Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87   

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BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87 (https://dejure.org/1989,427)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 6 C 52.87 (https://dejure.org/1989,427)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 6 C 52.87 (https://dejure.org/1989,427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von Ruhestandssoldaten - Ausscheiden - Dienstliche Befassung - Rüstungsindustrie - Möglichkeit der Einflußnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 194
  • NVwZ 1990, 973 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 365
  • DVBl 1990, 638
  • DÖV 1990, 565
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
    Dieses "Amtswissen" schließt die Kenntnis dienstlicher Weisungen, Zusammenhänge und sonstiger dienstlicher Vorgänge, die im allgemeinen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, sowie auch kollegiale Kontakte zu anderen Angehörigen der Streitkräfte ein (vgl. BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., Rdnr. 8).

    Die oben dargelegten Schutzzwecke der Vorschrift lassen sich kurz gefaßt auf die beiden Nenner bringen, daß sie die Integrität des Dienstes in den Streitkräften wahren (vgl. in diesem Sinne zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten: BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]) und die Streitkräfte (sowie den Haushalt des Bundes) vor den schädlichen Folgen eines Mißbrauchs des Amtswissens mit der Folge eines unlauteren Wettbewerbes (z.B. unter den privaten Anbietern militärischer Bedarfsdeckung) schützen sollen.

    Für die Fallgruppe, bei der es um den Schutz vor den schädlichen Folgen eines Mißbrauchs früheren Amtswissens sowie im Ergebnis vor denen eines unlauteren Wettbewerbs geht, wird dies in Anlehnung an die vom Oberverwaltungsgericht zutreffend wiedergegebene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten geschehen können (vgl. BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; Urteil des Senats vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 -, Buchholz 237.90 § 81 LBG Schl-H Nr. 1 = ZBR 1977, 27; Urteile des 2. Senats vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - Buchholz 238.5 § 40 DRiG Nr. 1 und vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 55.80 - Buchholz 232 § 66 BBG Nr. 3).

    Hier darf der Gesetzgeber etwaigen Gefährdungen "von vornherein" (vgl. BVerwGE 31, 241 [BVerwG 13.02.1969 - II C 119/65]; 60, 254 ), also schon im Vorfeld, begegnen (vgl. Keymer/Kolbe/Braun, a.a.O., B. Verfassungsrechtliche Grundlagen, Rdnr. 8, unter Bezugnahme auf BVerfGE 55, 207 ; ebenso BT-Drucks. 10/1319 S. 8 - Begründung A. Allgemeines - so auch schon BT-Drucks. 9/160 S. 5 - Begründung A. Allgemeine Begründung -, dort ebenfalls unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht).

    Insoweit ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und einfachrechtlich geboten, schon an die konkrete Möglichkeit der Beeinflussung der Unparteilichkeit oder Unbefangenheit anzuknüpfen (vgl. auch Arndt in Fürst, GKÖD I, Yk § 20 Rz. 7) und bereits den konkret begründeten Anschein einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Betroffenen oder von sonstigen Interessenten des dienstlichen Handelns zu vermeiden (vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., Rdnr. 9; vgl. auch BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]).

    Das ist derjenige eines sachlich denkenden Bürgers (vgl. BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]).

    Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn nicht nur eine, sondern eine Bandbreite rechtlich, wirtschaftlich oder technisch aus der Sicht der Streitkräfte und/oder des Bundeshaushaltes möglicher oder vertretbarer (Detail-) Lösungen in Betracht kommt (vgl. auch BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]) und wenn der Soldat derart in die Entscheidungsfindung eingebunden gewesen ist, daß seine Bewertung als eine auf seiner allgemeinen oder speziellen Fachkenntnis und Sachkompetenz beruhende im Entscheidungsverfahren jedenfalls mit zu berücksichtigen ist.

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
    Die Freiheit der Berufswahl schützt hingegen nur "besondere", "eigenständige" bzw. "selbständige" Berufe (vgl. zu diesen Begriffen: BVerfGE 10, 185 ; 11, 30 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60]; 16, 147 [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]; 17, 269 [BVerfG 25.02.1964 - 2 BvR 363/63]- "besonderer Beruf" - 14, 19 ; 31, 8 ; 68, 272 ; 75, 246 - "selbständiger Beruf" - 30, 336 - "eigenständiger Beruf" -).

    Von einem in diesem Sinne selbständigen Beruf kann aber bei solchen Tätigkeiten keine Rede sein, die nur als Bestandteil eines umfassenderen oder als Erweiterung eines anderen Berufes ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt läßt (BVerfGE 68, 272 [BVerfG 28.11.1984 - 1 BvL 13/81] m.w.N.).

    Berufsausübungsregelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende (sachgerechte und vernünftige) Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 61, 291 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvL 4/78]; 65, 116 ; 68, 272 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
    Die Freiheit der Berufswahl schützt hingegen nur "besondere", "eigenständige" bzw. "selbständige" Berufe (vgl. zu diesen Begriffen: BVerfGE 10, 185 ; 11, 30 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60]; 16, 147 [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]; 17, 269 [BVerfG 25.02.1964 - 2 BvR 363/63]- "besonderer Beruf" - 14, 19 ; 31, 8 ; 68, 272 ; 75, 246 - "selbständiger Beruf" - 30, 336 - "eigenständiger Beruf" -).

    Wird nicht in einen solchermaßen selbständigen Beruf eingegriffen, sondern lediglich in die genannten Tätigkeitsbereiche unterhalb dieser Ebene, so liegt keine Regelung der Berufswahl, sondern (nur) eine solche der Berufs aus - Übung vor (vgl. BVerfGE 75, 246 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Gegenstand der Untersagung nach § 41 Satz 2 BeamtStG können wegen der systematischen Anknüpfung dieser Regelung an § 41 Satz 1 BeamtStG - vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989- 6 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194 = NVwZ-RR 1990, 365 = juris, Rn. 20 (zu der vergleichbar strukturierten Regelung des § 20a SG) - nur anzeigepflichtige Tätigkeiten nach § 41 Satz 1 BeamtStG sein, also solche Erwerbstätigkeiten oder sonstigen Beschäftigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes, die mit der dienstlichen Tätigkeit des Betroffenen innerhalb eines bestimmten, hier drei oder fünf Jahre (vgl. die jeweils entsprechend anzuwendenden §§ 41 Satz 1 BeamtStG, § 52 Abs. 5 Satz 1 LBG NRW) umfassenden Zeitraums im Zusammenhang stehen und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.

    - 6 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194 = NVwZ-RR 1990, 365 = juris, Rn. 18 f. - zum Schutzzweck der Parallelvorschrift des § 20a SG das Folgende ausgeführt:.

    - 2 C 37.95 -, BVerwGE 102, 326 = NVwZ-RR 1998, 322 = juris, Rn. 18 - erneut den Zweck der Norm, eine missbräuchliche Nutzung des Amtswissens zu verhindern, hervorgehoben und sowohl in dieser Entscheidung als auch in weiteren Urteilen bei der Bestimmung des Schutzzwecks des § 20a SG bzw. des § 41 BeamtStG stets uneingeschränkt auf das soeben auszugsweise zitierte Urteil vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - Bezug genommen.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 -, BVerwGE 60, 254 = ZBR 1981, 31 = juris, Rn. 23 (zum parallelen Begriff der Besorgnis im Nebentätigkeitsrecht), und vom 6. Dezember 1989- 6 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194 = NVwZ-RR 1990, 365 = juris, Rn. 31 (zu § 20a SG); ferner Geis, in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht, Bd. I, Stand: Februar 2016, L § 105 BBG Rn. 25, und Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 105 Rn. 8 und § 99 Rn. 7 (jeweils zu der Parallelvorschrift des § 105 Abs. 2 Satz 1 BBG); ebenso schon Günther, Beschränkung der Tätigkeit von Versorgungsberechtigten, DÖD 1990, 129 ff. (137).

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 3 ZB 14.1306

    Untersagung anwaltlicher Tätigkeit eines früheren Richters einer Kammer für

    16/4027 S. 33; BVerwG, U. v. 6.12.1989 - 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 ; U. v. 24.9.1992 - 2 A 6.91 - BVerwGE 91, 57 ; U. v. 12.12.1996 - 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 ; U. v. 26.6.2014 - 2 C 23.13 - BVerwGE 150, 153 ).

    Ausreichend für eine Untersagung ist bereits das Hervorrufen des Anscheins einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, der Anlass zur Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange durch Beeinflussung der Unparteilichkeit oder Unbefangenheit gibt (BVerwG, U. v. 6.12.1989 a. a. O. Rn. 29; U. v. 26.6.2014 a. a. O. Rn. 25).

    Hiergegen bestehen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG, U. v. 6.12.1989 a. a. O. Rn. 21 ff.; OVG NRW, B. v. 2.3.2016 - 1 B 1375/15 - Rn. 77 ff.).

    So unterfallen auch Beraterverträge, bei denen der frühere Bedienstete nur im Hintergrund tätig werden soll, § 41 BeamtStG (vgl. BVerwG, U. v. 6.12.1989 a. a. O. Rn. 36).

    Hiervon ist die Nutzung der im Dienst erworbenen allgemeinen und besonderen Fachkunde und der Erfahrung in dem Fachgebiet zu unterscheiden (BVerwG, U. v. 6.12.1989 a. a. O. Rn. 19).

    Hiervon ist die Nutzung der im Dienst erworbenen allgemeinen und besonderen Fachkunde und der Erfahrung in dem Fachgebiet zu unterscheiden (BVerwG, U. v. 6.12.1989 a. a. O. Rn. 19).

    Die aufgeworfene Frage 2 ("Kann der Anschein einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bereits dadurch hervorgerufen werden, dass ein im Ruhestand befindlicher Richter eines Gerichts "im Hintergrund" - also nach außen nicht erkennbar - an der Bearbeitung von Verfahren beteiligt wird, die von dem Gericht zu entscheiden sind, an dem er früher tätig war?") ist anhand der unter 1.3.3 zitierten Rechtsprechung des BVerwG (U. v. 6.12.1989 a. a. O. Rn. 36) und des Senats (B. v. 11.1.1988 a. a. O.; B. v. 26.2.2008 a. a. O. Rn. 41; B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 39) ohne weiteres zu bejahen.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Vielmehr gilt gleiches auch dann, wenn jener zwar nicht selbst die Finanzierung der beabsichtigten Erwerbstätigkeit sicherstellt, aber wesentlichen Einfluß darauf hat, daß die Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 84, 194; 91, 57).«.

    Die Vorschrift, die insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwGE 84, 194 [197 ff.]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - [Buchholz 236.1 § 20 a Nr. 2]), schützt in erster Linie die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften.

    Was die Integrität der Dienstleistung angeht, so ist damit sowohl die frühere Tätigkeit desjenigen angesprochen, der sich nunmehr im Ruhestand befindet, als auch diejenige der gegenwärtig aktiven Soldaten, die sich in ihrer Amtsausübung nicht durch spätere "Karriereaussichten" beeinflussen lassen sollen (BVerwGE 84, 194 [195 f.]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990 a.a.O.; BVerwGE 91, 57 f.).

    Zweifel an der Integrität der öffentlichen Verwaltung und der Streitkräfte ergeben sich bereits immer dann, wenn der ausgeschiedene Soldat eine Erwerbstätigkeit zugunsten Dritter ausüben will, auf deren Belange er dienstlich in nicht unerheblicher Weise Einfluß nehmen konnte, weil er an den innerdienstlichen Entscheidungsprozessen abschließend, beaufsichtigend oder vorbereitend beteiligt war (vgl. BVerwGE 84, 194 [203]; 91, 57 [61]).

    Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen kommt nicht nur dann in Betracht, wenn die beabsichtigte Erwerbstätigkeit durch denjenigen finanziert werden soll, mit dessen Interessen der Soldat in seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nicht unerheblich befaßt war (so in den bislang vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen; vgl. BVerwGE 84, 194; Urteil vom 14. Februar 1990 a.a.O.; BVerwGE 91, 57).

    Bei der Bestimmung der Verbotsdauer steht dem Bundesminister der Verteidigung kein Ermessen zu (BVerwGE 84, 194 [205]).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

    Ausreichend für den Vorfeldtatbestand der Besorgnis ist vielmehr der "begründete Anschein", dass durch eine entsprechende Tätigkeit bei einem verständig und sachlich denkenden Bürger Zweifel an der Integrität der Rechtspflege entstehen könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 26. Juni 2014 - 2 C 23.13 - BVerwGE 150, 153 Rn. 25).

    Die anwaltliche Vertretung eines Prozessbeteiligten durch einen Ruhestandsrichter, der noch vor Kurzem selbst als Kollege der nunmehr zur Entscheidung berufenen Richter tätig war, rechtfertigt nicht nur aus Sicht der gegnerischen Partei, sondern auch aus der Perspektive eines verständigen und neutralen Prozessbeobachters die vernünftige und nicht gänzlich fernliegende Befürchtung, durch die fortbestehenden persönlichen Kontakte zu den früheren Kollegen und Mitarbeitern könnten die von dem Ruhestandsrichter vertretenen Rechtssachen in ungebührlicher Weise gefördert werden (vgl. zur Bezugnahme auf kollegiale Kontakte auch bereits BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 ).

  • VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die

    Ein derartiger Fall ist hier gegeben, da mit der Anordnung des Sofortvollzugs die Gefahrenabwehr für ein ausgesprochen empfindliches Schutzgut, die Aufrechterhaltung der Integrität der öffentlichen Verwaltung, bezweckt wird (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris m.w.N.).

    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).

    Maßstab hierfür ist die Sichtweise des sachlich denkenden Bürgers (vgl. BVerwG U.v. 6.12.1989 a.a.O.).

    Es soll schon der Anschein verhindert werden, die dienstliche Tätigkeit, die dienstlichen Kenntnisse und die dienstlichen Kontakte des Ruhestandsbeamten könnten zu einer günstigeren Bearbeitung der von dem Antragsteller vertretenen Steuerfälle führen (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG NRW, B.v. 22.4.2014 - 6 B 34/14 - juris; VG München, B.v. 18.11.2019 - M 5 S 19.4865 - juris).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (vgl. BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - juris) bzw. jedenfalls im Regelfall (vgl. OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 - juris).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit;

    Zugleich soll durch das Tätigkeitsverbot präventiv auf die Beamten eingewirkt werden: Ihnen soll deutlich gemacht werden, dass sich übermäßiges Wohlwollen gegenüber Dritten im Dienst nach Eintritt in den Ruhestand nicht auszahlt (stRspr; vgl. Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87- BVerwGE 84, 194 = Buchholz 236.1 § 20a SG Nr. 1 S. 2 f., vom 24. September 1992 - BVerwG 2 A 6.91 - BVerwGE 91, 57 = Buchholz 236.1 § 20a SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 = Buchholz 236.1 § 20a SG Nr. 5 S. 2 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94

    Ausländische Streitigkeit; Soldat; Ruhestand; Militärattache; Dienstliche

    Schutzzweck des § 20 a SG ist es primär, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989 - 6 C 52.87 -, Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 1, S. 2 m.w.N.).

    Daneben soll - über die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit hinausgehend - aber auch verhindert werden, daß das "Amtswissen" eines früheren Soldaten bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes mißbräuchlich für "private Zwecke zum Schaden des Dienstherrn genutzt" wird (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, a.a.O., m.w.N.).

    Geht dieser Drang mit einer möglichen Vertrauenseinbuße auch innerhalb der Streitkräfte einher, so steht zu besorgen, daß mehr und mehr die trennenden Grenzen zwischen dienstlichen und privaten Interessen verwischt werden (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, a.a.O., S. 11).

    Mit § 20 a SG soll unlauterer Wettbewerb zum Nachteil des Dienstherrn verhindert werden (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, a.a.O., S. 3, 5 f.), denn dabei handelt es sich um dienstliche Interessen, doch dient die Vorschrift nicht dem Schutz der im freien Wettbewerb bestehenden privaten Firmen (vgl. Günther, DÖD 1988, 78, 93; derselbe, DÖD 1990, 129, 138; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., Anm. 2), Die aufgeworfenen Fragen können jedoch offenbleiben, weil die ausgesprochene Untersagung schon durch die Gefährdung der Integrität des Dienstes in den Streitkräften gerechtfertigt ist.

    Insoweit stand dem Bundesminister der Verteidigung - wie auch im übrigen - kein Ermessen zu, sondern die Entscheidung ist in vollem Umfang gerichtlich zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, a.a.O., S. 12).

    Vielmehr gilt gleiches auch dann, wenn jener zwar nicht selbst die Finanzierung der beabsichtigten Erwerbstätigkeit sicherstellt, aber wesentlichen Einfluß darauf hat, daß die Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 84, 194; 91, 57).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 6 B 34/14

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - und vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 -, juris, jeweils zu § 20a SG a.F.; Bay.VGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 3 CS 12.1241 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris.

    Aus der maßgeblichen Sicht eines sachlich denkenden Bürgers, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1976 - VI C 46.74 -, juris, und vom 6. Dezember 1989, a.a.O., ist aufgrund dieser Umstände sowohl die Befürchtung begründet, dass ehemalige Mitarbeiter oder andere Bedienstete, zu denen der Antragsteller persönlichen Kontakt hatte, bei einer steuerberatenden Tätigkeit des Antragstellers im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes H. in Loyalitätskonflikte geraten und in ihrer Unparteilichkeit gefährdet sind, als auch die Annahme gerechtfertigt, das besondere dienstliche Wissen und die Kontakte des Antragstellers könnten sich zu Gunsten der von ihm vertretenen Steuerpflichtigen auswirken.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989, a.a.O..

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 C 12.09

    Abführung; Ablieferung; Nebentätigkeit; Vergütung; Aktiengesellschaft;

    Der Beamte darf diese Nebentätigkeiten gegen Entgelt ausüben, wenn und soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ; vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 24. November 2005 - BVerwGE 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04

    Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung;

    Das uneingeschränkte Vertrauen der Öffentlichkeit, dass die hoheitlichen Aufgaben gesetzmäßig wahrgenommen und hierbei die sich aus dem Beamten- und Richterstatus ergebenden besonderen Pflichten beachtet werden, trägt entscheidend zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens bei (Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 , vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 und vom 24. Juni 1998 - BVerwG 1 D 23.97 - BVerwGE 113, 229 ).

    Dies bedeutet, dass der gesetzliche Eingriff zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein muss (BVerfGE 30, 292 ; 65, 116 ; 94, 372 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989 a.a.O. ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89

    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtsanwalt; Niederlassung als Anwalt

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10

    Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

  • VG Düsseldorf, 20.05.2016 - 13 L 1024/16

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit durch einen Ruhestandsbeamten im

  • VG Oldenburg, 04.09.2002 - 6 B 3266/02

    Erwerbstätigkeit; Untersagung

  • VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3156/02

    Anhörung; Erwerbstätigkeit; Sofortvollzug; Untersagung

  • OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13

    Richter im Ruhestand - Untersagung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

  • VG Schleswig, 20.05.2019 - 12 B 11/19

    Untersagung einer Erwerbstätigkeit im Ruhestand für die Dauer von 3 Jahren nach

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91

    Soldaten - Ruhestand - Erwerbstätigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 6 CS 10.2697

    Sofortvollzug; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung einer nachdienstlichen

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16

    Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

  • VGH Bayern, 06.07.2009 - 15 ZB 08.1377

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung

  • OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95

    Tätigkeitsverbot für ausgeschiedenen Soldaten;; Abhängigkeit, wirtschaftliche;

  • VG Saarlouis, 16.07.2012 - 2 L 419/12

    Tätigkeitsverbot eines früheren Richters als Rechtsanwalt

  • VG Berlin, 20.01.2011 - 7 L 306.10

    Schutz des ehemaligen Dienstherren vor fachlicher und wirtschaftlicher Konkurrenz

  • VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627

    Zu den dienstlichen Interessen nach § 41 BeamtStG gehört auch das Vertrauen in

  • BVerwG, 26.11.2015 - 5 C 14.14

    Umzug; Umzugskostenvergütung; Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen;

  • BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92

    Soldatengesetz - Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand - Auffangstreitwert bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2332/09

    Thematischer Bezug eines bei einem privaten Veranstalter gehaltenen Vortrags zu

  • VG Köln, 20.11.2014 - 15 K 5237/13

    Rechtswidrigkeit der Zuordnung des von einem Beamten besuchten Seminars zu dessen

  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 3 CS 08.3301

    Richter im Ruhestand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 5012/04

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten; Handeln der kommunalen

  • VG Oldenburg, 12.06.2018 - 7 A 7963/17

    Heilkunde; Heilpraktikererlaubnis; Heilpraktikergesetz; Lasergerät;

  • VG Magdeburg, 11.03.2010 - 5 A 100/09

    Soldatenrecht - Untersagung nachdienstlicher Tätigkeit

  • VG Ansbach, 20.11.2008 - AN 1 S 08.01871

    Untersagung anwaltlichen Tätigwerdens vor dem Gericht, dem der Richter im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2009 - 13 A 3252/07

    Anforderungsniveau an eine Wirksamkeitsbegründung i.R.e. bibliographischen

  • VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241

    Untersagung der Rechtsanwaltstätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2019 - 2 LB 17/17

    Altersdiskriminierung; Altersstudiengebühren; Seniorenstudiengebühren;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08

    Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 19 A 2437/08

    Verpflichtung zur Zulassung zu einer beruflichen Betätigung im Falle der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - 6 B 447/22

    Ruhestandbeamter; Erwerbstätigkeit; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 6 B 1070/20

    Ruhestandsbeamter Beiratstätigkeit Untersagung Betriebsprüfer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 3 A 1366/09

    Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung einer sog. Leichenpauschale

  • VG Arnsberg, 15.08.2012 - 2 K 591/11

    Ablieferung eines Teils der Vergütungen eines Richters am OLG i.R.v. rechtmäßig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2009 - 13 A 2363/08

    Aufnahme eines sog. differentialdiagnostischen Hinweises zur unterstützenden

  • VG Leipzig, 09.02.1995 - 6 K 1707/93
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2009 - 13 A 2365/08

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung einer Berufung; Voraussetzungen einer

  • VG Düsseldorf, 14.05.2004 - 15 L 1277/04

    Einstufung eines eine Studiengebühr fordernden Bescheids als Anforderung einer

  • VG München, 07.05.2014 - M 5 K 12.6498

    Untersagung; Anwaltliche Tätigkeit; Ruhestandsbeamter; Vorsitzender Richter am LG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2009 - 13 A 2362/08

    Nachzulassung eines Arzneimittels; Vorliegen einer Zusicherung in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 13 A 1427/08

    Wirksamkeitsnachweis für ein homöopathisches Kombinationsarzneimittel bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 13 A 1521/08

    Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis für ein homöopathisches

  • VG Stuttgart, 02.03.2015 - 12 K 3715/14

    Zulassung zur Meisterprüfung

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865

    Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 13 A 1532/08

    Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis für ein homöopathisches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 13 A 2364/08

    Anforderungen an den Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels

  • VG Minden, 11.11.2004 - 9 K 2045/04

    Studiengebühren überwiegend rechtmäßig erhoben Verwaltungsgericht Minden

  • VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.4241

    Ausbildungsförderung; andere Ausbildung nach Fachrichtungswechsel;

  • VGH Bayern, 28.04.2009 - 3 CS 09.570

    Anhörungsrüge

  • VG Aachen, 26.06.2008 - 1 K 1271/07

    Versagung der Aufnahme einer Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten als freier

  • VG Würzburg, 08.04.2008 - W 1 K 07.701

    Soldat im Ruhestand; nachdienstliche Tätigkeit; Untersagung; Besorgnis der

  • VG Regensburg, 14.05.2003 - 1 K 03.133

    Pflicht zur Anzeige der Aufnahme einer Tätigkeit durch einen Ruhestandsbeamten

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