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   BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86   

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BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86 (https://dejure.org/1988,1081)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1988 - 1 C 55.86 (https://dejure.org/1988,1081)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1988 - 1 C 55.86 (https://dejure.org/1988,1081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung - Deutsche Lebensverhältnisse - Einbürgerung - Kenntnisse der deutschen Sprache - Alltagsleben - Verständigung - Schriftsprache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RuStAG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 94
  • NJW 1988, 2196
  • NVwZ 1988, 838 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 717 (Ls.)
  • DVBl 1988, 648
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86
    Dieses Merkmal ist im Streitfalle ebenfalls uneingeschränkt gerichtlich nachzuprüfen (BVerwGE 77, 188 ).

    Insoweit hat Entsprechendes wie für das Sich-Einfügen in das soziale Leben im Sinne des § 8 Abs. 1 AuslG zu gelten, das die Fähigkeit vorausetzt, sich in deutscher Sprache zu verständigen (BVerwGE 77, 188 ).

    Der Bewerber genügt damit den sprachlichen Anforderungen für eine - dem Kläger bereits erteilte - Aufenthaltsberechtigung (BVerwGE 77, 188 ).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86
    Zum anderen soll die Vorschrift in Ausführung des Verfassungsgebotes, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (Art. 6 Abs. 1 GG), für Ehegatten Deutscher die Einbürgerung gegenüber der allgemeinen Einbürgerungsermächtigung des § 8 RuStAG und ihrer praktischen Handhabung erleichtern (BVerwGE 64, 7 ).

    Die Vorschrift konkretisiert als insoweit begünstigende Sonderregelung die verfassungsrechtliche Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der eine einheitliche Staatsangehörigkeit in der Ehe und Familie erwünscht ist (BVerwGE 64, 7 ; 77, 164 ).

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86
    Die Vorschrift konkretisiert als insoweit begünstigende Sonderregelung die verfassungsrechtliche Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der eine einheitliche Staatsangehörigkeit in der Ehe und Familie erwünscht ist (BVerwGE 64, 7 ; 77, 164 ).
  • Drs-Bund, 19.10.1969 - BT-Drs V/4695
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86
    Der Bundesrat hat dem anläßlich seiner Zustimmung zu dem Änderungsgesetz ebenfalls in einer besonderen Entschließung beigepflichtet und hinzugefügt, daß außerdem in der Regel seit Abschluß der Ehe eine angemessene Zeit vergangen sein müsse (BT-Drucks. V/4695 S. 24).
  • Drs-Bund, 24.04.1969 - BT-Drs V/3971
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86
    Der Deutsche Bundestag hat anläßlich der Beschlußfassung über das Änderungsgesetz, durch das § 9 RuStAG seine jetzige Fassung erhalten hat, in einer besonderen Entschließung zum Ausdruck gebracht, daß bei der Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 RuStAG in der Regel nicht mehr als fünf Jahre für das Einleben in Deutschland zu fordern seien (BT-Drucks. V/3971 S. 2; Deutscher Bundestag, 5. Wp., 241. Sitzung vom 19. Juni 1969, S. 13457; vgl. auch die schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt, a.a.O., S. 13478 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung -

    b) Die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. BVerwG, Urteile vom 08.03.1988 - 1 C 55.86 -, juris Rn. 12, und vom 29.05.2018 - 1 C 15.17 -, juris Rn. 18 - jew. zu § 9 StAG a.F.), der der vollen gerichtlichen Prüfung unterliegt.
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    a) "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BVerwG, Urteil vom 8. März 1988 - 1 C 55.86 - BVerwGE 79, 94 ).

    Die "Einordnung" in die deutschen Lebensverhältnisse muss zwar nach den Umständen des Falles in absehbarer Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (BVerwG, Urteil vom 8. März 1988 - 1 C 55.86 - BVerwGE 79, 94 ); sie muss aber im Einberufungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen, sondern lediglich für die Zukunft gewährleistet sein (Hailbronner/Hecker, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 9 StAG Rn. 20; Marx, in: GK-StAR, Stand Oktober 2009, § 9 StAG Rn. 86 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Auch für vergleichbare ausländerrechtliche Vorschriften (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AuslG, entspricht § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG.; § 20 Abs. 4 Nr. 1 AuslG, entspricht § 32 Abs. 2 AufenthG.; s. auch § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG., verschärft durch § 9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG), war bzw. ist entsprechende unbeschränkte Gerichtskontrolle anerkannt; dasselbe galt bereits für diejenigen Fälle, in denen Sprachkenntnisse im Rahmen der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 RuStAG geprüft wurden (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 8.3.1988 - 1 C 55/86 -, BVerwGE 79, 94 f.) oder in denen es um die Qualität von Deutschkenntnissen von Vertriebenenausweisbewerbern geht (BVerwG, Beschluss vom 19.2.1997 - 9 B 590/96 - juris).

    Während für die Ermessenseinbürgerung, bei der ausreichende deutsche Sprachkenntnisse gesetzlich nicht verlangt waren und die Fähigkeit zum schriftlichen Ausdruck jedenfalls für bestimmte Fallgestaltungen (deutsche Familienangehörige; Schreiben kein Bestandteil des "Alltagslebens" des Einbürgerungsbewerbers) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine "von grundsätzlich allen Einbürgerungsbewerbern zu erfüllende Mindestvoraussetzung darstellte (so BVerwG, Urteil vom 8.3.1988 - 1 C 55/86 -, BVerwGE 79, 94 f.), hat § 86 AuslG die Einbürgerungsmöglichkeiten durch die Schaffung eines Einbürgerungsanspruchs in bestimmten Fällen einerseits verbessert, andererseits aber durch (erstmalige) gesetzliche Formulierung von sprachlichen Mindestvoraussetzungen auch dadurch erschwert, dass Ausschlussgründe geschaffen wurden, die der Behörde keinen Ermessensspielraum lassen (siehe dazu Renner, a.a.O. RdNr. 13 zu § 86 und Hess.VGH, a.a.O. S. 486).

    So sind etwa geringere Kenntnisse der deutschen Sprache nicht nur dann ausreichend, wenn der Einbürgerungsbewerber in bestimmter Weise behindert ist, wenn es sich um Kinder zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr oder um Personen über 60 Lebensjahre handelt, sondern auch dann, wenn der Einbürgerungsbewerber deutsch verheiratet ist, lediglich über geringe Schulbildung verfügt und keine Berufsausbildung besitzt, die schriftliche Arbeiten erfordert, oder wenn ein Bewerber im Alltagsleben keinerlei Schreibarbeiten fertigen muss (siehe Nr. 4 der Richtlinien vom 5.12.2000, die in diesem Punkt ausdrücklich auf Nr. 9.1.2.1 Abs. 3 VwV-StAR und das dort erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.3.1988, 1 C 55.86, BVerwGE 79, 94 f., Bezug nehmen).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Durch seinen rechtmäßigen Aufenthalt von neuneinhalb Jahren im Bundesgebiet, die hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse, von denen sich der Senat in der mündlichen Verhandlung zu überzeugen vermochte, sowie die feste berufliche Anstellung beim Kreisjugendring Münchner Land erfüllt der Kläger die grundlegenden Integrationsanforderungen dieser Vorschrift (vgl. dazu BVerwGE 79, 94/96 ff.).

    Eine derartige Pauschallösung wäre angesichts der unterschiedlichen teleologischen Hintergründe der Einbürgerungsgrundlagen des § 85 AuslG und § 9 StAG wenig überzeugend: Während § 85 AuslG ganz allgemein der Integration langjährig im Bundesgebiet lebender Ausländer dient (vgl. Berlit in: GK-StAR, § 85 Rdnr. 23 f.), schützt § 9 StAG das Interesse an einer einheitlichen Staatsangehörigkeit der Familie und privilegiert u.a. Ehegatten Deutscher als Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwGE 64, 7/12; 77, 164/167 f.; 79, 94/98).

  • VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01

    Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung

    Dies setzt jedenfalls grundsätzlich deutsche Sprachkenntnisse voraus (BVerwG, Urteil vom 08.03.1988 - 1 C 55.86 BVerwGE 79, 94, 97).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 08.03.1988 - 1 C 55.86 -, a. a. O., 79 ff) müssen die an die deutschen Sprachkenntnisse zu stellenden Anforderungen den Besonderheiten des in § 9 StAG geregelten Lebenssachverhalts Rechnung tragen.

  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 83/98 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschung der deutschen

    Was die im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen Deutschkenntnisse anbelangt, so gehört das Beherrschen der Schriftsprache nicht zu den objektiven Mindestanforderungen einer Zugehörigkeit zum dSK (zur ähnlichen Problematik bei der Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vgl BVerwGE 79, 94, 99).
  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 65/98 R

    Zugehörigkeit von vertriebenen Verfolgten zum deutschen Sprach- und Kulturkreis -

    Was die im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen Deutschkenntnisse anbelangt, so gehört das Beherrschen der Schriftsprache nicht zu den objektiven Mindestanforderungen einer Zugehörigkeit zum dSK (zur ähnlichen Problematik bei der Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vgl BVerwGE 79, 94, 99).
  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 87/97 R

    Beherrschung der deutschen Schriftsprache für die Zugehörigkeit zum deutschen

    Was die im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen Deutschkenntnisse anbelangt, so gehört das Beherrschen der Schriftsprache nicht zu den objektiven Mindestanforderungen einer Zugehörigkeit zum dSK (zur ähnlichen Problematik bei der Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vgl BVerwGE 79, 94, 99).
  • VG Köln, 14.11.2008 - 18 K 1780/08

    Wiehltalbahn - Erfolg für Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH

    BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ff.; BVerwG, Urteil vom 08. März 1988 - 1 C 55.86 -, BVerwGE 79, 94.
  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 25/98 R

    Zugehörigkeit von vertriebenen Verfolgten zum deutschen Sprach- und Kulturkreis -

    Was die im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen Deutschkenntnisse anbelangt, so gehört das Beherrschen der Schriftsprache nicht zu den objektiven Mindestanforderungen einer Zugehörigkeit zum dSK (zur ähnlichen Problematik bei der Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vgl BVerwGE 79, 94, 99).
  • VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07

    Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall

  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 81/98 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschung der deutschen

  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 35/98 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschung der deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 13 S 1899/91

    Anspruch auf Regeleinbürgerung bei atypischem Sachverhalt ausgeschlossen, hier:

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