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   BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88   

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BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88 (https://dejure.org/1989,61)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1989 - 4 C 35.88 (https://dejure.org/1989,61)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1989 - 4 C 35.88 (https://dejure.org/1989,61)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch Flughafengenehmigung - Wirtschaftlicher Nachteil - Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LuftVG § 6; VwGO § 42 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 246
  • NJW 1990, 1248 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 262
  • DVBl 1989, 1097
  • DÖV 1990, 349
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend erkannt hat, sind bei einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung oder Änderung der Genehmigung (§ 6 LuftVG), der keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt, die abwägungserheblichen Belange der von den Maßnahmen Betroffenen zu ermitteln und die widerstreitenden Interessen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszugleichen (vgl. Urteile des Senats vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 96.68 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 3 , vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]und vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 77.79 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 13 ).

    Dabei bliebe nämlich unberücksichtigt, daß die luftverkehrsrechtliche Zulassung des Vorhabens, wenn sie - wie hier - in einem einstufigen Verfahren endgültig bewirkt wird, die sonst in dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren gebotene Abwägung enthalten muß (vgl. dazu insbesondere Urteil des Senats vom 21. August 1981, a.a.O. und vom 7. Juli 1978, a.a.O., S. 135).

    Daß im Falle der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung (§ 8 LuftVG) auch private Interessen mit eigenständigem Gewicht abwägungserheblich sein können, steht außer Frage (vgl. BVerwGE 56, 111 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Die Beantwortung der Fragen, welche Kapazität dem regionalen bzw. überregionalen Luftverkehr auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen soll und wie sie auf die Bewerber zu verteilen ist, verlangt angesichts der inzwischen eingetretenen Engpässe sowie der hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Luftverkehrs eine allgemein-politische Grundentscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 61, 260 [BVerfG 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80]).

    Hinzu kommt, daß die Verteilung der Start- und Landeberechtigungen auf der Grundlage von Koordinierungseckwerten für bestimmte Arten des Luftverkehrs von dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfaßt wird, durch den die Regelung der Berufsausübung dem Gesetzesvorbehalt unterstellt ist (vgl. BVerfGE 33, 303; 76, 171 ).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 77.79

    Stufenfolge von Genehmigung und Planfeststellung - Luftverkehrsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend erkannt hat, sind bei einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung oder Änderung der Genehmigung (§ 6 LuftVG), der keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt, die abwägungserheblichen Belange der von den Maßnahmen Betroffenen zu ermitteln und die widerstreitenden Interessen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszugleichen (vgl. Urteile des Senats vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 96.68 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 3 , vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]und vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 77.79 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 13 ).

    Dabei bliebe nämlich unberücksichtigt, daß die luftverkehrsrechtliche Zulassung des Vorhabens, wenn sie - wie hier - in einem einstufigen Verfahren endgültig bewirkt wird, die sonst in dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren gebotene Abwägung enthalten muß (vgl. dazu insbesondere Urteil des Senats vom 21. August 1981, a.a.O. und vom 7. Juli 1978, a.a.O., S. 135).

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76

    Berücksichtigung von während eines Verwaltungsstreitverfahrens eintretenden

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Daß im Falle der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung (§ 8 LuftVG) auch private Interessen mit eigenständigem Gewicht abwägungserheblich sein können, steht außer Frage (vgl. BVerwGE 56, 111 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Die Beantwortung der Fragen, welche Kapazität dem regionalen bzw. überregionalen Luftverkehr auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen soll und wie sie auf die Bewerber zu verteilen ist, verlangt angesichts der inzwischen eingetretenen Engpässe sowie der hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Luftverkehrs eine allgemein-politische Grundentscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 61, 260 [BVerfG 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Die Beantwortung der Fragen, welche Kapazität dem regionalen bzw. überregionalen Luftverkehr auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen soll und wie sie auf die Bewerber zu verteilen ist, verlangt angesichts der inzwischen eingetretenen Engpässe sowie der hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Luftverkehrs eine allgemein-politische Grundentscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 61, 260 [BVerfG 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Dies umso mehr, als selbst die Verlegung der gesamten Allgemeinen Luftfahrt auf andere Flugplätze schon damals in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist (zum Umfang der Informationspflicht bei der Anhörung im luftverkehrsrechtlichen Verfahren vgl. Urteile des Senats vom 20. November 1987 - BVerwG 4 C 39.84 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 17 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O. § 8 LuftVG Nr. 6 = BVerwGE 75, 214).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Wenn ein Unternehmer die aus der objektiv-rechtlich vorgegebenen Rechtslage erwachsende Chance ausgenützt und seinen Gewerbebetrieb darauf aufgebaut hat, so darf die planende Verwaltung dies nicht übersehen und auch nicht nur unter dem Aspekt des öffentlichen Interesses in die Abwägung einfließen lassen (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307 [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 111/81]).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 4 C 39.84

    Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Dies umso mehr, als selbst die Verlegung der gesamten Allgemeinen Luftfahrt auf andere Flugplätze schon damals in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist (zum Umfang der Informationspflicht bei der Anhörung im luftverkehrsrechtlichen Verfahren vgl. Urteile des Senats vom 20. November 1987 - BVerwG 4 C 39.84 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 17 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O. § 8 LuftVG Nr. 6 = BVerwGE 75, 214).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
    Hinzu kommt, daß die Verteilung der Start- und Landeberechtigungen auf der Grundlage von Koordinierungseckwerten für bestimmte Arten des Luftverkehrs von dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfaßt wird, durch den die Regelung der Berufsausübung dem Gesetzesvorbehalt unterstellt ist (vgl. BVerfGE 33, 303; 76, 171 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74

    Erhöhung der Entgelte für das Landen und Abstellen von Kleinluftfahrzeugen auf

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Sie stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der "Konzeption des Flughafens und der Gesamtplanung seiner Verwendung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 ).

    1.3 Bei der Ausübung ihrer Gestaltungsfreiheit unterliegt die Genehmigungsbehörde den Bindungen des fachplanerischen Abwägungsgebots (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 S. 3; Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - a.a.O. S. 250).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    a) Die Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG stellt eine planerische Ermessensentscheidung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 96.68 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 3 = DÖV 1971, 490 ; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11 u. 12.85 - NVwZ 1988, 1122 ; Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 ).
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