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   BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88   

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https://dejure.org/1989,69
BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88 (https://dejure.org/1989,69)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1989 - 4 C 1.88 (https://dejure.org/1989,69)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - 4 C 1.88 (https://dejure.org/1989,69)
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Brennelement-Zwischenlager

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus Grundrechten;

Verhältnis Atomrecht - Baurecht;

Nachbarklage, kein Nachbarschutz für Mieter und Pächter;

Art. 74 Nr. 11a GG, Zulässigkeit eines landesrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Atomanlagen unter baurechtlichen Gesichtspunkten

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anlagen-externes Zwischenlager - Aufbewahrung von Brennelementen - Kernkraftwerke - Atomrechtliche Errichtungs- und Betriebsgenehmigung - Lagerung von Kernbrennstoffen - Baugenehmigung - Beschränkung des Regelungsgehaltes einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 61
  • NVwZ 1989, 1163
  • DVBl 1989, 1055
 
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Wird zitiert von ... (241)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88
    Diese Rechtsauffassung steht sowohl mit einfachem Bundesrecht als auch mit dem GG im Einklang: ... Eine einheitliche atomrechtliche Errichtungs- und Betriebsgenehmigung, die auf der Grundlage eines besonderen Verfahrens nach den Vorschriften der AtVfV [AtomVerfV] zu erteilen ist, schreibt § 7 Abs. 1 AtG [ AtomG ] vor für die Errichtung, den Betrieb, die Innehabung oder die wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AtG ) oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (vgl. zum Anlagenbegriff BVerwGE 80, 21, 22 ff. [hier: V(540) 176 c-e]).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (BVerwGE 82, 61 (75) [BVerwG 11.05.1989 - 4 C 1/88]).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61, 75).
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