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   BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89   

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BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89 (https://dejure.org/1990,1370)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1990 - 8 C 22.89 (https://dejure.org/1990,1370)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 (https://dejure.org/1990,1370)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 213
  • NVwZ 1991, 73
  • DÖV 1991, 27
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 91.85

    Wehrpflicht - Einberufungsbescheid - Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89
    Ein Wehrpflichtiger kann sich auf den Mangel der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Einberufungsbescheides nicht berufen, wenn er die Zustellung des Bescheides unter Verstoß gegen seine wehrrechtliche Melde- und Mitwirkungspflicht schuldhaft vereitelt hat (Fortführung und Ergänzung von BVerwG, Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 7 = NVwZ 1987, 793).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    (a) Das gilt zunächst für den Fall, dass das Gericht nicht die Absicht hatte, ein Schriftstück in einem betreffenden Verfahren der Partei überhaupt zur Kenntnis zu bringen, so dass diese nur zufällig oder versehentlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, BVerwGE 104, 301, 314; 29, 321, 323; 85, 213, 215; 16, 165, 166 zur inhaltsgleichen Regelung des § 9 VwZG a.F.).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04

    Einschränkung des Grundrechts nach Art. 103 GG durch den Grundsatz von Treu und

    Dementsprechend kann sich beispielsweise ein Wehrpflichtiger auf den Mangel der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Einberufungsbescheides nicht berufen, sondern würde sein Recht in unzulässiger Weise ausüben, wenn er die Zustellung des Bescheides unter Verstoß gegen seine wehrrechtliche Melde- und Mitwirkungspflichten vorher schuldhaft vereitelt hat (Urteil vom 29. Juni 1990 BVerwG 8 C 22.89 Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 9 = BVerwGE 85, 213).

    Im Einzelfall kann sich jedoch aus besonderen Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Adressaten ergeben, dass dieser sich zum Empfang von Erklärungen bereithalten und bei einem schuldhaften Verstoß gegen jene Vorsorgepflicht nach den Rechtsgrundsätzen der §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen muss, als sei ihm die Erklärung wie im Falle seines pflichtgemäßen Verhaltens zugegangen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 a.a.O. m.w.N.).

    Dasselbe ist dann anzunehmen, wenn ein Kläger wegen schuldhaft vereitelter Zustellung eines Bescheides im Verwaltungsverfahren vor Gericht in der Sache kein Gehör findet (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 a.a.O.; Urteil vom 25. Januar 1974 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 15 A 3421/94

    Einmaligkeit der Beitragserhebung; Einleitungsmöglichkeit ungeklärten Abwassers ;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, BVerwGE 85, 213 (215f.); OVG NW, Urteil vom 12. September 1976 - II A 1571/75 -, MDR 1977, 1048 (1049).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2018 - 3 M 227/18

    Zustellungsmängel und deren Heilung durch nachträgliche Akteneinsicht

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des "Bundesverfassungsgerichtes" (wohl Bundesverwaltungsgerichtes) darauf verweist, dass die einem Prozessbevollmächtigten durch das Verwaltungsgericht gewährte Akteneinsicht keine Heilung bewirke, weil es an dem hierfür erforderlichen behördlichen Zustellungswillen fehle (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, juris, Rn. 9 [m. w. N.]), führt dies vorliegend zu keiner anderen Betrachtung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
    Auf die Frage, ob die Beklagte, wie ursprünglich im Bescheid vom 16.01.2020 verfügt, ein Auskunftsbegehren für eine Zeit vor dem 01.01.2020 verlangen könnte und ob insoweit eine weitere Prüfung nach altem Recht erforderlich und zulässig wäre (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 29.04.2021, L 8 SO 52/20, Rn. 22, juris), kommt es vor diesem Hintergrund ebenso wenig an wie auf die Frage, ob der Kläger den Zugang der früheren Bescheide vom 30.10.2019 und 27.11.2019 vereitelt hat und sich infolgedessen wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben (analog § 242 BGB) nicht auf die spätere Bekanntgabe berufen dürfte (vgl. allgemein dazu: BVerwG Urteil vom 29.06.1990, 8 C 22/89, Rn. 10 f., juris; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 04.02.2013, L 15 AS 378/12 B ER, Rn. 5, juris; Bayerischer VGH Urteil vom 22.01.2009, 4 B 08.1591, Rn. 35 ff., juris).
  • VG Minden, 16.06.2009 - 10 K 1533/08

    Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes einer Schulleiterin an einem

    Nach dieser Vorschrift, die auch im Öffentlichen Recht anwendbar ist - vgl. dazu etwa das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, BVerwGE 85, 213 = NVwZ 1991, 27, sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04. Dezember 1996 - 16 A 6772/95 -, abrufbar über juris - gilt eine Bedingung als eingetreten, wenn ihr Eintritt von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert wird.

    vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, a.a.O.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. November 2008 - 7 AZR 499/07 -, abrufbar über juris.

  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591

    Abfallgebühren; Bekanntgabe eines Gebührenbescheides; Nachweispflicht

    Nach alledem kann sich der Kläger auf den Mangel der ordnungsgemäßen Bekanntgabe der streitgegenständlichen Bescheide des Beklagten nicht berufen, da er die Zustellung der Bescheide unter Verstoß gegen seine in der Abfallwirtschaftsatzung des Beklagten niedergelegten Melde- und Mitwirkungspflichten schuldhaft vereitelt hat (vgl. BVerwG vom 29.6.1990 BVerwGE 85, 213).
  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20

    Soldatenrecht - Rückforderung von Ausbildungskosten durch öffentlich zugestellten

    Seine Rüge, der Rückforderungsbescheid sei ihm nicht wirksam bekannt gegeben worden, erwiese sich dann vielmehr als unzulässige Rechtsausübung, weil er die Zustellung des Bescheids unter Verstoß gegen seine wehrrechtlichen bzw. zivildienstrechtlichen Melde- und Mitwirkungspflichten schuldhaft vereitelt hat (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.1990 - 8 C 22/89 - BVerwGE 85, 213 bis 220).

    Im Einzelfall kann sich jedoch aus besonderen - gesetzlichen oder vertraglichen - Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Adressaten ergeben, dass dieser sich zum Empfang von Erklärungen bereithalten und bei einem schuldhaften Verstoß gegen jene Vorsorgepflicht nach den Rechtsgrundsätzen der §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen muss, als sei ihm die Erklärung wie im Falle seines pflichtgemäßen Verhaltens zugegangen (BVerwG, U.v. 29.6.1990, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 02.05.2006 - 6 B 53.05

    Einberufungsbescheid; Zurückstellungsgründe; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass der Rechtsgedanke des § 162 Abs. 1 BGB auch im Rahmen wehrpflichtrechtlicher Beziehungen zur Anwendung kommen kann (vgl. Urteile vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 28.89 - Buchholz 448.0 § 13a WPflG Nr. 18 S. 3; vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 22.89 - BVerwGE 85, 213 und vom 26. März 2003 - BVerwG 6 C 24.02 - BVerwGE 118, 84 ).
  • FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung: Zulässigkeit der Zustellung im Ausland

    Zur Gewährung von Akteneinsicht durch das Gericht hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine vom Verwaltungsgericht gewährte Akteneinsicht grundsätzlich keine Heilung bewirke, weil es an dem erforderlichen behördlichen Zustellungswillen fehle (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1990, 8 C 22/89, BVerwGE 85, 213 ff., Rn. 9 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Honorarrückforderungsbescheid; Teilnahme als

  • VGH Bayern, 11.01.2019 - 13a ZB 18.32929

    Zustellung fingiert: Mitteilungspflicht des Ausländers bei Änderung der Anschrift

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 14 A 2096/11

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Zulassung der Berufung

  • VG Berlin, 24.09.2008 - 2 A 135.07

    Anspruch auf Einsicht in öffentlich geführte Akten und Daten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Honorarrückforderung bei treuwidriger Herbeiführung der Leistungsvoraussetzungen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2003 - 5 A 1064/02

    Notwendigkeit der Kappung von Pappeln aus Gründen der Verkehrssicherheit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - 1 M 24/00

    Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts bei Übersendung des Bescheides

  • VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23

    Bekanntgabe einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2021 - 1 M 1/21

    Rechtsnatur der Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten nach § 40 Abs. 7 SG

  • OVG Sachsen, 20.01.2021 - 6 A 34/21

    Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Versäumung der Klagefrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 12 A 2087/10

    Versagung der Berufung auf das Verstreichen der Jahresfrist nach § 47 Abs. 2 S. 5

  • VG München, 02.03.2011 - M 6a K 10.4429

    Rundfunkgebühren; Anmeldung durch Familienangehörigen; Beweislast; Gegenbeweis;

  • BVerwG, 20.10.1992 - 6 B 32.92

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2000 - L 13 AL 4043/98

    Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien

  • BVerwG, 27.09.1993 - 8 B 167.93

    Ablehnung des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung bei mangelhaften

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 B 9.91

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 09.01.1991 - 8 B 166.90

    Ausübung eines in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung von

  • VG Berlin, 20.12.2019 - 6 L 440.19
  • VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06

    Ermessen bei Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

  • LSG Bayern, 11.06.2002 - L 11 AL 316/00

    Frist zur Berufungseinlegung; Zustellung des Urteils im Wege der

  • VG Dessau, 21.09.2000 - 2 A 419/98

    Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Bekanntgabe eines Grundsteuermessbescheides;

  • OVG Sachsen, 02.02.1999 - 2 S 483/96

    Mitteilung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz PersStärkeG

  • BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 56.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 26.01.2001 - 6 C 52.00

    Unzulässigkeit einer Grundsatzrüge und einer Divergenzrüge im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1997 - 4 A 5369/94

    Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes mit Waschküche;

  • VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20

    Vulkaneifel: Klage gegen Hotelerweiterung abgewiesen

  • VG Augsburg, 13.06.2012 - Au 3 S 12.777

    Vorläufiger Rechtsschutz; Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Entlassung von der

  • VG Berlin, 07.06.2018 - 33 L 240.18

    Heilung einer fehlgeschlagenen Zustellung durch Übersendung der Bundesamtsakte

  • VG Würzburg, 05.08.2015 - W 2 K 13.594

    Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren

  • VG Köln, 25.09.2012 - 22 K 2167/11
  • VG Trier, 19.01.2012 - 2 K 1144/11

    Zustellung eines Asylbescheids - dreiwöchige Abwesenheit des

  • VG München, 26.04.2010 - M 6b K0 09.5728

    Wohnungswechsel; Anzeigepflicht; Bekanntgabe eines Gebührenbescheids; schuldhafte

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