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   BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86   

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BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1994)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1988 - 3 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1994)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1988 - 3 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behörde - Klaglosstellung - Verfahrenskosten - Freistellung - Wohngrundstück - Schadensgebiet - Finanzgericht - Wegnahme - Wirtschaftliche Auszehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BFG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1; LAG § 12 Abs. 12

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 152
  • NVwZ 1989, 458 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 218
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 55.76

    Schadensgebiet des BFG - Förmlicher Entzug des Eigentums - Verfügungsbeschränkung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Ausnahmsweise könne auch eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks eine Wegnahme darstellen, wenn sie so hoch sei, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich ist, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr decken (vgl. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 und BVerwG 3 C 53.75 - ).
  • BVerwG, 14.09.1978 - 3 C 38.77

    Stellung eines Eigentümers oder in sonstiger Weise verfügungsberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats verlangt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 BFG einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber des Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 -, vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - und vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 16.80 - ).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79

    Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    In diesem Sinn ist auch schon entschieden worden, daß eine wirtschaftliche Auszehrung von Grundeigentum die Annahme eines Wegnahmeschadens rechtfertigt; dies sei z.B. der Fall, wenn Grundstücke im Zuge von behördlich angeordneten Aufbaumaßnahmen in Anspruch genommen werden und keine oder nur eine Entschädigung unter 50 v.H. des Einheitswertes gewährt worden ist (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - ).
  • BVerwG, 15.01.1981 - 3 C 16.80

    Wegnahme von Erbanteilen - Rechtsgeschäftliche Übertragung - Psychischer Zwang -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats verlangt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 BFG einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber des Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 -, vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - und vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 16.80 - ).
  • BVerwG, 13.11.1987 - 3 B 14.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Zum Wegnahmebegriff hat der erkennende Senat zahlreiche Entscheidungen getroffen und zusammenfassend immer wieder betont, daß es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängt, wann ein Wegnahmeschaden angenommen werden kann (vgl. zuletzt Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 3 B 14.87 - ).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63

    Anforderungen an das Vorliegen einer Altsparanlage - Sicherung einer

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Diese Kostenentscheidung kann hier jedoch zusammen mit dem Urteil über die Hauptsache der Klägerin zu 1) erfolgen, weil es sich um ein einheitliches Verfahren in Form der subjektiven Klagenhäufung handelt, das nur teilweise seine Erledigung gefunden hat (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - ; Kopp. Kommentar zur VwGO, 6. Aufl. 1984, Anmerkung 5 zu § 161 sowie Eyermann-Fröhler. Kommentar zur VwGO, ö. Aufl. 1980. Anmerkung 3 zu § 161 ).
  • BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 53.75

    Grundvermögen - Schadensgebiet des BFG - Ausreisebestimmungen - Ständiger

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Ausnahmsweise könne auch eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks eine Wegnahme darstellen, wenn sie so hoch sei, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich ist, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr decken (vgl. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 und BVerwG 3 C 53.75 - ).
  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 12.75
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats verlangt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 BFG einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber des Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 -, vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - und vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 16.80 - ).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Der Senat hat dies in seinem Urteil vom 1. September 1988 (BVerwG 3 C 62.86 BVerwGE 80 S. 152 ) angenommen, wenn eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks so hoch war, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich war, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr deckten.
  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 10 UE 3556/96

    Sri Lanka: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Tamilen;

    Die in der Maßnahme objektiv erkennbar werdende "Anknüpfung" (so die Konkretisierung des vom Bundesverfassungsgericht eingeführten Kriteriums der "Gerichtetheit" der Maßnahme durch das Bundesverwaltungsgericht, s. BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 - BVerwGE 80, 152 = InfAuslR 1991, 145 ) bezieht sich auf den konkreten Verdacht der LTTE-Unterstützung, nicht aber auf asylrelevante Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Religion und politische Überzeugung.
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 16.98

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    Der Senat hat einen Wegnahmeschaden in seinem Urteil vom 1. September 1988 (BVerwG 3 C 62.86 BVerwGE 80, 152 ) bereits angenommen, wenn beispielsweise eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks so hoch war, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich war, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr deckten.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 3 B 41.06

    Faktische Entziehung als vermögensrechtliche Enteignung; Anspruch auf

    5 b) Ebenso wenig ist eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Senats vom 1. September 1988 BVerwG 3 C 62.86 (BVerwGE 80, 152) feststellbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2006 - 18 A 2463/05

    Außergewöhnliche Härte Aufenthaltserlaubnis Lebenshilfe Familienmitglied

    - vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1988 - 3 C 62.86 -, Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 45 = BayVBl. 1989, 316 = NVwZ-RR 1989, 218 (nur LS); Senatsbeschluss vom 21. Juli 2005 - 18 B 2228/04 -.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 7 C 29.00

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung -

    Beruht die Klaglosstellung bei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unverändertem Sachverhalt allein auf einer geänderten Rechtsauffassung der Beklagten, so ist es billig, ihr die Verfahrenskosten aufzuerlegen (Urteil vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 62.86 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 45 S. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 18 A 1299/08

    Befristung Sperrwirkung Streitwert Bescheidungsantrag Neubescheidung Auffangwert

    vgl. zu derartigen Konstellationen BVerwG, InfAuslR vom 1. September 1988 - 3 C 62.86 -, Buchholz 427.6 § 4 BFG InfAuslR 45; Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2008 - 18 B 1962/07 - mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 18 A 3662/06

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens nach übereinstimmender Erledigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1988 - 3 C 62.86 -, Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 45 = BayVBl. 1989, 316 = NVwZ-RR 1989, 218 (nur LS); Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2002 - 18 B 1563/01 -, vom 10. Februar 2005 - 18 A 3780/04 - und vom 24. August 2006 - 18 A 2801/05 -.
  • BVerwG, 02.12.1994 - 2 B 4.94

    Kostenentscheidung bei einvernehmlicher Erledigung des Rechtsstreits in der

    Sie ist durch ihre Bereitschaft, dem Kläger die beantragte Beihilfe zu gewähren und ihn klaglos zu stellen, seinem Klagebegehren in vollem Umfang nachgekommen und hat sich damit in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. u.a. Urteil vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 62.86 - ).
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