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   BVerwG, 20.03.1959 - VII P 11.58   

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BVerwG, 20.03.1959 - VII P 11.58 (https://dejure.org/1959,210)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1959 - VII P 11.58 (https://dejure.org/1959,210)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1959 - VII P 11.58 (https://dejure.org/1959,210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 219
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.03.1958 - VII P 17.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1959 - VII P 11.58
    Wie der erkennende Senat bereits grundsätzlich entschieden hat (BVerwGE 5, 344 und 6, 302), sind unter Personalakten auch im Sinne des Personalvertretungsgesetzes alle auf die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Bediensteten bezüglichen Urkunden und aktenmäßig festgehaltenen Vorgänge zu verstehen (vgl. Dietz Anm. 29, Fitting-Heyer Ans. 17 und Grabendorff-Windscheid Anm. 2 d aa zu § 57 PersVG).

    Dies gilt selbst dann, wenn es sich dabei um Unterlagen handelt, deren Vorlage der Personalrat zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich erachtet (vgl. BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57]), da hier der Gesetzgeber eindeutig dem Schutz des persönlich-dienstlichen Bereichs des Einzelnen den Vorrang gegenüber dem Informationsinteresse des Personalrats gibt.

    Mit dieser Auffassung ist es jedoch vereinbar, daß dem Personalrat bei der Erörterung der geplanten Maßnahmen im Falle der Mitwirkung (§ 61 PersVG) oder der Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme im Falle der Mitbestimmung (§ 62 PersVG) Auskunft aus den Personalakten und den dienstlichen Beurteilungen insoweit gegeben wird, als dies zum Verständnis der Maßnahmen notwendig und gegenüber dem durch § 57 Abs. 2 PersVG den Bediensteten eingeräumten Schutz vertretbar ist (vgl. BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57]).

  • BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1959 - VII P 11.58
    Wie der erkennende Senat bereits grundsätzlich entschieden hat (BVerwGE 5, 344 und 6, 302), sind unter Personalakten auch im Sinne des Personalvertretungsgesetzes alle auf die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Bediensteten bezüglichen Urkunden und aktenmäßig festgehaltenen Vorgänge zu verstehen (vgl. Dietz Anm. 29, Fitting-Heyer Ans. 17 und Grabendorff-Windscheid Anm. 2 d aa zu § 57 PersVG).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 P 8.08

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen; Beratungen der

    Zu erwägen ist, dass der Gesetzgeber bei Verabschiedung des Bundespersonalvertretungsgesetzes die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 57 Abs. 3 PersVG mit ihrem engen, die Beratung des Prüfungsergebnisses nicht einschließenden Verständnis von der Prüfung vor Augen haben konnte (vgl. Beschluss vom 20. März 1959 - BVerwG 7 P 11.58 - BVerwGE 8, 219 = Buchholz 238.3 § 57 PersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung -

    Die Beratung setzt also die Beendigung der Prüfung voraus (BVerwGE 8, 219).

    Die frühere Vorschrift des § 57 Abs. 3 PersVG 1955 ist geschaffen werden, um zur Beruhigung des Prüflings und zur Stärkung seiner Sicherheit beizutragen (s. BVerwGE 8, 219).

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Diese sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beamten betreffen (vgl. BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296; 15, 3 [12 ff.]; Beschluß vom 19. Mai 1958 - BVerwG VI B 158.57 -).
  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Ob sich alle Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen, tatsächlich bei den Personalakten befinden, ist gleichgültig (BVerwGE 8, 219 [220]; 12, 296 [299]; 36, 134 [138]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz a.a.O.]).
  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 4.70

    Begriff der von der Dienststelle abgenommenen Prüfung - Anwesenheitsrecht eines

    Nach dem Sinn und Zweck des § 56 Abs. 3 PersVG NW soll die Teilnahme eines Mitglieds der Personalvertretung zu einer Beruhigung der Prüflinge und zu einer Stärkung ihres Vertrauens und ihrer Sicherheit beitragen (BVerwGE 8, 219; ebenso BVerwGE 16, 101).

    Sie haben, wie der Senat in dem Beschluß vom 20. März 1959 (BVerwGE 8, 219) ausgesprochen hat, keine Kontrollfunktion gegenüber der Prüfungskommission.

  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

    Dies ist ausdrücklich entschieden bereits im Beschluß vom 20. März 1959 (BVerwGE 8, 219 [220]), wo ausgeführt ist: "Ob ein Schriftstück als Teil der Personalakten anzusehen ist, bestimmt sich in erster Linie nach seinem Inhalt und kann nicht davon abhängen, daß es in das die Personalakten des Bediensteten enthaltende Aktenstück eingeheftet wurde." In derselben Entscheidung wird es als gleichgültig bezeichnet, ob ein Schriftstück, das seinem Inhalt nach Bestandteil der Personalakten ist, "bereits" in die als Sammlung sämtlicher Personalunterlagen anzusehenden "Personalakten" eingefügt worden ist.
  • VGH Hessen, 25.01.2007 - 21 TK 1091/06

    Prüfung - beratende Teilnahme eines Personalratsmitglieds

    Die Beratung setzt also die Beendigung der Prüfung voraus (BVerwGE 8, 219).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Dies ist ausdrücklich entschieden bereits im Beschluß vom 20. März 1959 - BVerwG 7 P 11.58 - (BVerwGE 8, 219 [220]), wo ausgeführt ist: "Ob ein Schriftstück als Teil der Personalakten anzusehen ist, bestimmt sich in erster Linie nach seinem Inhalt und kann nicht davon abhängen, daß es in das die Personalakten des Bediensteten enthaltende Aktenstück eingeheftet wurde." Im Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - (Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16) werden unter Berücksichtigung des in der Rechtsprechung zugrunde gelegten materiellen Personalaktenbegriffs als Bestandteil der Personalakten alle den Beamten betreffenden Vorgänge bezeichnet, "unabhängig von der Art und Weise ihrer Aufbewahrung".
  • BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68

    Rechtsmittel

    Ob ein Schriftstück danach als Teil der "Personalakten" anzusehen ist, bestimmt sich nach seinem Inhalt und kann nicht davon abhängen, unter welcher Bezeichnung und wo es von der Behörde geführt wird (BVerwG 8, 219 f; 12, 296, 299; BVerwG ZBR 1965, 215).
  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1046/88

    Personalrat - Einsichtsrecht in Personalakten und dienstliche Beurteilungen

    Das ist in der Rechtsprechung und Literatur unbestritten (BVerwG, Beschluß vom 11. Februar 1981 -- 6 P 44.79 --, BVerwGE 61, 325 = Buchholz 238.3 A § 68 BPersVG Nr. 3 = ZBR 1981, 381 = PersV 1981, 320 = DÖV 1981, 632; Beschluß vom 12. Januar 1962 -VII P 1.60 --, BVerwGE 13, 291 = ZBR 1962, 156; Beschluß vom 20. März 1959 -- VII P 11.58 --, BVerwGE 8, 219; Beschluß vom 28. März 1958 -- VII P 17.57 --, BVerwGE 6, 302; OVG Hamburg, Beschluß vom 13.Mai 1986 -- OVG Bs PH 6/85 --, ZBR 1986, 380; OVG Münster, Beschluß vom 28. Januar 1963 -- CL 6/62 --, ZBR 1963, 221; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand: April 1989, § 68 Rdnr. 46; Fürst, GKÖD V, K § 68 Rdnrn. 31 und 32; Ballerstedt/ Schleicher/Faber/Eckinger, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand: August 1989, Art. 69 Rdnr. 199; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl. 1986, § 68 Rdnr. 45).
  • BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte - Entfernung von

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.03.1969 - P L 4/68

    Mitwirkungsrechte des Personalrats; Vorlegen der Bewerbungsunterlagen bei

  • BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 26.01.1970 - IV PV Bln. 4.69

    Beteiligungsrecht des Personalrates der Referendare bei juristischen

  • BVerwG, 09.02.1966 - II WB 32.65

    Disziplinarrechtliche Ausgestaltung der dienstlichen Beurteilung der

  • BVerwG, 07.09.1965 - II (I) WB 17.64

    Rechtsmittel

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