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   BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87   

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https://dejure.org/1988,112
BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87 (https://dejure.org/1988,112)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1988 - 3 C 41.87 (https://dejure.org/1988,112)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1988 - 3 C 41.87 (https://dejure.org/1988,112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 171
  • NVwZ 1988, 925
  • DVBl 1988, 1021
  • DÖV 1988, 884
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 31.08.1971 - BT-Drs VI/2553
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87
    Wie sich aus der Begründung zum damaligen Regierungsentwurf ergibt (vgl. BT-Drs. VI/2553 S. 34), sollte durch die Regelung für den Bereich der Abgabenverwaltung die Zuständigkeit zwischen der Bundesfinanzverwaltung und anderen Bundes stellen aufgeteilt werden.

    Die Bundesfinanzverwaltung wird überhaupt nur deshalb in § 26 MOG 1972 erwähnt, weil man bei der Schaffung des MOG 1972 der Meinung war, Art. 108 Abs. 1 Satz 1 GG betreffe nur die Ausfuhrabgaben, und es bedürfe einer Regelung nach Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG, um den Bundesfinanzbehörden die Verwaltung der übrigen gemeinschaftsrechtlichen Abgaben zu übertragen (vgl. BT-Drs. VI/2553 S. 34 und S. 19).

  • BFH, 28.10.1986 - VII R 41/86
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87
    Die Abgaben, die der Milcherzeuger unter Berücksichtigung von Referenzmengen im Rahmen der nationalen Garantiemengen für die Milch- und Milcherzeugnisse zu zahlen hat, sind zwar "Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften" (vgl. auch BFH, Urteil vom 28. Oktober 1986 - VII R 41/86 - BFHE 148, 84, 86), die Ausstellung der Bescheinigungen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MGVO durch die "zuständigen Landesstellen" ist aber keine Verwaltung dieser Abgaben.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87

    Bundesverfassungsgericht - Bindungswirkung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87
    Hinzuweisen ist auf den vom Kläger erwähnten Tatbestand des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, wo eine genehmigungsfreie Maßnahme - Umbau in einem bestehenden Gebäude - von einem Aufwand von mehr als 150.000 DM erwähnt wird, die zu einer Erhöhung der Kuhplatzzahl von 58 auf 130 geführt hat.
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Die Versagung der Bescheinigung, über deren Erteilung auf dem Verwaltungsrechtsweg zu entscheiden ist (BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171, 172) [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] kann im Verfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten nach § 10 Abs. 3 Satz 2 MGVO nicht mehr angegriffen werden.
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Mit Blick auf die Milch-Garantiemengen-Verordnung hat der Senat bislang angenommen, dass § 8 Abs. 1 Satz 1 MOG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt (Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 ).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 23.91

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Baugenehmigungspflicht

    Es widerspreche einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, Vertrauensschutz für rechtswidrig erworbene Positionen zu gewähren (BVerwGE 79, 171 ).

    Grundlegend sind die beiden Entscheidungen des Senats vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 (BVerwGE 79, 171) und BVerwG 3 C 54.87 - (Buchholz 451.512 Nr. 5).

    Die diese Befugnis bejahende Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile vom 24. März 1988, a.a.O.) ist insoweit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 -).

    An der Schutzwürdigkeit fehlt es grundsätzlich dann, wenn die Position auf unredliche oder unkorrekte Weise erlangt worden ist (BVerfGE 27, 231 ; 59, 128 ; BVerwGE 78, 139 ; 79, 171 ).

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