Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1336
BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85 (https://dejure.org/1987,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1987 - 1 C 15.85 (https://dejure.org/1987,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1987 - 1 C 15.85 (https://dejure.org/1987,1336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Volksfest - Sperrecht - Immissionsschutzrecht - Festsetzung - Versagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 70
  • NJW 1987, 1899 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 494
  • DVBl 1987, 688
  • DÖV 1987, 539
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 1987 - 1 C 15.85 -, juris Rn. 15, und vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 -, juris Rn. 26.
  • BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel

    Diese Voraussetzungen lagen hier im für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten über den Antrag (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1987 - 1 C 15.85 - BVerwGE 77, 70 ; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht VwGO, Stand Juli 2020, § 113 Rn. 152) nicht vor.
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Der Veranstalter müßte insbesondere eine Prüfung nach landesrechtlichem Sperrzeitrecht (vgl. GaststättensperrzeitVO von Rheinland-Pfalz) und Immissionsschutzrecht (vgl. etwa LärmSchutzVO RhPf) hinnehmen und eine Ablehnung des Antrags gewärtigen, falls die Öffnungszeiten mit den entsprechenden Bestimmungen nicht vereinbar sind (BVerwG NVwZ 1987, 494; vgl. auch Friauf/Wagner, GewO § 69 a Rdn. 12-19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht