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   BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86   

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BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86 (https://dejure.org/1990,1803)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1990 - 5 C 40.86 (https://dejure.org/1990,1803)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1990 - 5 C 40.86 (https://dejure.org/1990,1803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 69 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 102
  • NJW 1991, 859 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 72
  • DÖV 1990, 883
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    An einer angemessenen Altersvorsorge fehlt es dann, wenn der Antragsteller im Rentenalter ohne das einzusetzende Einkommen voraussichtlich sozialleistungsbedürftig wird (BVerwGE 85, 102).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    An einer angemessenen Altersvorsorge fehlt es dann, wenn der Antragsteller im Rentenalter ohne das einzusetzende Einkommen voraussichtlich sozialleistungsbedürftig wird (BVerwGE 85, 102).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01

    Sterbegeldversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

    Aus dieser Sicht ist eine Übernahme von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung daher nur dann gerechtfertigt, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass zur Deckung der Bestattungskosten überhaupt Sozialhilfe benötigt werden wird (vgl. auch die Rechtsprechung des Senats zur Übernahme von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung einer Pflegeperson im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG F. 1976 , insbesondere BVerwGE 85, 102 sowie Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 25.88 - Buchholz 436.0 § 69 Nr. 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 25.88

    Sozialhilfe - Alterssicherung - Pflegeperson

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Rahmen von § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG von einer angemessenen anderweitigen Alterssicherung der Pflegeperson auszugehen, wenn bei prognostischer Beurteilung der im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bekannten Umstände zu erwarten ist, daß die Pflegeperson im Alter Hilfe zum Lebensunterhalt nicht wird in Anspruch zu nehmen brauchen (BVerwGE 85, 102 m.w.Nachw.).

    Diese Regelung dient dem Interesse des Pflegebedürftigen an der Erlangung oder Erhaltung der Pflegebereitschaft der Pflegeperson in einem Fall, in dem diese vor der Frage steht, Wartung und Pflege deshalb nicht (mehr) leisten zu können, weil sie sonst ihre eigene Altersversorgung gefährden oder überhaupt vernachlässigen würde (BVerwGE 56, 87 ; 85, 102 ).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 40.86 - (BVerwGE 85, 102 ) im einzelnen ausgeführt und begründet, daß die in Aussicht stehende Alterssicherung der Pflegeperson nicht der bei fortgesetzter Berufstätigkeit entsprechen muß.

  • LSG Hessen, 05.07.2017 - L 4 SO 139/16

    Nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherte Personen, die vom

    Die von der Pflegeperson des Klägers nach heutigem Erkenntnisstand perspektivisch zu erwartenden Alterseinkünfte sind schließlich auch nicht etwa deswegen unangemessen, weil sie so niedrig sind, dass sich die Sozialhilfebedürftigkeit ohnehin nicht vermeiden ließe (siehe zu diesem Gedanken BVerwG, Urteil vom 22. März 1990 - 5 C 40/86, BVerwGE 85, 102 ff.).
  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92

    Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist von einer angemessenen (anderweitigen) Alterssicherung im Sinne von § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG auszugehen, wenn bei prognostischer Beurteilung der im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bekannten Umstände zu erwarten ist, daß die Pflegeperson Hilfe zum Lebensunterhalt wird nicht in Anspruch zu nehmen brauchen (BVerwGE 85, 102 ).

    Dabei läßt der Kläger außer acht, daß die Wartung und Pflege, die dem Pflegebedürftigen durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe geleistet werden, nach dem Verständnis des Gesetzgebers ihrem Wesen nach freiwillig und unentgeltlich sind (BVerwGE 85, 102 ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06

    Anspruch auf Gewährung der Kosten für eine angemessene Alterssicherung; Volle

    Denn eine angemessene Alterssicherung wäre dann mit anderen Mitteln als denen der Sozialhilfe sichergestellt (vgl Grube in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 2005, § 33 Rdnr 7 mwN; Wenzel, aaO, Rdnr 7; Falterbaum in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB XII, Loseblattsammlung Stand Dezember 2004, § 33 Rdnr 6; vgl auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002, aaO, Rdnr 15 im Juris-Abdruck, zur Sterbegeldversicherung des § 14 BSHG; ebenso die Rechtsprechung des BVerwG zur Übernahme von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung einer Pflegeperson im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG, Fassung 1976, später § 69 b Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz BSHG, hier insbesondere Urteil vom 22. März 1990 - 5 C 40/86 - BVerwGE 85, 102; Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 31.77 - BVerwGE 56, 88 = FEVS 26, 409).
  • OVG Saarland, 23.02.2010 - 3 A 345/09

    Angemessene Alterssicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB 8

    u.a. Urteile vom 22.3.1990 - 5 C 40/86 -, BVerwGE 85, 102, und vom 10.9.1992 - 5 C 25/88 -, FEVS 43, 313,.

    so ausdrücklich zu § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG a.F. BVerwG, u.a. Urteile vom 22.3.1990 - 5 C 40/86 -, a.a.O., und vom 10.9.1992 - 5 C 25/88 -, a.a.O.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - L 20 SO 44/08

    Sozialhilfe

    An seiner Rechtsprechung, dass eine angemessene Alterssicherung i.S.v. § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG erreicht sei, wenn prognostisch sichergestellt sei, dass im Alter Hilfe zum Lebensunterhalt nicht in Anspruch genommen werden müsse, hat das BVerwG im Urteil vom 22.03.1990 - 5 C 40.86 (= BVerwGE 85, 102) ausdrücklich festgehalten, nachdem eingewandt worden war, sie vernachlässige die Anreizfunktion der Regelung.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 3983/20

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Erstattung der Beiträge für

    Hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Altersversorgung hat das BVerwG zum früheren § 69b BSHG entschieden, dass eine Alterssicherung dann als angemessen zu erachten ist, wenn sie voraussichtlich oberhalb des Niveaus der Hilfe zum Lebensunterhalt liegt und zwar unter Berücksichtigung von Regelsatz plus Unterkunftskosten zuzüglich eines Mehrbedarfszuschlags (BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - 5 C 25/88 - juris; BVerwG, Urteil vom 22. März 1990 - 5 C 40/86 - BVerwGE 85, 102ff.).

    Deshalb ist als angemessen richtigerweise nur diejenige Alterssicherung zu beurteilen, die einen späteren Sozialhilfebezug überflüssig macht (BVerwG, Urteil vom 22. März 1990 - 5 C 40/86 - BVerwGE 85, 102ff., juris Rdnr. 11).

  • LSG Hessen, 29.07.2008 - L 7 SO 133/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - getrennt lebende Ehegatten aufgrund stationärer

  • SG Dortmund, 17.09.2021 - S 41 SO 42/20
  • VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09

    Erstattungsanspruch von Aufwendungen zur Alterssicherung i.R.d. Kindertagespflege

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - L 9 SO 387/21
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 17 WF 156/12

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung für ein beabsichtigtes Trennungsverfahren nach

  • OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11

    Verfahrenskostenhilfe: Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung als

  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2003 - 3 G 4310/03

    Rückkaufswert einer Lebensversicherung gehört zum verwertbaren Vermögen

  • VG Oldenburg, 23.08.2004 - 13 A 4736/02

    Alterssicherung; Klagerecht; Pflegeperson; Rechtsmittel; Vergangenheit;

  • BVerwG, 13.06.1996 - 5 PKH 111.95

    Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15

    Vorrangiger Einsatz vorhandenen Vermögens (hier: private Rentenversicherung) zur

  • OLG Naumburg, 10.10.2011 - 8 WF 215/11

    Verfahrenskostenhilfeprüfung für ein Ehescheidungsverfahren: Lebensversicherungen

  • OLG Jena, 21.07.2011 - 1 WF 368/11

    Verfahrenskostenhilfe - Einsatz einer Kapitallebensversicherung

  • VG Frankfurt/Main, 08.09.2003 - 3 E 2842/03

    Sozialhilfe, angemessene Alterssicherung

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 7007/96

    Alterssicherung der Pflegeperson;; Altenteil; Alterssicherung; Angemessenheit;

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