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   BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88   

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BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88 (https://dejure.org/1988,374)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 9 C 2.88 (https://dejure.org/1988,374)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2.88 (https://dejure.org/1988,374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Abschiebungsandrohung - Folgeantrag - Weiterleitung - Anfechtungsklage - Abschiebungshindernis - Asylantrag - Aufenthaltswechsel - Örtliche Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 313
  • NVwZ 1989, 473
  • DVBl 1989, 262
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88
    Die auf diese Verfahrenshandlung (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]) gerichtete Klage ist allerdings - wie auch die Vorinstanzen angenommen haben - zulässig.

    Zum einen sollen durch die Anknüpfung der Beachtlichkeit an die in § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens primär strengere Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrags eingeführt werden (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. Seite 335), die bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens durch die Ausländerbehörde zu prüfen sind.

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84

    Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88
    Zum anderen ergibt sich aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 3 AsylVfG und der insoweit eindeutigen Entstehungsgeschichte (vgl. BT-Drucks. 9/1630,S. 25), daß dies, sofern - wie hier - (zunächst) eine Abschiebungsandrohung ergangen ist, nur im Rahmen einer gegen die Abschiebungsandrohung gerichteten Anfechtungsklage geschehen kann (vgl. Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1).
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88
    Bei der Auslegung eines nicht eindeutigen Inhalts einer Vorschrift ist jedoch nicht am Wortlaut zu haften, sondern unter Berücksichtigung des inneren Zusammenhangs, in dem eine Vorschrift steht, zu prüfen, ob nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung der Wortlaut des Gesetzes wirklich das zum Ausdruck bringt, was zum Ausdruck hat gebracht werden sollen (vgl. BGHZ 2, 176 [BGH 23.05.1951 - II ZR 71/50]).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 9.84

    Statthaftigkeit - Sprungrevision - Asylrechtsstreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88
    Das ist dann der Fall, wenn sie dem Ausländer zum weiteren Verbleib während des Asylverfahrens entweder einen Aufenthalt im Bezirk einer anderen Ausländerbehörde - z.B. zum Zwecke der Familienzusammenführung - gestattet, oder ihn aus bestimmten Gründen in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde einweist und sich der Ausländer aufgrund der Gestattung oder in Vollzug der Einweisungsentscheidung an den neuen Aufenthaltsort begibt (vgl. Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 9.84 - BVerwGE 69, 295 [BVerwG 05.06.1984 - 9 C 9/84]).
  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2.88 - erging zu einer anderen Rechtslage (5).

    (5) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2.88 - (BVerwGE 80, 313) zur Auslegung des § 10 Abs. 4 Satz 2 AsylVfG 1982 erging zu einer gänzlich anderen Rechtslage.

    Danach oblag die Prüfung der Beachtlichkeit seinerzeit der Ausländerbehörde und war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, dem allein wegen eines Abschiebungshindernisses entsprochen wurde, nicht zur Weiterleitung eines unbeachtlichen (Folge-)Antrags an das Bundesamt und damit zu einer Sachprüfung führte (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2.88 - BVerwGE 80, 313).

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 155.90

    Begriff der "Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz" - Rechtswirkungen

    Sowohl unter dem Gesichtspunkt gleichmäßiger Lastenverteilung unter den Bundesländern als auch unter dem Gesichtspunkt, daß der abgelehnte oder seinen Anspruch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG durch Antragsrücknahme nicht mehr weiterverfolgende Asylbewerber die Durchsetzung seiner Ausreisepflicht nicht soll erschweren können, ist daher unter der Dauer des Asylverfahrens auch in § 22 Abs. 1 AsylVfG das gesamte Verfahren einschließlich seiner aufenthaltsrechtlichen Abwicklung zu verstehen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - BVerwGE 80, 313 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 2/88]).
  • BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Keine Pflicht zur Weiterleitung eines unbeachtlichen Asylfolgeantrags durch die Ausländerbehörde an das Bundesamt wegen Wegfalls der Abschiebungsandrohung (wie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Dieser Zweck ist ein doppelter, wie der Senat in den Urteilen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18.88 und BVerwG 9 C 2.88 - (letztgenannte zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) folgendermaßen erläutert hat:.

    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 9 C 2.88 - im einzelnen dargelegt hat, enthält diese Vorschrift keine Ausnahme von dem in § 8 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG enthaltenen Grundsatz, daß nur für beachtliche Folgeanträge eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht, weil dies dem Gesetzeszweck, das Bundesamt nicht mit von vornherein aussichtslosen Folgeanträgen zu belasten, grundlegend widerstreiten würde.

    Er legt aber die Geeignetheit der veränderten Sachlage für eine ihm günstigere Entscheidung nicht schlüssig dar (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Ein wegen seiner politischen Überzeugung von zweitägiger Haft und dabei erlittenen Mißhandlungen betroffener junger Tamile ist politisch verfolgt (im Anschluß an BVerwGE 80, 315 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 2/88] = NVwZ 1990, 151 und BVerwGE 85, 139 = NVwZ 1990, 1175).
  • VG Wiesbaden, 11.10.2018 - 7 K 184/18

    Wirkung des § 37 Abs. 1 Satz 2 AsylG (Pflicht des Bundesamtes, das Asylverfahren

    Hinsichtlich der oben bereits dargestellten Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG i.d.F. vom 16.07.1982 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.11.1988 - 9 C 2/88, BVerwGE 80, 313 ff. = NVwZ 1989, 473 - festgestellt, dass die Pflicht der Ausländerbehörde zur Weiterleitung des Asylantrages an das Bundesamt bei Erfolg des Eilverfahrens nur dann greifen würde, wenn das Eilverfahren aufgrund von Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylantrages Erfolg hatte (juris, Rn. 21).

    Nur für diesen Fall käme - in Anlehnung auf die oben zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.1988 (9 C 2/88) - eine teleologische Reduktion des § 37 Abs. 1 Satz 2 AsylG auf diejenigen Fälle, in denen das Eilverfahren zumindest auch wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung Erfolg hatte, in Betracht.

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Durch die Anknüpfung der Beachtlichkeit eines Folgeantrags an die in § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahren sind Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrags eingeführt worden, die bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens durch die Ausländerbehörde zu prüfen sind (Urteile vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - BVerwGE 80, 313 ).
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88

    Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren -

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2.88 - (EZAR 224 Nr. 20 = NVwZ 1989, 473 ff. = DVBl. 1989, 262 ff.) entschieden, daß die Ausländerbehörde nicht verpflichtet sei, einen unbeachtlichen Asylfolgeantrag bei Wegfall der Abschiebungsandrohung an das Bundesamt weiterzuleiten.

    Werde einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Abschiebungsandrohung (§ 10 Abs. 3 Satz 3 AsylVfG) allein wegen eines bestehenden Abschiebungshindernisses entsprochen, so führe dies nur zur Unwirksamkeit der Abschiebungsandrohung (§ 10 Abs. 4 Satz 2 AsylVfG), nicht jedoch dazu, daß auch ein unbeachtlicher Folgeantrag an das Bundesamt weiterzuleiten sei (siehe auch BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88 - im Anschluß an das Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 2.88 -).

  • VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87

    Entscheidung eines Asylverfahrens durch Gerichtsbescheid - Überprüfung der

    Dies entspricht -- wie später noch in anderem Zusammenhang ausgeführt werden wird -- einer expliziten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 -- 9 C 2.88 --, DVBl 1989, 262 ff. = NVwZ 1989, 743 ff ).

    Dem entspricht, daß das Bundesverwaltungsgericht für den Fall einer Untätigkeit der Ausländerbehörde trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 10 Abs. 4 AsylVfG den Klageantrag auf Verpflichtung zur Weiterleitung des Asyl(folge)antrags als den richtigen prozessualen Schritt ansieht, der gar schon in der ursprünglichen Klage gegen die Abschiebungsandrohung angelegt sei und daher die Annahme einer Klageänderung ausschließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 -- 9 C 2.88 --, DVBl. 1989, 262 ff. = NVwZ 1989, 743 ff. ).

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88

    Asylverfahren - Folgeantrag - Weiterleitung - Prozessuale Durchsetzung

    Zur prozessualen Durchsetzung eines gegen die Ausländerbehörde gerichteten Begehrens auf Weiterleitung eines Asylfolgeantrags an das Bundesamt sowie zu den Voraussetzungen, unter denen eine Weiterleitung zu erfolgen hat wie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt.

    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 9 C 2.88 - im einzelnen dargelegt hat, enthält diese Vorschrift keine Ausnahme von dem in § 8 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG enthaltenen Grundsatz, daß nur für beachtliche Folgeanträge eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht, weil dies dem Gesetzeszweck, das Bundesamt nicht mit von vornherein aussichtslosen Folgeanträgen zu belasten, grundlegend widerstreiten würde.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Dabei kann hier offen bleiben, ob die Zustimmung in konkludenter Form wirksam erteilt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 2.88 - vom 22.2.1985 - 8 C 25.84 -, BVerwGE 71, 63).
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2004 - 10 B 11661/03

    Zuweisung, Zuweisungsentscheidung, landesinterne Verteilung, Asylverfahren,

  • BVerwG, 24.10.1994 - 9 B 83.94

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 2 S 6.08

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines geduldeten Ausländers bei länderübergreifendem

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1990 - A 12 S 1361/89

    Zuweisung von Asylbewerbern - bereits aufgenommener und untergebrachter

  • VG Saarlouis, 18.05.2009 - 10 L 362/09

    Zuständige Ausländerbehörde bei Wiedereinreise eines Asylsuchenden

  • VG Trier, 23.04.2018 - 7 K 1914/18

    Anwendbarkeit des AsylVfG 1992 § 29 Abs 1 Nr 2-4 in Fällen der Fortführung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 25 B 2973/96

    Wohnungsnahme; Ausländer; Meldebehörde; Eintragung ins Melderegister;

  • LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 AY 8/08

    Kostenerstattung zwischen Leistungsträgern des AsylbLG untereinander

  • OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 B 282/06

    Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche

  • OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05

    Duldung; Familienzusammenführung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Örtliche

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - A 13 S 334/92

    (Zeitlicher Geltungsumfang der Übergangsvorschrift des AsylVfG 1992 § 87 Abs 1 Nr

  • OVG Berlin, 23.10.2000 - 8 S 21.00

    Anerkennung als Asylberechtigter ; Vorliegen von Abschiebungshindernissen;

  • OVG Bremen, 14.08.1989 - 1 B 56/89

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts und Sonderzuständigkeiten;

  • OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06

    Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche

  • OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 29/05

    Erforderlichkeit der Namensänderung des Kindes nach Trennung seiner Eltern;

  • OVG Bremen, 01.08.1989 - 1 B 57/89

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 07.03.2008 - 6 B 02.31583

    Asylrecht (Afghanistan); Folgeantrag; Keine Änderung der Rechts- und Sachlage;

  • KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05

    Abschiebungshaft: Örtlich zuständige Ausländerbehörde für die Antragstellung

  • BVerwG, 21.08.1995 - 9 B 493.95

    Grundsätze zur Beurteilung des politischen Charakters von Bestrafungen wegen

  • VG Göttingen, 29.04.1994 - 3 B 3220/94

    Rechtmäßigkeit einer Rückkehraufforderung; Notwendigkeit einer sofort

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 285.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 4 L 2575/93

    Niedersachsen; Träger; Sozialhilfe; Aufwendungen; Defacto-Flüchtlinge

  • BVerwG, 30.01.1991 - 9 B 312.90

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beurteilung der Erfolgsaussichten

  • BVerwG, 21.08.1995 - 9 B 492.95

    Drohende strafrechtliche Verfolgung im Heimatland als politische Verfolgung im

  • BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 120.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Staatliche Bekämpfung

  • VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ende der Ausreisefrist

  • OVG Thüringen, 01.07.1997 - 2 KO 715/95

    Erstattung vom Leistungen; Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;

  • VG Ansbach, 31.01.2013 - AN 3 K 12.30324
  • VG Ansbach, 24.09.2010 - AN 18 K 09.30436

    Abschiebeverbot (Äthiopien) verneint; Nachfluchtaktivitäten; keine Hervorhebung

  • VG Düsseldorf, 21.02.2002 - 7 L 3644/01

    D (A), Türken, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Ausländerbehörde, Örtliche

  • VG Dessau, 14.02.2001 - 1 A 55/00
  • VG Potsdam, 15.11.1999 - 3 K 3567/97

    Berufung auf das Asylgrundrecht bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat;

  • VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510

    Folgeantrag (Iran); Gefahr einer Doppelbestrafung (verneint); Beweisanforderungen

  • VG Düsseldorf, 03.11.1999 - 7 K 1413/99
  • VG Leipzig, 07.09.1998 - A 4 K 30554/98

    Begehr einer länderübergreifenden Umverteilung und einer landesinternen

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