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   BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89   

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https://dejure.org/1989,93
BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89 (https://dejure.org/1989,93)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1989 - 9 C 1.89 (https://dejure.org/1989,93)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 9 C 1.89 (https://dejure.org/1989,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Politische Verfolgungsgründe - Gesamtschau - Wahrscheinlichkeit der Verfolgung - Asylrechtlich beachtliche Verfolgungsgründe - Subjektive Nachfluchtgründe

  • zaoerv.de PDF (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 171
  • NJW 1990, 1435 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 267
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89
    Sie können daher nach der Rechtspr. des BVerfG in seinem Beschluß vom 26.11.1986 (BVerfGE 74, 51 [hier: V (549) 497 a-d]) und der ihr folgenden Rechtspr. des erk. Senats (BVerwGE 77, 258 [hier: V (549) 503 a-c]) für eine Asylberechtigung nur ausnahmsweise in Betracht gezogen werden, nämlich dann, wenn bei den subjektiven Nachfluchtgründen anstelle des grundsätzlich erforderlichen kausalen Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht eine Kontinuität zwischen dem schon im Heimatstaat erkennbar gewordenen Verhalten und dem Nachfluchtverhalten gegeben ist.
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89
    Die Wehrdienstentziehung des Kl., seine Republikflucht und sein Antrag auf Asyl sind sämtlich subjektive Nachfluchtgründe (BVerwGE 80, 131 [hier: V (549) 527 a-d]; BVerwG, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 u. BVerwG, NVwZ 1989, 774 [hier: V (549) 531 a Ä Leitsatz und Rechtsprechungshinweis]).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89
    Entscheidend ist vielmehr, daß der Asylsuchende nach der vom Tatsachengericht mit der notwendigen richterlichen Überzeugungsgewißheit zu treffenden Gefahrenprognose mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit durch eine oder mehrere dieser Maßnahmen getroffen werden wird (BVerwGE 71, 180 ).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89
    Die Wehrdienstentziehung des Kl., seine Republikflucht und sein Antrag auf Asyl sind sämtlich subjektive Nachfluchtgründe (BVerwGE 80, 131 [hier: V (549) 527 a-d]; BVerwG, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 93 u. BVerwG, NVwZ 1989, 774 [hier: V (549) 531 a Ä Leitsatz und Rechtsprechungshinweis]).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89
    Sie können daher nach der Rechtspr. des BVerfG in seinem Beschluß vom 26.11.1986 (BVerfGE 74, 51 [hier: V (549) 497 a-d]) und der ihr folgenden Rechtspr. des erk. Senats (BVerwGE 77, 258 [hier: V (549) 503 a-c]) für eine Asylberechtigung nur ausnahmsweise in Betracht gezogen werden, nämlich dann, wenn bei den subjektiven Nachfluchtgründen anstelle des grundsätzlich erforderlichen kausalen Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht eine Kontinuität zwischen dem schon im Heimatstaat erkennbar gewordenen Verhalten und dem Nachfluchtverhalten gegeben ist.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Zu beachten bleibt aber, daß auch bei einer Gesamtschau nur asylrechtlich beachtliche Maßnahmen die Beurteilung der Verfolgungssituation als Gruppenverfolgung rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10; BVerwGE 82, 171).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 5.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

    Eine Zwangsläufigkeit dahingehend, dass sich aus der bloßen Summierung mehrerer nur möglicher Verfolgungsgründe die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung ergibt, besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1989 - 9 C 1.89 -, BVerwGE 82, 171).

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Betroffene nach der mit der notwendigen richterlichen Überzeugungsgewissheit zu treffenden Gefahrenprognose mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit durch eine oder mehrere dieser Maßnahmen getroffen werden wird (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1989 - 9 C 1.89 -, BVerwGE 82, 171).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 3.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

    Eine Zwangsläufigkeit dahingehend, dass sich aus der bloßen Summierung mehrerer nur möglicher Verfolgungsgründe die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung ergibt, besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1989 - 9 C 1.89 -, BVerwGE 82, 171).

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Betroffene nach der mit der notwendigen richterlichen Überzeugungsgewissheit zu treffenden Gefahrenprognose mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit durch eine oder mehrere dieser Maßnahmen getroffen werden wird (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1989 - 9 C 1.89 -, BVerwGE 82, 171).

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