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   BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57   

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BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57 (https://dejure.org/1958,116)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1958 - I C 95.57 (https://dejure.org/1958,116)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1958 - I C 95.57 (https://dejure.org/1958,116)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 65
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden-

    Nach § 144 FlurbG kann das Flurbereinigungsgericht aufgrund seiner sachkundigen Besetzung (§ 139 FlurbG) und der ihm eingeräumten besonderen Befugnisse (§ 146 FlurbG) die zur Herbeiführung einer wertgleichen Abfindung erforderlichen und zweckmäßigen Änderungen des Flurbereinigungsplanes selbst vornehmen (vgl. § 144 Satz 1 1. Alt. FlurbG) und damit den Streitpunkt abschließend regeln oder aber, wo ihm dies im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, die Sache nach Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde zurückverweisen (vgl. § 144 Satz 1 2. Alt. FlurbG; BVerwGE 8, 65 ; 48, 160 ; 80, 193 ; Urteil vom 16. Dezember 1992 BVerwG 11 C 3.92 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72, S. 41).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 22.65

    Zuteilung einer Hopfenfläche - Anforderungen an die Zuteilung einer Hopfenanlage

    Die Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin auszulegen, daß sich die beiden Alternativen, die sie der richterlichen Entscheidungsbefugnis einräumt, gegenseitig ausschließen(Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - = Rdl 1959 S. 51;Urteil vom 11. Dezember 1958 - BVerwG I C 95.57 - = BVerwGE 8, 65;Beschluß vom 19. August 1960 - BVerwG I CB 56.60 -).

    Von welcher der beiden Möglichkeiten es Gebrauch macht, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt revisionsgerichtlicher Nachprüfung nur in der Richtung, ob die Ermessensgrenzen beachtet worden sind (BVerwGE 8, 65).

    Das Flurbereinigungsgericht soll die mit einer Zurückverweisung verbundene Verzögerung tunlichst vermeiden (BVerwGE 8, 65 [67]).

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Ob ein Grundstück als Hoffläche anzusehen ist und ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Veränderung vorliegen, ist Tat- und Rechtsfrage (BVerwGE 8, 65; Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG. I C 160.57 -).

    Hierbei muß festgestellt werden, ob die Ziele der Flurbereinigung gegenüber dem besonderen Interesse des Teilnehmers an der Erhaltung des Hofraums in solchem Maße überwiegen, daß eine belastende Veränderung ohne Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist (vgl. BVerwGE 8, 65).

  • BVerwG, 14.05.1985 - 5 C 38.82

    Flurbereinigungsrecht - Fischereirechte - Öffentlich-rechtliche

    Hier soll sich das Flurbereinigungsgericht entsprechend dem Sinn des § 144 FlurbG, zur Beschleunigung des Verfahrens beizutragen (BVerwGE 8, 65 [67]), nicht darauf beschränken dürfen, nur den Plan aufzuheben, weil andernfalls das mit dieser Entscheidung noch nicht erledigte Verfahren mit der Folge weiterer zeitlicher Verzögerung von neuem bei der Ausgangsbehörde durchgeführt werden müßte.

    Änderung als "abschließende Entscheidung des Streitpunktes durch das Flurbereinigungsgericht" (BVerwGE 8, 65 [66]) bedeutet hier deshalb auch die bloße (Teil-) Aufhebung des angefochtenen Plans.

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV B 70.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Frage ist bereits in BVerwGE 8, 65 geklärt worden.

    Über die in BVerwGE 8, 65 abgehandelten Gesichtspunkte hinausgehenden Fragen läßt der Sachverhalt im vorliegenden Rechtsstreit nichts erkennen.

    Soweit die Kläger meinen, das angefochtene Urteil weiche von BVerwGE 8, 65 ab, trifft dies nicht zu.

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche

    Diese Ermächtigung, die sich auf alle Verwaltungsakte bezieht, die gemäß § 140 FlurbG flurbereinigungsgerichtlicher Überprüfung unterliegen (Schoof in Seehusen/Schwede, a.a.O., § 144 RdNr. 1; Steuer, Flurbereinigungsgesetz, 2. Aufl. 1967, § 144 Anm. 3), dient dem Ziel, den für die Durchführung der Flurbereinigung bestimmenden Gedanken der Verfahrensbeschleunigung (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 FlurbG) auch im Bereich der Flurbereinigungsgerichte zu verwirklichen (s. BVerwGE 8, 65 [67] sowie Urteil vom 12. Juli 1962 [a.a.O.]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Soweit die Kläger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bezeichnen, nämlich den Beschluß vom 20. April 1959 - BVerwG I B 18.59 - sowie die Urteile vom 11. Dezember 1958 (BVerwGE 8, 65), vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - (RdL 1960, 190) und vom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 -, unterstellt, sie wollen damit den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend machen, haben sie nicht dargetan, inwiefern das Flurbereinigungsgericht von dieser Rechtsprechung abgewichen ist, zumal da im angefochtenen Urteil in tatsächlicher Hinsicht festgestellt ist, daß die östlich an den Weg Flur 1 Nr. 39 angrenzenden Grundstücksflächen der Kläger nicht Hofflächen sind.
  • BVerwG, 26.02.1988 - 5 B 143.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtigkeit eines

    Die Verletzung des flurbereinigungsrechtlichen Beschleunigungsgebots kann u.a. im Rahmen der Vorschriften gerügt werden, die seiner Konkretisierung dienen, wie etwa im Rahmen des § 144 Satz 1 FlurbG (vgl. hierzu BVerwGE 8, 65 [BVerwG 11.12.1958 - I C 95/57]; Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 4 C 22.65 - <RdL 1966, 27 = RzF 144 S. 15>).

    Im übrigen steht die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts darüber, ob es nach § 144 Satz 1 FlurbG aufhebt oder zurückverweist, in seinem pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt revisionsgerichtlicher Nachprüfung nur in der Richtung, ob die Ermessensgrenzen überschritten worden sind (vgl. BVerwGE 8, 65 ; Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 4 C 22.65 - ).

  • BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59

    Anfechtung der Abfindung als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens -

    Sofern das Gericht in der Lage ist, die auf Grund einer Klage gebotene Änderung des Flurbereinigungsplanes selbst vorzunehmen, muß es von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um den Streit abzuschließen (BVerwGE 8, 65).

    Eine Änderung des Flurbereinigungsplanes liegt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur dann vor, wenn eine Änderung einzelner Festsetzungen, sondern auch wenn eine Ergänzung des Planes erforderlich wird (BVerwGE 8, 65).

  • BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57

    Rechtsmittel

    Ob die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG vorliegen, ist Tat- und Rechtsfrage (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1958 [BVerwGE 8, 65]).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 59.91

    Flurbereinigungsrechtlichen Abfindungsstreitigkeiten - Begründetheit der Klage -

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 7.65

    Neugestaltung landwirtschaftlicher Grundstücke - Durchschneidung des Hofraumes

  • BVerwG, 27.10.1976 - V B 80.74

    Planänderung durch Gericht - Rückgabe an obere Flurbereinigungsbehörde

  • BVerwG, 07.02.1977 - V CB 80.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.07.1961 - I C 27.60

    Rechtliche Ausführung eines Umlegungsplanes - Ausführung einer Planänderung nach

  • BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74

    Anspruch auf Abfindung mit einem bestimmten Grundstück für die Teilnehmer an

  • BVerwG, 10.09.1971 - IV C 84.68
  • BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60

    Gestaltung eines Neuverteilungsplanes im Wege der Flurbereinigung -

  • BVerwG, 14.10.1960 - I B 97.60

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750

    Zur Festsetzung eines Geldleistungsanspruchs in einem Flurbereinigungsplan -

  • BVerwG, 20.09.1965 - IV CB 25.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 27.08.1969 - IV B 88.69

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts - Herausnahme eines

  • BVerwG, 19.08.1960 - I CB 56.60

    Zulassung der Revision wegen Klärungsbedürftigkeit der Entscheidungsbefugnis des

  • BVerwG, 14.04.1970 - IV B 239.68

    Anforderungen an die Darlegung der Abweichung eines mit der Beschwerde

  • BVerwG, 15.11.1961 - I B 63.61
  • BVerwG, 06.11.1962 - I B 129.62

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.08.1959 - I B 54.58

    Flubereinigung in Bayern - Zuteilung eines Pfarrgartens - Änderung des

  • VGH Bayern, 07.02.1974 - 119 XII 71
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1962 - 3 C 66/61
  • BVerwG, 20.04.1959 - I B 18.59

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1972 - IX G 1/71
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1968 - 3 C 17/68
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