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   BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87   

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https://dejure.org/1988,243
BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87 (https://dejure.org/1988,243)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1988 - 8 C 24.87 (https://dejure.org/1988,243)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1988 - 8 C 24.87 (https://dejure.org/1988,243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließung - Beitragssatzung - Teilbetragspflicht - Erreichbarkeit - Anforderungen - Grundstücksbebaubarkeit - Mittelaufwand - Verkehrsanlage - Hindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher Gegebenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 283
  • NVwZ 1988, 1134
  • DVBl 1988, 901
  • DÖV 1988, 791
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
    Die Beantwortung der Frage, ob - wie die Klägerin meint - der angefochtene Bescheid auch insoweit rechtswidrig ist, als ihn das Berufungsgericht nicht aufgehoben hat, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).

    Durch eine Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) werden die Grundstücke im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, denen die Anlage ihrer bestimmungsgemäßen Funktion entsprechend das vermittelt, was für ihre Bebaubarkeit an wegemäßiger Erschließung erforderlich ist (vgl. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - a.a.O. S. 128 unter Hinweis auf Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - a.a.O. S. 154 ff.).

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
    Der damit erfolgte "Ausspruch" der Kostenspaltung ist - was für seine Rechtmäßigkeit erforderlich ist (vgl. Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 65.66 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3 S. 5 ) - ergangen, bevor die betreffende Erschließungsanlage insgesamt endgültig hergestellt war.
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
    Ob eine Erschließungsbeitragssatzung formell rechtsgültig ist, beurteilt sich mangels insoweit einschlägiger bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich nach dem jeweiligen Orts- und Landesrecht (vgl. etwa Urteile vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Urteilsabdruck S. 6 und vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Urteilsabdruck S. 11).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
    So liegt es, wenn die Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, um die vom Bebauungs- und Bauordnungsrecht gestellten Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, lediglich einen dem Grundeigentümer zumutbaren finanziellen Aufwand erfordern, d.h. einen Aufwand, der dem erreichten Erfolg, nämlich der Bebaubarkeit des Grundstücks, angemessen ist (vgl. zum entsprechenden rechtlichen Ansatz bei tatsächlichen Hindernissen auf dem Straßengrund Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 ).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
    Denn die Anforderungen an die plangemäße Erschließung sind voraussetzungsgemäß dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - DVBl. 1988, 242 ).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
    Angesichts dessen können diese anderen Beitragspflichtigen in einem Fall, in dem ein der Bebaubarkeit eines Grundstücks entgegenstehendes Hindernis in der bezeichneten Weise ausräumbar ist, die Einbeziehung dieses Grundstücks in den Kreis der erschlossenen Grundstücke schutzwürdig erwarten (vgl. zur Maßgeblichkeit der Schutzwürdigkeit der anderen Beitragspflichtigen zuletzt Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - Urteilsabdruck S. 9 f. und 12 f.).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
    Ein solcher Maßstab ist in der Regel zulässig (vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
    Ob eine Erschließungsbeitragssatzung formell rechtsgültig ist, beurteilt sich mangels insoweit einschlägiger bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich nach dem jeweiligen Orts- und Landesrecht (vgl. etwa Urteile vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Urteilsabdruck S. 6 und vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Urteilsabdruck S. 11).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Der Aufwand finanzieller Mittel ist einem Grundeigentümer zur Beseitigung von der Erfüllung (bebauungs- und) bauordnungsrechtlicher Erreichbarkeitsanforderungen entgegenstehenden (tatsächlichen) Hindernissen zumutbar, wenn er hinter der Wertsteigerung zurückbleibt, die das Grundstück durch eine infolge der Beseitigung dieser Hindernisse eintretende Bebaubarkeit erfährt (im Anschluß an Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [287 ff.]).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [287 ff.]) sind natürliche Gegebenheiten auf einem (Anlieger-)Grundstück - wie z.B. eine Böschung oder eine Felswand, ein Gewässer usw. - für die Beantwortung der Frage, ob dieses Grundstück durch die Anbaustraße, an die es angrenzt, im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, nur erheblich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind; diese beiden Voraussetzungen bestimmen zugleich den Umfang dessen, was das materielle Recht im Einzelfall an Sachaufklärung verlangt.

    Das ist nach der angegebenen Rechtsprechung (Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - aaO.) dann der Fall, wenn ein "vernünftiger" Eigentümer sie aufbringen würde, um durch eine entsprechende Maßnahme - eine durch eine andere verkehrsmäßige Erschließung vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht - die Bebaubarkeit seines Grundstücks der abzurechnenden Straße wegen herzustellen, d.h. um aus unter diesem Blickwinkel nicht bebaubarem (Brach-)Land Bauland zu machen.

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Erschlossen sind danach die unmittelbar an die Anbaustraße angrenzenden, selbstständig bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücke, die von der Anlage in der für die vorgenannte Nutzung erforderlichen Weise - gegebenenfalls nach Ausräumung bestehender, aber mit zumutbarem Aufwand zu beseitigender Hindernisse - erreicht werden können (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 559/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erk. Senat angeschlossen hat, bestimmen sich die Anforderungen an das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG nach dem Bebauungsrecht, nämlich dem Bauplanungsrecht einerseits und dem Bauordnungsrecht andererseits, wobei eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinwegzudenken ist (BVerwG Urteil vom 14.1.1983 -- 8 C 81.81 -- DVBl. 1983, 904; Urteil vom 26.9.1983 -- 8 C 86.81 -- DVBl. 1984, 184; Urteil vom 18.4.1986 -- 8 C 51, 52.85 -- DVBl. 1986, 774; Urteil vom 20.8.1986 -- 8 C 58.85 -- NVwZ 1987, 56; Urteil vom 3.11.1987 -- 8 C 78.86 -- DVBl. 1988, 242; Urteil vom 29.4.1988 -- 8 C 24.87 -- NVwZ 1988, 1134; Urteil vom 15.1.1988 -- 8 C 111.86 -- BWGZ 1988, 485; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --; VGH Bad.-Württ. Beschluß vom 3.11.1987 -- 2 S 325/87 -- VBlBW 1988, 343; Urteil vom 4.1.1988 -- 2 S 503/87 --).

    Von einer Anbaustraße wird daher ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, für das diese allein, d.h. unabhängig von einer weiteren Anbaustraße, das herzugeben geeignet ist, was das Bebauungsrecht für seine bestimmungsgemäße Nutzung (Bebaubarkeit) an wegemäßiger Erschließung verlangt (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 2. Aufl., Rn. 484; BVerwG Urteil vom 29.4.1988 aaO; Urteil vom 3.6.1983 -- 8 C 70.82 -- KStZ 1983, 187/188).

    Denn die Anforderungen an die plangemäße Erschließung sind voraussetzungsgemäß dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen (BVerwG Urteile vom 3.11.1987 und vom 29.4.1988, aaO).

    Im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG ist freilich ein Zufahrtshindernis -- schlechthin -- unbeachtlich, wenn es vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks willkürlich geschaffen worden ist, also weder auf den Zustand der Erschließungsanlage noch allein auf die natürlichen Geländeverhältnisse zurückzuführen ist (vgl. zu straßenbedingten Zufahrtshindernissen: BVerwG Urteile vom 26.9.1983, 20.8.1986 und 21.10.1988 aaO; zu grundstücksbedingten Zufahrtshindernissen BVerwG Urteil vom 29.4.1988 aaO).

    Dieses -- an sich beachtliche -- Zufahrtshindernis steht freilich dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG dann nicht entgegen, wenn es unter dem Blickwinkel dieser Vorschrift für ausräumbar zu halten ist (BVerwG Urteil vom 29.4.1988 aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 2 S 696/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erk. Senat angeschlossen hat, bestimmen sich die Anforderungen an das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG nach dem Bebauungsrecht, nämlich dem Bauplanungsrecht einerseits und dem Bauordnungsrecht andererseits, wobei eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinwegzudenken ist (BVerwG Urteil vom 14.1.1983 -- 8 C 81.81 -- DVBl. 1983, 904; Urteil vom 26.9.1983 -- 8 C 86.81 -- DVBl. 1984, 184; Urteil vom 18.4.1986 -- 8 C 51, 52.85 -- DVBl. 1986, 774; Urteil vom 20.8.1986 -- 8 C 58.85 -- NVwZ 1987, 56; Urteil vom 3.11.1987 -- 8 C 78.86 -- DVBl. 1988, 242; Urteil vom 29.4.1988 -- 8 C 24.87 -- NVwZ 1988, 1134; Urteil vom 15.1.1988 -- 8 C 111.86 -- BWGZ 1988, 485; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --; VGH Bad.-Württ. Beschluß vom 3.11.1987 -- 2 S 325/87 -- VBlBW 1988, 343; Urteil vom 4.1.1988 -- 2 S 503/87 --).

    Von einer Anbaustraße wird daher ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, für das diese allein, d.h. unabhängig von einer weiteren Anbaustraße, das herzugeben geeignet ist, was das Bebauungsrecht für die bestimmungsgemäße Nutzung (Bebaubarkeit) des Grundstücks an wegemäßiger Erschließung verlangt (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 2. Aufl., Rn 484; BVerwG Urteil vom 29.4.1988 aaO; Urteil vom 3.6.1983 -- 8 C 70.82 -- KStZ 1983, 187/188).

    Denn die Anforderungen an die plangemäße Erschließung sind voraussetzungsgemäß dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen (BVerwG Urteile vom 3.11.1987 und vom 29.4.1988 aaO).

    Dieses -- an sich beachtliche -- Zufahrtshindernis steht freilich dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG dann nicht entgegen, wenn es unter dem Blickwinkel dieser Vorschrift für ausräumbar zu halten ist (BVerwG Urteil vom 29.4.1988 -- 8 C 24.87 -- NVwZ 1988, 1134).

    In diesem Sinne angemessen und deshalb einem Grundeigentümer zumutbar sind finanzielle Mittel, die ein "vernünftiger" Eigentümer aufbringen würde, um durch entsprechende Maßnahmen auf seinem Grundstück dessen Bebaubarkeit herzustellen, wobei eine etwaige anderweitige verkehrsmäßige Erschließung außer acht zu lassen ist (BVerwG Urteil vom 29.4.1988 aaO).

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 (288) [BVerwG 29.04.1988 - 8 C 24/87]) geht das Berufungsgericht zunächst zutreffend davon aus, für die Beantwortung dieser Frage sei nur auf die abgerechnete Kreuzfelderstraße abzustellen; die das Hinterliegergrundstück zweifelsfrei unmittelbar erschließende andere Straße müsse insoweit hinweggedacht werden.
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    0b hier das an die Anbaustraße H weg sowie den unbefahrbaren Wohnweg an grenzende und mithin schon allein durch diese Anbaustraße erschlossene Grundstück des Klägers zusätzlich auch durch die Anbaustraße B sowie den die beiden Anbaustraßen verbindenden unbefahrbaren Wohnweg erschlossen wird, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [288]) davon ab, ob dieses Grundstück - die durch allein den H weg vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht - wegen der durch die (nicht weiter als 50 m entfernte) Straße B in Verbindung mit dem unbefahrbaren Wohnweg verschaffte verkehrsmäßige Erreichbarkeit nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar ist.
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

    »Eine natürliche Gegebenheit auf einem Grundstück (hier: Abhang), die dessen Bebaubarkeit hindert, schließt ein Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur aus, wenn das Hindernis nicht mit dem Grundeigentümer zumutbaren (finanziellen) Mitteln ausgeräumt werden kann (im Anschluß an Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [286 ff.]).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - (BVerwGE 79, 283 [286 ff.]) schließt ein durch eine natürliche Gegebenheit auf einem Grundstück begründetes Bauhindernis dessen Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht aus, wenn dieses Hindernis mit dem Grundeigentümer zumutbaren (finanziellen) Mitteln ausgeräumt werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Diese Beurteilung drängt sich deshalb auf, weil anderenfalls "vernünftigerweise" nicht auszuschließen ist, dass der Eigentümer des Grundstücks später, d.h. nach Abschluss der Aufwandsverteilung und Beitragserhebung, die "Zugänglichkeit" zur Anbaustraße herstellt und somit zu Lasten der anderen Anlieger beitragsfrei in den Genuss des Erschließungsvorteils käme und die durch die Straßenherstellung gebotene Wertsteigerung des Grundstücks umsonst erhalten würde (vgl. bereits VGH BW, Urt. v. 20.6.1985 - 2 S 1029/84 sowie BVerwG, Urt. v. 29.4.1988 - 8 C 24.87 -, NVwZ 1988, 1134; ferner Urt. v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 -, NVwZ 1994, 299; Hans. OVG, B. v. 25.2.1993 - Bs VI 6/93 -, KStZ 1993, 232).

    Da die Aufwandsverteilung die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse lediglich als "Momentaufnahme" erfasst, folgt daraus eine Pflicht, in Zweifelsfällen aus der Sicht jedes einzelnen im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB erschlossenen Grundstücks zu prüfen, ob dieses nicht schutzwürdig noch die Einbeziehung weiterer Grundstücke (Grundstücksflächen) in die Aufwandsverteilung (mit entlastender Wirkung) erwarten kann, da nachträgliche Änderungen der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse die Aufwandsverteilung unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 3.6.1971 - IV C 10.70 -, DÖV 1971, 817, vom 7.10.1977 - IV C 103.74 -, DÖV 1978, 609, vom 23.3.1984 - 8 C 65.82 -, DÖV 1985, 244, vom 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, BWGZ 1988, 485, vom 29.4.1988 - 8 C 24.87 -, NVwZ 1988, 1134 und vom 30.5.1997 - 8 C 27.96 -, BWGZ 1998, 67).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem

    Hinsichtlich der hinter der Stützmauer ansteigenden Böschung hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - (BVerwGE 79, 283 ) dargelegt, daß sich auch dieses (tatsächliche) Zufahrthindernis mit den Klägern zumutbarem Aufwand durch eine entsprechende Abböschung überwinden lasse.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - (BVerwGE 79, 1 (7 f.)) und vom 29. April 1988 (a.a.O. S. 286 ff.) mit Blick auf - wie hier - Fälle der Zweiterschließung ausgesprochen, daß das Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne sowohl des § 131 Abs. 1 BBauG als auch des § 133 Abs. 1 BBauG nicht davon abhängt, ob ein ausräumbares Hindernis der (erforderlichen) Erreichbarkeit, dessen Beseitigung allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Grundeigentümers (Erbbauberechtigten) steht, von diesem bereits beseitigt worden ist oder nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erk. Senat angeschlossen hat, bestimmen sich die Anforderungen an das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG nach dem Bebauungsrecht, nämlich dem Bauplanungsrecht einerseits und dem Bauordnungsrecht andererseits, wobei eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinwegzudenken ist (BVerwG Urteil vom 14.1.1983 -- 8 C 81.81 -- DVBl. 1983, 904; Urteil vom 18.4.1986 -- 8 C 51, 52.85 -- DVBl. 1986, 774; Urteil vom 20.8.1986 -- 8 C 58.85 -- NVwZ 1987, 56; Urteil vom 3.11.1987 -- 8 C 78.86 -- DVBl. 1988, 242; Urteil vom 29.4.1988 -- 8 C 24.87 -- NVwZ 1988, 1134; Urteil vom 15.1.1988 -- 8 C 111.86 -- BWGZ 1988, 485; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --; VGH Bad.-Württ. Beschluß vom 3.11.1987 -- 2 S 325/87 -- VBlBW 1988, 343).

    Von einer Anbaustraße wird daher ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, für das diese allein, d.h. unabhängig von einer weiteren Anbaustraße, das herzugeben geeignet ist, was das Bebauungsrecht für seine bestimmungsgemäße Nutzung (Bebaubarkeit) an wegemäßiger Erschließung verlangt (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 2. Aufl. Rn. 484; BVerwG Urteil vom 29.4.1988 aaO; Urteil vom 3.6.1983 -- 8 C 70.82 -- KStZ 1983, 187/188).

    Denn die Anforderungen an die plangemäße Erschließung sind voraussetzungsgemäß dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen (BVerwG Urteile vom 3.11.1987 und vom 29.4.1988, aaO).

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

  • BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90

    Fischzuchtanstalt im Außenbereich - Gesicherte Erschließung

  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 5 A 540/08

    Straßenreinigungsgebühren, Erschließung, Lärmschutzwand, Zumutbarkeit

  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2002 - 3 A 4611/95

    Erhebung einer Vorausleistung für die Herstellung einer Straße; Ermittlung der

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 26.87
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 L 215/09

    Zulassungsgründe der Berufung; fehlende Grundstücksbeitragspflicht wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00

    Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 25.87

    Erschließung eines Grundstücks - Entrichtung von Erschließungsbeiträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91

    Erschlossensein eines Wohngrundstückes - Heranfahrmöglichkeit - tatsächliches

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 36/90

    Erschlossensein eines Grundstücks - Grundstückszufahrt

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

  • VG Würzburg, 09.11.2009 - W 2 K 09.16

    Erschließungsbeitrag; Heranfahren; Erschlossensein eines Wohngrundstücks;

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 329/06

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer

  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 6 ZB 06.1444

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstück im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2000 - 9 M 566/99

    Beitrag; Brandschutz; Erschließung; Erschließungsbeitrag; Erschließungsfunktion;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1999 - 15 A 558/99
  • VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, einzelne Erschließungsanlage,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 9 LA 257/04

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 6 A 11850/04

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
  • OVG Saarland, 17.08.2005 - 1 R 24/04

    Erschließungswirkung von parallel zueinander verlaufenden Anbaustraßen auf ein

  • VG Augsburg, 25.08.2022 - Au 2 K 21.2213

    Zur Frage der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • BVerwG, 03.02.1992 - 8 B 10.92

    Auferlegung von Erschließungskosten - Verlängerung einer Anbaustraße als zum

  • BVerwG, 12.03.1991 - 8 B 19.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 5 TH 3227/87

    Straßenbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; Baulast der Gemeinde

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1989 - 2 S 1987/87

    Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

  • VG Koblenz, 03.04.2006 - 4 K 1095/05

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrags-Vorausleistungen für ein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.1998 - 2 L 378/95

    Grundstück; Neue Entschließungsanlage; Äußerer Eindruck; Vorhandene Bebauung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1995 - 2 M 80/94
  • VG Arnsberg, 16.12.2004 - 6 K 3340/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf einen

  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2003 - 12 E 3517/02

    Erschlossensein eines Grundstücks

  • VG Magdeburg, 02.11.2011 - 2 A 299/09

    Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten; Erforderlichkeit der

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