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   BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85   

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BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85 (https://dejure.org/1987,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1987 - 6 P 2.85 (https://dejure.org/1987,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1987 - 6 P 2.85 (https://dejure.org/1987,1005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches Einverständnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 257
  • NVwZ 1988, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 12.61
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85
    Darüber hinaus hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 12.61 -(BVerwGE 15, 90) entschieden, daß auch die Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen ist, wenn die Versetzung auf einem Zusammenwirken der aufnehmenden und der abgebenden Dienststelle beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt, so daß das Schwergewicht der Maßnahme in ihrem Bereich liegt.

    Bei Anwendung der in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962, a.a.O., entwickelten Grundsätze kann nicht zweifelhaft sein, daß der Beteiligte bei der Versetzung des Regierungsoberinspektors M. eine entscheidende, die Mitbestimmung des Antragstellers begründende Rolle gespielt hat.

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85
    Die Entscheidung über die Erteilung des Einverständnisses liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sich die dafür maßgebenden Erwägungen nach den Grundsätzen richten, die für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. BVerwGE 75, 133 ).
  • BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85
    Das reicht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Zulässigkeit der Sprungrechtsbeschwerde aus (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1986 - BVerwG 6 P 12.84 - PersR 1986, 233>).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.1986 - 5 A 12/85

    Mitbestimmungsrecht des Bezirkspersonalrates bei der Versetzung von Lehrern aus

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85
    Dieser Rechtsprechung haben sich - soweit ersichtlich - die Oberverwaltungsgerichte angeschlossen (vgl. OVG Lüneburg PersV 1968, 16; OVG Münster PersV 1984, 466; OVG Koblenz, Beschluß vom 12. März 1986 - 5 A 12/85 -).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Sowenig der Dienstherr wegen des Antrags des Beamten oder wegen des Vorliegens der Einverständniserklärung eines aufnahmebereiten Dienstherrn verpflichtet ist, den Beamten zu versetzen, ist der Dienstherr, der den Beamten aufnehmen soll, gehalten, sein Einverständnis wegen der Versetzungsabsicht des Beamten oder des bisherigen Dienstherrn zur Übernahme des Beamten zu erteilen (vgl. Urteil vom 13. November 1986 a.a.O. S. 135; Beschluss vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 3.85 - BVerwGE 78, 257 ).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 33.93

    Ermittlung der zuständigen Personalvertretung bei der Versetzung eines Beamten

    Anderes hat auch der Senat in seinemBeschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257, 259 nicht gesagt, wenn er aus dem Wortlaut des § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ("Versetzung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle") herleitet, daß die Versetzungsverfügung "zunächst einmal" der Mitbestimmung des Personalrats der abgebenden Dienststelle bedürfe.

    Dies ergibt sich namentlich aus den in § 77 Abs. 2 BPersVG genannten Verweigerungsgründen, die, soweit sie an die kollektiven Interessen der Beschäftigten anknüpfen, sich vorwiegend aus denjenigen der Beschäftigten der aufnehmenden Dienststelle ergeben können (vgl.Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257, 262 undvom 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 22.87 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 18).

    Soweit der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung in den Fällen der "horizontalen" Versetzung ein Beteiligungsrecht der Personalvertretung auch der aufnehmenden Dienststelle unabhängig von der Frage nach einem bestimmenden Einfluß anerkannt hat, wenn und soweit diese Dienststelle durch eigene Maßnahmen (z.B. Anträge, förmliche Einverständniserklärungen usw.) an der Versetzung aktiv mitgewirkt hat (vgl.Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 undvom 5. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 6.86 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 5), hat er damit nicht nur den personalvertretungsrechtlich relevanten Auswirkungen auf beide Dienststellen, sondern auch und vor allem der organisationsrechtlichen Doppelwirkung der Maßnahme Rechnung getragen.

    Bereits in seinemBeschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257, 260 hat der Senat darauf hingewiesen, daß es bei dieser Formel darum ging, eine Beteiligung der für die aufnehmende Dienststelle zuständigen Personalvertretung herbeizuführen, wenn "das Schwergewicht der Maßnahme in ihrem Bereich liegt".

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung

    Zuständig für diese Mitbestimmung ist der Personalrat derjenigen Dienststelle, die die Versetzung verfügt (BVerwGE 78, 257 [BVerwG 06.11.1987 - 6 P 2/85]), d.h. der bei dem für die Versetzung zuständigen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bestehende Personalrat.

    Die in BVerwGE 78, 257 abgedruckte Entscheidung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, nach der bei der Versetzung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle stets dann mitzubestimmen hat, wenn an der Personalmaßnahme Dienststellen unterschiedlicher Dienstherren beteiligt sind, so daß für die Versetzung das schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn gemäß § 123 Abs. 2 BRRG erforderlich ist, ist nicht einschlägig.

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02

    Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung;

    Die schriftliche Einverständniserklärung ist materielles Wirksamkeitserfordernis des Verwaltungsakts (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 , vom 5. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 6.86 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 5 S. 9 ff., vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 P 33.92 - Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 1 S. 2).

    Ohne sie kann der abgebende Dienstherr die Versetzung eines Beamten in den Geschäftsbereich eines anderen Dienstherrn mit eigener Personalhoheit nicht rechtswirksam verfügen (Beschluss vom 6. November 1987, a.a.O. S. 262).

  • BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der aufnehmenden Dienststelle bei

    Abweichendes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluß des erkennenden Senats vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 -, da in jenem Fall die aufnehmende Dienststelle den Beamten bei der versetzenden Stelle angefordert habe und der versetzte Beamte zudem eine Beförderungsstelle habe erhalten sollen.

    Wie der Senat mit Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - (BVerwGE 78, 257 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 15 = ZBR 1988, 173 = DÖV 1988, 602 = PersR 1988, 49) in Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 12.61 - (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]) entwickelten Grundsätze, nach denen an einer Versetzung auch die Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen ist, wenn die Maßnahme auf einem Zusammenwirken der aufnehmenden mit der abgebenden Dienststelle beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt, entschieden hat, ist die Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden Behörde stets dann geboten, wenn an der Versetzung Dienststellen unterschiedlicher Dienstherrn beteiligt sind.

    Daß die Doppelbeteiligung der Personalvertretungen nicht notwendig zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen muß, wird auch dadurch bestätigt, daß mehrere Landespersonalvertretungsgesetze ausdrücklich die Mitbestimmung auch des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle vorsehen (vgl. Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - mit Nachweisen) und dieses Verfahren nach Mitteilung des Oberbundesanwalts auch im Bereich der Bundesverwaltung teilweise praktiziert wird.

  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 31.91

    Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umsetzung -

    Ginge es darum, nur die individuellen Interessen des einzelnen, jeweils unmittelbar von der Versetzung betroffenen Beschäftigten zu schützen, bedürfte es der Zuständigkeit zweier Gremien nicht (vgl. Germelmann, PersVG Berlin, § 86 Rdnr. 56 b; vgl. zum NWPersVG auch Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 ).

    Wie der Senat in ähnlichem Zusammenhang zur umgekehrten Konstellation entschieden hat, können zwar die Interessen der aufnehmenden Dienststelle von dem Personalrat der abgebenden Dienststelle nicht wahrgenommen werden, weil dieser lediglich die Beschäftigten seiner Dienststelle repräsentiert (BVerwGE 78, 257 ); der Senat geht also in Übereinstimmung mit der Rechtsbeschwerde von einer Funktionenteilung zwischen dem Personalrat der abgebenden und dem der aufnehmenden Dienststelle nach Maßgabe des Repräsentationsprinzips aus.

  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 4/91

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

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  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 33.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Versetzung - Abordnung - Umsetzung

    So hat er auf der Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes für den Fall der Versetzung von Beamten entschieden, der Personalrat der abgebenden Dienststelle könne prüfen und gegebenenfalls geltend machen, "ob durch das Ausscheiden des Beamten für die übrigen Beschäftigten - unzumutbare - Mehrbelastungen auftreten und das Betriebsklima der Dienststelle beeinträchtigt wird" (Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 ).

    Ginge es darum, nur die individuellen Interessen des einzelnen, jeweils unmittelbar von der Versetzung betroffenen Beschäftigten zu schützen, bedürfte es der Zuständigkeit zweier Gremien nicht (vgl. Germelmann, PersVG Berlin, § 86 Rdnr. 56 b; vgl. zum NWPersVG auch Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 ).

  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 32.91

    Anforderungen an die Begründung der Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei

    Ginge es darum, nur die individuellen Interessen des einzelnen, jeweils unmittelbar von der Versetzung betroffenen Beschäftigten zu schützen, bedürfte es der Zuständigkeit zweier Gremien nicht (vgl. Germelmann, PersVG Berlin, § 86 Rdnr. 56 b; vgl. zum NWPersVG auch Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 [BVerwG 06.11.1987 - 6 P 2/85] ).

    Wie der Senat in ähnlichem Zusammenhang zur umgekehrten Konstellation entschieden hat, können zwar die Interessen der aufnehmenden Dienststelle von dem Personalrat der abgebenden Dienststelle nicht wahrgenommen werden, weil dieser lediglich die Beschäftigten seiner Dienststelle repräsentiert (BVerwGE 78, 257 [BVerwG 06.11.1987 - 6 P 2/85] ); der Senat geht also in Übereinstimmung mit der Rechtsbeschwerde von einer Funktionenteilung zwischen dem Personalrat der abgebenden und dem der aufnehmenden Dienststelle nach Maßgabe des Repräsentationsprinzips aus.

  • BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 22.87

    Beteiligungspflicht des Personalrats bei Versetzung eines Lehrers von einer

    Soweit der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - (BVerwGE 78, 257 = Buchholz 251.7 § 72 NW PersVG Nr. 15 = ZBR 1988, 173 = DÖV 1988, 602 = PersV 1988, 496) entschieden hat, daß bei der Versetzung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW und des § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle stets dann mitzubestimmen hat, wenn an der Personalmaßnahme Dienststellen unterschiedlicher Dienstherren beteiligt sind, so daß für die Versetzung das schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn erforderlich ist, kann hieraus zwar für den vorliegenden Fall der Versetzung eines Lehrers innerhalb des Dienststellenbereichs des Regierungspräsidenten unmittelbar nichts entnommen werden.

    Auf den vom Beteiligten zu 1) mit seinen Schriftsätzen vom 28. Dezember 1987 und 3. Mai 1988 geltend gemachten Gesichtspunkt, daß der Antragsteller keine Gründe vorgetragen hat, die einen bestimmenden Einfluß der "aufnehmenden" Dienststelle erkennen lassen, womit hier die Realschule gemeint ist, kommt es deshalb ebensowenig entscheidend an wie auf die von Post (PersV 1988, 513) gegen den erwähnten Beschluß des Senats vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - vorgetragenen Bedenken gegen eine Behandlung einer Versetzung ähnlich wie eine Neueinstellung.

  • BVerwG, 19.07.1994 - 6 P 33.92

    Notwendigkeit der Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens bei der Versetzung

  • BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90

    Rechtswidrigkeit einer Umsetzung bzw. Versetzung eines Mitarbeiters der

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 36.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92

    Personalvertretung - Stufenvertretung - Soldaten - Abordnung

  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 3/92

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 2645/15

    Abordnung; Versetzung; Aufhebung; Personalrat; aufnehmende Dienststelle; actus

  • OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12

    Ungültigkeit der Wahl zum Personalrat, Fehlerhafte Bestellung des örtlichen

  • LAG Hamm, 13.07.1995 - 17 Sa 101/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung

  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92

    Mitbestimmung bei der Abordnung eines Oberstleutnants zum Bundesarchiv -

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 2 A 510/20

    Polizeidiensttauglichkeit; Anforderungen an die ärztliche Stellungnahme; Prognose

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 6 B 794/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Versetzungsverfügung

  • OVG Berlin, 27.02.2001 - 60 PV 14.99

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrates zu einer Abordnung mit dem Ziel der

  • LAG München, 08.09.1988 - 4 Sa 462/88

    Abordnung mit dem Ziel der späteren endgültigen Versetzung

  • OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10

    Personalratswahl, Verselbständigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1991 - 11 L 8/91

    Zustimmung zu einer Versetzungsangelegenheit; Verpflichtung des Leiters einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1993 - CL 61/90

    Versetzung eines Arbeitnehmers; Personalrat; Mitbestimmung des Personalrats;

  • VG Bayreuth, 08.06.2021 - B 5 S 21.437

    Aufhebung einer Abordnung, Personalratsmitglied, wichtige dienstliche Gründe, die

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