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   BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88   

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BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88 (https://dejure.org/1990,857)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1990 - 8 C 73.88 (https://dejure.org/1990,857)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 (https://dejure.org/1990,857)
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Altölproben

§§ 1 Abs. 1, 3 LGebG, zur Frage der verfassungskonformen Auslegung der gebührenrechtlichen Generalklausel im Hinblick auf das Merkmal der "Veranlassung" und behördliche Überwachungsmaßnahmen (hier: Aufhebung der VGH-Entscheidung «Altölproben»);

(Anm: fraglich ist, ob nicht nach den Grundsätzen der Entscheidung «außerplanmäßiger Professor» eine Zurückverweisung geboten gewesen wäre)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einer Gebühr - Auslagenersatz - Untersuchung von Altöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AltölG § 6; GG Art. 20

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 300
  • NVwZ 1991, 481
  • DVBl 1990, 1411
  • DÖV 1991, 29
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88
    Gesetzliche Grundlagen decken den Erlaß eines belastenden Verwaltungsaktes nur dann, wenn sie " - in Parallele zu dem, was Art. 80 Abs. 1 GG bei Verordnungsermächtigungen fordert - 'nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt'" sind (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 6 S. 4 ).

    Das folgt aus dem Bundesverfassungsrecht, nämlich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Urteil vom 21. Oktober 1970, a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88
    Erst mit dem Hinzutreten eines Maßstabs entfiele die - mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Bestimmtheit unvereinbare - "Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung" (vgl. Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 im Anschluß an das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 ; s. ferner Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113 S. 9 ).
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88
    Erst mit dem Hinzutreten eines Maßstabs entfiele die - mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Bestimmtheit unvereinbare - "Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung" (vgl. Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 im Anschluß an das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 ; s. ferner Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113 S. 9 ).
  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88
    Erst mit dem Hinzutreten eines Maßstabs entfiele die - mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Bestimmtheit unvereinbare - "Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung" (vgl. Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 im Anschluß an das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 ; s. ferner Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113 S. 9 ).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    e) Die Berufung der Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 73.88 - (BVerwGE 85, 300 ff.) greift demgegenüber nicht durch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13

    Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von

    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 -, BVerwGE 85, 300, juris Rn. 12.
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90

    Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz,

    Der vom Kläger beanstandete Gebührenbescheid vom ... Januar 19... bedarf nach Bundes(verfassungs)recht der gesetzlichen Grundlage (Urteil vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 73.88 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 26 S. 9 ).

    Dieser Vorwurf erreichte die bundes(verfassungs)rechtlichen Anforderungen an die ausreichende Bestimmtheit von Gebührentatbeständen nur dann, wenn es sich um eine derart gewichtige Unbestimmtheit handelte, daß es ihretwegen "nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen" (Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 CG Nr. 113 S. 9 im Anschluß an den Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 109.80 - Buchholz 421.5 Nr. 7 S. 8 ; ebenso Urteil vom 24. August 1990, a.a.O. S. 12 im Anschluß an das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 sowie den Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 ; s. ferner BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - BVerfGE 21, 73 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Vielmehr muss die gebührenpflichtige Leistung an eine besondere Verantwortlichkeit der in Anspruch genommenen Personen anknüpfen; diese Verantwortlichkeit muss aus der Sache selbst ableitbar sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207; Schlabach, Gebührenrecht, 40. Lfg., § 3 Rn. 36, 42 m.w.N.; s. auch BVerwG, Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 73.88 - BVerwGE 85, 300; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 - NVwZ-RR 2003, 785 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98

    Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke;

    Ist die vorgeschriebene Überwachung und Besichtigung von Apotheken (§ 64 AMG) auf gesetzlicher Grundlage in einem Gebührenverzeichnis eindeutig als kostenpflichtiger Tatbestand ausgewiesen, so ist die Heranziehung des Apothekenbetreibers als Gebührenschuldner mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und das Erfordernis individueller Zurechenbarkeit der Amtshandlung keinen Bedenken ausgesetzt (Abgrenzung zu Urteil vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 73.88 - BVerwGE 85, 300).

    Die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 73.88 - (BVerwGE 85, 300 ff.) ausschließlich behandelte Problematik des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots stellt sich unter diesen Umständen im vorliegenden Fall nicht.

    Anders als in diesem von der Beschwerde zitierten und von den Vorinstanzen unterschiedlich interpretierten Urteil vom 24. August 1990 (a.a.O.) ist der vorliegende Sachverhalt nämlich durch die Existenz eines auf gesetzlicher Grundlage eindeutig umschriebenen Gebührentatbestandes gekennzeichnet.

  • VG Freiburg, 24.09.2003 - 2 K 2217/02

    Gebührenpflichtige Amtshandlungen

    Gesetzliche Grundlagen decken den Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes nur dann, wenn sie - in Parallele zu dem, was Art. 80 Abs. 1 GG bei Verordnungsermächtigungen fordert - nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind (BVerwG, Urteil vom 24.8.1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411 und Urteil vom 21.10.1970 - IV C 95.68 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 6 S. 4).

    Selbst eine bloße Überwachung von Verhaltensweisen, von denen möglicherweise Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, ist als solche nur eine Leistung, die der Staat der Allgemeinheit erbringt; die Abwälzbarkeit der insoweit anfallenden Kosten richtet sich in erster Linie nach den für die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit geltenden Regeln; sie setzt also im Grundsatz voraus, dass die Überwachung zur Feststellung einer Störung und zugleich eines Störers führt (BVerwG, Urteil vom 24.8.1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411).

    Erst mit dem Hinzutreten eines Maßstabs entfiele die - mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Bestimmtheit unvereinbare - Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.8.1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411 m.w.Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97

    Betriebsbesichtigung bzw Überwachung von Apotheken - Verwaltungsgebühr

    Diese Bedenken, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat, beruhen ersichtlich auf einem nicht zu teilenden Verständnis der Erwägungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.8.1990 (8 C 73.88 - BVerwGE 85, 300 = Buchholz 401.8 Nr. 26 = NVwZ 1991, 481).

    Deutlich wird die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts aber dann, wenn es nach einem - die Zurechenbarkeit ausfüllenden - Maßstab fragt in den Fällen, in denen es um die Abgrenzung kostenpflichtig veranlaßter Überwachungsmaßnahmen von solchen allgemeiner Art geht, um dann diese Frage unter dem Blickwinkel hinreichender Bestimmtheit im konkreten Zusammenhang dahingehend aufzuwerfen, "ob der vorstehend dargelegte Mangel an Bestimmtheit des Merkmals "Veranlassen" dadurch ausgeräumt wird, daß dem Altölgesetz diese Zurechnung zu entnehmen war" (so ausdrücklich BVerwGE 85, 300, 305).

    Zurechenbar ist danach regelmäßig eine Amtshandlung, die der Einzelne beantragt hat (BVerwG, Urteil vom 24.8.1990, BVerwGE 85, 300, 305: "herausragende Art von Ursächlichkeit").

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353

    Klage gegen die polizeiliche Sicherstellung von Buchgeld

    Das vom Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung bestätigte allgemeine Analogieverbot bei hoheitlichen Eingriffen (vgl. Konzak, NVwZ 1997, 872 f.) verlangt vom Gesetzgeber, die einer staatlichen Eingriffsmöglichkeit offen liegende Rechtssphäre des Individuums selbst abzugrenzen, indem er - vergleichbar den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG für Verordnungsermächtigungen - Inhalt, Zweck und Ausmaß der möglichen Eingriffe bestimmt (BVerwG, U. v. 24.8.1990 - 8 C 73.88 - NVwZ 1991, 481).
  • BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07

    Abfallverbringung; Überwachung; obligatorisches Nachweisverfahren;

    b) Ohne Erfolg versucht die Beschwerde eine Divergenz zu Aussagen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 73.88 - (BVerwGE 85, 300) aufzuzeigen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2007 - 7 A 10255/07

    Keine Verwaltungsgebühren für Baustellenkontrollen bei der Reparatur von

    Es reicht nämlich zur Ausprägung des Prinzips der speziellen Entgeltlichkeit nicht bereits jede ursächliche Verknüpfung zwischen Amtshandlung und individuellem Verhalten aus (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2003, AS 31, 38, 40 unter Bezugnahme auf BVerwGE 85, 300, 305).

    Eine solche Pflichtenstellung der Telekommunikationsunternehmen könnte wegen mangelnder Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage insoweit die gemeindliche Satzungsbestimmung unter Rückgriff auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 LGebG nicht selbständig, sondern nur dann begründen, wenn der Pflichtenkreis sich aus einer anderweitigen materiell-rechtlichen Regelung ergibt (vgl. zur mangelnden Bestimmtheit des allgemeinen Veranlasserprinzips insoweit BVerwGE 85, 300, 305; zu spezialgesetzlichen Zurechnungsbestimmungen in besonderen Gebührentatbeständen andererseits BVerwGE 109, 272, 277).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 127/14

    Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von

  • VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11

    Gebühr für Umweltinformation

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18

    Rechtsstreit bzgl. einer Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der

  • FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14

    Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2007 - 7 A 10255/07/07

    Telekommunikationsunternehmen, Telekommunikationslinie, Baustellenkontrolle,

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 3.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

  • BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07

    Gesetzgebungsspielraum bei der Anordnung einer Gebührenpflicht für Amtshandlungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - 9 A 3889/97

    Verwaltungsgebühr; Emissionserklärung; Verstoß gegen höherrangiges Recht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 9 A 161/02

    Gebühren für die Bauüberwachung

  • BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichtvorliegen von Divergenz und

  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1997 - 9 A 5943/96
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 13.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Gebühren; Baurecht;

  • OVG Sachsen, 08.11.2017 - 5 A 319/15

    Verwaltungskosten; wiederkehrende heimrechtliche Überwachungsmaßnahmen;

  • OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 255/08

    Schulrecht; Anzeigepflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04

    Festlegung der gesetzlichen Grundlagen einer Gebühr als Voraussetzung eine

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 1 S 964/02

    Gebühr für Ausstellung eines Personalausweises

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2003 - 12 A 10918/03

    Abgabenrecht, Abgabe, Beliehener, Berufsordnung, Gebühr, Gebührenrecht,

  • VG Minden, 07.04.2021 - 3 K 143/19

    Schlachtbetrieb, Klassifizierung, Verwaltungsgebühr, Zeitgebühr, Nachbereitung,

  • VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16

    Lebensmittel- und Futtermittelrecht

  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 772/04

    Privatschulrecht, Unterrichtungsgenehmigung, Kostenbescheid

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - 9 A 3888/97

    Fortführung eines immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 3 L 14/20

    Gebühren für die Durchführung von Schlachtgeflügeluntersuchungen

  • OVG Sachsen, 08.11.2017 - 5 A 274/17

    Verwaltungskosten; wiederkehrende heimrechtliche Überwachungsmaßnahmen;

  • VG Düsseldorf, 19.06.2013 - 1 K 4458/11

    Klage gegen Gebührenbescheid der Gemeindeprüfungsanstalt ohne Erfolg

  • OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 7 L 2301/97

    Gebühren für die Überwachung von Gefahrguttransporten; Bestimmtheit; Gebühr;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1998 - 9 B 3098/97

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung

  • OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 ZO 646/99

    Bauplanungsrecht; Bauordnungsrecht; Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gebühren

  • VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96

    Straßen- und Wegerecht; Notgrabung

  • VG Wiesbaden, 02.02.2005 - 5 E 985/04

    Die Aufforderung sich nach Auflösung einer Versammlung zu entfernen ist kein

  • VG Magdeburg, 23.07.2003 - 8 A 236/03
  • VG Gelsenkirchen, 10.09.2021 - 7 K 5946/16

    Verwaltungsgebührenrecht

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