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   BVerwG, 29.05.1959 - VII C 12.58   

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https://dejure.org/1959,327
BVerwG, 29.05.1959 - VII C 12.58 (https://dejure.org/1959,327)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1959 - VII C 12.58 (https://dejure.org/1959,327)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1959 - VII C 12.58 (https://dejure.org/1959,327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zlb.de

    Auskunftsverlangen der Staatsanwaltschaft gegenüber einer Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 324
  • NJW 1959, 1456
  • NJW 1959, 1938 (Ls.)
  • MDR 1959, 782
  • DÖV 1960, 155
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Soweit das Gericht eine behördliche Auskunft begehrt, kann es zwar - ebenso wie die Staatsanwaltschaft - von allen öffentlichen Behörden die Auskünfte verlangen, die es zur Erforschung der Wahrheit für erforderlich hält (§§ 161, 202, 244 Abs. 2 StPO), wenn nicht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung die Auskunftspflicht der Behörde (vgl. BVerwGE 8, 324 [326]; Kleinknecht, StPO, 35. Aufl, 1981, § 161 Rdnr 1; Düwel, Das Amtsgeheimnis, 1965, S. 39; Erdsiek, NJW 1960, S. 616) einschränkt.

    Im Hinblick darauf, daß das Gesetz durch die §§ 54, 96 StPO eindeutig seinem Willen Ausdruck verliehen hat, das Amtsgeheimnis auch im Strafverfahren in gewissen Grenzen zu schützen, wird in entsprechender Anwendung von § 96 StPO die Versagung einer Auskunft aber auch dann als zulässig angesehen, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß deren Bekanntwerden "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde" (BVerwGE 8, 324 [326]; BGH, NJW 1981, S. 355; vgl. auch § 99 VwGO).

  • BGH, 04.08.2020 - AnwZ (Brfg) 4/20

    Einsichtnahme der Staatsanwaltschaft in die bei der zuständigen

    Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, unmittelbar oder mittelbar über die Zulässigkeit und die Durchsetzbarkeit staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsmaßnahmen zu befinden und so auf den Ablauf eines Strafverfahrens einzuwirken (vgl. BVerwGE 8, 324, 326).
  • VG Berlin, 04.06.1976 - I A 181.76

    Klage auf Erteilung von verweigerten Aussagegenehmigungen für Polizeibeamte sowie

    Im übrigen hat sich auch der VII. Senat weder in der zitierten Entscheidung BVerwGE 18, 58 noch in den beiden anderen der Kammer bekannten einschlägigen Urteilen (BVerwGE 8, 324 [BVerwG 29.05.1959 - VII C 12.58] und vom 28. März 1969 BVerwGE VII C 55/67) diese beamtenrechtliche Argumentation zu eigen gemacht.

    Da die Entschließung der Strafverfolgungsbehörde, wegen des besonderen öffentlichen Interesses Klage zu erheben, rechtliche Wirkung erst in der Anklage äußere, wurde der Verwaltungsrechtsweg in einer späteren Entscheidung insoweit ebenso verneint (NJW 59, 448 f.) wie bei der Frage eines staatsanwaltschaftlichen Auskunftsersuchens gemäß § 96 StPO (BVerwGE 8, 324 ff. [BVerwG 29.05.1959 - VII C 12.58]; zur Rechtsprechung des BVerwG sh. Witten, a.a.O.).

  • BFH, 23.10.1974 - VII R 54/70

    Untersagungsklage - Finanzbehörde - Auskunftserteilung - Steuerliche Verhältnisse

    Würden die FG über Grenzen und Durchsetzbarkeit verwaltungsgerichtlicher Beweisbeschlüsse befinden, so würden sie damit in den Ablauf eines Verwaltungsrechtsstreits, der ausschließlich der Zuständigkeit der VG vorbehalten ist, unmittelbar eingreifen, und damit die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten mißachten (vgl. Entscheidung des BVerwG vom 29. Mai 1959 VII C 12.58, BVerwGE 8, 324).
  • BFH, 24.11.1971 - VII R 110/68

    Betriebsprüfung - Ermittlungsbericht über nichtsteuerliche Straftaten - Ablehnen

    Die Entscheidungen des BVerwG VII C 12.58 vom 29. Mai 1959 (BVerwGE 8, 324 [BVerwG 29.05.1959 - VII C 12/58]), des LG Bonn vom 24. Mai 1965 (Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 763, BB 1965, 1213), LG Bremen vom 22. September 1955 (BB 1955, 1121), LG Hannover vom 26. November 1958 (BB 1959, 401) und FG Düsseldorf vom 4. November 1965 (EFG 1966, 244) halten weder den Verwaltungsrechtsweg noch den Finanzrechtsweg für gegeben, und zwar auch für den Fall, daß sich das FA auf den Schutz des Steuergeheimnisses nach § 22 AO beruft (gleicher Ansicht Riewald in Becker-Riewald-Koch, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 9. Aufl., Bd. III, § 33 FGO Anm. 3 (6) S. 109; anderer Ansicht Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 2. bis 4. Aufl., Anm. 6 zu § 22 AO ohne nähere Begründung unter fälschlichem Hinweis auf BVerwGE 8, 324 [BVerwG 29.05.1959 - VII C 12/58] und FG Düsseldorf vom 4. November 1965, EFG 1966, 244).
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