Rechtsprechung
BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- Wolters Kluwer
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche Verfolgungsprognose - Religionsfreiheit - Rückkehrverhalten - Familienverbund - Asylverfahren - Familienmitglied - Übergriffe Dritter - Entführung - Asylrechtliche Zurechenbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
AsylVfG § 1
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 85, 12
- MDR 1990, 1070
- MDR 1990, 1071
- NVwZ 1990, 1179
- DVBl 1990, 1053
- DVBl 1990, 1055
Wird zitiert von ... (567) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341, 358; Senatsurteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).Kein Staat kann allgemeine Kriminalität wie die naturgemäß kaum zu verhindernde und - in der Privatsphäre der Beteiligten - nicht leicht aufklärbare Entführung junger, in wirtschaftlicher Not und ohne Obdach lebender Mädchen durchgängig von diesen abwenden (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]).
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (Senatsurteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 711, 160 ). - BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Es steht auch mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang, wenn das Berufungsgericht für das Vorliegen der politischen oder religiösen Beweggründe im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG auf den privaten Verfolger und nicht auf den Staat abhebt, dem der Exzeß jedoch zurechenbar sein muß (vgl. Beschluß vom 14. März 1984 - BVerwG 9 B 412.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20).
- BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (Senatsurteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 711, 160 ). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80
Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Deshalb steht das Asylrecht allgemein solchen Ausländern zu, die in ihrem Heimatland in bezug auf ihre politische oder religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten, gezielten Disziplinierung zu rechnen haben (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85
Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Durch die auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen wird ihnen ein selbstbestimmtes, an ihrer Religion ausgerichtetes Leben unmöglich gemacht und damit ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]). - BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Diesem rechtlichen Ausgangspunkt ist das Bundesverfassungsgericht beigetreten (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 und 1501/84 - InfAuslR 1990, 34). - BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts stellen Eingriffe in die Freiheit der religiösen Überzeugung und Betätigung dann eine zur Asylrelevanz führende Beschränkung der Menschenwürde des Gläubigen dar, wenn die Maßnahmen darauf gerichtet sind, diesem seine religiöse Identität zu nehmen (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 37/88]). - BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts stellen Eingriffe in die Freiheit der religiösen Überzeugung und Betätigung dann eine zur Asylrelevanz führende Beschränkung der Menschenwürde des Gläubigen dar, wenn die Maßnahmen darauf gerichtet sind, diesem seine religiöse Identität zu nehmen (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 37/88]). - BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Sie machen daher, worauf das Berufungsgericht nicht eingegangen ist, einen Nachfluchtgrund geltend, für dessen Einordnung in - grundsätzlich unbeachtliche - subjektive und in - beachtliche - objektive Nachfluchttatbestände es darauf ankommt, ob sie vom Asylbewerber aus eigenem Entschluß nach Verlassen des Heimatstaates geschaffen worden sind oder ob sie durch Vorgänge oder Ereignisse im Heimatland ohne eigenes (neues) Zutun des aus anderen Gründen im Gastland befindlichen Asylbewerbers entstanden sind (BVerfGE 74, 51). - BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86
Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …
- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …
- BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
- BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener …
- BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83
Gesamtschau aller möglichen politischen Verfolgungsgründe eines Asylbewerbers - …
- BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87
Asylrecht - Türkei - Religionsfreiheit - Religionsunterrichtszwang
- BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - …
- BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland
- BVerfG, 12.01.1990 - 2 BvR 718/88
- BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 43.88
Berücksichtigung der existenzbedrohenden wirtschaftlichen Notlage bei Rückkehr …
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
- VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 3002/86
Asylrecht Türkei - syrisch-orthodoxe Christen
Zwar lassen Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich und geben einander nicht einem unsicheren Schicksal preis, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).Die genannte Vermutung gilt aber nur für das Verhältnis von Eltern zu ihren noch sorgebedürftigen Kindern und von Eheleuten untereinander und überdies nur dann, wenn nicht ihr entgegenstehende Tatsachen festgestellt sind wie etwa die Anerkennung des Familienvaters als politisch Verfolgter oder dessen erklärte Absicht, auf keinen Fall in das Herkunftsland zurückzukehren (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Zwar lassen Familienmitglieder -- wie oben (II. 6.) ausgeführt -- nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich und geben einander nicht einem unsicheren Schicksal preis, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich -- in ähnlich schwerer Weise -- in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --).
Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter -- auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staats kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) -- bei der Entführung einer christlichen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neuesten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 -- 9 C 14.89 --) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann auch auf der Grundlage der im vorangegangenen Absatz und eingangs dieses Absatzes getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Christinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonderes gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --, allerdings auf einer "schmaleren" und nur bis Januar 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage).
Denn es fehlt schon an der vom Bundesverfassungsgericht zugrunde gelegten Ausgangssituation, daß der Asylbewerber den Nachfluchttatbestand risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; die den Asylanspruch der Klägerin zu 2) begründenden Umstände sind nämlich nicht von ihr selbst -- etwa durch ihre Ausreise -- herbeigeführt worden, sondern allein dadurch entstanden, daß auch ihre übrigen Verwandten bzw. diejenigen ihres Ehemannes, die zur Zeit ihrer eigenen Ausreise noch in der Türkei lebten und sie im Rückkehrfalle hätten aufnehmen können, zwischenzeitlich ebenfalls die Türkei verlassen haben und daß insbesondere ihr Ehemann zu einer Rückkehr nicht bereit ist (dahin tendierend auch BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --).
Darüber hinaus haben die Eltern der Kläger zu 3) und 4) bei ihrer diesbezüglichen Vernehmung am 18. Mai 1990 (Bl. 265 u. 267 d.A.) eindeutig erklärt, daß eine Rückkehr für sie keinesfalls in Betracht komme, und deshalb kann auch nicht angenommen werden, daß die Kläger zu 3) und 4) wenigstens zusammen mit einem Elternteil als "Rumpffamilie" in die Türkei zurückkehren werden (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dieser Umstand ist auch nicht -- wie das Bundesverwaltungsgericht auf einer "schmaleren" und nur bis Anfang 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage angenommen hat (06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --) -- lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 -- 9 CB 191.83 --, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 -- 9 C 6.80 --, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15/89 --).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung christlicher Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar christliche Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Christenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Denn die diesen begründenden Umstände sind nicht von ihnen selbst -- etwa durch ihre Ausreise -- herbeigeführt worden, sondern allein dadurch entstanden, daß ihre Verwandten, die zur Zeit ihrer Ausreise noch in der Türkei lebten und sie im Rückkehrfalle hätten aufnehmen können, zwischenzeitlich die Türkei verlassen haben und daß insbesondere ihre jetzt als asylberechtigt anerkannte Mutter und auch ihr Vater zu einer Rückkehr zusammen mit ihnen nicht bereit sind (dahin tendierend auch BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
- VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2970/86
Asylbegehren christlicher Türken syrisch-orthodoxen Glaubens - Situation von …
Zwar lassen Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich und geben einander nicht einem unsicheren Schicksal preis, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).Die genannte Vermutung gilt aber nur für das Verhältnis von Eltern zu ihren noch sorgebedürftigen Kindern und von Eheleuten untereinander und überdies nur dann, wenn nicht ihr entgegenstehende Tatsachen festgestellt sind wie etwa die Anerkennung des Familienvaters als politisch Verfolgter oder dessen erklärte Absicht, auf keinen Fall in das Herkunftsland zurückzukehren (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich -- in ähnlich schwerer Weise -- in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --).
Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter -- auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staats kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) -- bei der Entführung einer christlichen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neuesten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 -- 9 C 14.89 --) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann auch auf der Grundlage der im vorangegangenen Absatz und eingangs dieses Absatzes getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Christinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonderes gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --, allerdings auf einer "schmaleren" und nur bis Januar 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage).
Denn es fehlt schon an der vom Bundesverfassungsgericht zugrunde gelegten Ausgangssituation, daß der Asylbewerber den Nachfluchttatbestand risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; die den Asylanspruch der Beigeladenen zu 1) begründenden Umstände sind nämlich nicht von ihr selbst -- etwa durch ihre Ausreise -- herbeigeführt worden, sondern allein dadurch entstanden, daß auch ihre übrigen Verwandten bzw. diejenigen ihres Ehemannes, die zur Zeit ihrer eigenen Ausreise noch in der Türkei lebten und sie im Rückkehrfalle hätten aufnehmen können, zwischenzeitlich ebenfalls die Türkei verlassen haben und daß insbesondere ihr jetzt als asylberechtigt anerkannter Ehemann zu einer Rückkehr zusammen mit der Beigeladenen zu 1) nicht bereit ist (dahin tendierend auch BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --).
Darüber hinaus haben die Eltern des Beigeladenen zu 2) bei ihrer diesbezüglichen Vernehmung am 26. März 1990 (Bl. 169 f. d.A.) eindeutig erklärt, daß eine Rückkehr für sie keinesfalls in Betracht komme, und deshalb kann auch nicht angenommen werden, daß der Beigeladene zu 2) wenigstens zusammen mit seiner Mutter als "Rumpffamilie" in die Türkei zurückkehren wird (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dieser Umstand ist auch nicht -- wie das Bundesverwaltungsgericht auf einer "schmaleren" und nur bis Anfang 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage angenommen hat (06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --) -- lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 -- 9 CB 191.83 --, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 -- 9 C 6.80 --, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15/89 --).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung christlicher Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar christliche Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Christenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Denn die diesen begründenden Umstände sind nicht von ihm selbst -- etwa durch seine Ausreise -- herbeigeführt worden, sondern allein dadurch entstanden, daß auch seine Mutter und seine übrigen Verwandten, die zur Zeit seiner Ausreise noch in der Türkei lebten und ihn im Rückkehrfalle hätten aufnehmen können, zwischenzeitlich die Türkei verlassen haben und daß insbesondere seine jetzt als asylberechtigt anerkannten Eltern zu einer Rückkehr zusammen mit ihm nicht bereit sind (dahin tendierend auch BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
- VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2998/86
Syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei
Zwar lassen Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich und geben einander nicht einem unsicheren Schicksal preis, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89, 9 C 15.89 u. 9 C 16.89 --).Die genannte Vermutung gilt aber nur für das Verhältnis von Eltern zu ihren noch sorgebedürftigen Kindern und von Eheleuten untereinander und überdies nur dann, wenn nicht ihr entgegenstehende Tatsachen festgestellt sind wie etwa die Anerkennung des Familienvaters als politisch Verfolgter oder dessen erklärte Absicht, auf keinen Fall in das Herkunftsland zurückzukehren (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89, 9 C 15.89 u. 9 C 16.89 --).
Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich -- in ähnlich schwerer Weise -- in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 16.89 --).
Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter -- auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staats kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) -- bei der Entführung einer christlichen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 16.89 --).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neuesten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 16.89 --) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann auch auf der Grundlage der im vorangegangenen Absatz und eingangs dieses Absatzes getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Christinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonderes gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 16.89 --, allerdings auf einer "schmaleren" und nur bis Januar 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage).
Denn es fehlt schon an der vom Bundesverfassungsgericht zugrunde gelegten Ausgangssituation, daß der Asylbewerber den Nachfluchttatbestand risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; die den Asylanspruch der Klägerin zu 2) begründenden Umstände sind nämlich nicht von ihr selbst -- etwa durch ihre Ausreise -- herbeigeführt worden, sondern allein dadurch entstanden, daß auch ihre übrigen Verwandten bzw. diejenigen ihres Ehemannes, die sie im Rückkehrfalle hätten aufnehmen können, vorher oder zugleich ebenfalls die Türkei verlassen haben und daß insbesondere ihr Ehemann zu einer Rückkehr zusammen mit der Klägerin zu 2) nicht bereit ist (dahin tendierend auch BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89, 9 C 15.89 u. 9 C 16.89 --).
Darüber hinaus haben die Eltern der Kläger zu 3) bis 6) bei ihrer diesbezüglichen Vernehmung am 26. März 1990 (Bl. 256 f. d.A.) eindeutig und glaubhaft erklärt, daß eine Rückkehr für sie keinesfalls in Betracht komme, und deshalb kann auch nicht angenommen werden, daß die Kläger zu 3) bis 6) wenigstens zusammen mit ihrer Mutter als "Rumpffamilie" in die Türkei zurückkehren werden (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dieser Umstand ist auch nicht -- wie das Bundesverwaltungsgericht auf einer "schmaleren" und nur bis Anfang 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage angenommen hat (06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --) -- lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 -- 9 CB 191.83 --, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 -- 9 C 6.80 --, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15/89 --).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung christlicher Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar christliche Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Christenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Denn die diesen begründenden Umstände sind nicht von ihnen selbst -- etwa durch ihre Ausreise -- herbeigeführt worden, sondern allein dadurch entstanden, daß auch ihre Eltern und ihre übrigen Verwandten, die zur Zeit ihrer Ausreise noch in der Türkei lebten und sie im Rückkehrfalle hätten aufnehmen können, zwischenzeitlich die Türkei verlassen haben und daß insbesondere ihr Vater und ihre jetzt als asylberechtigt anerkannte Mutter zu einer Rückkehr zusammen mit ihnen nicht bereit sind (dahin tendierend auch BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
- VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2702/86
Asylanträge von Mitgliedern einer türkischen christlichen Familie …
Zwar lassen Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich und geben einander nicht einem unsicheren Schicksal preis, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89, 9 C 15.89 u. 9 C 16.89 --).Die genannte Vermutung gilt aber nur für das Verhältnis von Eltern zu ihren noch sorgebedürftigen Kindern und von Eheleuten untereinander und überdies nur dann, wenn nicht ihr entgegenstehende Tatsachen festgestellt sind wie etwa die Anerkennung des Familienvaters als politisch Verfolgter oder dessen erklärte Absicht, auf keinen Fall in das Herkunftsland zurückzukehren (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89, 9 C 15.89 u. 9 C 16.89 --).
Darüber hinaus haben die Eltern der Klägerin zu 2) bei ihrer diesbezüglichen Vernehmung am 26. März 1990 (Bl. 210 d.A.) eindeutig und glaubhaft erklärt, daß eine Rückkehr für sie keinesfalls in Betracht komme, und deshalb kann auch nicht angenommen werden, daß die Klägerin zu 2) wenigstens zusammen mit ihrer Mutter als "Rumpffamilie" in die Türkei zurückkehren wird (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dieser Umstand ist auch nicht -- wie das Bundesverwaltungsgericht auf einer "schmaleren" und nur bis Anfang 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage angenommen hat (06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --) -- lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 -- 9 CB 191.83 --, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 -- 9 C 6.80 --, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15/89 --).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung christlicher Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar christliche Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Christenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich -- in ähnlich schwerer Weise -- in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 und 9 C 16.89 --).
Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter -- auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staats kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) -- bei der Entführung einer christlichen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 16.89 --).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neuesten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 16.89 --) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann auch auf der Grundlage der im vorangegangenen Absatz und eingangs dieses Absatzes getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Christinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonderes gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 16.89 --, allerdings auf einer "schmaleren" und nur bis Januar 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage).
Denn es fehlt schon an der vom Bundesverfassungsgericht zugrunde gelegten Ausgangssituation, daß der Asylbewerber den Nachfluchttatbestand risikolos vom gesicherten Ort aus durch eigenes Tun geschaffen hat; die den Asylanspruch der Klägerin zu 2) begründenden Umstände sind nämlich nicht von ihr selbst -- etwa durch ihre Ausreise -- herbeigeführt worden, sondern allein dadurch entstanden, daß auch ihre Eltern und ihre übrigen Verwandten, die sie im Rückkehrfalle hätten aufnehmen können, vorher oder zugleich ebenfalls die Türkei verlassen haben und daß insbesondere ihr jetzt als asylberechtigt anerkannter Vater ebenso wie ihre Mutter zu einer Rückkehr zusammen mit der Klägerin zu 2) nicht bereit sind (dahin tendierend auch BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89, 9 C 15.89 u. 9 C 16.89 --).
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88
Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer …
Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich - in ähnlich schwerer Weise - in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, u. - 9 C 16.89 -).Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter - auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staates kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83 -, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) - bei der Entführung einer jezidischen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neueren einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkisches Staates für die alleinstehenden Jezidinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgen den aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Jezidinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonders gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so für Christinnen in entsprechender Lage BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -).
Für die insoweit anzustellende Prognose ist allerdings davon auszugehen, daß Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich lassen und einander nicht einem unsicheren Schicksal preisgeben, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.89 -).
Die genannte Vermutung gilt aber nur für das Verhältnis von Eltern zu ihren noch sorgebedürftigen Kindern und von Eheleuten untereinander und überdies nur dann, wenn nicht ihr entgegenstehende Tatsachen festgestellt sind wie etwa die Anerkennung des Familienvaters als politisch Verfolgter oder dessen erklärte Absicht, auf keinen Fall in das Herkunftsland zurückzukehren (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.85 -).
Denn die hierfür maßgeblichen Gründe sind nicht von ihr selbst - risikolos und durch eigenes Tun - herbeigeführt worden, sondern allein dadurch entstanden, daß auch ihre Verwandten bzw. diejenigen ihres Ehemannes, die sie im Rückkehrfall hätten aufnehmen können (zwischenzeitlich) ebenfalls die Türkei verlassen haben und daß insbesondere ihr Ehemann zu einer Rückkehr zusammen mit der Klägerin zu 2) nicht bereit ist (dahin tendierend auch BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.89 -).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, u. - 9 C 15.89 -).
Dieser Umstand ist auch nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht angenommen hat (06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -) - lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den Einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80 -, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung jezidischer Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar jezidische Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Jezidenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 --9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
Bei alledem kann auch nicht angenommen werden, daß die Kläger zu 3) bis 6) wenigstens zusammen mit ihrer Mutter als "Rumpffamilie" in die Türkei zurückkehren würden (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 = EZAR 200 Nr. 17, u. - 9 C 15.89 -).
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88
Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit - …
Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich -- in ähnlich schwerer Weise - in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, u. - 9 C 16.89 --).Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter - auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staates kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) - bei der Entführung einer jezidischen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, a.a.O., u. - 9 C 16.89 --).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neueren einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 - 9 C 14.89 --, a.a.O., u. - 9 C 16.89 --) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkisches Staates für die alleinstehenden Jezidinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Jezidinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonders gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so für Christinnen in entsprechender Lage BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --, a.a.O., u. - 9 C 16.89 --).
Insoweit ist davon auszugehen, daß Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich lassen und einander nicht einem unsicheren Schicksal preisgeben, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.89 --).
Die genannte Vermutung gilt aber nur für das Verhältnis von Eltern zu ihren noch sorgebedürftigen Kindern und von Eheleuten untereinander und überdies nur dann, wenn nicht ihr entgegenstehende Tatsachen festgestellt sind wie etwa die Anerkennung des Familienvaters als politisch Verfolgter oder dessen erklärte Absicht, auf keinen Fall in das Herkunftsland zurückzukehren (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, a.a.O., - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.89 --).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, u. -- 9 C 15.89 --).
Dieser Umstand ist auch nicht -- wie das Bundesverwaltungsgericht angenommen hat (06.03.1990 - 9 C 14.89 --, a.a.O., u. - 9 C 15.89 --) - lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den Einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83 --, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, a.a.O., u. - 9 C 15.89 --).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in Bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80 --, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, a.a.O., u. - 9 C 15.89 --).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung jezidischer Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar jezidische Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Jezidenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, a.a.O., u. - 9 C 15.89 --).
Unter diesen Umständen hat außer Betracht zu bleiben, daß ein solches Verhalten wegen des den Klägern zu 1) und 2) zustehenden eigenen Asylanerkennungsanspruchs nach der Lebenserfahrung nicht ohne weiteres vermutet werden kann (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 --, a.a.O., u. - 9 C 15.89 --).
- VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88
Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl
Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich - in ähnlich schwerer Weise - in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, u. - 9 C 16.89 -).Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter - auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staates kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83 -, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) - bei der Entführung einer jezidischen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neueren einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkisches Staates für die alleinstehenden Jezidinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Jezidinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonders gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so für Christinnen in entsprechender Lage BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -).
Für die insoweit anzustellende Prognose ist allerdings davon auszugehen, daß Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich lassen und einander nicht einem unsicheren Schicksal preisgeben, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.89 -).
Die genannte Vermutung gilt aber nur für das Verhältnis von Eltern zu ihren noch sorgebedürftigen Kindern und von Eheleuten untereinander und überdies nur dann, wenn nicht ihr entgegenstehende Tatsachen festgestellt sind wie etwa die Anerkennung des Familienvaters als politisch Verfolgter oder dessen erklärte Absicht, auf keinen Fall in das Herkunftsland zurückzukehren (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.89 -).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, u. - 9 C 15.89 -).
Dieser Umstand ist auch nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht angenommen hat (06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -) - lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den Einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80 -, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung jezidischer Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar jezidische Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Jezidenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
- VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88
Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a
Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich - in ähnlich schwerer Weise - in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, u. - 9 C 16.89 -).Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter - auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staates kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83 -, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) - bei der Entführung einer jezidischen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neueren einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkisches Staates für die alleinstehenden Jezidinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Jezidinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonders gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so für Christinnen in entsprechender Lage BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 16.89 -).
Für die insoweit anzustellende Prognose ist allerdings davon auszugehen, daß Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich lassen und einander nicht einem unsicheren Schicksal preisgeben, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können, und deshalb spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ehemann und Vater einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Familie diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.89 -).
Die genannte Vermutung gilt aber nur für das Verhältnis von Eltern zu ihren noch sorgebedürftigen Kindern und von Eheleuten untereinander und überdies nur dann, wenn nicht ihr entgegenstehende Tatsachen festgestellt sind wie etwa die Anerkennung des Familienvaters als politisch Verfolgter oder dessen erklärte Absicht, auf keinen Fall in das Herkunftsland zurückzukehren (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., - 9 C 15.89 - u. - 9 C 16.89 -).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, u. - 9 C 15.89 -).
Dieser Umstand ist auch nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht angenommen hat (06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -) - lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den Einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80 -, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung jezidischer Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar jezidische Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Jezidenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, a.a.O., u. - 9 C 15.89 -).
- VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86
Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von …
Die tatsächliche Vermutung, wonach Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich lassen und einander nicht einem unsicheren Schicksal preisgeben, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können - was zum Beispiel zur Annahme berechtigt, daß der Ehemann einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Frau diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, EZAR 202 Nr. 17 = InfAuslR 1990, 211 und - 9 C 15.89 -) -, ist nach Auffassung des Senats hier deswegen widerlegt, weil der Kläger zu 1) auf die Frage, ob er sich vorstellen könnte, notfalls seine Frau oder sein Kind zu begleiten, falls diese in die Türkei zurückkehren müßten, erklärt hat, daß sie "unter keinen Umständen in die Türkei zurück möchten" und "eher hier sterben würden".Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich - in ähnlich schwerer Weise - in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 - EZAR 202 Nr. 17 = InfAuslR 1990, 211).
Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter - auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staats kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83 -, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) - bei der Entführung einer christlichen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 - a.a.O.).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neuesten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 - 9 C 14.89 - a.a.O.; 05.11.1991 - 9 C 101.90 -) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann auch auf der Grundlage der im vorangegangenen Absatz und eingangs dieses Absatzes getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Christinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonderes gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 - a.a.O., allerdings auf einer "schmaleren" und nur bis Januar 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 -).
Dieser Umstand ist auch nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht auf einer "schmaleren" und nur bis Anfang 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage angenommen hat (06.03.1990 - 9 C 14.89, a.a.O. u. - 9 C 15.89 -) - lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 - a.a.O. u. - 9 C 15.89 -).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80 -, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 - 9 C 14.89 - a.a.O. u. - 9 C 15/89 -).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung christlicher Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar christliche Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Christenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89 - a.a.O. u. - 9 C 15.89 -).
- VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86
Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a …
Die tatsächliche Vermutung, wonach Familienmitglieder nach der Lebenserfahrung einander in Notsituationen nicht mutwillig im Stich lassen und einander nicht einem unsicheren Schicksal preisgeben, dessen erkennbar bedrohliche Folgen sie ohne eigene Gefährdung oder übermäßige Anstrengung abwenden können -- was zum Beispiel zur Annahme berechtigt, daß der Ehemann einer mit ihrem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Frau diese heimbegleitet, wenn sie ohne ihn einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- EZAR 202 Nr. 17 = InfAuslR 1990, 211 u. -- 9 C 15.89 --) --, ist nach Auffassung des Senats deswegen widerlegt, weil der Kläger zu 1) als Ehemann der Klägerin zu 2) auf die Frage, wie er sich für den Fall verhalten würde, daß seine Frau oder seine Kinder in die Türkei zurückkehren müßten, erklärt hat, daß er alles tun würde, um seine Familie hier zu behalten; sie würden sich "eher gemeinsam vernichten als zurückgehen".Dadurch wird nicht nur die persönliche Freiheit des Opfers beschränkt, sondern zugleich -- in ähnlich schwerer Weise -- in dessen sexuelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht eingegriffen; denn infolge der auf zwangsweise Bekehrung gerichteten Einwirkungen kann die betroffene Frau ein an ihrer Religion ausgerichtetes Leben nicht mehr führen und ist ihr ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines religiösen Existenzminimums gestattet, weil sie ihren Glauben im privaten oder im nachbarlich-kommunikativen Bereich nicht bekennen darf und tragende Inhalte ihrer Glaubensüberzeugung verleugnen oder gar preisgeben muß (BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- EZAR 202 Nr. 17 = InfAuslR 1990, 211).
Dem steht nicht entgegen, daß Frauen muslimischen Glaubens ebenfalls entführt werden, weil die Täter -- auf die von diesen objektiv verfolgte Zielrichtung und nicht auf die Position des türkischen Staats kommt es insoweit an (BVerwG, 14.03.1984 -- 9 B 412.83 --, Buchholz 402.25 Nr. 20 zu § 1 AsylVfG) -- bei der Entführung einer christlichen Frau bewußt deren Schutzlosigkeit als einer alleinstehenden Angehörigen einer religiösen Minderheit ausnutzen und deshalb den Übertritt zum Islam zumindest auch in Anknüpfung an deren religiöse Grundentscheidung betreiben (vgl. BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- a.a.O.).
Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neuesten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- a.a.O.) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.
Insbesondere kann auch auf der Grundlage der im vorangegangenen Absatz und eingangs dieses Absatzes getroffenen Feststellungen nicht darauf abgestellt werden, daß es sich bei den alleinstehenden Christinnen, denen es nicht gelingt, Wohnung, Arbeit und ein sie sicherndes gesellschaftliches Umfeld zu finden, und die deshalb besonderes gefährdet sind, nur um Einzelfälle handele, in denen der Staat keinen Schutz gewähren müsse (so BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- a.a.O., allerdings auf einer "schmaleren" und nur bis Januar 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage).
Dies ist rechtlich als asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob ein Vorteil für das Kind darin zu erblicken sein mag, daß durch die Waisenhausunterbringung wenigstens sein Lebensunterhalt sichergestellt ist und es nicht gleichsam "auf der Straße" leben muß (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 u. 9 C 15.89 --).
Dieser Umstand ist auch nicht -- wie das Bundesverwaltungsgericht auf einer "schmaleren" und nur bis Anfang 1988 reichenden tatsächlichen Erkenntnislage angenommen hat (06.03.1990 -- 9 C 14.89, a.a.O. u. -- 9 C 15.89 --) -- lediglich die Konsequenz eines asylrechtlich irrelevanten Anpassungsprozesses, dem ein zielgerichtetes Verhalten nicht zu entnehmen sei.
Allerdings schützt das Asylrecht nicht vor einer Entwicklung, die sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (BVerwG, 15.02.1984 -- 9 CB 191.83 --, EZAR 203 Nr. 2 = Buchholz 402.25 Nr. 18 zu § 1 AsylVfG, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- a.a.O. u. -- 9 C 15.89 --).
Indessen kommt auch einem derartigen Anpassungsdruck Verfolgungscharakter zu, wenn der Betroffene in bezug auf seine religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen hat (BVerwG, 31.03.1981 -- 9 C 6.80 --, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, u. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- a.a.O. u. -- 9 C 15/89 --).
Zwar mag dieser asylrechtlich nicht gehalten sein, die Einweisung christlicher Kinder in die bestehenden Einrichtungen zu verhindern oder gar christliche Waisenhäuser zu errichten; auch wird der türkische Staat nicht ohne weiteres in der Lage sein, muslimisches Eiferertum und daraus resultierende Übergriffe gegenüber Christenkindern lückenlos abzustellen (vgl. hierzu BVerwG, 06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- a.a.O. u. -- 9 C 15.89 --).
- VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 3172/86
Zur politischen Verfolgung syrisch-orthodoxer Minderheiten in der Türkei; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer
- VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3139/88
Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen …
- VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85
Zum Prüfungsumfang eines Asylantrages durch das Gericht - insbesondere im …
- VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16
Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne …
- VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1847/89
Politisches Asyl für weibliche türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxen …
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88
Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer …
- VGH Hessen, 23.04.1990 - 12 UE 2579/85
Syrisch-orthodoxer Christ - zur Verfolgung bei Rückkehr in die Türkei; …
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90
Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen …
- OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17
Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen …
- BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99
Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten
- VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93
Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der …
- OVG Hamburg, 11.01.2018 - 1 Bf 81/17
Kein Anspruch eines syrischen Geflüchteten auf Gewährung des Flüchtlingsstatus …
- VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1472/90
Zur Verfolgungssituation für syrisch-orthodoxe Christinnen in der Türkei - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95
Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare …
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89
Religiöse Verfolgung als Asylgrund
- VGH Hessen, 14.05.1990 - 12 UE 151/86
Syrisch-orthodoxe Christen - Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei - …
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18
Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Verbindung zweier Verfahren
- BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91
Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 13 A 11421/19
Keine Rückkehrgefährdung von jungen männlichen afghanischen Staatsangehörigen …
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89
Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan
- BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 21.91
Erforderliche Intensität für eine Verfolgung im Sinne des Asylrechts - …
- BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der …
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
- VGH Hessen, 23.04.1990 - 12 UE 61/86
Asylrecht Türkei - Syrisch-orthodoxe Christen
- VGH Hessen, 30.07.1990 - 12 UE 2651/85
Türkische Staatsangehörige christlich-orthodoxen Glaubens - Gefahr der Entführung
- BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung; …
- VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 25/17
Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Reflexverfolgung; Reservist; …
- OVG Saarland, 28.05.1999 - 3 R 74/98
Yezidische Religionsangehörige; Nordostsyrien; Verfolgungsdichte; …
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
- VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 B 02.31598
allein stehende Tschetschenin mit Kleinkind; Zumutbarkeit eines vorübergehenden …
- BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 37.89
Berücksichtigung des voraussichtlichen Rückkehrverhaltens enger …
- VG Osnabrück, 05.12.2016 - 7 A 35/16
Familie; Flüchtling; Syrien; Zuerkennung
- BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung …
- BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 68.90
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft - Asylberechtigung
- OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 2 LB 1749/17
Risikoprofil; Sunnit; Syrien; UNHCR
- VG Sigmaringen, 31.01.2017 - A 3 K 4482/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an wehrpflichtige Syrer wegen illegaler …
- VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 54/86
GRUPPENVERFOLGUNG; MINDERJÄHRIGER; NACHFLUCHTGRUND; SYRISCH-ORTHODOXER; TÜRKEI; …
- VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2997/86
Asylrecht für syrisch-orthodoxen Christen aus der Türkei - Zwangsbeschneidung …
- OVG Niedersachsen, 12.09.2017 - 2 LB 750/17
Syrien; Wehrdienst
- OVG Niedersachsen, 22.02.2018 - 2 LB 1789/17
Flüchtling; Syrien
- BVerwG, 23.01.2017 - 6 B 43.16
Jüdische Gemeinde; Bewilligung von Zuschüssen
- BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Voraussetzungen für die Asylberechtigung einer syrisch-orthodoxen Christin aus …
- BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss …
- VGH Hessen, 14.05.1990 - 12 UE 62/86
Syrisch-orthodoxer Christ - Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei - drohende …
- VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 243/86
Asyl - syrisch-orthodoxer Christ; Heranziehung zum Wehrdienst; Zwangsbeschneidung
- VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 55/86
Asylrechtsrelevante Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen aus der Türkei beim …
- VGH Hessen, 23.04.1990 - 12 UE 2581/85
Zur asylrechtsrelevanten Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen insbesondere …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 30/18
Anerkennung eines Syrers arabischer Volkszugehörigkeit und sunnitischen Glaubens …
- OVG Niedersachsen, 18.05.2018 - 2 LB 172/18
Aufstockungsverfahren; Berufungsbegründung
- BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 42.17
Festsetzungs- und Auszahlungsbegehren des Anteils an dem Landeszuschuss des …
- BVerwG, 03.12.1991 - 9 C 35.90
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte von Mitgliedern der …
- VGH Hessen, 30.09.1991 - 12 UE 2333/86
Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 2 J: 1990 im …
- VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 162/87
Asylrecht Türkei - syrisch-orthodoxe Christen; Wehrdienst
- VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 615/89
Asyl - syrisch-orthodoxe Christen; Türkei; Gruppenverfolgung
- VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 244/86
Asyl - syrisch-orthodoxer Christ; Heranziehung zum Wehrdienst; Zwangsbeschneidung
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für …
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 15.89
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte - Aussetzung einer Gruppenverfolgung …
- OVG Hamburg, 29.05.2019 - 1 Bf 284/17
Rückkehr eines 17-jährigen Syrers; Gefahr der Zwangsrekrutierung durch kurdische …
- OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 2 LB 186/17
Alleinstehende Frau; Flüchtlingsschutz; Risikoprofil; UNHCR
- VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 28/86
Asylklage türkischer Staatsangehöriger syrisch-orthodoxen Glaubens; politische …
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 64.89
Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 1 A 10988/16
Syrien; Flüchtlingsstatus; illegale Ausreise, Wehrdienst; gehobene Position im …
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
Politische Verfolgung einer Glaubensgemeinschaft
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90
Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983
- OVG Thüringen, 28.05.2020 - 3 KO 590/13
Asyl Iran: Verfolgung aufgrund eines Nachfluchttatbestandes wegen Übertritts vom …
- BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 10.91
Inländische Fluchtalternative - Qualifizierung als mittelbare staatliche …
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 20.89
Glaubensverlust minderjähriger syrisch-orthodoxer Kinder in staatlichen …
- BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
(Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags
- OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 2 LB 34/18
Anerkennung syrischer Asylbewerber als Flüchtlinge im Sinne des § 3 AsylG (juris: …
- BVerwG, 20.04.1993 - 9 C 5.93
Abweisung eines syrisch-orthodoxe Christen türkischer Staatsangehörigkeit - …
- BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 30.89
Minderjährige Kinder syrisch-orthodoxen Glaubens aus der Türkei - …
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka
- VG Hamburg, 15.03.2017 - 16 A 5081/16
Syrer; Rückkehrgefährdung wegen illegaler Ausreise, Asylantragstellung und …
- VG Berlin, 09.03.2017 - 4 K 572.16
Flüchtlingsschutz für Syrer bleibt umstritten
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10920/16
Flüchtlingsstatus: Nicht jedem Syrer droht bei Rückkehr in Heimat Verfolgung
- BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 48.89
- BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 23.89
Minderjährige Kinder syrisch-orthodoxen Glaubens aus der Türkei - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 13 A 10206/20
Gruppenverfolgung von bekennenden Ahmadis Pakistan
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 18/18
Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende
- BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 47.89
Gefahr politischer Verfolgung bei der Rückkehr in den Heimatstaat - Drohen von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2020 - 13 A 10174/20
Gruppenverfolgung von homosexuellen Männern in Pakistan
- OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 50/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen aus …
- BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91
Sinn der der Gefahrenprognose zugrunde zu legenden Hypothese über den Aufenthalt …
- BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 52.91
Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 24/19
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 4006/88
Asylrecht - politische Verfolgung - syrisch-orthodoxer Christ in der Türkei - …
- VGH Bayern, 09.05.2019 - 20 B 19.30643
Keine Verfolgung einer alleinstehende Frau bei der Rückkehr nach Syrien
- OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 31/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen aus …
- VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17
Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige - verfolgungsfreier …
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 71.89
Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen durch …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2018 - 2 LB 17/18
- OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 2 LB 101/18
Aufstockungsverfahren; Syrien
- VG Osnabrück, 05.02.2018 - 7 A 453/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Entziehung vom Kriegsdienst (Syrien)
- VGH Hessen, 09.06.1993 - 10 UE 2243/87
Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec …
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 63.89
Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung …
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 69.89
Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, kurdischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 62/18
Keine Verfolgung von Kurden in Syrien
- BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 15.90
Asylsuchender - Beendete Verfolgung - Verlassen des Heimatstaates - Vorverfolgung …
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 70.89
Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung …
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 61.89
Flucht aus dem Heimatstaat wegen Verfolgung als Voraussetzung für die Anerkennung …
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 16.89
Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 21/18
Keine Anerkennung eines Syrers kurdischer Volkszugehörigkeit und jesidischen …
- VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96
Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen
- VG Berlin, 14.10.2022 - 29 K 563.17
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 71/18
Verfolgungsprognose bei geflüchteten syrischen Staatsbediensteten; hier: Lehrer
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 46/18
Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende
- VGH Hessen, 30.07.1990 - 12 UE 2572/85
Drohende politische Verfolgung eines syrisch-orthodoxen Christen im Falle der …
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - A 12 S 533/89
Asylanspruch eines türkischen Jeziden
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 21.89
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 5 LB 38/19
Asylrecht: (Keine) Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zugunsten syrischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 2 LB 28/18
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger, kurdischer Volkszugehörigkeit und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - 1 A 10849/17
- VG Trier, 28.06.2012 - 2 K 365/12
- BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 51.91
Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der …
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka
- OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 2 LB 19/18
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger, arabischer Volkszugehörigkeit und …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 40/18
Politische Verfolgung eines Syrers
- VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670/96
Sri Lanka: keine Gruppenverfolgung der Tamilen
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - A 13 S 1715/92
Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine …
- VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 149/86
Asylbegehren eines türkischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens - …
- VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 1116/84
Asylrecht Türkei - Armenier; Wehrdienst
- VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 1078/84
Armenischer Christ; Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei; Heranziehung zum …
- VG Hannover, 03.03.2020 - 7 A 1787/20
Afghanistan; Flüchtlingseigenschaft; Trennung; Zwangsheirat
- OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2019 - 5 LB 36/19
Asylanerkennung von syrischen Staatsangehörigen, kurdischer Volkszugehörigkeit …
- VGH Bayern, 09.05.2019 - 20 B 19.30534
Keine Verfolgung einer alleinstehende Frau bei der Rückkehr nach Syrien
- OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 LB 28/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen aus …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2018 - 2 LB 38/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, arabischer …
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und …
- VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 2784/87
Asylrecht Türkei - Armenier; Wehrdienst
- OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - 2 LB 15/18
Flüchtlingseigenschaft von Syrern
- OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2020 - 2 LB 18/19
Asylrecht (Iran): Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund exilpolitischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 LB 54/18
Flüchtlingseigenschaftszuerkennung an syrische Staatsangehörige, kurdischer …
- VG Augsburg, 06.02.2018 - Au 2 K 17.30712
Erfolglose Asylklage russischer Staatsangehöriger tschetschenischer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2018 - 1 A 10714/17
- VG Schwerin, 06.04.2017 - 16 A 2917/16
Asylrecht Syrien, Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung
- BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 34.90
- VG Trier, 16.08.2019 - 1 K 6280/17
Ein eritreischer Staatsangehöriger, der vor der Einberufung zum Nationaldienst …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2019 - 5 LB 29/19
(Keine) Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen kurdischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 23/19
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines drusischen Syrers
- OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - 2 LB 23/18
Flüchtlingseigenschaft eines aus Syrien Geflohenen
- OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - 2 LB 68/18
Flüchtlingseigenschaft eines aus Syrien Geflohenen
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 20/18
Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende
- BVerwG, 07.07.2004 - 1 B 246.03
Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung der geltend …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2001 - 19 A 3039/99
Asylrecht: Gruppenverfolgung von Christen
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90
Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von …
- BVerwG, 14.11.1991 - 9 B 63.91
Von Dritten ausgehende, mittelbar staatliche Gruppenverfolgung - …
- VGH Hessen, 28.10.1991 - 12 UE 56/86
Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten für das Kind eines …
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 10.89
Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer …
- VG Hannover, 07.10.2019 - 6 A 5999/17
Alleinstehende Frau; bestimmte soziale Gruppe; geschlechtsspezifische Verfolgung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 5 LB 37/19
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger, kurdischer Volkszugehörigkeit und …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2019 - 2 LB 36/18
Flüchtlingseigenschaft eines aus Syrien Geflohenen
- OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2019 - 2 LB 29/18
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger, arabischer Volkszugehörigkeit und …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2018 - 2 LB 39/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, arabischer …
- VG Minden, 02.07.2018 - 12 K 1223/18
- VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
Berücksichtigung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse in Syrien im Rahmen …
- VGH Hessen, 09.02.2005 - 5 UE 3197/02
Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, LTTE, Interne Fluchtalternative, …
- VG Frankfurt/Main, 19.02.2004 - 5 E 7021/03
Afghanistan, Paschtunen, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, …
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - A 13 S 2943/92
Keine Gruppenverfolgung der Christen aus dem Nordsudan; keine beachtliche …
- BVerwG, 09.10.1990 - 9 B 262.89
Rechtsmittel
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2021 - 4 L 65/20
Gewährung von subsidiärem Schutz wegen eines privaten Konfliktes in Burkina Faso …
- VG Köln, 16.09.2019 - 18 K 6342/18
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 20/19
(Keine) Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2019 - 2 LB 73/18
Asylrecht: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung von aus Syrien …
- VG Berlin, 16.05.2017 - 4 K 452.16
Wehrdienstentziehung kann zu Flüchtlingsschutz für Syrer führen
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - A 12 S 1380/91
Bejahung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 im Falle des Familienasyls …
- VGH Baden-Württemberg, 10.01.1991 - A 12 S 635/89
Asylrecht für türkische Jeziden
- BVerwG, 14.08.1990 - 9 B 7.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- VG Trier, 20.04.2021 - 1 K 3528/20
Verfolgungsgefahr für einfache syrische Wehrdienstverweigerer
- VG Trier, 19.05.2020 - 1 K 5531/18
Verfolgung von Angehörigen der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation
- OVG Schleswig-Holstein, 10.04.2019 - 2 LB 52/18
Flüchtlingseigenschaftszuerkennung an syrische Staatsangehörige, kurdischer …
- VG Hannover, 10.12.2018 - 6 A 6837/16
AAH; Asaib Ahl Al-Haqq; Asa'ib Ahl al-Haqq; Bagdad; geschlechtsspezifische …
- VG Köln, 17.02.2017 - 18 K 9773/16
Nachweis einer flüchtlingsrelevanten Verfolgungshandlung im Rahmen der …
- VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670
Asylantrag bei gruppengerichteter politischer Verfolgung der Tamilen in Sri …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - A 16 S 1382/93
Zur Situation der Ahmadis in Pakistan
- VG Ansbach, 09.02.2024 - AN 1 K 19.30349
Herkunftsland Iran, iranische Frau, Konversion glaubhaft, westliche …
- VG Trier, 20.04.2021 - 1 K 3510/20
Syrien, Upgrade-Klage, Militärdienst, Wehrdienstentziehung, Verfolgungsgrund, …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2020 - 5 LB 34/19
Keine Verfolgungsgefahr einer syrischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr in …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
(Keine) Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen arabischer …
- VGH Bayern, 09.05.2019 - 20 B 19.30793
Militärdienstentzug führt nicht zur Verfolgungsmaßnahmen wegen Sippenhaft
- OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 2 LB 68/18
Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Flüchtling hinsichtlich …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2019 - 2 LB 32/18
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger, arabischer Volkszugehörigkeit und …
- VG Hannover, 28.06.2018 - 15 A 2305/17
Flüchtlingseigenschaft; Minderjähriger; Reflexverfolgung; Syrien; Wehrpflicht
- VG Lüneburg, 30.01.2017 - 4 A 231/16
Flüchtling; Homs; Reservist; Syrien; Wehrdienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2002 - 19 A 3040/99
Pakistan, Christen (katholische), Gruppenverfolgung, Religiös motivierte …
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - A 14 S 455/92
Keine Gefahr unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher Verfolgung für Roma in …
- VGH Hessen, 05.03.1993 - 10 UE 453/88
Asylrelevanz der pakistanischen Strafvorschriften PPC sec 298 B, 298 C und sec …
- BVerwG, 22.01.1991 - 9 C 88.90
Inhaftierung eines Tamilen - Asylberechtigung - Asylrechtliche Gefahrenprognose - …
- BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 92.90
Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung als Asylberechtigter
- BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90
Tamile - Asylberechtigung - Fahndungsmaßnahmen der Sicherheitskräfte - …
- VG Hamburg, 27.01.2021 - 16 A 6218/18
Syrien: keine Flüchtlingseigenschaft wegen Asylantragstellung, …
- VG Hannover, 03.03.2020 - 7 A 3293/17
Afghanistan; Familien-Flüchtlingsschutz; Flüchtlingseigenschaft
- VG Köln, 16.09.2019 - 18 K 1311/19
- OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 5 LB 33/19
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger als Flüchtling; Maßstab der vollen …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 5 LB 31/19
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger als Flüchtling; Maßstab der vollen …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger und kurdischer Volkszugehörigkeit als …
- VG Hannover, 19.12.2018 - 6 A 4443/18
Alleinerziehende Frau; Ehebruch; Ehrenmord; geschlechtsspezifische Verfolgung; …
- VG Hannover, 28.06.2018 - 15 A 2670/17
Drusen; Flüchtlingseigenschaft; Syrien; Wehrpflicht
- VG Trier, 22.06.2018 - 1 K 1063/18
Ausreichender Schutz vor Übergriffen nichtstaatlicher Akteure gegen Homosexuelle …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für aktive Mitglieder der …
- BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 81.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Übergriffe orthodoxer Moslems …
- BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr politischer …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
Zur Frage der Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin
- VG Oldenburg, 10.10.2022 - 1 A 4255/18
Äthiopien: Kein internationaler Schutz für ledige äthiopische Staatsangehörige …
- VG Trier, 10.03.2020 - 1 K 3603/18
Zuerkennung internationalen Schutzes
- OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2019 - 5 LB 26/19
(Keine) Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, …
- VG Sigmaringen, 15.11.2019 - A 3 K 6356/17
Flüchtlingsschutz Iran; Exilpolitische Betätigung; Behandelbarkeit psychischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2019 - 5 LB 30/19
Asyl Syrien; beachtliche Wahrscheinlichkeit bei offener Verfolgungsprognose; …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2019 - 5 LB 35/19
(Keine) Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen arabischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 5 LB 21/19
Anerkennung als Flüchtling
- OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2019 - 2 LB 43/18
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger, arabischer Volkszugehörigkeit und …
- VG Hamburg, 20.02.2019 - 16 A 146/18
Familienasyl für Mutter des in Deutschland geborenen Kindes
- VG Trier, 05.11.2018 - 1 K 2920/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft trotz verspäteter Antragstellung über das …
- VG Berlin, 30.08.2018 - 33 K 428.16
- VG Düsseldorf, 19.07.2018 - 2 K 5777/17
- VG Hannover, 14.03.2018 - 4 A 7073/17
Syrien; Verfolgung; Wehrpflicht
- VG Stade, 27.02.2018 - 4 A 2574/16
Asylantragstellung; begründete Furcht vor Verfolgung; Bürgerkrieg; Damaskus; …
- VG Hannover, 26.02.2018 - 6 A 6292/16
Alleinerziehende; Alleinstehende Frau; Geschiedene; Irak; sexuelle Belästigung; …
- VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Asylrecht: Interner Schutz für Tschetschenen innerhalb der Russischen Föderation …
- VG Halle, 14.07.2017 - 3 A 231/16
Syrien, Militärdienst, Wehrdienstentziehung, minderjährig, Zwangsrekrutierung, …
- VG Ansbach, 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460
Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 2214/94
Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine …
- VGH Hessen, 16.12.1992 - 10 UE 1360/86
Zur Situation der Ahmadis in Pakistan; Voraussetzung einer bestandskräftigen bzw …
- BVerwG, 22.07.1991 - 9 C 38.91
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte von Angehörigen der tamilischen …
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - A 12 S 1559/90
Zur Einschätzung der Situation für syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1789/90
Zur Situation der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei
- VG Düsseldorf, 19.08.2020 - 10 K 294/18
Aussageanalyse des Klägervortrags anhand von Wendler/Hoffmann, Technik und Taktik …
- VG Oldenburg, 03.03.2020 - 7 A 2393/19
Allg. Gesundheitsversorgung; Familienverbund; Inländische Fluchtalternative; Lage …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2019 - 5 LB 28/19
(Keine) Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, …
- VG Düsseldorf, 03.07.2019 - 10 K 5932/17
Verfolgung der Mitglieder der Baptistengemeinden in der Russischen Föderation
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 19/19
(Keine) Anerkennung einer syrischen Staatsangehörigen tscherkessischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2019 - 2 LB 35/18
Flüchtlingseigenschaftszuerkennung an syrische Staatsangehörige, arabischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 72/18
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger, arabischer Volkszugehörigkeit und …
- VG Trier, 30.10.2018 - 1 K 12671/17
Flüchtlingsrecht; Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Trier in Asylsachen; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 1 A 10215/17
- VG Lüneburg, 25.04.2018 - 5 A 190/16
Christentum; Flüchtling; Flüchtlingszuerkennung; Iran; Konversion; Religiöse …
- VG Trier, 16.11.2017 - 5 K 11436/17
Erfolglose Klage auf Asyl
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2001 - 19 A 3042/99
Anerkennung eines pakistanischen Staatsangehörigen katholischen Glaubens als …
- VG Gießen, 17.03.1998 - 7 E 35340/94
ABSCHIEBUNGSHINDERNIS; ALTER; EXISTENZMINIMUM; GEBRECHLICHKEIT; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - A 13 S 1796/93
Keine Gruppenverfolgung der Christen aus dem Nordsudan; zur Sippenhaft; keine …
- OVG Niedersachsen, 27.11.1991 - 4 L 1972/91
Asylgewährung; Verfolgter; Schutzbereites Land; Längerer Aufenthalt; …
- BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 98.90
Anerkennung als Asylberechtigter - Politische Verfolgung in Sri Lanka
- VG Oldenburg, 17.05.2021 - 1 A 3791/17
Simbabwe: Unglaubwürdiger und widersprüchlicher Vortrag zu Verfolgung durch …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
Einzelfall; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Verfolgung; Rückkehr; Iran; …
- VG Hannover, 11.11.2019 - 6 A 612/17
Abfall vom Glauben; Apostasie; Apostat; Christ; Christentum; Irak; Islam; …
- VG Hannover, 10.10.2019 - 6 A 4392/17
Al-Dulaimi; Ba'ath; Baath; Bagdad; bestimmte soziale Gruppe; Dulaim; Dulaimi; …
- VG Magdeburg, 09.09.2019 - 3 A 398/17
Erfolglose Klage eines iranischen Asylbewerbers
- VG Oldenburg, 06.03.2019 - 7 A 487/19
Allgemeine Gesundheitsversorgung; Familienverbund; Inländische Fluchtalternative; …
- VG Trier, 28.11.2018 - 1 K 6228/17
Stabile Sicherheitslage im Libanon
- VG Hannover, 25.09.2018 - 15 A 532/17
Asyl; Minderjährige; Reflexverfolgung; Schuldirektor; Syrien; Wehrpflicht
- VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
Erbil; IS; Islamischer Staat; Kurdische Autonomieregion; Kurdistan; Ölkonzern; …
- VG Hannover, 07.06.2018 - 6 A 7652/16
Badr-Brigaden; Badr-Organisation; Fahndungslisten; Familienangehörige; …
- VG Düsseldorf, 27.03.2018 - 27 K 9093/17
Rückkehrprognose, Trennung von Familie, verschiendene Staatsangehörigkeiten, …
- VG Halle, 27.02.2018 - 8 A 210/18
- VG Schleswig, 28.06.2017 - 12 A 1759/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Magdeburg, 26.06.2017 - 5 A 61/17
Afghanistan, nichtstaatliche Verfolgung, Hezb-e-Islami, interner Schutz, UNHCR, …
- VG Köln, 24.03.2017 - 18 K 1837/16
Anforderungen an den Nachweis einer drohenden Lebensgefahr bei der Abschiebung …
- VG Köln, 26.01.2017 - 4 K 8824/16
Syrien, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz, Rückkehrgefährdung, …
- OVG Niedersachsen, 01.09.2000 - 9 L 2619/00
Abschiebung; Abschiebungsschutz; Asyl; Asylantragsteller; Asylantragstellung; …
- BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 82.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Übergriffe orthodoxer Moslems …
- BVerwG, 06.07.1992 - 9 B 23.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Hannover, 14.07.2023 - 4 A 4027/20
Ruanda: Politische Verfolgung wegen Oppositionsarbeit
- VG Köln, 08.10.2021 - 12 K 16097/17
- VG Oldenburg, 15.03.2021 - 1 A 1506/18
Namibia: keine geschlechtsspezifische Verfolgung für Transgender Frauen; …
- VG Freiburg, 09.12.2020 - A 15 K 4788/17
Verfolgung Homosexueller in Gambia
- VG Hannover, 11.12.2019 - 6 A 4815/17
Alkoholhändler; Beruf; bestimmte soziale Gruppe; gemeinsamer Hintergrund; Irak; …
- VG Berlin, 05.06.2019 - 33 K 771.17A
Schutz vor Verfolgung in der Russischen Föderation
- OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2019 - 5 LB 32/19
Verfolgung einer Syrerin im Fall ihrer Rückkehr
- VG Trier, 28.11.2018 - 1 K 7864/17
Stabile Lage im Libanon - Komplementärer Flüchtlingsschutz durch den UNRWA
- VG Hannover, 12.11.2018 - 6 A 6923/16
Popular Mobilisation Forces; PMF; Irak
- VG Trier, 23.10.2018 - 1 K 10756/17
Verfolgung von Staatsangehörigen der Russischen Föderation mit tschetschenischer …
- VG Köln, 28.02.2018 - 26 K 11797/17
Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf …
- VG Hannover, 26.02.2018 - 6 A 5751/16
Alleinerziehende; Alleinstehende Frau; Außereheliche Beziehung; Bagdad; Ehebruch; …
- VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
Asylrecht; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Freiburg, 22.05.2017 - A 6 K 1751/17
Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige wegen Asylantragstellung und …
- VG Trier, 19.04.2017 - 5 K 2564/16
Zur Flüchtlingsanerkennung eines eritreischen Staatsangehörigen - hier: …
- VG Ansbach, 19.10.2016 - AN 9 K 16.30474
Zum Anspruch eines Syrers auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 2 K 1560/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs iranischer Staatsbürger mit …
- VGH Hessen, 25.09.1992 - 10 UE 2587/86
Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec …
- VG Lüneburg, 17.05.2023 - 1 A 87/22
Kolumbien: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender …
- VG Trier, 26.10.2021 - 1 K 2656/21
Israel: Existenzsicherung in Gaza möglich
- VG Ansbach, 13.07.2021 - AN 15 K 19.30061
Unbegründete Asylklage - Einzelfall - Syrien
- VG Chemnitz, 18.02.2021 - 4 K 1789/17
Russische Föderation: Klage abgewiesen; Keine Flüchtlingseigenschaft oder …
- VG Dresden, 17.10.2019 - 5 K 6128/17
- VG Hannover, 07.08.2019 - 6 A 1240/17
Ausländische Streitkräfte; Ausländische Unternehmen; bestimmte soziale Gruppe; …
- VG Hannover, 01.08.2019 - 6 A 3218/17
Abu Bakr; Aisha; Checkpoint; Irak; Machhadan; Mashadan; Mashhadani; Muschahada; …
- VG Köln, 28.05.2019 - 12 K 5595/18
Nigeria, Benin City, Zwangsprostitution, Menschenhandel, soziale Gruppe, interne …
- VG Köln, 11.02.2019 - 21 K 10043/16
Familienasyl, Minderjährigkeit
- VG Hannover, 29.10.2018 - 6 A 5521/17
Irak
- VG Köln, 20.06.2018 - 26 K 3050/16
- VG Hannover, 11.06.2018 - 6 A 7325/16
Anhörung; Bundesamt; Ehre; Ehrenmord; Entführung; interner Schutz; Irak; …
- VG Leipzig, 20.04.2018 - 7 K 900/16
- VG Köln, 09.08.2017 - 26 K 6740/16
- VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190
Flüchtlingseigenschaft eines staatenlosen Palästinensers
- VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Asylrecht: Keine Rückkehrgefährdung wegen illegaler (legaler) Ausreise, …
- VG Köln, 25.02.2014 - 14 K 2512/12
Afghanistan, Kandahar, Frauen, alleinstehende Frauen, geschlechtsspezifische …
- VG Hannover, 27.10.2010 - 6 A 410/09
Asylanerkennung; Widerruf; Frist; Gruppenverfolgung; Yezide; Irak; Widerrufsfrist
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2001 - 19 A 3041/99
Rechtmäßigkeit der Anerkennung als Asylberechtigter; Gruppenverfolgung der …
- BVerwG, 20.12.1994 - 9 B 633.94
Zurechnung einer von nichtstaatlicher Stelle ausgehenden Verfolgung zum Staat - …
- BVerwG, 15.12.1994 - 9 B 523.94
Zurechnung der von einer nichtstaatlichen Organisation ausgehenden Verfolgung von …
- BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 495.94
Zurechnung von von Dritten ausgehenden Verfolgungsmaßnahmen - Schutzgewähr durch …
- BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 471.94
Zurechnung einer von nichtstaatlicher Seite, insbesondere von Privatpersonen oder …
- BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 607.94
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer abweichenden …
- BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 604.94
Abweichungsrüge als Revisionszulassungsgrund - Abweichung von der Rechtsprechung …
- BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 498.94
Zurechnung einer von Privatpersonen oder nichtstaatlichen Organisationen …
- BVerwG, 01.02.1991 - 9 B 263.90
Verwirklichung des Schutzes von Ehe und Familie im Asylrecht - Beschränkung des …
- BVerwG, 28.11.1990 - 9 B 279.90
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VG Halle, 27.04.2023 - 5 A 299/21
Flüchtlingsschutz: Drohende Zwangsrekrutierung eines russischen Staatsangehörigen …
- VG Regensburg, 05.12.2022 - RO 13 K 20.30837
Unbegründete Asylklage (Irak)
- VG Leipzig, 10.03.2022 - 4 K 217/20
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und kein Asylanerkennung für Mutter und …
- VG Köln, 08.10.2021 - 12 K 8268/17
- VG Trier, 28.04.2021 - 1 K 3323/20
Israel: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung glaubhaft gemacht
- VG Düsseldorf, 18.11.2020 - 22 K 3635/18
Iran; Soziale Gruppe; Alleinstehende, nicht geschiedene Frauen; Schutz eines …
- VG Düsseldorf, 05.05.2020 - 10 K 15080/17
- VG Hannover, 18.11.2019 - 6 A 4557/17
Bestimmte soziale Gruppe; Homosexualität; homosexuell; Irak; Miliz; PMF-Miliz
- VG Hannover, 14.08.2019 - 6 A 7347/16
Desertieren; Desertion; Dohuk; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Irak; …
- VG Hannover, 25.07.2019 - 6 A 2971/17
Friedensbrigaden; Jaish al-Mahdi; konfessionell gemischte Ehe; Mahdi Armee; …
- VG Hannover, 27.06.2019 - 6 A 4916/17
Alkoholhändler; Alkoholverkäufer; Irak; bestimmte soziale Gruppe; Yeziden; …
- VG Trier, 26.03.2019 - 1 K 5459/18
Flüchtlingsrecht (K)
- VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 A 276/17
(Keine) Diskriminierung von Frauen der Islamischen Republik Iran
- VG Lüneburg, 11.06.2018 - 5 A 306/16
- VG Leipzig, 05.06.2018 - 7 K 1263/16
- VG Düsseldorf, 06.04.2018 - 22 K 10196/17
Iran; Konversion; Bestimmte soziale Gruppe; voreheliche Beziehung; vorehelicher …
- VG Leipzig, 05.12.2017 - 7 K 2068/16
- VG Köln, 18.10.2017 - 26 K 9370/16
- VG Halle, 16.01.2017 - 3 A 301/16
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger, hier: …
- VG Schwerin, 21.11.2016 - 16 A 2817/16
Kein genereller Flüchtlingsstatus für minderjährige, unbegleitete Syrer wegen …
- VGH Hessen, 29.10.1992 - 12 UZ 1870/92
ZULASSUNGSANTRAG; GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG
- BVerwG, 27.02.1992 - 9 B 24.92
Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Pflichtbesuchs türkischer Grundschulen für …
- VG Lüneburg, 23.06.2022 - 1 A 3/20
Kolumbien: Keine flüchtlingsrechtlich relevante staatliche bzw. nichtstaatlich …
- VG Leipzig, 13.10.2021 - 7 K 1753/20
Syrien: Kein Flüchtlingsschutz für "einfachen Wehrdienstentzieher …
- VG Köln, 01.10.2021 - 12 K 6097/17
- VG Köln, 24.09.2021 - 12 K 2065/17
- VG Dresden, 20.07.2021 - 5 K 5645/17
Afghanistan: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs.1 AsylG für …
- VG Leipzig, 18.05.2021 - 7 K 1591/19
Syrien: kein Flüchtlingsschutz aufgrund Wehrdienstentzugs, sondern es bleibt bei …
- VG Chemnitz, 29.04.2021 - 4 K 1916/18
Guinea: Klage abgewiesen. Abschiebungsverbote sind auch nicht wegen der …
- VG Oldenburg, 29.03.2021 - 1 A 7749/17
Somalia: Vorbringen über Bedrohung durch somalisches Militär und Al-Shabaab nicht …
- VG Hannover, 30.09.2019 - 6 A 5939/16
Ehre; Ehrenmord; gerichtlicher Rechtsschutz; inländische Fluchtalternative; …
- VG Köln, 03.09.2019 - 12 K 2773/18
- VG Hannover, 10.07.2019 - 6 A 2610/17
Ausreise; Irak; religiöse Verfolgung; Sippenhaft; Sunnit; sunnitische Araber; …
- VG Lüneburg, 01.07.2019 - 5 A 110/19
- VG Hannover, 25.06.2018 - 6 A 3984/17
Atheismus; Atheist; Irak; Kurdische Autonomieregion; Religion; Religiöse …
- VG Hannover, 25.06.2018 - 6 A 6610/17
AAH; Abfall vom Islam; Asa'ib Ahl al-Haqq; Bagdad; Binnenvertriebene; Bürgschaft; …
- VG Hannover, 11.06.2018 - 6 A 7435/16
Al-Hashd al-Shaabi; Fatwa; Irak; Jaish al-Mahdi; JAM; Jaysh al-Mahdi; Jihad; …
- VG Leipzig, 16.05.2018 - 7 K 65/17
- VG Hannover, 26.02.2018 - 6 A 5109/16
Abfall vom Islam; Atheismus; Atheist; Bagdad; Blasphemie; Interner Schutz nicht …
- VG Bremen, 16.02.2018 - 2 K 123/17
- VG Magdeburg, 31.01.2018 - 5 A 142/17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für afghanische Staatsangehörigen, vom …
- VG Ansbach, 09.03.2017 - AN 9 K 16.30144
Keine Gruppenverfolgung der Bihari in Bangladesch
- VG Düsseldorf, 28.02.2017 - 2 K 7899/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen wegen …
- VG Köln, 26.01.2017 - 4 K 8935/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen wegen …
- VG Köln, 26.01.2017 - 4 K 8794/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund einer wahrscheinlichen Behandlung …
- VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 157/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft palästinensischer Flüchtlinge aus Syrien …
- VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
Asylverfahren eines syrischen Staatsangehörigen
- VG Münster, 28.01.2008 - 9 K 45/06
- VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
Abschiebungshindernisse bei Abschiebung eines politisch Verfolgten nach Nigeria.
- VG Düsseldorf, 28.05.2004 - 20 K 5557/03
Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …
- VG Düsseldorf, 01.03.2004 - 4 K 6092/03
Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit bei …
- VG Gera, 23.01.2003 - 4 K 20262/01
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylantragstellung; Sierra Leone; …
- VG Gera, 03.06.2002 - 4 K 20123/00
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht und Abschiebungsandrohung; Sierra Leone; …
- VG Gera, 03.06.2002 - 4 K 20269/00
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Nigeria; Asylantragstellung; inländische …
- VG Düsseldorf, 22.03.2000 - 20 K 6336/96
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und …
- BVerwG, 25.10.1994 - 9 B 609.94
Einstellung des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache - Staatliche …
- VG Kassel, 07.12.2022 - 4 K 6255/17
Pakistan: Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen …
- VG Osnabrück, 29.03.2022 - 3 A 6/22
Äthiopien: Äthiopische Staatsangehörigkeit; Eritrea ist nicht Zielstaat der …
- VG Weimar, 24.03.2022 - 6 K 2028/18
Irak: Subsidiärer Schutz bei Verfolgung durch Familienclan und beachtlich …
- VG Lüneburg, 09.03.2022 - 2 A 256/18
Russische Föderation: § 3 AsylG für gehörlosen LGBTQI, besonders vulnerable …
- VG Schwerin, 08.02.2022 - 5 A 818/19
Burkina Faso: Unglaubhaftes und gesteigertes Vorbringen; Laut Auswärtigem Amt …
- VG Chemnitz, 06.01.2022 - 4 K 569/18
Madagaskar: keine Verfolgung von Homosexuellen
- VG Köln, 08.10.2021 - 12 K 1077/17
- VG Köln, 01.10.2021 - 12 K 10530/17
- VG Lüneburg, 29.09.2021 - 2 A 247/19
Russische Föderation: Häusliche Gewalt; Flüchtlingseigenschaft bei …
- VG Köln, 06.09.2021 - 12 K 3914/17
- VG Leipzig, 23.07.2021 - 5 K 479/19
Türkei: Flüchtlingseigenschaft bei drohender Verfolgung wegen zugeschriebener …
- VG Dresden, 07.07.2021 - 5 K 3382/17
Afghanistan: Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 Abs. 1 …
- VG Oldenburg, 17.06.2021 - 1 A 1432/21
Nigeria: keine Verfolgung glaubhaft gemacht; Unglaubwürdigkeit
- VG Leipzig, 04.06.2021 - 4 K 365/20
Venezuela:Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Das Gericht folgt im Übrigen den …
- VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
Gambia: Homosexualität nicht glaubhaft gemacht
- VG Chemnitz, 25.03.2021 - 4 K 433/18
Gambia: keine Verfolgung von Christen; inländische Fluchtalternative bei …
- VG Trier, 24.02.2021 - 9 K 1938/20
Eritrea: keine Wehrdienstpflicht für verheiratete Frauen, schwangere Frauen oder …
- VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 2347/17
Abschiebungsverbot; Sudan; Verhältnisse; humanitär; Flüchtlingseigenschaft; …
- VG Chemnitz, 21.07.2020 - 4 K 2960/17
- VG Köln, 25.06.2020 - 19 K 5951/18
- VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 17 K 18.31437
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Schutz durch UNRWA im …
- VG Hannover, 09.09.2019 - 6 A 7414/16
Baath; Camp Speicher; Irak; IS; PMF-Miliz; politische Verfolgung; religiöse …
- VG Leipzig, 25.07.2019 - 4 K 2327/18
- VG Trier, 05.06.2019 - 1 K 9941/17
- VG Trier, 26.03.2019 - 1 K 3488/18
Flüchtlingsrecht (K)
- VG Hannover, 17.10.2018 - 6 A 5213/17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz und Feststellung von …
- VG Köln, 11.07.2018 - 12 K 4094/17
- VG Hannover, 02.07.2018 - 6 A 7926/16
AAH; Asa'ib Ahl al-Haqq; Diyala; Kollaborateur; Kurdische Autonomieregion; …
- VG Halle, 21.06.2018 - 6 A 103/17
Ehrenamtliche journalistische Tätigkeit als Nachfluchtgrund; Verfolgungsgefahr in …
- VG Magdeburg, 12.06.2018 - 3 A 261/17
Flüchtlingsschutz für Frauen bei Unterstützung zur Widersetzung gegen Zwangsehen
- VG Köln, 12.06.2018 - 12 K 3770/16
- VG Chemnitz, 29.05.2018 - 6 K 3394/16
- VG Chemnitz, 05.04.2018 - 6 K 3992/16
- VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 5487/16
Bagdad; Friedensbrigaden; Gemischte Ehe; Interner Schutz nicht möglich; Irak; …
- VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
Dolmetscher; Irak; Jaish al-Mahdi; JAM; Jaysh al-Mahdi; Künstler; …
- VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
Bagdad; Friedensbrigaden; Interner Schutz nicht möglich; Irak; Jaish al-Mahdi; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2018 - 1 A 10734/17
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - 1 A 10667/17
- VG Trier, 16.01.2018 - 5 K 8188/17
- VG Magdeburg, 22.08.2017 - 3 A 259/16
Asylrecht: Gewährung subsidiären Schutzes im Einzelfall wegen der tatsächlichen …
- VG Köln, 09.08.2017 - 26 K 7253/16
- VG Halle, 13.02.2017 - 3 A 213/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger kurdischer …
- VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 245/16
Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger
- VG Trier, 10.11.2016 - 1 K 3217/16
- VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
- VG Trier, 25.01.2006 - 5 K 666/05
Abschiebungsverbot; Pfingschrist aus Nigeria; Übernahme des Priesteramtes; …
- VG Minden, 16.11.2004 - 10 K 3424/03
Sierra Leone, Gambia, Flüchtlingsfrauen, Genitalverstümmelung, …
- VG Gera, 13.03.2003 - 4 K 20178/02
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Sierra Leone; Rückkehrgefährdung; …
- VG Gera, 16.09.2002 - 4 K 20307/00
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylantragstellung; Togo; Exilpolitik
- VG Gera, 16.05.2002 - 4 K 20297/00
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylantragstellung; Sudan; Exilpolitik
- VG Gera, 08.04.2002 - 4 K 20042/00
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Politsch Verfolgter; …
- VG Düsseldorf, 08.11.2001 - 24 K 2275/01
Ausgestaltung der asylverfahrensrechtlichen Klagebefugnis des Bundesbeauftragten …
- VG Gera, 05.11.2001 - 3 K 20129/01
Sudan, Familienangehörige, Ermordung, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, …
- VG Düsseldorf, 03.11.2001 - 21 K 780/98
Voraussetzungen des Anspruchs eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer …
- VG Düsseldorf, 15.11.2000 - 21 K 337/96
Anerkennung kurdischer Volkszugehöriger mit türkischer Staatsangehörigkeit als …
- VG Gera, 02.03.1999 - 4 K 20523/96
Anerkennung eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo als …
- VG Gera, 11.11.1997 - 4 K 20617/96
Asylantrag eines zairischen Staatsangehörigen; Glaubhafte Angaben eines Asylanten …
- VGH Bayern, 15.11.1991 - 24 BZ 87.30943
- VG Oldenburg, 12.10.2022 - 1 A 2145/19
Mosambik: Widerruf von abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz nach Tod des …
- VG Braunschweig, 05.10.2022 - 7 A 940/17
Burundi: Keine Rückkehrgefährdung nach Asylantragstellung und längerem Aufenthalt …
- VG Gießen, 29.09.2022 - 9 K 862/20
Aserbaidschan: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG bei fehlender …
- VG Gießen, 04.08.2022 - 9 K 3326/18
Ukraine: Ukrainekrieg, keine individuelle Gefahr in der Stadt Mykolajiw
- VG Leipzig, 08.06.2022 - 1 K 1607/20
Venezuela: Flüchtlingseigenschaft bei Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe …
- VG Oldenburg, 06.05.2022 - 6 A 571/21
Usbekistan: Interner Schutz bei innerfamiliärer Bedrohung; Keine Verfolgung wegen …
- VG Potsdam, 11.03.2022 - 5 K 265/17
Iran: Flüchtlingseigenschaft bei aktiver politischer Betätigung für Demokratische …
- VG Gießen, 27.01.2022 - 9 K 2278/18
Irak: Kein § 3 bzw. 4 AsylG für Chaldäischen Christen
- VG Lüneburg, 25.10.2021 - 2 A 127/21
Iran: Flüchtlingseigenschaft wegen Folter
- VG Braunschweig, 15.09.2021 - 4 A 215/19
Guinea: Keine Gruppenverfolgung Homosexueller; Verweis auf zumutbare inländische …
- VG Gießen, 03.09.2021 - 9 K 5106/17
Irak: Keine beachtlich wahrscheinliche asylrelevante Verfolgung aufgrund eines …
- VG Halle, 03.06.2021 - 5 A 282/20
Gewährung subsidiären Schutzes - Herkunftsland Armenien
- VG Kassel, 23.04.2021 - 4 K 2328/17
Pakistan: Klage abgewiesen; vorgebliche Bedrohungen durch Taliban und Staat, …
- VG Darmstadt, 16.04.2021 - 4 K 3132/17
Eritrea: Aufstockungsklage erfolglos; Nationaldienstpflicht oder mögliche …
- VG Leipzig, 19.03.2021 - 4 K 156/20
Venezuela: subsidiärer Schutz für Opfer gezielter Erpressung/Entführung durch …
- VG Trier, 10.03.2021 - 10 K 2852/20
Pakistan: Flüchtlingseigenschaft für bekennende Ahmadis
- VG Trier, 10.03.2021 - 10 K 2355/20
Pakistan: Klage begründet; Gruppenverfolgung öffentlich bekennender Ahmadis …
- VG Wiesbaden, 04.03.2021 - 1 K 2036/17
Irak: Zugehörige zu der sozialen Gruppe der Homosexuellen von Verfolgung bedroht
- VG Trier, 19.02.2021 - 10 K 2840/20
Pakistan: Gruppenverfolgung bekennender Ahmadis
- VG Göttingen, 30.01.2020 - 1 A 34/18
Abschiebungsverbot; Asyl; Fehlender Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und …
- VG Hannover, 03.12.2019 - 6 A 3202/17
Erbil; Gericht; inländische Fluchtalternative; Irak; Kurdische Autonomieregion; …
- VG Hannover, 07.08.2019 - 6 A 7646/16
Checkpoints; Irak; LKW; LKW-Fahrer; Miliz; PMF-Miliz; Stamm; subsidiärer Schutz; …
- VG Magdeburg, 04.06.2019 - 4 A 591/17
Inländische Fluchtalternative für zum Christentum konvertierte Iraker
- VG Hannover, 31.05.2019 - 6 A 7641/16
Sunnitisch-schiitische Ehe; konfessionell gemischte Ehe; Familienverfolgung; …
- VG Halle, 26.04.2019 - 6 A 21/19
Asyl - Somalia
- VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 A 259/17
Überzeugungsbildung des Gerichts in asylrechtlichen Streitigkeiten; …
- VG Lüneburg, 23.11.2018 - 5 A 256/18
- VG Köln, 26.06.2018 - 12 K 3225/17
- VG Oldenburg, 25.06.2018 - 1 A 1481/15
- VG Hannover, 20.06.2018 - 11 A 5249/17
- VG Köln, 12.06.2018 - 12 K 11121/16
- VG Trier, 25.04.2018 - 5 K 9200/17
- VG Dresden, 11.04.2018 - 4 K 1872/16
- VG Berlin, 22.02.2018 - 33 K 914.17
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei über die …
- VG Trier, 14.12.2017 - 5 K 1561/17
- VG Würzburg, 15.11.2017 - W 2 K 16.31924
Erfolgloser Asylantrag eines staatenlosen Palästinensers aus dem Libanon
- VG Darmstadt, 13.09.2017 - 4 K 2764/16
- VG Darmstadt, 13.09.2017 - 4 K 2318/16
- VG Trier, 25.04.2017 - 5 K 1447/16
- VG Halle, 22.12.2016 - 3 A 259/16
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger wegen der …
- VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
- VG Trier, 08.01.2014 - 5 K 1565/13
- VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
- VG Trier, 07.11.2011 - 5 K 654/11
Asylverfahren - Anordnung einer 30-tägigen Ausreisefrist
- VG Gera, 03.11.2005 - 4 K 20488/02
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylantrag; Kamerun; Glaubwürdigkeit; …
- VG Gera, 23.07.2003 - 4 K 20236/01
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Sierra Leone; Asyl; Militärputsch 1997; …
- VG Gera, 23.01.2003 - 4 K 20208/01
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylantragstellung; Uganda; politische …
- VG Gera, 28.08.2002 - 4 K 20092/01
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Gabun; Asylantragstellung; …
- VG Gera, 08.05.2002 - 4 E 20236/02
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Sierra Leone; Asyl; Militärputsch 97; …
- VG Gera, 04.12.2001 - 3 K 20409/00
Anspruch eines ivorischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter; …
- VG Gera, 12.11.2001 - 3 K 20323/98
Asylrecht und Abschiebungsandrohung; Anspruch auf Anerkennung als …
- VG Gera, 01.12.1998 - 4 K 20459/97
Gewährung von Abschiebungsschutz wegen Unterstützung der "Social Democratic …
- VG Köln, 15.09.2023 - 12 K 3986/20
- VG Köln, 18.08.2023 - 12 K 3944/20
- VG Magdeburg, 27.03.2023 - 1 A 54/20
Senegal: Flüchtlingseigenschaft bei Homosexualität; Vorverfolgung durch Familie …
- VG Leipzig, 26.01.2023 - 1 K 665/20
Libyen: Flüchtlingsschutz für aktives Mitglied in der Tanweer-Bewegung bei …
- VG Hannover, 06.12.2022 - 13 A 6493/20
Türkei: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG für kurdischen …
- VG Potsdam, 07.11.2022 - 13 K 5678/17
Russische Föderation: Tscheteschenien: Flüchtlingsschutz für Frau mit 2 Töchtern
- VG Kassel, 27.09.2022 - 6 K 1759/18
Pakistan: Flüchtlingsschutz und politisches Asyl für einen staatlich …
- VG Trier, 11.08.2022 - 10 K 1250/22
Pakistan: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für bekennenden Homosexuellen
- VG Halle, 13.05.2022 - 3 A 189/19
Niger: Kein FGM bei Rückkehr, keine drohende Zwangsheirat, keine …
- VG Magdeburg, 14.04.2022 - 2 A 224/20
Namibia: Vorgetragene Homosexualität nicht glaubhaft, Keine systematische …
- VG Frankfurt/Main, 25.03.2022 - 12 K 1906/20
Iran: Subsidiärer Schutz bei häuslicher Gewalt gegen Frauen
- VG Braunschweig, 18.01.2022 - 1 A 1079/17
Libanon: Flüchtlingseigenschaft bei unterstellter Spionagetätigkeit für Israel
- VG Trier, 14.12.2021 - 1 K 139/21
Sudan: Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung durch Miliz
- VG Gießen, 10.12.2021 - 9 K 6220/17
Irak: Flüchtlingseigenschaft für vorverfolgten Journalisten
- VG Bremen, 23.11.2021 - 6 K 2374/17
Asylrecht / Russische Förderation, Urteil vom 23.11.2021 - Asyl Russische …
- VG Trier, 05.11.2021 - 1 K 215/21
Russische Föderation: Transgender und politische Verfolgung, § 3 AsylG, § 16a GG
- VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
Venezuela: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asyl; politisches …
- VG Stade, 12.10.2021 - 4 A 2738/17
Sudan: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung nach Regimewechsel; …
- VG Halle, 27.08.2021 - 5 A 161/20
Georgien: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung aufgrund familiärer Konflikte; …
- VG Darmstadt, 29.06.2021 - 1 K 3182/17
Irak: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG; Folgeantrag nach …
- VG Halle, 19.04.2021 - 6 A 13/20
Syrien: Klage abgewiesen; Zwangsverpflichtung zum Reservedienst von syrischen …
- VG Leipzig, 15.04.2021 - 4 K 397/20
Venezuela: Abschiebungsverbot wegen Homosexualität
- VG Trier, 12.03.2021 - 1 K 1567/20
Äquatorialguinea: Keine Verfolgung LGBT, nicht Glaubhaftmachung der …
- VG Halle, 16.02.2021 - 6 A 538/17
Burkina Faso: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender …
- VG Halle, 25.01.2021 - 2 A 2/21
Russische Föderation: Flüchtlingsschutz wegen politischer Verfolgung bei …
- VG Potsdam, 10.11.2020 - 14 K 5030/17
- VG Potsdam, 08.10.2020 - 6 K 375/16
- VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
- VG Trier, 28.08.2019 - 1 K 10872/17
- VG Hannover, 20.06.2019 - 6 A 5142/17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - (Vor-)Verfolgung von sunnitischen …
- VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
- VG Köln, 11.07.2018 - 12 K 5203/17
- VG Köln, 11.07.2018 - 12 K 3930/17
- VG Magdeburg, 12.06.2018 - 3 A 241/17
Keine Flüchtlingsanerkennung bei Apostasie und Konfessionslosigkeit
- VG Köln, 12.06.2018 - 12 K 8825/16
- VG Köln, 30.05.2018 - 12 K 5965/17
- VG Köln, 30.05.2018 - 12 K 73/17
- VG Köln, 30.05.2018 - 12 K 11628/17
- VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
- VG Halle, 02.12.2016 - 3 A 293/16
Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger …
- VG Trier, 01.12.2014 - 6 K 1671/14
- VG Trier, 25.09.2014 - 2 K 234/14
- VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 776/12
- VG Dresden, 29.06.2012 - A 1 K 1066/11
- VG Düsseldorf, 31.03.2003 - 24 K 430/02
- VG Gera, 05.11.2001 - 3 K 20624/98
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylrecht; Sierra Leone; …
- VG Stuttgart, 25.11.1994 - A 5 K 10873/94
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Asylrechtlicher Anspruch eines …
- VG Trier, 05.02.1992 - 6 K 465/89
Asylanerkennung einer ghanaischen Fetisch-Priesterin; Prognose bei der …
- VG Köln, 29.09.2023 - 11 K 5630/21
- VG Köln, 18.08.2023 - 12 K 3944/20
- VG Stade, 01.08.2023 - 4 A 1156/18
- VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
Ägypten: Keine Gruppenverfolgung Homosexueller; Interne Schutzmöglichkeit
- VG Trier, 19.04.2022 - 6 K 3618/21
Burkina Faso: Asylberechtigung wegen Verfolgung wegen sexueller Orientierung
- VG Chemnitz, 01.03.2022 - 4 K 746/18
Russische Föderation: Asylberechtigung bei drohender landesweiter politischer …
- VG Bremen, 01.12.2021 - 6 K 2628/17
Asylrecht / Russische Förderation, Urteil vom 01.12.2021 - Asyl Russische …
- VG Magdeburg, 14.10.2021 - 2 A 165/20
Namibia: interner Schutz bei häuslicher Gewalt; Sicherung Lebensunterhalt für …
- VG Köln, 24.09.2021 - 12 K 2235/17
- VG Trier, 08.10.2020 - 1 K 2537/20
Ghana: keine Gruppenverfolgung Homosexueller; fehlende Glaubhaftmachung
- VG Halle, 17.08.2020 - 3 A 2/20
Saudi-Arabien, Twitter, Verfolgungshandlung, Regierungskritiker, politische …
- VG Hannover, 28.06.2019 - 6 A 5295/17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Religiöse und politische Verfolgung eines …
- VG Darmstadt, 26.03.2019 - 4 K 311/18
- VG Halle, 18.12.2018 - 2 A 607.17
- VG Darmstadt, 10.09.2018 - 4 K 2557/16
- VG Darmstadt, 25.06.2018 - 4 K 1743.16
- VG Chemnitz, 22.05.2018 - 4 K 172/18
- VG Halle, 05.05.2017 - 2 A 208/17
- VG Köln, 24.03.2017 - 18 K 11030/16
- VG Halle, 02.12.2016 - 3 A 155/16
Asylrecht: Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger …
- VG Trier, 23.01.2012 - 5 K 993/11
- VG Trier, 23.01.2012 - 5 K 1203/11
- VG Trier, 17.10.2011 - 5 K 550/11
- VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
Abschiebungshindernis wegen bestehender Sorgerechtsregelungen im Iran.
- VG Gera, 24.07.2003 - 4 K 20431/01
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylantragstellung; Sierra Leone; …
- VG Halle, 05.11.2021 - 6 A 289/20
Burkina Faso: Keine Gruppenverfolgung Homosexueller; inländische …
- VG Freiburg, 24.06.2020 - A 15 K 6731/17
- VG Köln, 21.12.2018 - 19 K 7194/16
- VG Köln, 05.12.2018 - 19 K 7195/16
- VG Dresden, 01.02.2005 - A 7 K 31131/03
Afghanistan, Tadschiken, Flüchtlingsfrauen, Lehrer, Alleinstehende Frauen, …