Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1448
BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87 (https://dejure.org/1987,1448)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1987 - 2 WD 66.87 (https://dejure.org/1987,1448)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 2 WD 66.87 (https://dejure.org/1987,1448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren - Bindungswirkung - Gleichstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 373
  • NJW 1988, 1340
  • NVwZ 1988, 539 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87
    Dabei umfaßt die Bindung alle Tatsachen, die Grundlage des Schuldspruchs für das Strafgericht waren, mithin diejenigen, in denen das Strafgericht die Merkmale des von ihm angewandten Straftatbestandes gefunden hat, das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorganges und die Tatsachen, aus denen dafür Beweis abgeleitet worden ist (vgl. BGH NJW 1985, 1089).
  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 232/78

    Auswirkungen der beschränkten Rechtskraftwirkung eines Strafbefehls auf den

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87
    Die Truppendienstkammer hat im einzelnen zu Recht darauf verwiesen, daß durch die Neufassung des § 410 Abs. 3 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 vom 1. April 1987 an der Rechtsprechung und Lehre von der beschränkten Rechtskraft des Strafbefehls (vgl. hierzu BayObLG Beschluß vom 14. Juli 1976 = NJW 1976, 2139; BGH Urteil vom 11. Juli 1978 = NJW 1978, 2519 [BGH 11.07.1978 - 1 StR 232/78] sowie Achenbach in NJW 1979, 2021 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]) die Grundlage entzogen wurde.
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87
    Dies hat in gleicher Weise der Beamten-Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Rechtsprechung zu der dem § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO inhaltsgleichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwG Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).
  • BayObLG, 14.07.1976 - RReg. 2 St 85/76
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87
    Die Truppendienstkammer hat im einzelnen zu Recht darauf verwiesen, daß durch die Neufassung des § 410 Abs. 3 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 vom 1. April 1987 an der Rechtsprechung und Lehre von der beschränkten Rechtskraft des Strafbefehls (vgl. hierzu BayObLG Beschluß vom 14. Juli 1976 = NJW 1976, 2139; BGH Urteil vom 11. Juli 1978 = NJW 1978, 2519 [BGH 11.07.1978 - 1 StR 232/78] sowie Achenbach in NJW 1979, 2021 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]) die Grundlage entzogen wurde.
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Der Verzicht auf einen Einspruch gegen einen Strafbefehl muss nicht stets als Eingeständnis des im Strafbefehl vorgeworfenen Verhaltens (in der Hoffnung auf eine mildere Strafe) angesehen werden, sondern kann auch im Interesse eines schnelleren Verfahrensabschlusses oder aus Scheu vor einer öffentlichen Hauptverhandlung erfolgen (vgl. BVerwG, B.v. 1.12.1987 - 2 WD 66/87 - BVerwGE 83, 373; VGH BW, U.v. 3.6.2014 - DL 13 S 150/14 - juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung -

    Der Senat gibt insoweit seine bisherige Rechtsprechung zur Bindungswirkung der einem rechtskräftigen Strafbefehl zugrundeliegenden Sachverhaltsschilderung für das Disziplinarverfahren auf (vgl. Urteil vom 21.8.1997 - D 17 S 6/97 - , Urteilsabdruck S. 7 f.; bisher schon a.A. BVerwGE 83, 373, 374 ff.; vgl. auch von Alberti/ Gayer/Roskamp, LDO, 1994, § 19 Randnr. 6).

    Die Bindungsregelung bezweckt, im Interesse der Rechtssicherheit einander widersprechende Sachverhaltsfeststellungen zweier Gerichte zu vermeiden; sie beruht auf dem Vertrauen in die Richtigkeit der nach den Verfahrensgrundsätzen des Strafurteilsverfahrens gewonnenen Feststellungen (vgl. LTDrucks. 10/3702, S. 88; vgl. auch BVerwGE 83, 373, 374).

    Das Strafurteilsverfahren unterscheidet sich jedoch erheblich vom Strafbefehlsverfahren, das eine einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Beweisaufnahme bereits bei hinreichendem Tatverdacht zulässt (BVerwGE 83, 373, 374).

    Denn Strafbefehle werden nicht selten im Interesse eines schnelleren Verfahrensabschlusses oder aus Scheu vor einer öffentlichen Hauptverhandlung hingenommen (BVerwGE 83, 373, 375; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.4.1999 - 12 A 2950/98 -).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Eine Lösung nur zu beschließen, um nachprüfen zu können, ob die Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen zu bezweifeln ist, wäre fehlerhaft (Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [375 f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

    Von dieser Bindung erfasst sind alle Tatsachen, die Grundlage des Schuldspruchs für das Strafgericht waren, mithin diejenigen, in denen das Strafgericht die Merkmale des von ihm angewandten Straftatbestandes gefunden hat, das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorganges sowie die Tatsachen, aus denen dafür Beweis abgeleitet worden ist (stRspr.: vgl. u. a. Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 m. w. N.).

    Der Gesetzgeber hat die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozessregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden (stRspr.: vgl. u. a. Beschluss vom 1. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 66.87 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil;

    Der Gesetzgeber hat die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (stRspr, vgl. grundlegend Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - BVerwGE 83, 373 m.w.N.).

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO bzw. des inhaltsgleichen § 77 Abs. 1 WDO a.F., sondern auch aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung, wonach ersichtlich nur die in einer Hauptverhandlung nach den rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien und Prozessregeln des Strafverfahrensrechts gefundenen tatsächlichen Feststellungen mit der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestattet sein können (vgl. zu § 77 WDO a.F.: Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - BVerwGE 83, 373 = NZWehrr 1988, 87 sowie Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 11.91 - BVerwGE 93, 255 ).

  • BGH, 12.04.1999 - AnwSt (R) 11/98

    Bindung an Feststellungen eines Strafbefehls im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Die Auffassung des Senats, im anwaltsgerichtlichen Verfahren eine Bindung an die tragenden Feststellungen eines zum identischen Vorwurf ergangenen rechtskräftigen Strafbefehls zu verneinen, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der entsprechenden Frage im Disziplinarverfahren (BVerwGE 83, 373; 93, 255; entsprechend die h.M. zum Disziplinarrecht: Claussen/Janzen, BDO 8. Aufl. § 18 Rdn. 3 c; Weiss in Fürst, GKÖD Bd. II § 18 Rdn. 13; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 1997 - D 17 S 6/97 -), so daß es einer Vorlage der die Struktur von Disziplinarfahren allgemein betreffenden Rechtsfrage zur Entscheidung an den Gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte nicht bedarf.
  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

    Demzufolge lösen z.B. Einstellungsurteile der Strafgerichte (Senatsurteile vom 8. April 1986 BVerwG 1 D 145.85 BVerwGE 83, 180 und vom 14. Mai 1986 BVerwG 1 D 157.85 DokBer B 1986, 209) und Strafbefehle (Senatsurteile vom 16. Juni 1992 BVerwG 1 D 11.91 BVerwGE 93, 255 und vom 7. November 2000 BVerwG 1 D 16.99 ; zum wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren vgl. Urteil vom 1. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 66.87 BVerwGE 83, 373 ff.; zum anwaltsgerichtlichen Verfahren vgl. BGH, NJW 1999, 2288 ff.) keine Bindungswirkung aus.
  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

    Der Gesetzgeber hat die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (stRspr, vgl. grundlegend Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - BVerwGE 83, 373 m.w.N. und zuletzt Beschluss vom 28. September 2011 - BVerwG 2 WD 18.10 - Rn. 17).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auf bindende strafgerichtliche Feststellungen im Sinne des § 84 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 123 Satz 3 WDO kann sich der Senat in diesem Zusammenhang nicht stützen, da den Feststellungen im rechtskräftigen Strafbefehl vom 22. September 2006 keine Bindungswirkung zukommt (stRspr, z.B. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 34.02 - BVerwGE 118, 262 = Buchholz 235.01 § 108 WDO 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2004, 36 m.w.N.); sie können allerdings Indizwirkung für das Tatgeschehen haben (vgl. z.B. Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - BVerwGE 83, 373 ).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02

    Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des

    Diese strukturellen Unterschiede zwischen einem notwendig nach mündlicher Hauptverhandlung auf der Grundlage richterlicher Überzeugung getroffenen Strafurteil einerseits und einem Strafbefehl andererseits hat der erkennende Senat im Übrigen in seiner ständigen Rechtsprechung zur Ablehnung einer Bindung im disziplinargerichtlichen Verfahren an die tatsächlichen Feststellungen eines Strafbefehls (§ 84 Abs. 1 Satz 1 WDO bzw. die Vorgängervorschrift des § 77 Abs. 1 WDO a.F.) wiederholt betont (vgl. u.a. Beschluss vom 1. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 66.87 sowie Urteile vom 16. Juni 1992 BVerwG 1 D 11.91 und vom 11. Juli 2002 BVerwG 2 WD 3.02 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - DL 13 S 150/14

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Verletzung elementarer Verfahrensrechte

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1997 - D 17 S 6/97

    Bindung der tatsächlichen Feststellungen in einem Strafbefehl für das

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

  • LSG Bayern, 12.12.2006 - L 3 KA 513/03

    Widerruf der Zulassung zur vertragszahnärztliche Tätigkeit wegen einer

  • VGH Bayern, 19.04.2006 - 16a D 04.2853

    Disziplinarrecht; Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten (gehobener Dienst);

  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von

  • BVerwG, 21.02.2002 - 2 WD 40.01

    Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für

  • BVerwG, 17.07.2001 - 2 WD 56.00

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz - Mitnahme von

  • VG Gießen, 23.08.2012 - 21 K 5552/10

    Korrekte ärztliche Berufsausübung erfordert, dass ein Arzt beim Umgang mit

  • BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen

  • BVerwG, 19.10.2000 - 2 WD 16.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls von Kameradeneigentum -

  • BGH, 10.11.1999 - StbSt (B) 1/99

    Steuerberater - Berufsbezogene Steuerpflichten - Verstoß - Außerberufliches

  • BVerwG, 20.03.2002 - 2 WD 41.01

    Rechtsmittelverfahren gegen einen ehemaligen Soldaten wegen einer außerdienstlich

  • BGH, 16.03.1998 - NotSt (Brfg) 3/97

    Disziplinarrechtliche Konsequenzen einer nachträglichen Änderung einer Urkunde

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht