (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO) ergibt sich, was die "Höhe" der geforderten Leistung, also die Leistungsbemessung anlangt, wesentlich aus der Funktion, die das Gesetz den in § 25 WoBindG vorgesehenen Geldleistungen zumißt, und diese Funktion richtet sich - wie im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats das Berufungsgericht und die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend annehmen, und wie es auch Nr. 25.11 Satz 1 VV-WoBindG besagt - auf "Schadensausgleich" (s. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 , vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 6, 8 f. und 12 ff. sowie vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 ).

    Diese Vorschrift greift nur für den Fall ein, daß die Billigkeitsgründe stark genug sind, einen vollen Verzicht auf die Heranziehung zu rechtfertigen; "sollen nicht geltend gemacht werden" bedeutet in § 25 Abs. 3 Satz 1 WoBindG "sollen überhaupt nicht geltend gemacht werden" (Urteil vom 18. September 1981, a.a.O. S. 112 f.).

    Da nun nicht einzusehen ist, daß einschlägige Billigkeitsgründe, was immer zu ihnen gehören mag, nur dann sollen ergiebig sein können, wenn sie die Angemessenheit einer Heranziehung schlechthin ausschließen, jedoch vollauf versagen sollen, wenn sie so stark nicht sind, muß gefolgert werden, daß Billigkeitsgründe von gleicher Beschaffenheit, aber minderer Kraft unmittelbar bei der Leistungsbemessung zu beachten sind (ebenso Urteil vom 18. September 1981, a.a.O. S. 112 f.).

    Eigen ist ihnen ferner zweitens, daß sie doch immerhin "für die Wohnungsbindung und deren Zwecke erheblich" sein müssen (urteil vom 18. September 1981, a.a.O. S. 112), also nicht nur Gründe persönlicher Unbilligkeit sein dürfen.

  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.78

    Sanktionen bei Belassung nichtberechtigter Personen in Sozialwohnungen -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85
    Der "Zweck" dieser Ermächtigung (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO) ergibt sich, was die "Höhe" der geforderten Leistung, also die Leistungsbemessung anlangt, wesentlich aus der Funktion, die das Gesetz den in § 25 WoBindG vorgesehenen Geldleistungen zumißt, und diese Funktion richtet sich - wie im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats das Berufungsgericht und die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend annehmen, und wie es auch Nr. 25.11 Satz 1 VV-WoBindG besagt - auf "Schadensausgleich" (s. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 , vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 6, 8 f. und 12 ff. sowie vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 ).

    Darin liegt zugleich der Ansatz für das die Leistungsbemessung leitende Gebot der Verhältnismäßigkeit (s. Urteile vom 21. März 1979, a.a.O. S. 5 und vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 8 f. und 12): Die an die Stelle des Schadensersatzes tretende Abgabe muß so bemessen werden, daß sie als System dem Schaden korrespondiert; der größere Schaden muß grundsätzlich, d.h. unter Berücksichtigung der in Kauf zu nehmenden Vergröberung, die höhere Abgabe nach sich ziehen.

    Zu diesen Billigkeits-(also: Reduzierungs-)gründen gehört unter anderem - dahin gehend ist das im Urteil vom 21. März 1979, a.a.O. S. 4 Gesagte gegenüber einem verbreiteten, auch in die Verwaltungsvorschriften vom 1. Juli 1980 eingegangenen Mißverständnis zu präzisieren - die Höhe der "seitens der öffentlichen Hand erbrachten Leistungen" (Urteil vom 21. März 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85
    Eine solche Festsetzung "steht sowohl in Richtung auf das 'Ob' als auch auf die Höhe im Ermessen der Behörde" (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 3 S. 1 ).

    Der "Zweck" dieser Ermächtigung (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO) ergibt sich, was die "Höhe" der geforderten Leistung, also die Leistungsbemessung anlangt, wesentlich aus der Funktion, die das Gesetz den in § 25 WoBindG vorgesehenen Geldleistungen zumißt, und diese Funktion richtet sich - wie im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats das Berufungsgericht und die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend annehmen, und wie es auch Nr. 25.11 Satz 1 VV-WoBindG besagt - auf "Schadensausgleich" (s. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 , vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 6, 8 f. und 12 ff. sowie vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 ).

    Darin liegt zugleich der Ansatz für das die Leistungsbemessung leitende Gebot der Verhältnismäßigkeit (s. Urteile vom 21. März 1979, a.a.O. S. 5 und vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 8 f. und 12): Die an die Stelle des Schadensersatzes tretende Abgabe muß so bemessen werden, daß sie als System dem Schaden korrespondiert; der größere Schaden muß grundsätzlich, d.h. unter Berücksichtigung der in Kauf zu nehmenden Vergröberung, die höhere Abgabe nach sich ziehen.

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85
    Er müßte sich vielmehr einen "Abzug zwecks Berücksichtigung des Unterschiedes von alt und neu" gefallen lassen (BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VI ZR 90/58 - BGHZ 30, 29 ).

    Dahin führt "eine Gesamtschau über die Interessenlage"; daran vorbei zusehen, mißachtete "Grenzen der Zumutbarkeit" (BGH, Urteil vom 24. März 1959, a.a.O. S. 33 f.).

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85
    Fehlt es daran, braucht sich die Ermessensausübung auf Fragen der Billigkeit nicht zu erstrecken (und braucht sich - das versteht sich als weitere Konsequenz von selbst - die Begründung des jeweils ergehenden Bescheides zu. Fragen der Billigkeit auch nicht zu verhalten; s. Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 126 ).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Ermessenserwägungen in dieser Richtung sind nur veranlaßt, wenn Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 m.weit.Nachw.; s. auch Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - Buchholz 403.1 Allgemeines Datenschutzrecht Nr. 8 S. 2 ).

    Da sich die Ermessensausübung nach Lage der Sache nicht auf Fragen der Billigkeit zu erstrecken brauchte, mußte sich auch die Begründung des Bescheides nicht dazu zu verhalten (vgl. Beschluß vom 28. August 1980. - BVerwG 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 126 ; Urteil vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 13; s. ferner BayVGH, Beschluß vom 28. Juni 1985 - 23 CS 84 A.1051 - DVBl. 1986, 777).

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Nach Bekanntwerden der Urteile des erkennenden Senats vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85, 17.85 und 63.85 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ff.) hat der Beklagte mit Schriftsatz vom 25. August 1987 (Bl. 75 d.A.) seine Ermessenserwägungen "in dem Bescheid vom 16. Februar 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom 28. Mai 1984" durch folgenden Satz "ergänzt":.

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85, BVerwG 8 C 17.85 und BVerwG 8 C 63.85 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ) im einzelnen dargelegt hat, muß bei der Ermessensausübung die für die Leistungsbemessung wesentliche Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt, wie sie in der Differenz zwischen der Kostenmiete von Sozialwohnungen und der ortsüblichen Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum zum Ausdruck kommt, berücksichtigt werden.

    Bei einem angespannten örtlichen Wohnungsmarkt ist es ermessensfehlerfrei, daß sich die Marktlage auf die festgesetzte Geldleistung nicht auswirkt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 14).

    Die vom Gesetz als Teil der Ermessensausübung verlangte Prüfung des örtlichen Wohnungsmarktes muß im Einzelfall angestellt werden, wenn die von der obersten Landesbehörde erlassene ermessensbindende Verwaltungsvorschrift - wie es hier der Fall gewesen ist - keine generelle Berücksichtigung der Marktlage vorsieht (vgl. Urteile vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 25 Abs. 1 WoBindG a.F. in dem von der Beschwerdebegründung als Divergenzentscheidung angeführten Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85 - (BVerwGE 77, 352 [BVerwG 26.06.1987 - 8 C 6/85] = Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ) hat sich die Bemessung der bei Verstößen gegen die Wohnungsbindung vorgesehenen Geldleistungen daran auszurichten, daß diese Geldleistungen als (pauschalierte) Abgabe an die Stelle einer an sich gerechtfertigten Heranziehung zum Schadensersatz treten.

    Der Senat hat im Urteil vom 26. Juni 1987 (a.a.O., S. 361 und S. 12) zusammenfassend dargelegt: Zwar sei der Unterschied zwischen der Kostenmiete von Sozialwohnungen und der Miete vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraums nach § 25 Abs. 1 WoBindG a.F. ein wesentliches Element der für die Leistungsbemessung maßgeblichen "Schadensdaten", weil in ihm zum Ausdruck komme, ob der Neusubventionierungsaufwand bei wirtschaftlicher Betrachtung überhöht sei und damit in ihm eine spezifisch soziale Komponente stecke, die nicht dem als Schädiger Abgabepflichtigen angelastet werden dürfe.

    Da es zu dem Ergebnis gelangt, der Wohnungsmarkt habe sich in dem gesamten Leistungszeitraum nicht in einem für die Geldleistungsbemessung relevanten Maße entspannt, widerspricht seine Annahme, die Marktlage habe sich ermessensfehlerfrei auf die festgesetzte Geldleistung nicht ausgewirkt, ebenfalls nicht der Rechtsansicht des Senats im Urteil vom 26. Juni 1987 (a.a.O. S. 364 und S. 14).

    Zur Berücksichtigung der Übernahme eines zinslosen Mieterdarlehens und der freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel als Billigkeits- und Reduzierungsgründe fehlt es entgegen dem Beschwerdevorbringen schon deshalb an einer Abweichung, weil das als Divergenzentscheidung angeführte Urteil des Senats vom 26. Juni 1987 (a.a.O.) hierzu keine Rechtsausführungen enthält, zu denen sich das angefochtene Urteil in Widerspruch setzen könnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 15 A 1345/15

    Ministerielles Zustimmungserfordernis bei der Entscheidung einer staatlich

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 30. September 1993 - 1 WB 29.93 -, juris Rn. 7 f., Urteile vom 26. Juni 1987 - 8 C 6.85 -, juris Rn. 29, vom 16. Dezember 1970 - VI C 48.69 -, juris Rn. 6, vom 26. November 1970 - VIII C 104.68 -, juris Rn. 16, vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 -, juris Rn. 12 ff., und vom 22. Januar 1969 - VI C 52.65 -, juris Rn. 50; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 114 Rn. 86 ff.
  • VG Stuttgart, 22.07.2016 - A 2 K 2113/16

    Eilantrag gegen die Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 Abs. 1 AufenthG

    Werden sie übersehen, liegt ein Ermessensdefizit vor (BVerwGE 77, 352, 364; 91, 24, 39).
  • VGH Hessen, 23.10.2020 - 6 B 2551/20

    Sperrzeitverlängerung im Landkreis Gießen vorläufig gestoppt

    Die Ermessenserwägungen des Antragsgegners sind aber in wesentlicher Hinsicht unvollständig, so dass ein Fall des Ermessensfehlgebrauchs i.S.d. § 114 Satz 1 Alt. 2 VwGO vorliegt, der unabhängig von der Frage, ob die gewählte Rechtsfolge im Ergebnis auch auf der Grundlage vollständiger und fehlerfreier Ermessenserwägungen hätte angeordnet werden können, zur Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung führt (Aschke, in: BeckOK VwVfG, 48. Ed. Stand. 1 Juli 2020, § 40 Rn. 86; Wolff in: Sodan/Ziekow, NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 114, Rn. 180; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 6/85 -, NJW-RR 1987, 1486).
  • BVerwG, 16.07.1996 - 8 B 131.96

    Inanspruchnahme des Bauherrenprivilegs durch eine juristische Person - Leistung

    Ihre Festsetzung steht in Richtung sowohl auf das "Ob" als auch auf die Höhe im Ermessen der Behörde (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 3 S. 1 und vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ).

    Der Zweck der Geldleistungen, die nach § 25 Abs. 4 WoBindG für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau einzusetzen sind, besteht darin, den durch einen Wohnungsbindungsverstoß des Verfügungsberechtigten der Wohnungsversorgung zugefügten Schaden auszugleichen (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 6 m.w.N. und vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 4).

    Die Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG treten als eine in der Bemessung vereinfachte Abgabe an die Stelle einer an sich gerechtfertigten Heranziehung zum Schadensersatz (vgl. Urteile vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 6 ff. und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 50.85 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 10 S. 15 ).

  • OLG Hamburg, 09.10.2009 - 2 VAs 1/09

    Staatsanwaltliches Verfahrensregister: Antrag auf Löschung personenbezogener

    Ob ein solches "Nachschieben von Gründen" alsdann zulässig wäre (vgl. z.B. BVerwGE 77, 352; 85, 163; 106, 351; NJW 1999, 2912; NVwZ 2007, 470; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rdn. 69 ff.; 114 Rdn. 23; Decker in Posser/Wolff, VwGO, § 114 Rdn. 40 ff.) kann bereits deshalb dahinstehen, weil - auch im Falle der Übertragung der dort maßgeblichen Grundgedanken auf die vorliegende Rechtslage - das neue Vorbringen unerheblich bliebe (dazu nachstehend bb)).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 6 S 1625/23

    Ermessensabwägung zwischen mehreren Betreibern von Spielhallen, die zueinander

    Ein Gebot der vollständigen Ermessenserwägung besteht nicht, jedoch sind die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles einzubeziehen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.06.1970 - I C 47.69 -, BVerwGE 35, 291 und vom 26.06.1987 - 8 C 6.85 -, BVerwGE 77, 352).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Maßgebend ist vielmehr der zivilrechtliche Verschuldensbegriff, da die Geldleistungen "Schadensersatz im abgabenrechtlichen Gewande" sind (vgl. Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86

    Wohnungsrecht - Trägereigenheim - Grundbucheintragung - Verfügungsberechtigter -

  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85

    Fortdauer der Wohnungsbindung - Öffentliche Mittel - Freiwillige vorzeitige

  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 8.87

    Verwaltungsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung von

  • VGH Hessen, 30.11.2023 - 4 A 2279/20

    Forstrechtliche Anordnung zur Beseitigung und Neupflanzung von Stieleichen in

  • VGH Hessen, 29.10.2020 - 6 B 2634/20

    Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Verlängerung der Sperrzeit

  • VG Berlin, 31.01.2013 - 16 K 7.12

    Wohnraumförderung - Ausgleichszahlung wegen Zweckentfremdung

  • VGH Hessen, 30.10.2020 - 6 B 2621/20

    Sperrzeitverlängerung im Landkreis Marburg-Biedenkopf bleibt vorläufig außer

  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Versammlungsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - 15 A 2264/15

    Verbeamtung von Professoren bei Überschreitung der Altersgrenze; Zahlung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - 5 N 13.12

    Überlassen ohne Wohnberechtigungsschein durch einen Hausverwalter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 14 A 1673/98

    Mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung; Leerstand; Kündigung; Pflichten des

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 17.85

    Ermessensausübung und Ermessensfehlgebrauch - Fehlbelegung von Sozialwohnungen -

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 63.85

    Behördliches Ermessen bei der Entscheidung über die Gewährung von Geldleistungen

  • VG Münster, 24.10.2012 - 5 L 482/12

    Geldleistung ; Bescheid; Wohnungsbindung; Zweckentfremdung; sozialer

  • BVerwG, 18.08.1986 - 8 C 65.86

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Anforderungen an eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 14 B 1289/12

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Geldleistung wegen Verstoßes gegen

  • VG Hannover, 29.04.2008 - 2 A 238/07

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

  • VG Minden, 24.07.2015 - 6 K 2475/14

    Gewährung von Wohnungsbaumitteln für Wohnungen eines öffentlich geförderten

  • VG Düsseldorf, 07.06.2005 - 14 K 3453/04
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