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   BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84   

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BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84 (https://dejure.org/1986,1016)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1986 - 1 D 103.84 (https://dejure.org/1986,1016)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 (https://dejure.org/1986,1016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung - Verfassungskonforme Ziele - Präsidium der NPD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 158
  • NJW 1986, 3096
  • NVwZ 1987, 52 (Ls.)
  • DVBl 1986, 947
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Bei ihrer Überzeugungsbildung habe die Kammer die tatsächlichen Feststellungen zugrunde gelegt, wie sie in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1980 (BVerwGE 61, 200) und vom 20. Mai 1983 - BVerwG 1 WD 11.82 - (NJW 1984, 813 [BVerwG 20.05.1983 - 2 WD 11/82], ZBR 1984, 71) und in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) und vom 31. Juli 1981 - 2 BvR 321/81 - (NJW 1981, 2683 [BVerfG 31.07.1981 - 2 BvR 321/81]) getroffen worden seien.

    Wenn, wie es der Sinn der politischen Treuepflicht ist, damit eine verläßliche, den Staat vor allem in Krisenzeiten und in Loyalitätskonflikten verteidigende Beamtenschaft garantiert werden soll (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]), dann muß von jedem Beamten verlangt werden, daß er auch im außerdienstlichen Bereich von der Unterstützung jeglicher Aktivitäten absieht, die gegen die freiheitlich demokratische Grunderdnung gerichtet sind oder die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung diffamieren und verächtlich machen.

    Zum Inhalt der politischen Treuepflicht hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) ausgeführt, damit sei gemeint, die Pflicht zur Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen soll, mit der freiheitlich demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Ordnung dieses Staates zu identifizieren.

    Solche Ziele sind die Anwendung von Gewalt zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder die Diktatur des Proletariats (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) aber auch die Wiederherstellung des Nationalsozialistischen Unrechtsregimes, das gleichfalls sämtliche Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grunderdnung mißachtet hat (BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Zum Inhalt der politischen Treuepflicht gehört, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) klargestellt hat, auch, daß sich der Beamte eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung bekämpfen und diffamieren.

    Durch seine Aktivitäten für die NPD hat der Beamte die Grenzen disziplinar unerheblichen Verhaltens, etwa dem bloßen Haben einer Überzeugung und der bloßen Mitteilung, daß man diese habe (vgl. hierzu BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]), überschritten.

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Solche Ziele sind die Anwendung von Gewalt zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder die Diktatur des Proletariats (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) aber auch die Wiederherstellung des Nationalsozialistischen Unrechtsregimes, das gleichfalls sämtliche Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grunderdnung mißachtet hat (BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Sie sind, wie ihre häufige wort- oder zumindest sinngleiche Wiederholung auch in anderem Kontext zeigt, symptomatisch für die wahre Zielsetzung der NPD als Ganzes und als Ausdruck eines Teils ihrer politischen Haltung (vgl. hierzu auch BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78], Urteil vom 20. Mai 1983, a.a.O.) und tragen, was auch das Bundesdisziplinargericht in Auswertung des von ihm herangezogenen Quellenmaterials zutreffend angenommen hat, die rechtliche Wertung, daß die NPD Ziele verfolgt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grunderdnung nicht zu vereinbaren sind.

    In dieser Wertung der politischen Zielsetzung der NPD befindet sich der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats (BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]) und des 2. Wehrdienstsenats des erkennenden Gerichts (Urteil vom 20. Mai 1983, a.a.O.; ebenso Bayer.VGH, Urteil vom 1. August 1984 - Nr. 16 B 83 A. 3252 -).

    Ständig wird das bereits durch den Nationalsozialismus berüchtigte Wort "System" gebraucht, um in offenkundig verächtlicher Weise den politischen Wirkungsbereich teils der an der Regierung beteiligten, teils der im Deutschen Bundestag insgesamt vertretenen Parteien zu kennzeichnen (BVerwGE 61, 194).

    Diese Äußerungen können zwar nicht schon als Übernahme nationalsozialistischer Zielvorstellungen gewertet werden, jedoch läßt die darin zum Ausdruck kommende mangelnde Distanz zum Nationalsozialismus Rückschlüsse auf die Einschätzung des sonstigen politischen Verhaltens der Partei zu (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 1978 - IV 539/77 - <DÖV 1978, 522>; BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]).

    Seit Bekanntwerden der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1980 (BVerwGE 61, 194 und 200) ist auch in der Rechtsprechung klargestellt, daß die NPD Ziele verfolgt, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar sind.

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - (BVerwGE 76, 157 = DVBl. 1984, 955 = NJW 1985, 503) im einzelnen ausgeführt, daß Beschlüsse der Arbeitskonferenz oder eines von dem Verwaltungsrat eingesetzten Untersuchungsausschusses keine das innerstaatliche Recht unmittelbar ändernde Wirkung haben.

    Diese Verpflichtung betrifft, wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - <BVerwGE 73, 263 = ZBR 1982, 22 = NJW 1982, 779 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80] = DVBl. 1983, 81>; Urteil vom 10. Mai 1984 - a.a.O. -) gleichermaßen sein dienstliches wie sein außerdienstliches Verhalten.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Ein Beamter, der in dieser Weise auch in der Öffentlichkeit für eine Partei mit einer der Verfassung widersprechenden Zielsetzung eintritt, handelt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 (a.a.O. S. 168) ausgeführt hat, allein dadurch seiner Treuepflicht zuwider, ohne daß es darauf ankommt, ob er nach seiner inneren Einstellung die Ziele der Partei in ihrer Gesamtheit oder nur teilweise billigt.

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

    Der erkennende Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß ein Beamter, der beharrlich seine politische Treuepflicht verletzt und sich insoweit als unbelehrbar erweist, für den Staat, der sich auf die Verfassungstreue seiner Beamten verlassen muß, untragbar ist (BVerwGE 76, 157 [BVerwG 10.05.1984 - 1 D 7/83] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, daß ein bewußt "vorsichtig" gehaltenes Parteiprogramm ohne Beweiswert für die wahren Ziele einer Partei ist und erst durch die Fülle der Einzelheiten - der Worten und Taten der Führenden und ihrer Anhänger, des verwendeten Schulungs- und Propagandamaterials und der herausgegebenen oder beeinflußten Zeitungen und Zeitschriften -, den Weg zur Erkenntnis des Wesens der Partei und des hintergründigen Sinnes ihres Programms eröffnen (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).

    Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien werden, wie die vom Bundesdisziplinargericht herangezogen Quellen zeigen, herabsetzend als "Lizenzparteien" bezeichnet, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß sie nicht aus der freien Entscheidung des Volkes hervorgegangen, sondern von den damaligen Besatzungsmächten ins Leben gerufen und deshalb nicht demokratisch legitimiert seien (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]).

    Sie offenbaren vielmehr die Tendenz, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung von Grund auf zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grunderdnung als Ganzes fragwürdig erscheine (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, daß ein bewußt "vorsichtig" gehaltenes Parteiprogramm ohne Beweiswert für die wahren Ziele einer Partei ist und erst durch die Fülle der Einzelheiten - der Worten und Taten der Führenden und ihrer Anhänger, des verwendeten Schulungs- und Propagandamaterials und der herausgegebenen oder beeinflußten Zeitungen und Zeitschriften -, den Weg zur Erkenntnis des Wesens der Partei und des hintergründigen Sinnes ihres Programms eröffnen (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).

    Da Menschenwürde und Freiheit jedem Menschen zukommen, ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller für die freiheitliche Demokratie ein selbstverständliches Postulat (BVerfGE 5, 85 ).

    Das Mehrparteiensystem als Verfassungsgrundsatz kann aber auf Dauer nur gesichert sein, wenn jede Partei wenigstens die Möglichkeit anerkennt, daß auch Ziele und Verhalten anderer Parteien gleichwertig und richtig sein können (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).

  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 D 74.83

    Verletzung des Postgeheimnisses durch das Öffnen einer mit einem

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Diese Verpflichtung betrifft, wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - <BVerwGE 73, 263 = ZBR 1982, 22 = NJW 1982, 779 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80] = DVBl. 1983, 81>; Urteil vom 10. Mai 1984 - a.a.O. -) gleichermaßen sein dienstliches wie sein außerdienstliches Verhalten.

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

  • BVerwG, 06.05.1980 - 1 D 58.79

    Erhöhung eines Unterhaltsbetrages - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Die Schwere des Dienstvergehens allein rechtfertigt die Feststellung der Unwürdigkeit dann nicht, wenn das Dienstvergehen gegenüber gleichartigen Verfehlungen, die zur Entfernung aus dem Dienst führen, nicht aufgrund besonderer Umstände ein so außergewöhnliches Gewicht hat, daß auch eine nur vorübergehende weitere Unterstützung durch den Dienstherrn nicht erträglich wäre (Urteil vom 6. Mai 1980 - BVerwG 1 D 58.79 - ).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 1 D 19.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls außerhalb des Dienstes durch

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Auch darin liegt kein das Gericht bindender Vertrauensbeweis des Dienstherrn (Urteil vom 16. April 1984 - BVerwG 1 D 19.84 -).
  • BVerwG, 16.02.1978 - 5 C 33.76

    Träger der freien Jugendhilfe - Grundsätze der freiheitlichen Demokratie -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Dadurch wird ein Klima geschaffen, in dem - letztlich womöglich sogar auf Gewaltanwendung zielende - Neigungen gedeihen, diese Grundordnung als in ihren Auswirkungen "unerträglich" zu beseitigen (BVerwGE 55, 232 , 61, 176 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1978 - IV 539/77
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

  • BVerfG, 31.07.1981 - 2 BvR 321/81

    Entlassung eines Lebenszeitbeamten wegen Mitgliedschaft in der NPD

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Ein Personenzusammenschluss kann einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht dadurch entgehen, dass er sich in seinen offiziellen Dokumenten formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und dort auf das Propagieren verfassungsfeindlicher Ziele verzichtet, wenn seine Mitglieder eben doch die Ablehnung eines Elements der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Bestimmungsgrund ihres politischen Handelns machen, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48.
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Schließlich kommt es auch nicht darauf an, dass die politische Überzeugung des Beklagten keinen (bekannten) Einfluss auf die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten im Übrigen hatte und es nicht zu konkreten Beanstandungen seiner Dienstausübung gekommen ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 - BVerwGE 83, 158 ).
  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1986 - 1 D 103/84 -, juris, Rn. 94, vom 29. Oktober 1981 - 1 D 50/80 -, juris, Rn. 59, und vom 1. Februar 1986 - 1 D 2/86 -, juris, Rn. 53; OVG NRW, Urteil vom 27. September 2017 - 3d A 1732/14.O -, juris, Rn. 222.
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Von einer bloßen Kritik kann allerdings bei gehäuften Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen nicht mehr ausgegangen werden, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 227, und BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103/84 -, juris Rn. 77.

    Diese offenbaren vielmehr die Tendenz, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung von Grund auf zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheine, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 227; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103/84 -, juris Rn. 77; VG Magdeburg, Beschluss vom 7. März 2022 - 9 B 273/21 MD -, juris Rn. 58.

    Dadurch wird ein Klima geschaffen, in dem - letztlich womöglich sogar auf Gewaltanwendung zielende - Neigungen gedeihen, diese Grundordnung als in ihren Auswirkungen "unerträglich" zu beseitigen, BVerwG, Urteile vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, juris Rn. 77, und vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris Rn. 27.

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Ein Personenzusammenschluss kann einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht dadurch entgehen, dass er sich in seinen offiziellen Dokumenten formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und dort auf das Propagieren verfassungsfeindlicher Ziele verzichtet, wenn seine Mitglieder eben doch die Ablehnung eines Elements der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Bestimmungsgrund ihres politischen Handelns machen, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48.
  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Nicht nur bei dem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht (oben 1. b), der stets als innerdienstliche Dienstpflichtverletzung anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1986 - 1 D 103.84 - , juris m. w. N.), sind vorliegend auch bei den übrigen Pflichtverletzungen (oben 1. a) die ganz wesentlichen Grundlagen des Beamtenverhältnisses betroffen.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Dasselbe gilt für die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1983 - 2 WD 11.82 (NJW 1984, 813 [BVerwG 20.05.1983 - 2 WD 11/82]) und vom 12. März 1986 - BVerwG 1 D 103.84 - (BVerwGE 83, 158) zur Verfassungstreuepflicht von Beamten und Soldaten.

    Die Beschwerden verkennen insoweit, daß das der Klägerin zustehende Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG Beamten und Soldaten nicht zugute kommt (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1983 und vom 12. März 1986, a.a.O. S. 813 bzw. S. 162).

    Aus demselben Grund ist auch der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1986 - 2 BvR 520/86 - über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1986 (a.a.O.) im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Bereich beschränkt (BVerwG, Urteil vom 12.3.1986 - BVerwG 1 D 103.84 -, juris Rn. 32; Bay. VGH, Urteil vom 28.11.2001 - 16 D 00.2077 -, juris Rn. 155).

    Der Sinn der politischen Treuepflicht besteht darin, eine verlässliche, den Staat vor allem in Krisenzeiten und in Loyalitätskonflikten verteidigende Beamtenschaft zu garantieren (BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975, a. a. O., Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 12.3.1986, a. a. O., Rn. 32).

    Dann aber muss von jedem Beamten verlangt werden, dass er auch im außerdienstlichen Bereich von der Unterstützung jeglicher Aktivitäten absieht, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind oder die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung diffamieren oder in Frage stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.1986, a. a. O., Rn. 32).

    Für die Bewertung des in Rede stehenden Verhaltens als eine dem § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG unterfallende Pflichtverletzung kann es deshalb nicht darauf ankommen, dass die politische Überzeugung eines Beamten offensichtlich keinen Einfluss auf die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten im Übrigen oder im Umgang mit seinen Kollegen und Mitarbeitern hatte (BVerwG, Urteil vom 12.3.1986, a. a. O. Rn., 32 [zur Parallelvorschrift des § 52 Abs. 2 BBG a. F.]).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Bereich beschränkt ( BVerwG, Urteil vom 12.3.1986 - BVerwG 1 D 103.84 -, juris Rn. 32; Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7.21 -, juris Rn. 26; Bay. VGH, Urteil vom 28.11.2001 - 16 D 00.2077 -, juris Rn. 155).

    Der Sinn der politischen Treuepflicht besteht darin, eine verlässliche, den Staat vor allem in Krisenzeiten und in Loyalitätskonflikten verteidigende Beamtenschaft zu garantieren ( BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 12.3.1986 - BVerwG 1 D 103.84 -, juris Rn. 32).

    Dann aber muss von jedem Beamten verlangt werden, dass er auch im außerdienstlichen Bereich von der Unterstützung jeglicher Aktivitäten absieht, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind oder die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung diffamieren oder in Frage stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.1986 - BVerwG 1 D 103.84 -, juris Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 3d A 1732/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, Rn. 32, juris; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 -, Rn. 6, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986- 1 D 103.84 -, Rn. 33 f., juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, Rn. 92, juris.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, Rn. 94, juris, vom 29. Oktober 1981 - 1 D 50.80 -, Rn. 59, juris, und vom 1. Februar 1986 - 1 D 2.86 -, Rn. 53, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Disziplinarverfahren; Bundespolizei; Entfernung; Berufung; Aussetzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 15 A 5/21

    Disziplinarklage, Aberkennung des Ruhegehaltes eines Bundesbeamten

  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

  • VG Düsseldorf, 26.05.2014 - 35 K 6592/12

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund verfassungsfeindlicher

  • VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 16/16

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Dienst

  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

  • BVerwG, 18.11.1996 - 1 DB 1.96

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Zustellung der Einleitungsverfügung,

  • VG Magdeburg, 31.01.2019 - 15 A 13/17

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Berlin, 30.11.2004 - 26 A 265.03

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

  • BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 74.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Bundesgrenzschutzbeamter; Vorsitzender

  • VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 29/16

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; § 61 DG LSA

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 3d B 1094/13

    Dienstenthebung eines Polizeibeamten bei wesentlicher Beeinträchtigung des

  • BVerwG, 16.09.1987 - 1 D 122.86

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Beamten durch Mitgliedschaft in

  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren

  • VG Würzburg, 10.11.2020 - W 1 K 20.449

    Keine Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen Mitgliedschaft in

  • VG Magdeburg, 26.08.2013 - 8 B 13/13

    Disziplinarrecht (Antrag nach § 61 Abs. 1 DG LSA; vorläufige Dienstenthebung)

  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 253/21

    Rücknahme der Ernennung; Chat-Beiträge

  • VG Münster, 26.02.2018 - 13 K 768/17
  • VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 32/16

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge; § 61 DG LSA

  • VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 3/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Nähe zur

  • VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge; § 61 DG LSA

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1994 - 5 B 1236/93

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" mit nachrichtendienstlichen Mitteln

  • VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

  • VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verstoßes gegen die Pflicht nach BBG 2009 § 60

  • VG Düsseldorf, 30.08.2013 - 35 L 999/12

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst des Polizeipräsidiums bei Verstoß gegen

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung;

  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 19.1042

    Kürzung der Dienstbezüge wegen Pflichtenverstößen im Kontext mit

  • OVG Thüringen, 17.09.2014 - 3 ZKO 503/13

    Zur Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Gera

  • VG Berlin, 05.04.2007 - 80 Dn 43.06

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung eines Polizeibeamten wegen

  • BVerwG, 23.05.1989 - 2 B 32.89

    Politische Treuepflicht eines Beamten

  • VG München, 08.02.2018 - M 19L DK 17.5914

    Entfernung eines Reichsbürgers aus dem Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 12.10.1988 - 2 B 144.88

    Innerstaatliche Verbindlichkeit eines Berichts des Untersuchungsausschusses der

  • BVerwG, 17.03.1988 - 2 B 116.87

    Anforderungen an die Geltendmachung der Abweichung eines Urteils von der

  • VG München, 08.02.2018 - M 19L DA 17.6048

    Vorläufige Dienstenthebung eines "Reichsbürgers"

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