Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vorlesung-verwaltungsrecht.de (Zusammenfassung)

    Entbehrlichkeit des Vorverfahrens, wenn sein Zweck schon auf andere Weise erreicht werden kann oder gar nicht mehr erreicht werden kann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 85, 163
  • NJW-RR 1990, 1351
  • DVBl 1990, 1350
  • DÖV 1990, 783



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97  

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Eine derartige zeitliche Begrenzung steht indessen nicht einmal der Änderung eines Verwaltungsaktes im gerichtlichen Verfahren entgegen (Beschluß vom 19. August 1981 - BVerwG 4 B 105.81 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4; Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 ).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92  

    BaWüLVwVfG § 2 Abs. 3 Nr. 2 § 39 § 45 Abs. 2; GG Art. 12 Abs. 1, Art.

    Ob die Behörde eine derartige Änderung mit im Prozeß beachtlicher, mängelheilender Wirkung vornehmen kann, ergibt sich aus dem jeweiligen Fachrecht (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 [166]).

    Erweist sich der Prüfungsbescheid auch im übrigen als rechtmäßig, ist nunmehr die Klage abzuweisen, sofern der Kläger ihn weiter angreift und nicht etwa die Erledigung der Hauptsache erklärt (dazu allgemein: BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - aaO.; Rozek, NVwZ 1992, 33 [36]).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96  

    Verfahrensrecht - Bau von Atomkraftwerk: Ermittlungs- oder Bewertungsdefizit?

    Die Genehmigungsbehörde kann allerdings die Aufhebung der Genehmigung wegen eines Ermittlungs- und Bewertungsdefizits dadurch vermeiden, daß sie es noch während des gerichtlichen Verfahrens behebt, indem sie den das Defizit begründenden Verdachtsmomenten nachgeht und das Ergebnis ihrer ergänzenden Ermittlungen und/oder Bewertungen durch einen entsprechenden Bescheid verlautbart (vgl. BVerwGE 85, 163 ; 101, 347 ).
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