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   BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86   

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BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86 (https://dejure.org/1989,195)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1989 - 1 C 46.86 (https://dejure.org/1989,195)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - 1 C 46.86 (https://dejure.org/1989,195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis - Straffälliger Ausländer - Ausweisungsanlaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 155
  • NVwZ 1989, 770
  • DVBl 1989, 716
  • DÖV 1989, 940
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Die durch §§ 10 Abs. 1.11 Abs. 2 AuslG auch gegenüber Asylberechtigten bestehende Ausweisungsmöglichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Grundrecht auf Asyl nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar (vgl. grundlegend BVerwGE 49, 202 ; 62, 36 und 215 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6; Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 108.85 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 7).

    Mit der Beschränkung auf "schwerwiegende Gründe" trägt das Gesetz dem Umstand Rechnung, daß Asylberechtigte sich in ihrer Heimat politischer Verfolgung aussetzen würden und in einem anderen Staat häufig keine Aufnahme finden können, so daß für sie ein dieser besonderen Lage Rechnung tragender Ausweisungsschutz geboten ist (Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O. S. 5).

    Für die erforderliche Beurteilung bieten unter anderem die Grundsätze einen Anhaltspunkt, die in der Rechtsprechung zum Ausweisungsschutz des ausländischen Ehegatten eines Deutschen entwickelt worden sind (BVerwG Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O.).

    Denn in diesem Falle ist eine dem besonderen Ausweisungsschutz des § 11 Abs. 2 AuslG Rechnung tragende erhöhte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung noch nicht gegeben, so daß auch der Ausweisungsgrund nicht schwer wiegt (vgl. auch Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O. S. 6 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Ausweisungsgründe auch mit Rücksicht auf den generalpräventiven Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG schwerwiegend sein (Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz a.a.O.).

    Deswegen ist in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwGE 64.13 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O. S. 8; BVerfGE 51.386 ).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit selbst nach sehr langem Aufenthalt im Bundesgebiet die Ausweisung nicht schlechthin verbietet, auch wenn der Aufenthaltsdauer, der Verwurzelung des Ausländers in den hiesigen Lebensverhältnissen und den Schwierigkeiten, die für ihn mit der Übersiedlung in das Ausland verbunden sind, bei der Abwägung ein erhebliches Gewicht beizumessen ist (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 S. 36).

    Bei schwerwiegenden Straftaten kann das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers selbst dann Vorrang vor einem privaten Interesse am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen, wenn der Ausländer mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und Kinder deutscher Staatsangehörigkeit aus der Ehe hervorgegangen sind (BVerwGE 42.133 ; 59, 104 und 112 ; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O. S. 35, BVerfGE 51.386 ).

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Die durch §§ 10 Abs. 1.11 Abs. 2 AuslG auch gegenüber Asylberechtigten bestehende Ausweisungsmöglichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Grundrecht auf Asyl nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar (vgl. grundlegend BVerwGE 49, 202 ; 62, 36 und 215 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6; Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 108.85 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 7).

    Die Behörden haben in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 49, 202 ; Beschluß vom 14. September 1970 - BVerwG 1 B 54.70 - Buchholz 402.24 § 12 AuslG Nr. 1) die Ausweisung im Hinblick auf die nicht von vornherein auszuschließende Möglichkeit verfügt, daß der Kläger in einen Drittstaat ausreisen kann.

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Die durch §§ 10 Abs. 1.11 Abs. 2 AuslG auch gegenüber Asylberechtigten bestehende Ausweisungsmöglichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Grundrecht auf Asyl nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar (vgl. grundlegend BVerwGE 49, 202 ; 62, 36 und 215 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6; Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 108.85 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 7).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 1 B 853.80

    Ausweisung eines Ausländers - Befristung - Rechtsfehler - Ermessensfehlerfreie

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Dieser kann bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 AuslG eine Befristung ebenso wie eine etwaige Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls mit der Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage erstreiten (BVerwGE 60, 133 ; Beschluß vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Die Ausweisungsgründe sind mithin nicht bereits dann "schwerwiegend" im Sinne des § 11 Abs. 2 AuslG, wenn in Anlehnung an die zur Ausweisung nach § 10 Abs. 1 AuslG entwickelten Grundsätze (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104 mit weiteren Nachweisen) lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Ausländer seine bisherigen Straftaten wiederholt.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Bagatellkriminalität und ganz allgemein die minder bedeutsamen Verstöße gegen Strafgesetze (BVerwGE 42, 133 ; 62, 215 ).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Generalpräventive Gründe wiegen nur in Ausnahmefällen schwer (BVerwGE 64, 13 ; Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 94).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Bagatellkriminalität und ganz allgemein die minder bedeutsamen Verstöße gegen Strafgesetze (BVerwGE 42, 133 ; 62, 215 ).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
    Dieser kann bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 AuslG eine Befristung ebenso wie eine etwaige Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls mit der Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage erstreiten (BVerwGE 60, 133 ; Beschluß vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention -

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

  • BVerwG, 08.10.1985 - 1 B 108.85

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten -

  • BVerwG, 14.09.1970 - I B 54.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Schwerwiegende Gründe liegen dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwGE 81, 155 (158 f.); Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2 m.w.N.; Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 4 = InfAuslR 1995, 194).

    Denn in diesem Fall ist eine dem besonderen Ausweisungsschutz Rechnung tragende erhöhte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung noch nicht gegeben (BVerwGE 81, 155 (159 f.)).

    c) Nach der Rechtsprechung des Senats zum früheren Ausländergesetz können Ausweisungsgründe auch mit Rücksicht auf den generalpräventiven Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 schwerwiegend sein (BVerwGE 81, 155 (160); Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O.).

    Deswegen darf auch im Falle eines erhöhten Ausweisungsschutzes gemäß § 48 Abs. 1 AuslG die Ausweisung nach Ermessen aufgrund des § 47 Abs. 3 Satz 2 AuslG auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden, also zu dem Zweck ergehen, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten in der Bundesrepublik Deutschland zu veranlassen (Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 43.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 6 im Anschluß an BVerwGE 81, 155 (160)).

    Infolgedessen ist in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur dann zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerfGE 51, 386 (397); BVerwGE 81, 155 (161); Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O. S. 8; Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 43.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Das aufenthaltsrechtliche Gebot des Schutzes von Ehe und Familie bleibt davon jedoch im Grundsatz unberührt (Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 1 C 46.86 - BVerwGE 81, 155 ; Beschluss vom 18. Juni 1992 - BVerwG 1 B 78.92 - InfAuslR 1992, 306; vgl. auch EGMR - Urteil vom 21. Oktober 1997 - Beschwerde-Nr. 122/1996/741/940 - Boujlifa - InfAuslR 1998, 1, Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98

    Besonderer Ausweisungsschutz für Asylberechtigte, hier: Ausübung des

    Die Beurteilung der Ausweisungsgründe ist an den Ausweisungszwecken auszurichten; schwerwiegende Gründe liegen demnach dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (158f.); Urteil vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (252)).

    Die Ausweisungsgründe sind mithin nicht bereits dann schwerwiegend, wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Ausländer seine bisherigen Straftaten wiederholt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (159f.), vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (253)).

    Bei Straftaten können Fälle mittlerer und schwerer Kriminalität, insbesondere schwere Gewalttaten in dieser Weise qualifiziert werden, nicht jedoch die minder bedeutsamen Verstöße gegen die Strafgesetze (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (159)).

    Vor diesem Hintergrund fehlt es nunmehr an der Triebfeder, die zuvor zum strafbaren Handeln geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (160)).

    Generalpräventive Gründe sind unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur in Ausnahmefällen schwerwiegend; dies ist nur dann der Fall, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (161); vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (254f.)).

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 B 09.1312

    Erhöhte Anforderungen an Annahme einer Wiederholungsgefahr bei besonderem

    Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn nur die entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ausländer seine bisherige Straftat wiederholt (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]; 106, 351 [357]; s. auch Langeheine in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 5 RdNr. 125 a.E.).

    Aufgrund des durch § 56 Abs. 1 AufenthG gewährleisteten besonderen Ausweisungsschutzes ist vielmehr regelmäßig eine "gesteigerte Wiederholungsgefahr" (vgl. VGH BW, Urteil vom 28.6.2001 - 13 S 2326/99 -, InfAuslR 2002, 72 [74]) im Sinne einer "erhöhten Gefährdung" (vgl. BVerwGE 81, 155 [160]; 101, 247 [253]) erforderlich (s. hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2009, Vor §§ 53 ff. RdNr. 1150).

    Ausweisungsgründe sind jedoch - wie dargelegt - nicht bereits dann "schwerwiegend" im Sinne des § 56 Abs. 1 AufenthG, wenn lediglich die entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Kläger seine bisherige Straftat wiederholt (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Ausweisung zwar grundsätzlich auch im Falle eines erhöhten Ausweisungsschutzes gemäß § 56 Abs. 1 AufenthG auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden, also zu dem Zweck erfolgen, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten in der Bundesrepublik Deutschland zu veranlassen und von der Begehung von Straftaten abzuschrecken (vgl. BVerwGE 81, 155 [160]; 101, 247 [254 f.]; st. Rspr.).

    Infolgedessen ist in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur dann zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwGE 81, 155 [161]; 101, 247 [254 f.]; st. Rspr.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92

    Ausweisung eines nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 besonderen Ausweisungsschutz

    § 48 Abs. 1 AuslG 1990 enthält einen die Regelungen in §§ 45 Abs. 1, 47 Abs. 2 AuslG ergänzenden und einschränkenden Ausweisungstatbestand, der uneingeschränkt gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (wie BVerwG, Urt v 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965).

    Die Ausweisung eines nach § 48 Abs. 1 AuslG 1990 besonderen Ausweisungsschutz genießenden Ausländers zur Abwehr von ihm ausgehender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erfordert außer einem schwerwiegenden Ausweisungsanlaß Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft drohen (wie BVerwG, Urt v 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965).

    Die Vorschrift enthält, ähnlich wie § 11 Abs. 2 des Ausländergesetzes vom 28.04.1965 (BGBl. I S. 353) --AuslG 1965--, eine gesetzliche Voraussetzung für den Erlaß einer Ausweisungsverfügung (Ausweisungstatbestand), die uneingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 = NVwZ 1989, 770).

    Danach setzt die Annahme schwerwiegender Gründe im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG zweierlei voraus (vgl. zum folgenden: BVerwG, Urt. v. 17.01.1989, a.a.O.).

    Abgesehen davon spricht hier aber auch mehr dagegen als dafür, daß die auch insoweit mit Rücksicht auf den besonderen Ausweisungsschutz des § 48 Abs. 1 AuslG entsprechend den zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965 entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1989, a.a.O. m. w. Nachw.) anzuhebenden Anforderungen für die Annahme eines schwerwiegenden Grundes erfüllt sind.

  • VGH Bayern, 27.05.2009 - 19 ZB 09.707

    Zulassung der Berufung; erhöhte Anforderungen an Annahme einer

    Nicht ausreichend ist allerdings, wenn lediglich die entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ausländer seine bisherige Straftat wiederholt (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]; 106, 351 [357]; siehe auch Langheine, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 5 RdNr. 125 a.E.).

    Vielmehr ist aufgrund des durch § 56 Abs. 1 AufenthG gewährleisteten besonderen Ausweisungsschutzes regelmäßig eine "gesteigerte Wiederholungsgefahr" (vgl. VGH BW, Urt. v. 28.6.2001 - 13 S 2326/99 -, InfAuslR 2002, 72 [74]) im Sinne einer "erhöhten Gefährdung" (vgl. BVerwGE 81, 155 [160]; 101, 247 [253]) erforderlich (siehe hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Juli 2005, Vor §§ 53 ff. RdNr. 1150).

    Ausweisungsgründe sind jedoch - wie dargelegt - nicht bereits dann "schwerwiegend" im Sinne des § 56 Abs. 1 AufenthG, wenn lediglich die entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Kläger seine bisherige Straftat wiederholt (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Ausweisung auch im Falle eines erhöhten Ausweisungsschutzes gemäß § 56 Abs. 1 AufenthG auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden, also zu dem Zweck erfolgen, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten in der Bundesrepublik Deutschland zu veranlassen und von der Begehung von Straftaten abzuschrecken (vgl. BVerwGE 81, 155 [160]; 101, 247 [254 f.]; st.Rspr.).

    Infolgedessen ist in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur dann zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwGE 81, 155 [161]; 101, 247 [254 f.]; st.Rspr.).

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die Beurteilung an den Ausweisungszwecken auszurichten ist und daß schwerwiegende Gründe dann vorliegen, wenn danach das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwGE 81, 155 [158 f.]; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2 m.w.N.).

    b) Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats können Ausweisungsgründe auch mit Rücksicht auf den generalpräventiven Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 schwerwiegend sein (BVerwGE 81, 155 [160]; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6).

    Deswegen ist eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwGE 81, 155 [161]; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - aaO. S. 8).

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 19 ZB 09.1988

    Verurteilung zu einer Freiheitsstraße von 7 Jahren und 6 Monaten wegen

    Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn nur die entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ausländer seine bisherige Straftat wiederholt (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 ff.]; 101, 247 [253]; 106, 351 [357]; s. auch Langeheine in Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht 2008, § 5 RdNr. 125 a.E.).

    Aufgrund des durch § 56 Abs. 1 AufenthG gewährleisteten besonderen Ausweisungsschutzes ist vielmehr regelmäßig eine "gesteigerte Wiederholungsgefahr" (vgl. VGH BW vom 2.7.2001 - 13 S 2326/99 ) im Sinne einer "erhöhten Gefährdung" (vgl. BVerwG 81, 155 [160]; 101, 247 [253]) erforderlich (s. hierzu auch Discher in GK-AufenthG, vor §§ 53 ff. RdNr. 1150).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Ausweisung zwar grundsätzlich auch im Fall eines erhöhten Ausweisungsschutzes gemäß § 56 Abs. 1 AufenthG auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden, also zu dem Zweck erfolgen, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten in der Bundesrepublik Deutschland zu veranlassen und von der Begehung von Straftaten abzuschrecken (vgl. BVerwGE 81, 155; 101, 247; st. Rspr.).

    Infolgedessen ist in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten deutscher entwickelter Maßstäbe eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur dann zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwGE 81, 155 [161]; 101, 247 [254 ff.] st. Rspr.).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09

    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff

    Diese Aspekte stehen einer Ausweisung zwar nicht von vorneherein entgegen, gebieten aber eine Einzelfallwürdigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994 - 2 BvR 1542/94 -, NVwZ 1995, 159; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 - 1 C 46.86 -, BVerwGE 81, 155, 163; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 290 und 311).

    Entfernte Möglichkeiten neuer Störungen genügen hingegen nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, a.a.O.).

    Letztgenannte private Belange deutscher Staatsangehöriger sind regelmäßig und auch hier so schutzwürdig, dass sie von den die Ausweisung fordernden öffentlichen Interessen nur dann überwogen werden können, wenn diese schwerwiegend sind, also eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, a.a.O.), woran es hier, wie ausgeführt, fehlt.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 11 S 2907/94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    § 48 Abs. 1 AuslG enthält ähnlich wie § 11 Abs. 2 AuslG 1965 eine gesetzliche Voraussetzung für den Erlaß einer Ausweisungsverfügung (Ausweisungstatbestand), die uneingeschränkt gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, BVerwGE 81 S. 155 sowie Beschluß des Senats vom 24.2.1993 -11 S 2103/92 - InfAuslR 1994, 13).

    Danach setzt die Annahme schwerwiegender Gründe im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG zweierlei voraus (vgl. zum folgenden BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, aaO.).

    Dabei sind in diesem Zusammenhang die Persönlichkeit des Täters sowie seine gesamten persönlichen Lebensverhältnisse sorgfältig zu ermitteln und eingehend zu würdigen (vgl. BVerfGE 51, 386 und BVerwGE 81, 155 ).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit selbst nach sehr langem Aufenthalt im Bundesgebiet die Ausweisung nicht schlechthin verbietet, auch wenn der Aufenthaltsdauer, der Verwurzelung des Ausländers in den hiesigen Lebensverhältnissen und den Schwierigkeiten, die für ihn mit der Übersiedlung in das Ausland verbunden sind, bei der Abwägung ein erhebliches Gewicht beizumessen ist (siehe BVerwGE 81, 155 ).

  • VGH Bayern, 03.09.2008 - 19 B 07.2762

    Ausweisung eines Kontingentflüchtlings nach Tötungsdelikt; kein Abschiebeverbot

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1995 - 4 M 20/95

    Ausweisung; Ausländer; Asylantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers allein aufgrund generalpräventiver

  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UE 78/93

    Ausweisung eines Ausländers, der besonderen Ausweisungsschutz besitzt -

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95

    Ausweisung wegen Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941

    Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Anforderungen an die

  • BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93

    Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler

  • BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

  • VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92

    Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten aus schwerwiegenden Gründen der

  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1993 - 11 M 2806/93

    Ausweisung; Asylberechtigter; Gefahr für die öffentliche Sicherheit;

  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742

    Herabstufung einer Ist-Ausweisung zur Regelausweisung; keine besonderen Umstände

  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 10 UE 1309/87

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen nach Straftat

  • VG Bayreuth, 30.09.2020 - B 6 K 19.717

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Unerreichbarkeit des Klägers

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96

    Ausweisung eines Ausländers wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97

    Zum Vorliegen einer "Regelausweisung" bei späterem Bewährungswiderruf

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 11 S 2601/96

    Zur Ausweisung eines besonderen Ausweisungsschutz genießenden Ausländers aus

  • BVerwG, 02.05.1996 - 1 B 194.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Neue Erkenntnisse nach Ergehen des Berufungsurteils;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 12 S 952/93

    Vorliegen der Gründe für eine Regelausweisung bei einem Ausländer, der erhöhten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • VG München, 30.06.2010 - M 23 K 09.3745

    Ausweisung; schwerwiegende Betäubungsmittelstraftat; Spezialprävention;

  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 43.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen

  • VG München, 23.03.2011 - M 23 K 10.2142

    Ausweisung; Generalprävention; Spezialprävention; zur Ermessensausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 11 S 2908/94

    Beschränkung des Rechtsanspruchs des ausländischen Ehegatten eines Deutschen auf

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02

    Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation - Achtung des Familienlebens

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92

    Generalpräventive Erwägungen bei Ausweisung trotz laufendem Asylverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

  • VG München, 07.02.2019 - M 10 S7 18.53007

    Keine Abänderung im Dublin-Verfahren wegen nachgeborenen Kindes

  • BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung - Vereinbarkeit einer

  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 17 A 4480/96

    Ausländer; Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Erhöhter

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 13 S 466/96

    Rauschgiftdelikt - zur generalpräventiven Ausweisung; zum Ausnahmefall; zum

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 S 1183/93

    Keine Umdeutung einer ermessensfehlerhaften Ausweisung in eine Versagung einer

  • VG Augsburg, 05.12.2006 - Au 1 K 06.261

    Ausländerrecht: Ausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Kokain, Besonderer

  • BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße "Bezeichnung"

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 12 S 2559/93

    Zur besonders schweren Straftat im Sinne von AuslG 1990 § 51 Abs 3

  • VGH Hessen, 09.09.1993 - 12 TH 1284/93

    AUSWEISUNG; REGELAUSWEISUNG; TÜRKE; STRAFTAT

  • BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91

    Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04

    Anfechtungsklage gegen einen Ausweisungsbescheid gegen ein Mitglied einer

  • VG München, 06.02.2019 - M 10 S7 19.50049

    Keine Reduzierung des Selbsteintrittrechts des Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO zum

  • VG Aachen, 09.11.2001 - 8 K 2990/00

    Rechtmäßige Ausweisung eines iranischen Asylberechtigten aufgrund seiner

  • VG Sigmaringen, 26.11.2021 - A 13 K 348/18

    Afghanistan: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.

  • VGH Bayern, 14.04.2014 - 19 ZB 13.79

    Befristete Ausweisung, Gefahrenprognose, Straftat, Gefahrenabwehr

  • OVG Hamburg, 01.07.1999 - 3 Bf 196/98

    Eheschließung eines Ausländers nach seiner Einreise ; Befreiung eines Ausländers

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3101/96

    Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Drogendelikte und bescheinigter

  • BVerwG, 02.09.1996 - 1 B 178.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung

  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 88.94

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im

  • VGH Bayern, 26.07.1994 - 10 B 93.138

    Ausländerrecht: Begriff der "schwerwiegenden Gründe" i.S. von § 48 Abs. 1 AuslG

  • BVerwG, 08.03.1993 - 1 B 29.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung

  • VGH Hessen, 21.06.1991 - 10 UE 628/91

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen entgegen FreundschVtr ITA Art 2

  • VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.1995 - 4 L 205/93

    Ermessen; Generalpräventiv; Ausweisung; Auländer; Rauschgifthandel; Sucht

  • BVerwG, 17.07.1991 - 1 B 54.91

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Verletzung des Anspruchs auf

  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 19 B 12.2539

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 11 S 2277/92

    Regelausweisung eines Ausländers, der erhöhten Ausweisungsschutz genießt -

  • VG München, 22.05.2012 - M 24 S 12.1427

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis und einer Niederlassungserlaubnis nach über

  • VGH Bayern, 06.05.1994 - 11 CS 94.1429

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausweisung und eine Abschiebung;

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1993 - 16 M 2806/93

    Ausweisung; Asylberechtigter; Gefahr für die öffentliche Sicherheit;

  • VG Bayreuth, 18.11.2020 - B 6 K 20.391

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Strafrechtliche

  • VG Braunschweig, 25.08.2023 - 1 A 320/21

    Asyl; Freiheitsstrafe; Körperverletzung; Sexuelle Nötigung; Sexueller Missbrauch;

  • VG Berlin, 23.01.2012 - 29 K 494.10

    Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung

  • VG Lüneburg, 18.03.2002 - 1 B 65/01

    Aufenthaltsdauer; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Ausweisungsermessen;

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