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   BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 6.89   

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https://dejure.org/1989,1274
BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 6.89 (https://dejure.org/1989,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1989 - 9 C 6.89 (https://dejure.org/1989,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 9 C 6.89 (https://dejure.org/1989,1274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVertriebG § 1 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher Vertriebener - Vertreibungsgebiet - Staatsangehörigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 177
  • NJW 1989, 2904
  • NVwZ 1989, 1172 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1253
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2018 - 11 A 2563/16

    Begriff des Wohnsitzes bei Vorliegen von mehreren Wohnsitzen; Erteilung eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1989 - 9 C 6.89 -, BVerwGE 82, 177 (179 f.) = juris, Rn. 11, m. w. N.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - L 11 R 5794/06

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Vertriebener - Übernahmegenehmigung - Aufgabe

    Der Wohnsitzbegriff des BVFG ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BVerwG der Gleiche wie in § 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nicht etwa derjenige des § 30 Abs. 3 SGB I (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1989, 9 B 356/88, juris; Urteil vom 27. Juni 1989, 9 C 6/89, BVerwGE 82, 177, 179 m.w.N.).

    Verlangt wird die damit verbundene Bildung eines Lebensmittelpunkts (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1989, a.a.O.).

    Deshalb steht der Begründung eines Wohnsitzes nicht schon der Umstand entgegen, dass die Verwirklichung des Willens zum dauernden Aufenthalt etwa von ausländerrechtlichen Genehmigungen abhängig ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Ihr dahin gehender Antrag, in dem die Art des Ausweises (A oder B) nicht näher spezifiziert wird, ist dahin aufzufassen, daß derjenige Ausweis begehrt wird, der der Rechtslage entspricht (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47, S. 29).

    Vielmehr richtet sich die Heimatvertriebeneneigenschaft aller nach dem 31. Dezember 1937 - sei es vor, sei es nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - geborenen Abkömmlingen nach § 2 Abs. 2 BVFG (Urteil vom 2. Dezember 1986 - a.a.O.).

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