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   BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85   

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https://dejure.org/1987,109
BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85 (https://dejure.org/1987,109)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1987 - 1 C 19.85 (https://dejure.org/1987,109)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 1 C 19.85 (https://dejure.org/1987,109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG - Türkei - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Einwanderungspolitik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AuslG §§ 2, 7

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 192
  • NJW 1988, 1477 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 251
  • DVBl 1988, 289
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag scheidet dem Zweck dieses Verfahrens entsprechend aus, wenn der Europäische Gerichtshof die in Rede stehende Rechtsfrage bereits geklärt hat und das nationale Gericht ihm in seiner Rechtsauffassung folgt (EuGHE 1982, 3415 [3429]).

    Eine Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs scheidet aus, weil das - aufenthaltsrechtliche Folgen zugunsten des Klägers ausschließende - Ergebnis der Auslegung des Assoziationsrechts aus den dargelegten Gründen derart offenkundig ist, daß kein Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt (BVerwGE 66, 29 [38]; EuGHE 1982, 3415 [3430]).

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85

    EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Das hat der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 20. Februar 1987 - BVerwG 1 A 93 und 94.86 - (Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 26) bereits ausgesprochen (vgl. auch BSGE 60, 230 [232 ff.]).

    Sie hat sich demgemäß in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht durchgesetzt (BSGE 60, 230 [235 f.]).

  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Das wird für den gegenwärtigen Rechtszustand durch Art. 11 der Verordnung Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 (ABl. Nr.L 257 S.2) bestätigt, der zwar ein Beschäftigungsrecht gewährt, dafür aber ein Aufenthaltsrecht nach Maßgabe einer besonderen Regelung (Art. 10 VO Nr. 1612/68) voraussetzt (EuGHE 1985, 567 [590]).
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Es geht vielmehr in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 des Abkommens und Art. 2 des gemeinschaftsinternen Abkommens über die zur Durchführung des Assoziationsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren vom 12. September 1963 (BGBl.1964 II S.509, 1959) ausdrücklich davon aus, daß die Beschlüsse des Assoziationsrates nicht unmittelbar anwendbar sind, sondern dafür der Einführung in die internen Rechtsordnungen der Vertragspartner bedürfen, die auf Gemeinschaftsseite unter Umständen den Mitgliedstaaten obliegt (vgl. auch EuGHE 1982, 3641 [3663]).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Eine Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs scheidet aus, weil das - aufenthaltsrechtliche Folgen zugunsten des Klägers ausschließende - Ergebnis der Auslegung des Assoziationsrechts aus den dargelegten Gründen derart offenkundig ist, daß kein Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt (BVerwGE 66, 29 [38]; EuGHE 1982, 3415 [3430]).
  • BVerwG, 20.01.2016 - 9 C 1.15

    Straßenausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Abgabenbescheid; Widerspruch;

    Denn die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO soll grundsätzlich die Rechtslage in Kraft setzen, die bestände, wenn die in § 80 Abs. 1 VwGO vorgesehene aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs nicht ausnahmsweise entfiele (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192 ).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO endet die Dauer der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO) grundsätzlich - soweit § 80b VwGO nichts Abweichendes bestimmt - mit der Unanfechtbarkeit des angegriffenen Bescheides (vgl. vor Einfügung dieser Bestimmung bereits das Urteil vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192 ).
  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Denn hergestellt wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auch dann, wenn bereits Klage erhoben worden ist, da seine aufschiebende Wirkung nicht nur bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides, sondern bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes fortwirkt (BVerwG, Urteil vom 27.10.1987 - 1 C 19/85 -, [...], Rn. 45; OVG Koblenz, NVwZ 1996, 90).
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