Rechtsprechung
BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus arbeitsmarktpolitischen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBG § 65; LBG Bln § 29
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Nebentätigkeit - Versagung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.07.1987 - 5 A 150.85
- OVG Berlin, 18.10.1988 - 4 B 131.87
- BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89
Papierfundstellen
- BVerwGE 84, 299
- NVwZ 1990, 766
- DVBl 1990, 647
- DÖV 1990, 613
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82
Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln
Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89
Bei der nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LBG erforderlichen Genehmigung zur (weiteren) Übernahme der Nebentätigkeit handelt es sich gemäß § 29 Abs. 2 LBG um eine gebundene Erlaubnis, d.h. sie ist zu erteilen, wenn keiner der dort abschließend genannten Versagungsgründe vorliegt; ein Ermessensspielraum oder eine Beurteilungsermächtigung steht dem Dienstherrn nicht zu; die in den gesetzlichen Versagungsgründen verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe sind gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (vgl. BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 m.w.N.).Insoweit, also hinsichtlich der Frage, was zum Schutz der Amtsführung gehört, ist der Begriff der dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 ).
Daß in den angeführten Entscheidungen des Senats (BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 ) auf "die Interessen der jeweiligen Verwaltung" abgestellt und diesen "andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug" gegenübergestellt wurden, ist nicht dahin zu verstehen, daß im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, der der Beamte angehört, entgegen dem vorstehend Dargelegten alle von dieser Verwaltung wahrgenommenen öffentlichen Interessen zugleich dienstliche Interessen im Sinne des Nebentätigkeitsrechts seien.
Derartige konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer voraussichtlich eintretenden Beeinträchtigung dienstlicher Interessen wären aber erforderlich; eine Beurteilung aufgrund abstrakter und genereller Gesichtspunkte genügt nicht (vgl. BVerwGE 31, 241 ; 60, 245 ; 67, 287 ).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89
Bei der nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LBG erforderlichen Genehmigung zur (weiteren) Übernahme der Nebentätigkeit handelt es sich gemäß § 29 Abs. 2 LBG um eine gebundene Erlaubnis, d.h. sie ist zu erteilen, wenn keiner der dort abschließend genannten Versagungsgründe vorliegt; ein Ermessensspielraum oder eine Beurteilungsermächtigung steht dem Dienstherrn nicht zu; die in den gesetzlichen Versagungsgründen verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe sind gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (vgl. BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 m.w.N.).Es geht also um die Pflicht des Beamten, sich ganz für den Dienstherrn einzusetzen und diesem, grundsätzlich auf Lebenszeit, seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen - allerdings im allgemeinen nur nach Maßgabe der Arbeitszeitvorschriften (vgl. BVerwGE 60, 254 ) - dieser Pflicht steht als Korrelat die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn gegenüber (vgl. BVerfGE 55, 207 m.w.N.).
Insoweit, also hinsichtlich der Frage, was zum Schutz der Amtsführung gehört, ist der Begriff der dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 ).
Daß in den angeführten Entscheidungen des Senats (BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 ) auf "die Interessen der jeweiligen Verwaltung" abgestellt und diesen "andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug" gegenübergestellt wurden, ist nicht dahin zu verstehen, daß im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, der der Beamte angehört, entgegen dem vorstehend Dargelegten alle von dieser Verwaltung wahrgenommenen öffentlichen Interessen zugleich dienstliche Interessen im Sinne des Nebentätigkeitsrechts seien.
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer
Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89
Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in einem anderen Fall auf eine gegen den Beklagten angestrengte Kündigungsschutzklage die Unwirksamkeit der dortigen Kündigung mangels gesetzlicher Kündigungsgründe (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz) ausgesprochen (Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - <BAGE 54, 248 = NZA 1987, 629 = ZTR 1988, 59>; dazu kritisch Hahn, DB 1988, 1015, und Mayer-Maly, ZTR 1988, 61).
- BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65
Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89
Derartige konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer voraussichtlich eintretenden Beeinträchtigung dienstlicher Interessen wären aber erforderlich; eine Beurteilung aufgrund abstrakter und genereller Gesichtspunkte genügt nicht (vgl. BVerwGE 31, 241 ; 60, 245 ; 67, 287 ). - BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89
Derartige konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer voraussichtlich eintretenden Beeinträchtigung dienstlicher Interessen wären aber erforderlich; eine Beurteilung aufgrund abstrakter und genereller Gesichtspunkte genügt nicht (vgl. BVerwGE 31, 241 ; 60, 245 ; 67, 287 ). - BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89
Es geht also um die Pflicht des Beamten, sich ganz für den Dienstherrn einzusetzen und diesem, grundsätzlich auf Lebenszeit, seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen - allerdings im allgemeinen nur nach Maßgabe der Arbeitszeitvorschriften (vgl. BVerwGE 60, 254 ) - dieser Pflicht steht als Korrelat die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn gegenüber (vgl. BVerfGE 55, 207 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 18/15
Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamte; Regelarbeitszeit von 48 Stunden
Das schließt allerdings nicht aus, dass für die Beurteilung der Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auch die dienstlichen Anforderungen an das jeweilige konkrete Amt Bedeutung gewinnen und die Gestaltung und Festlegung dieser Anforderungen weitgehend im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren organisatorischen und verwaltungspolitischen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. zum Ganzen bereits BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - ZBR 1977, 27 f., juris LS 1 und Rn. 22; …sowie Urteile vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 21…, vom 13. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ff., juris Rn. 26 und vom 25. Januar 1990- 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ff., juris Rn. 12,). Eine solche Nebentätigkeit darf ihnen der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinn - beeinträchtigen kann (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 17. September 1970- 2 C 2.69 - <ZBR 1971, 57> m.w.N. …und Urteile vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - ZBR 1977, 27 f., juris Rn. 24…, vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 22…, vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ff., juris Rn. 28 m.w.N. und vom 25. Januar 1990- 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ff., juris Rn. 14).
Derartige konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer voraussichtlich eintretenden Beeinträchtigung dienstlicher Interessen wären aber erforderlich; eine Beurteilung aufgrund abstrakter und genereller Gesichtspunkte genügt nicht (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990- 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ff., juris Rn. 22 m.w.N.).
- BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13
Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit; …
Öffentliche Interessen ohne Bezug zu dem Hauptamt und den für die Amtsführung geltenden Dienstpflichten, etwa das arbeitsmarktpolitische Interesse an der Einstellung von Berufsanfängern, können ein Nebentätigkeitsverbot nicht rechtfertigen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 = Buchholz 237.2 § 29 LBG Berlin Nr. 1 S. 4, vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 = Buchholz 238.5 § 40 DRiG Nr. 1 S. 3 ff., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 = Buchholz 237.2 § 29 BlnLBG Nr. 2 S. 2 f. und vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 = Buchholz 230 § 42 BRRG Nr. 3 S. 5 f.).Der Beamte hat einen Anspruch auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung (stRspr; vgl. Urteil vom 25. Januar 1990 a.a.O. S. 300 f. bzw. S. 1 f.).
- LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - 5 SaGa 5/16
Einstweilige Verfügung, Nebentätigkeit, Öffentlicher Dienst, Universitätsklinik, …
Die Beeinträchtigung muss nicht in hohem Maße wahrscheinlich sein, andererseits reichen abstrakte und generelle Gesichtspunkte nicht aus (BVerwG, Urt. v. 25.02.1990 - 2 C 10/89 -, juris; Seeck in: LGB Schl.-H. Kommentar, 11. Nachl., 2.1 zu § 73).
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94
Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die …
Auf der anderen Seite wird ebenso das Interesse des Dienstherrn und der Allgemeinheit daran geschützt, daß der Beamte sein Amt pflichtgemäß unparteiisch, unbefangen und in ungeteilter Loyalität gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit wahrnimmt und schon den Anschein möglicher Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermeidet (vgl. Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwGE 84, 299 (301 f.) [BVerwG 25.01.1990 - 2 C 10/89]). - BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06
Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle …
Als speziell dienstrechtlicher, d.h. aus den Erfordernissen des Dienstverhältnisses hergeleiteter und folglich auf dienstrechtliche Normen gestützter Eingriff ist die Anzeigepflicht rechtmäßig, wenn sie sich als ein nach den Maßstäben der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zulässiger Eingriff erweist (vgl. etwa Urteile vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 und vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ).Das bedeutet insbesondere, dass das Interesse des Dienstherrn und der Allgemeinheit zum einen an einer vollwertigen, nicht durch anderweitigen Einsatz der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten und zum anderen an einer Amtsausübung in Unbefangenheit, ungeteilter Loyalität und unter Vermeidung bereits des Anscheins möglicher Interessen- oder Loyalitätskonflikte geschützt sind (Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - a.a.O.).
- BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvR 1121/06
Zur Möglichkeit der Anreicherung des Hauptamtes eines Arztes und Professors an …
Im Interesse der pflichtgemäßen und vollwertigen Diensterfüllung und der Vermeidung von Interessenkonflikten ist eine Einschränkung von Nebentätigkeiten daher zulässig (vgl. BVerfGE 55, 207 ; BVerwGE 84, 299 ). - BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines leitenden Klinikarztes gegen …
Im Interesse der pflichtgemäßen und vollwertigen Diensterfüllung ist der Beamtengesetzgeber daher zur Einschränkung von Nebentätigkeiten befugt (vgl. BVerwGE 84, 299 ;… Papier, DÖV 1984, S. 536 ). - BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 9.92
Zivildienst - Geistliches Hauptamt - Lebensunterhalt - Weltliche Berufstätigkeit
Diese Einschränkung von Nebentätigkeiten findet ihre Grundlage und Rechtfertigung in dem das öffentliche Dienstrecht seit jeher beherrschenden Gebot ("hergebrachten Grundsatz"), daß der Beamte sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen und dementsprechend seinem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat (vgl. Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - Buchholz 237.2 § 29 BlnLBG Nr. 2 S. 1 ).Die Pflicht des Beamten zum Einsatz der vollen Arbeitszeit besteht freilich im allgemeinen nur nach Maßgabe der Arbeitszeitvorschriften (…vgl. Urteile vom 26. Juni 1980, a.a.O. S. 256 und vom 25. Januar 1990, a.a.O. S. 2).
Eine gleichlautende Regelung enthalten § 65 Abs. 2 Sätze 1, 2 Nr. 1 und 3 des Bundesbeamtentjesetzes (BBG) in der zuletzt durch das Neunte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 1992 (…a.a.O.) geänderten Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl I S. 479) und die Beamtengesetze der Länder (vgl. dazu auch Urteil vom 25. Januar 1990, a.a.O. S. 6).
- BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als …
Dienstherr und Allgemeinheit sollen in ihrem Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden, darüber hinaus in ihrem Interesse daran, daß der Beamte sein Amt pflichtgemäß unparteiisch, unbefangen und in ungeteilter Loyalität gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit wahrnimmt und schon der Anschein möglicher Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermieden wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - <BVerwGE 84, 299 >). - VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
Nebentätigkeit eines Polizeibeamten
Das so ausgestaltete Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wird dem Spannungsverhältnis zwischen dem auch für Beamtinnen und Beamte grundgesetzlich gesicherten Recht auf wirtschaftlichen Einsatz ihrer Arbeitskraft außerhalb des Dienstverhältnisses aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG - einerseits und dem ebenfalls verfassungsrechtlichen Grundsatz der vollen Hingabe an den Beruf aus Art. 33 Abs. 5 GG gerecht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 -, BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 10/89 -, BVerwGE 84, 299, beide zitiert aus juris).Der unbestimmte Rechtsbegriff der dienstlichen Interessen ist weit zu verstehen, erfasst aber nicht alle öffentlichen Interessen ohne Bezug zur jeweiligen dienstlichen Aufgabe, wie z. B. Interessen der allgemeinen Arbeitspolitik; die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen muss stets bezogen auf die dienstliche Tätigkeit des Betroffenen zu befürchten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990, a.a.O.).
- VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
Entfernung aus dem Dienst nach Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht
- BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 18.93
Anspruch auf Befreiung vom Zivildienst auf Grund einer geistlichen Tätigkeit - …
- VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 241/18
Der Verwaltung abträgliche Nebentätigkeit eines Polizeibeamten
- VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14
Entfernung aus dem Polizeidienst
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.1992 - 4 S 2997/91
Nebentätigkeit eines Polizeibeamten als Omnibusfahrer
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 1 M 142/10
Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der …
- VG Trier, 03.02.2016 - 3 K 2619/15
Dienstentfernung Polizeibeamter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2332/09
Thematischer Bezug eines bei einem privaten Veranstalter gehaltenen Vortrags zu …
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1540/02
Nebentätigkeit - Teilzeitbeschäftigung
- VG Magdeburg, 16.02.2016 - 15 A 4/16
Disziplinarmaßnahme gegen Polizeivollzugsbeamten - Nebentätigkeit - Anmeldung …
- VG Köln, 20.11.2014 - 15 K 5237/13
Rechtswidrigkeit der Zuordnung des von einem Beamten besuchten Seminars zu dessen …
- VG Wiesbaden, 04.04.2012 - 28 K 262/11
Entfernung aus dem Dienst bei Verstoß gegen nebentätigkeitsrechtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 4 S 9.11
Ruhestandsbeamter; Verbot einer Beschäftigung; Professor; Pathologie; Gründung …
- OVG Thüringen, 09.06.2010 - 2 KO 437/09
Genehmigung der Nebentätigkeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters als …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2002 - 2 A 10067/02
Antrag eines Obervermessungsrats auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung …
- VG Trier, 13.11.2007 - 3 K 636/07
Entfernung aus dem Dienst
- BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 73.96
Dienstvergehen eines (Zoll-)Beamten in Gestalt einer ungenehmigten Nebentätigkeit …
- BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 7.92
Umfang des Alimentationsgrundsatzes - Ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge der …
- VG Wiesbaden, 28.11.2013 - 28 K 522/12
Zur Disziplinarmaßnahme im Falle eines Polizeibeamten, der in 13 nachgewiesenen …
- VG Hannover, 31.05.2012 - 18 A 3237/11
Dienstvergehen; Entfernung; Erkrankung; Krankschreibung; Nebentätigkeit; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 3 A 11578/01
Dienstvergehen - unerlaubte Nebentätigkeit
- BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91
Nebentätigkeit - Geringer Umfang - Definitionsgebundenheit der Gerichte
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2001 - 2 A 11037/01
Hochschullehrer: Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung
- BVerwG, 18.03.1994 - 8 C 24.93
Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als anderes Bekenntnis im Sinne des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2002 - 3 A 11578/01
Entfernung aus dem Dienst wegen unerlaubter Nebentätigkeit eines dienstunfähigen …
- VG Berlin, 26.06.2008 - 5 A 147.06
Gerichtsvollzieher dürfen nicht nebenbei Makler sein
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 31.05.2011 - 32 DG 1/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 2 L 148/07
Nebentätigkeit; Interessenkollision
- BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.91
Anrechnung einer Rente auf Beamtenversorgung Rente - Ausnahmen für Renten ohne …
- VG Trier, 10.01.2012 - 3 K 1337/11
Verstoß eines Beamten gegen das Nebentätigkeitsrecht; Einführung früherer …
- BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
- LAG Düsseldorf, 14.02.1995 - 8 Sa 1894/94
Nebentätigkeitsgenehmigung
- VG Kassel, 20.04.2022 - 1 K 1249/20
Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit
- VG München, 05.04.2022 - DK 18.2043
Disziplinarklage, Aberkennung des Ruhegehalts, Schwere Verstöße gegen die …
- VG Trier, 24.05.2016 - 3 K 3823/15
Verstoß eines Beamten gegen seine Dienstpflichten bei öffentlichkeitswirksamer …
- VG Trier, 19.01.2009 - 3 L 715/08
Vorläufige Dienstenthebung nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit der späteren …
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 4 S 342/91
Nebentätigkeit - Versagung - Tätigkeitsbereich der eigenen Behörde - …
- VG Münster, 17.09.2013 - 13 K 2222/12
Aberkennung des Ruhegehalts wegen einer ungenehmigten Nebentätigkeit (Gewerbe) in …
- VG Düsseldorf, 18.06.2007 - 13 L 566/07
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Nebentätigkeitsgenehmigung wegen des Verdachts …
- VG Magdeburg, 13.06.2023 - 15 A 24/22
Geldbuße als Disziplinarmaßnahme; hier: Ausübung gefahrgeneigter, nicht …
- VG Trier, 09.11.2010 - 3 K 569/10
Entfernung aus dem Dienst bei Verstoß gegen nebentätigkeitsrechtliche …
- VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 07.03024
Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung