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   BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 51.88   

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https://dejure.org/1989,2107
BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 51.88 (https://dejure.org/1989,2107)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1989 - 2 C 51.88 (https://dejure.org/1989,2107)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 2 C 51.88 (https://dejure.org/1989,2107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenverhältnis - Beendigung - Straftat - Fahrlässigkeit - Vorsatz - Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 1
  • NJW 1990, 1865
  • NVwZ 1990, 771 (Ls.)
  • DVBl 1990, 258
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.1961 - VI C 334.57
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 51.88
    Die verwaltungsgerichtliche Prüfung hat sich hier darauf zu beschränken, ob das Strafgericht den Beamten nach den Gründen seines Urteils wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verurteilt hat, ob die Verurteilung nach dem Strafausspruch auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe lautet und ob das Urteil rechtskräftig ist (vgl. BVerwGE 11, 344 f.; 34, 353 ).
  • BVerwG, 29.12.1969 - VI C 4.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 51.88
    Die verwaltungsgerichtliche Prüfung hat sich hier darauf zu beschränken, ob das Strafgericht den Beamten nach den Gründen seines Urteils wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verurteilt hat, ob die Verurteilung nach dem Strafausspruch auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe lautet und ob das Urteil rechtskräftig ist (vgl. BVerwGE 11, 344 f.; 34, 353 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20

    Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für den kraft Gesetzes eintretenden Verlust aller Beamtenrechte müssen sich vielmehr zweifelsfrei aus dem Strafurteil selbst ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 51.88 -, BVerwGE 84, 1 [3]; Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 3.98 -, BVerwGE 107, 34 [37]; Reich, BeamtVG, 2. Aufl. 2019, § 59 Rn. 6; May, in: Schütz/Maiwald; Beamtenrecht, Stand September 2020, § 59 BeamtVG Rn. 17; Wilhelm, in: Fürst u.a. [Hrsg.] GKÖD, Stand August 2020, § 59 BeamtVG Rn. 10).

    Dies wäre mit den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 12. Oktober 1989 (2 C 51.88, BVerwGE 84, 1) und vom 28. Mai 1998 (2 C 3.98, BVerwGE 107, 34) nicht vereinbar, wonach den Verwaltungsgerichten ergänzende strafrechtliche Erwägungen für die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen der beamtenrechtlichen Verlustvorschriften (§ 59 BeamtVG bzw. § 70 LBeamtVG) verwehrt sind.

    In solchen Fällen bleibt dem Dienstherrn - und so auch hier dem Antragsgegner - nur der Weg des Disziplinarverfahrens, um den Verlust von Beamtenrechten durch die im Wege der Disziplinarklage mögliche Dienstentfernung oder Aberkennung des Ruhegehaltes herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 51.88 -, BVerwGE 84, 1 und juris, dort Rn. 15).

    Das entspricht, wie schon an anderer Stelle ausgeführt, der Bedeutung des Beamtenverhältnisses, die erfordert, dass über seinen Bestand jederzeit möglichste Klarheit herrscht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 51.88 -, BVerwGE 84, 1 und juris, dort Rn. 15).

    Dem Antragsgegner bleibt insoweit nur der Weg des Disziplinarverfahrens, um den Verlust der Beamtenrechte des Antragstellers durch die im Wege einer Disziplinarklage grundsätzlich mögliche Aberkennung des Ruhegehaltes gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 10 LDG herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 51.88 -, BVerwGE 84, 1 und juris, dort Rn. 15).

  • VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307

    Verlust der Beamtenrechte durch Verurteilung zu Freiheitsstrafe

    Die vorliegende Fallkonstellation ist auch schon von vornherein nicht mit der vergleichbar, dass aus dem Strafurteil nicht eindeutig hervorgeht, ob bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher in Tateinheit mit fahrlässiger Tat die Verhängung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe allein wegen der Vorsatztat erfolgt ist (vgl. BVerwG, U. v. 12.10.1989 - 2 C 51.88 - BVerwGE 84, 1 - juris Rn. 15), da aufgrund des Strafurteils rechtskräftig feststeht, dass der Kläger wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt worden ist.
  • BVerwG, 28.12.1989 - 2 B 141.89

    Voraussetzungen des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung des

    Auch der unter 7. der Beschwerdeschrift geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.88 - (BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] = NJW 1989, 538 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]) liegt nicht vor.

    Soweit die Beschwerde (8. der Beschwerdeschrift) geltend macht, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.88 - (BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] = NJW 1989, 538 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]) und insgesamt von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Voraussetzungen des Verschuldens abgewichen, hätte die Beschwerde nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegen müssen, mit welchen das Berufungsurteil tragenden sachlich-rechtlichen Ausführungen das Berufungsgericht nach Ansicht der Beschwerde von tragenden Gründen in der angeführten Entscheidung des Senats abweicht (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - ).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 3.98

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter durch Strafurteil.

    Denn die rechtliche Automatik der kraft Gesetzes eintretenden Beendigung des Beamtenverhältnisses bzw. des Verlustes der Rechte als Ruhestandsbeamter setzt einen eindeutigen, für Zweifelsfragen der Auslegung keinen Raum lassenden Anknüpfungspunkt voraus (BVerwGE 84, 1 f.).
  • VG Koblenz, 18.11.2020 - 5 L 904/20

    Keine Beamtenpensionsansprüche für Staatsminister a.D. Deubel

    Insoweit besteht kein Raum für ergänzende Feststellungen der Dienst- oder Versorgungsbehörde oder der Verwaltungsgerichte (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 51.88 -, NJW 1990, 1865; Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 3.98 -, juris, Rn. 17; Wilhelm, in: GKÖD, Band I, Lfg.
  • VG München, 29.04.2014 - M 5 K 13.4100

    Finanzbeamter; Strafgerichtliche Verurteilung; Beendigung des

    Die verwaltungsgerichtliche Prüfung hat sich hierbei darauf zu beschränken, ob das Strafgericht den Beamten nach den Gründen seines Urteils wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verurteilt hat, ob die Verurteilung nach dem Strafausspruch auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe lautet und ob das Urteil rechtskräftig ist (BVerwG, U.v. 12.10.1989 - 2 C 51.88 - BVerwGE 84, 1 bis 3; BVerwG, U.v. 29.12.1969 a.a.O., BVerwG, U.v. 25.1.1961 - VI C 334.57 - BVerwGE 11, 344 bis 350).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 1 D 2.95

    Beamtenrecht: Beendigung des Beamtenverhältnisses bei strafgerichtlicher

    Voraussetzung hierfür ist, daß das Strafgericht gerade wegen dieser Straftatbestände - hier: wegen der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB ) - eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten verhängt hat (s. Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 51.88 - >Buchholz 239.1 § 59 BeamtVG Nr. 1<).
  • BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 88.92

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses bzw. Verlust der Rechte als

    Der für die Automatik der kraft Gesetzes eintretenden Beendigung des Beamtenverhältnisses bzw. des Verlustes der Rechte als Ruhestandsbeamter erforderliche eindeutige Anknüpfungspunkt (vgl. BVerwGE 84, 1 f. [BVerwG 12.10.1989 - BVerwG 2 C 51.88]) ist auch im Falle eines auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr wegen vorsätzlicher Rechtsverletzungen lautenden Strafurteils gewahrt.
  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 152/09

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach rechtskräftiger Verurteilung wegen

    Ebenso begegnet der zwingende Verlust des Beamtenstatus wegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG, Urt. v. 25.1.1961, BVerwGE 11, 344; Urt. v. 29.12.1969, BVerwGE 34, 353; Urt. v. 1.8.1979, 1 D 80/78, juris; Urt. v. 12.10.1989, BVerwGE 84, 1).
  • VG Bayreuth, 29.05.2018 - B 5 K 17.231

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter wegen Verurteilung zu einer

    Der automatische Eintritt der Rechtsfolge kraft Gesetzes ist auf die Bedeutung des Beamtenverhältnisses und damit fortwirkend des Verhältnisses als Ruhestandsbeamter zurückzuführen, über dessen Bestand jederzeit möglichst Klarheit herrschen soll (BVerwG, U.v. 12.10.1989 - 2 C 51/88 - juris Rn. 15).
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