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   BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85   

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BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85 (https://dejure.org/1989,1034)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1989 - 5 C 28.85 (https://dejure.org/1989,1034)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1989 - 5 C 28.85 (https://dejure.org/1989,1034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG § 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1 S. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 235
  • NVwZ 1990, 266 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 33
  • FamRZ 1990, 564
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.06.1988 - 5 B 78.88

    Anspruch auf so genannte elternunabhängige Förderung - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
    Vorabentscheidungen dem Grunde nach sind feststellende Verwaltungsakte, die grundlegende Fragen des Ausbildungsförderungsverhältnisses, die für einen Ausbildungsabschnitt nur einheitlich beantwortet werden können, aus dem Regelungsgehalt nachfolgender Bewilligungsbescheide herauslösen und vorab mit Bindungswirkung für den gesamten Ausbildungsabschnitt entscheiden (§ 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG und Beschluß vom 30. Juni 1988 - BVerwG 5 B 78.88 -).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 74.84

    Berufsbildende Ausbildung - Ausbildungsförderung - Berufsqualifizierung -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
    § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 76 = FamRZ 1988, 1105 = NVwZ 1989, 368 [BVerwG 03.06.1988 - 5 C 74/84]) klargestellt hat, so zu lesen, daß derjenige eine weitere Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluß gefördert erhält, der seinen ersten berufsqualifizierenden Abschluß an einer Berufsfachschule erworben und seinen Förderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG deshalb verbraucht hat, weil seine berufsbildende Ausbildung insgesamt drei Jahre in Anspruch genommen hat.
  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86

    Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
    Zwar sind rechtswidrige Grundentscheidungen ebenso wie rechtswidrige Vorabentscheidungen dem Grunde nach grundsätzlich der Zurücknahme zugänglich (zu § 46 Abs. 5 BAföG vgl. BVerwG, Urteile vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 66.78 - FamRZ 1980, 1170/1171> und vom 17. März 1983 - BVerwG 5 C 35.81 - ; zu § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - ); ihre Zulässigkeit bemißt sich nach § 45 SGB X, wenn eine Grundentscheidung nach dem 31. Dezember 1980 aufgehoben werden soll (vgl. Art. 11 § 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - vom 18. August 1980 <BGBl. I S. 1469, ber. S. 2218>).
  • BVerwG, 30.10.1975 - 5 C 17.75

    Praktika im Ausland - Studienförderung - Ableistung praktischer Studiensemester -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob das Vorpraktikum überhaupt gemäß § 2 Abs. 4 BAföG förderungsfähig war; jedenfalls ist es durch den Bescheid des Landratsamts E. vom 1. Oktober 1980 als förderungsfähig und damit als Teil des Ausbildungsabschnitts an der Fachakademie für Sozialpädagogik anerkannt worden; denn Praktika sind nach § 2 Abs. 4 BAföG nicht selbständig förderungsfähig, sondern nur im Zusammenhang mit einer förderungsfähigen Schulausbildung, als deren Ergänzung sie erscheinen (vgl. BVerwGE 49, 286 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1982 - 16 A 1579/81
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
    Läßt dieser eine Bewilligung von Ausbildungsförderung nur auf der Grundlage einer inzidenten Feststellung eines der in den Nummern 1 bis 3 des § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG genannten Anspruchsgründe zu, dann enthält der Bewilligungsbescheid eine für den ganzen Ausbildungsabschnitt geltende Förderungsentscheidung dem Grunde nach im Sinne des § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 17. März 1982 - 16 A 1579/81 - ; Ramsauer/Stallbaum , RdNr. 9 zu § 50; Kreutz , RdNr. 6 zu § 50).
  • BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 66.78

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Bundesausbildungsförderung als Zuschuss

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
    Zwar sind rechtswidrige Grundentscheidungen ebenso wie rechtswidrige Vorabentscheidungen dem Grunde nach grundsätzlich der Zurücknahme zugänglich (zu § 46 Abs. 5 BAföG vgl. BVerwG, Urteile vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 66.78 - FamRZ 1980, 1170/1171> und vom 17. März 1983 - BVerwG 5 C 35.81 - ; zu § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - ); ihre Zulässigkeit bemißt sich nach § 45 SGB X, wenn eine Grundentscheidung nach dem 31. Dezember 1980 aufgehoben werden soll (vgl. Art. 11 § 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - vom 18. August 1980 <BGBl. I S. 1469, ber. S. 2218>).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 35.81

    Förderungswürdigkeit von weiteren Ausbildungen nach dem

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
    Zwar sind rechtswidrige Grundentscheidungen ebenso wie rechtswidrige Vorabentscheidungen dem Grunde nach grundsätzlich der Zurücknahme zugänglich (zu § 46 Abs. 5 BAföG vgl. BVerwG, Urteile vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 66.78 - FamRZ 1980, 1170/1171> und vom 17. März 1983 - BVerwG 5 C 35.81 - ; zu § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - ); ihre Zulässigkeit bemißt sich nach § 45 SGB X, wenn eine Grundentscheidung nach dem 31. Dezember 1980 aufgehoben werden soll (vgl. Art. 11 § 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - vom 18. August 1980 <BGBl. I S. 1469, ber. S. 2218>).
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der

    Unabhängig davon, ob § 43 SGB X auch im Gerichtsverfahren unmittelbar Anwendung finden kann (vgl dazu BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 43 Nr. 1 und § 48 Nr. 25; BVerwGE 48, 81 ff; 82, 235, 242; offengelassen in BSG Urteil vom 19.3.1998 - B 7 AL 86/96 R - SozR 3-4100 § 112 Nr. 29) , ist das Gericht jedenfalls gehalten, entsprechend § 43 SGB X zu prüfen, ob ein angefochtener Verwaltungsakt unter Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage gehalten werden kann.
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Denn aus dem Wortlaut des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG ("eine einzige weitere Ausbildung") und dem systematischen Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG folgt, dass insgesamt nicht mehr als zwei berufsqualifizierende Ausbildungen als förderfähig angesehen werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1989 - 5 C 28.85 - BVerwGE 82, 235 und Beschluss vom 6. September 2012 - 5 B 27.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Leistungsbescheide dem Grunde nach haben die Rechtsqualität eines die Leistungspflicht feststellenden Verwaltungsakts (vgl. etwa Urteil vom 18. Juli 1989 - BVerwG 5 C 28.85 - Buchholz 436.36 § 50 BAföG Nr. 6 S. 8 [12]; BSG, Urteile vom 29. Januar 1975 - 5 RKnU 12/74 - BSGE 39, 86 [87 ff.] und vom 24. März 1983 - 1 RA 71/82 - DAngVers 1983, 339).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97

    Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der -; Ausbildungsförderung

    Vorabentscheidungen dem Grunde nach sind feststellende Verwaltungsakte, die grundlegende Fragen des Ausbildungsförderungsverhältnisses, die für einen Ausbildungsabschnitt nur einheitlich beantwortet werden können, vorab mit Bindungswirkung für den ganzen Ausbildungsabschnitt entscheiden (vgl. § 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG und BVerwGE 82, 235 ; 95, 138 ).

    Durch den Anspruch auf Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwendigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (vgl. die Begründung zu § 46 Abs. 5 des Regierungsentwurfs zum 2. BAföGÄndG, BTDrucks 7/98, S. 23 zu Nr. 30 sowie BVerwGE 82, 235 ; 95, 138 ).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 5 C 4.97

    Bewilligungszeitraum bei Ablehnung von Ausbildungsförderung dem Grunde nach.

    Derartige Entscheidungen über die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung dem Grunde nach sollen dem Auszubildenden Gewißheit darüber verschaffen, daß die in § 50 Abs. 1 Satz 3 BAföG genannten Grundfragen der Förderungsfähigkeit seiner Ausbildung während des gesamten Ausbildungsabschnitts einheitlich beantwortet werden (BVerwGE 82, 235 ).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

    Unabhängig davon, ob § 43 SGB X auch im Gerichtsverfahren unmittelbar Anwendung finden kann (vgl dazu BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 43 Nr. 1 und § 48 Nr. 25; BVerwGE 48, 81 ff; 82, 235, 242; offengelassen in BSG, Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 86/96 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), ist das Gericht jedenfalls gehalten, entsprechend § 43 SGB X zu prüfen, ob ein angefochtener Verwaltungsakt unter Heranziehung einer anderen Rechtsgrundlage gehalten werden kann.
  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

    Zu den damit angesprochenen Förderungsvoraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung (Beschluß vom 24. Juni 1986 - BVerwG 5 B 134.84 - ; Urteile vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 43/1106 ff. und vom 18. Juli 1989 - BVerwG 5 C 28.85 - ) entschieden, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG sei so zu lesen, daß derjenige eine weitere Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluß gefördert erhält, der seinen ersten berufsqualifizierenden Abschluß an einer Berufsfachschule erworben und seinen Förderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG deshalb verbraucht hat, weil seine berufsbildende Ausbildung insgesamt drei Jahre in Anspruch genommen hat.

    Einschränkend hinzuzufügen ist lediglich, daß die Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG nicht in Betracht kommt, wenn der Auszubildende seinen Grundanspruch auf Förderung einer berufsbildenden Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG durch den berufsqualifizierenden Abschluß zweier Berufsfachschulausbildungen ausgeschöpft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1989 a.a.O. S. 10/564).

  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Denn aus dem Wortlaut des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG ("eine einzige weitere Ausbildung") und dem systematischen Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG folgt, dass insgesamt nicht mehr als zwei berufsqualifizierende Ausbildungen als förderfähig angesehen werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1989 - 5 C 28.85 - BVerwGE 82, 235 und Beschluss vom 6. September 2012 - 5 B 27.12 - juris Rn. 4).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

    Auf die - im wesentlichen - in der Literatur erörterte Streitfrage, ob die Umdeutung durch konstitutiven Hoheitsakt (Entscheidungsakt) bewirkt wird oder lediglich ein Erkenntnisakt ist, ob sie nur von den Verwaltungsbehörden (so Hauck/Haines, SGB X, § 43 RdNrn 8 ff; Schroeder-Printzen/Wiesner, SGB X, 3. Aufl, § 43 RdNr 2; Kopp, VwVfG, 6. Aufl, § 47 RdNr 4, 5; Schenke, DVBL 1987, 641 ff; Winthorst/Lüdemann, NVwZ 1994, 244 ff) oder auch von den Gerichten (so BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1, SozR 1300 § 43 Nr. 1; BVerwG DÖV 1985, 152; BVerwGE 48, 81 ff; 82, 235, 242; Steinwedel in Kasseler Komm, SGB X, § 43 RdNr 8; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVG, 4. Aufl, § 47 RdNrn 6/7; Badura in Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl, § 38 RdNr 43; Laubinger, VerwA 78, 207, 345, 349) vorgenommen werden kann, ist hier nicht einzugehen.
  • BVerwG, 19.10.1990 - 5 B 106.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entscheidung über

    In seinem Urteil vom 18. Juli 1989 - BVerwG 5 C 28.85 - (BVerwGE 82, 235 [BVerwG 18.07.1989 - 5 C 28/85]) hat der beschließende Senat dazu ausgeführt, daß Bewilligungsbescheide, die auf einen Leistungsantrag nach § 46 Abs. 1 BAföG ergehen, über die beantragte Leistung von Ausbildungsförderung umfassend entschieden.

    Dies setzt im Hinblick auf Sinn und Zweck solcher Entscheidungen, die grundlegenden Fragen des Ausbildungsförderungsverhältnisses, die für einen Ausbildungsabschnitt nur einheitlich beantwortet werden können, aus dem Regelungsgehalt nachfolgender Bewilligungsbescheide herauszulösen und vorab mit Bindungswirkung für den gesamten Ausbildungsabschnitt zu klären (BVerwGE 82, 235 [BVerwG 18.07.1989 - 5 C 28/85]), notwendig voraus, daß es sich bei der Festlegung der Förderungsart um eine Entscheidung handelt, die, wenn sie nicht (schon) in einer Vorabregelung dem Grunde nach getroffen wird, zum Regelungsgehalt des jeweiligen Bewilligungsbescheides gehört.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 1031/01

    Aufhebung eines Kanalanschlussbeitragsbescheides durch Widerspruchsbescheid;

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00

    Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 67.86

    Ausbildungsförderung: Förderungsrechtliche Rechtfertigung eines Wechsels vom

  • BVerfG, 14.08.1996 - 1 BvR 315/95

    Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung des BAföG -Darlehens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16

    Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige

  • BVerwG, 09.02.1993 - 11 B 81.92

    Anfechtungsklage gegen einen Feststellungsbescheid und Rückzahlungsbescheid -

  • LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 AY 8/08

    Kostenerstattung zwischen Leistungsträgern des AsylbLG untereinander

  • BVerwG, 06.09.2012 - 5 B 27.12

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung; Ausbildung an einer Berufsfachschule

  • BVerwG, 07.01.1993 - 11 B 90.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03

    Gewährung von elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 80.96

    Verfassungswidrigkeit der Förderungsart Darlehen bei Gewährleistung einer

  • VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23

    Bekanntgabe einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz;

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.231

    Ein Auszubildender kann die Gewährung von Ausbildungsförderung für ein

  • BVerfG, 24.10.1996 - 1 BvR 860/93

    Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung des BAföG -Darlehens

  • OVG Niedersachsen, 11.08.1998 - 4 M 3575/98

    örtliche Zuständigkeit eines Leistungsträgers

  • BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 81.96

    Umstellung der Ausbildungsförderung auf eine hälftige Zuschussförderung -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1995 - 7 S 2963/94

    Keine Ausbildungsförderung für ein Promotionsstudium in einer anderen

  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2009 - 3 L 2868/09

    Ausbildungsförderung: Erzieher/in - Studium der Sozialen Arbeit (Bachelor) als

  • VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11

    Masterstudiengang, Grundbewilligungsbescheid

  • VG Oldenburg, 30.10.1997 - 5 A 2675/95

    BAföG; Bestandskraft; Änderung; Darlehen; Volldarlehen; Änderungszeitraum

  • SG Oldenburg, 19.05.2006 - S 21 AY 24/06
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