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   BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87   

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https://dejure.org/1987,864
BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87 (https://dejure.org/1987,864)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1987 - 7 C 49.87 (https://dejure.org/1987,864)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 (https://dejure.org/1987,864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter - Klausurbearbeitung - Begutachtung - Prüfling - Beweisrisiko - Aufklärung - Prüfungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsarbeit (Abhandenkommen) - Verlust von Teilen der Klausurenbearbeitungen, Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 367
  • NVwZ 1988, 434
  • DVBl 1988, 404
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87
    Anders als in dem vom erkennenden Senat durch Urteil vom 20. September 1984 (BVerwGE 70, 143) entschiedenen Fall, in dem Prüfungsmängel festgestellt worden waren, geht es hier deshalb nicht um die Frage, ob sich ein Prüfungsfehler auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat und wem es zum Nachteil gereicht, wenn sich eine Auswirkung des Fehlers auf das Prüfungsergebnis nicht nachweisen läßt.

    Diese Möglichkeit liegt indessen sehr fern, zumal da nach der ständigen Rechtsprechung eine drastische Ausdrucksweise und selbst gelegentliche verbale "Ausrutscher" für sich allein den Vorwurf der Unsachlichkeit nicht rechtfertigen (vgl. BVerwGE 70, 143 ); auch ein Sachverhaltsirrtum im prüfungsrechtlichen Sinne liegt nicht schon dann vor, wenn der Prüfer eine Wertung in eine - vermeintlich unrichtige - Tatsachenaussage kleidet, etwa dergestalt, der Prüfling vertrete eine von der Rechtsprechung abweichende Auffassung oder er habe zu einer bestimmten Frage nichts gesagt (vgl. BVerwGE 70, 143 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1987 - 22 A 177/87
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87
    Die Berufung hat es zurückgewiesen (Urteil vom 19. Mai 1987, DVBl. 1987, 1225 = NVwZ 1987, 1012).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1987 - 9 S 1829/86

    Verlust von Prüfungsarbeiten nach ihrer Bewertung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob es ein Prüfungsfehler ist, wenn sich - bei Verlust der gesamten Bearbeitung einer Klausur sowie der Begutachtungen - die Prüfungsentscheidung im nachhinein insoweit nur auf die Note stützen kann, mit der die Klausur bewertet worden ist (so verhielt es sich in dem durch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 1. April 1987 <NVwZ 1987, 1010 = DVBl. 1987, 951> entschiedenen Fall).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Sie hat die nachteiligen Folgen ihrer mangelnden Mitwirkung zu tragen (Urteile vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 5. September 1991 - BVerwG 3 C 64.88 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 101; Beschluss vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 3 B 66.94 - Buchholz 427.7 § 35 FG Nr. 9) und kann deshalb mit ihrem Begehren keinen Erfolg haben.
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Verwaltungsaktes zu überprüfen ist (vgl. zu Prüfungsbescheiden im Staatsexamen u. a. BVerwG Beschluß vom 31. Juli 1989 - 7 B 104/89 - NVwZ 1990, 65 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49/87 - BVerwGE 78, 367), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Bei einem Verfahrensfehler kann der Prüfling nur dann die Aufhebung der Prüfungsentscheidung verlangen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass sich der Fehler auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat, er also (wenigstens) möglicherweise von Einfluss auf das Prüfungsergebnis gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 ; Beschluss vom 8. November 2005 - 6 B 45.05 [ECLI:DE:BVerwG:2005:081105B6B45.05.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 408 Rn. 4).
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