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   BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89   

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BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89 (https://dejure.org/1990,837)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1990 - 8 C 4.89 (https://dejure.org/1990,837)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 (https://dejure.org/1990,837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusammentreffen von beitragsfähigen Fremdkapitalkosten und Vorausleistungen - Anforderungen an die Umlage von Erschließungskosten auf die erschlossenen Grundstücke - Bestimmung der "Kosten" im Sinne des § 128 Bundesbaugesetz - Umlagefähigkeit von gezahlten Zinsen für ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand (IBR 1991, 138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 306
  • NVwZ 1991, 485
  • DVBl 1990, 1408
  • DÖV 1991, 460
  • ZfBR 1991, 28
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Der Zeitraum, für den Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden können, endet in dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden sind (Abweichung von BVerwGE 45, 215 = NJW 1974, 2147).

    Der Zeitraum, für den Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden können, endet in dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden sind (Abweichung vomUrteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ).

    Das entspricht der im Anschluß an die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ff.) ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilenvom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 27 ) undvom 7. Juli 1989 - BVerwG 8 C 86.87 - (BVerwGE 82, 215 ).

    Das schließt eine gleichsam pfennig-genaue Zuordnung eines bestimmten Darlehens zu einer bestimmten Erschließungsanlage, wie sie dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinerEntscheidung vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - (a.a.O., S. 220) als Voraussetzung für die Beitragsfähigkeit von Darlehenszinsen vorgeschwebt haben mag, aus.

    Richtig ist freilich, daß sich diese Auffassung des Berufungsgerichts mit der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - (a.a.O. S. 220 f.) deckt.

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Denn die mit einer Vorausleistung im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG verbundenen "Zinsnachteile" werden bereits dadurch ausgeglichen, daß die Gemeinde nach Erteilung der Baugenehmigung, von der nach § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG die Erhebung einer Vorausleistung abhängt, gemäß § 30 BBauG in Verbindung mit § 123 Abs. 2 BBauG verpflichtet ist, die Erschließungsanlage, um deren Herstellungskosten willen die Vorausleistung erhoben worden ist, bis zur Fertigstellung des genehmigten Bauwerks zumindest in einer Weise herzustellen, daß sie benutzbar ist (BVerfG, Beschluß vom 5. Juli 1972 - 2 BvL 6/66 u.a. - BVerfGE 33, 265 ).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Überdies griffe - sähe man das anders - der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität rechtfertigend ein (vgl. zum Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für eine ungleiche Behandlung im Abgabenrecht statt vielerUrteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Da es in diesem Zusammenhang lediglich um Rechnungsposten, nicht aber um von der Gemeinde tatsächlich erbrachte Aufwendungen geht, könnte § 128 Abs. 1 BBauG ausschließlich erfüllt sein, wenn den Beitragspflichtigen, die eine Vorausleistung gezahlt haben, ein Anspruch gegen die Gemeinde auf Verzinsung der Vorausleistung zustünde (vgl. dazu u.a.Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 21.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 14 S. 7 ).
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Das entspricht der im Anschluß an die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ff.) ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilenvom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 27 ) undvom 7. Juli 1989 - BVerwG 8 C 86.87 - (BVerwGE 82, 215 ).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Das entspricht der im Anschluß an die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ff.) ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilenvom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 27 ) undvom 7. Juli 1989 - BVerwG 8 C 86.87 - (BVerwGE 82, 215 ).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 undvom 16. August 1985 - BVerwG 8 C 120-122.83 - a.a.O. S. 22) sind Vorausleistungen im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG von den Gemeinden nicht zu verzinsen.
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74

    Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Zwar mag die sich dadurch für diese Beitragspflichtigen im Verhältnis zu den Beitragspflichtigen, die keine Vorausleistung erbracht haben, ergebende wirtschaftliche Mehrbelastung - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach angedeutet hat (vgl. etwaUrteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 23 ) - unter dem Blickwinkel der Beitragsgerechtigkeit nicht ohne weiteres einleuchten.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a.Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
    Der erkennende Senat vermag jedoch an dieser Rechtsprechung deshalb nicht festzuhalten, weil nach seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. u.a.Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 55 m. weit. Nachw.) der Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten entstehen (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG), den äußersten zeitlichen Rahmen für das Entstehen der Kosten festlegt, die noch in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingehen können.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen;

  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2022 - 9 A 1019/20

    Abwassergebühren zu hoch

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 -, BVerwGE 85, 306, juris Rn. 14, und vom 18. März 2009 - 9 C 4.08 -, BVerwGE 133, 280, juris Rn. 14 ff. (für das Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 3625/97

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße ;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 -, BVerwGE 85, 306 (308); vom 7. Juli 1989 - 8 C 86.87 - BVerwGE 82, 215 (220); vom 21. Juni 1974 - IV C 41.72 -, BVerwGE 45, 215 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 310.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974, a.a.O., S. 220; "pfennig-genaue Zuordnung", vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 308.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 308 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 309 ("hinreichend hohes Maß an Wahrscheinlichkeit" für das Schätzungsergebnis).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 309.

    Für die vom Bundesverwaltungsgericht zum Ausgangspunkt seiner Erwägungen gemachte Annahme, die Aufwendungen für eine Erschließungsmaßnahme seien im Umfang der Fremdfinanzierungsquote "des betreffenden Haushaltsjahres" kreditfinanziert - Vgl. Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 309 - würde es für in der Vergangenheit getätigte Ausgaben daher an jeglicher Plausibilität fehlen.

    Der jeweilige Gesamt-Fremdfinanzierungsbetrag (d.i. die Summe der auf die einzelnen Ausgabepositionen entfallenden, anhand der Fremdfinanzierungsquote des jeweiligen "Ausgabejahres" ermittelten einzelnen Fremdfinanzierungsbeträge) ist entgegen der Ansicht des Beklagten nicht nur durch auf die Erschließungsbeiträge erbrachte Vorausleistungen - vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 309 - sowie anrechenbare Zuschüsse - vgl. Richarz, KStZ 1991, 105 (106); Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 13 Rdn. 15 -, sondern auch durch den Ansatz von Tilgungen zu vermindern.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 309.

    Wegen des Charakters der Erschließungsbeitragsforderung als Kostenerstattungsanspruch - vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 310 - setzt dies indes voraus, daß feststellbar ist oder jedenfalls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, daß die Gemeinde für die Bezahlung der Zinsforderungen tatsächlich Gelder eingesetzt hat, die aus der Aufnahme von Krediten - und nicht aus ihren Eigenmitteln - stammen und damit ihrerseits mit Kosten ("Zinsen") verbunden waren.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., S. 310.

  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - (BVerwGE 85, 306 ff.) nach bundesweitem Inkrafttreten des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips (vgl. für Niedersachsen § 16 Nr. 2 der Niedersächsischen Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO - vom 27. August 1973, NdsGVBl S. 301) ausdrücklich an der ständigen Rechtsprechung festgehalten, daß Zinsen für Darlehen, die eine Gemeinde zur Finanzierung bestimmter Erschließungsanlagen verwendet hat, grundsätzlich zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand i.S.des § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehören (BVerwGE 45, 215 ff.).

    So weit wollte das Bundesverwaltungsgericht in seinem genannten Urteil ersichtlich nicht gehen, wie der Rekurs auf ein "hinreichend hohes Maß an Wahrscheinlichkeit" und die Korrektur des Kreditbedarfs durch zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen für die Erschließungsmaßnahme zeigen (BVerwGE 85, 306 ).

    Entsprechendes wie für die bereits erwähnte Korrektur des Kreditbedarfs für die Erschließungsmaßnahme durch dafür erbrachte zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen (BVerwGE 85, 306 ) muß reziprok auch dann gelten, wenn Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen als Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten anderer Vorhaben als der abzurechnenden Erschließungsmaßnahme zweckgebunden sind.

    Dabei ist - wie auch beim Zinssatz (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 308) und bei der Tilgungsrate - auf die durchschnittlichen Konditionen aller in dem Haushaltsjahr aufgenommenen Kredite zurückzugreifen, da das Gesamtdeckungsprinzip die Zuordnung bestimmter Darlehen zu der Erschließungsmaßnahme ausschließt.

    Hat die Beklagte in dem Haushaltsjahr, in dem die jeweilige Erschließungsaufwendung entstanden ist, mit den Kreditinstituten üblicherweise längerfristige Rückzahlungsvereinbarungen getroffen, die den Zeitraum, für den Fremdfinanzierungszinsen als beitragsfähig veranschlagt werden durften (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 310 f.; Urteil vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 3.92 - NVwZ 1993, S. 1200; Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 18), ausschöpften oder überstiegen, so ist es wirklichkeitsgerecht, den kreditfinanzierten Betrag allein anhand der Fremdfinanzierungsquote für dieses Jahr zu ermitteln (ebenso OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999, a.a.O.).

    Nur in diesem letztgenannten Sinne kann richtigerweise auch die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 309) verstanden werden, der durch eine Erschließungsmaßnahme ausgelöste Kreditbedarf sei "unter Rückgriff auf die Fremdfinanzierungsquote des betreffenden Haushaltsjahres" zu ermitteln.

    Lediglich rechnerisch ermittelte Zinsen für den Einsatz von Eigenkapital gehören jedoch nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 310).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 15 A 1047/99

    Beitragsfähigkeit einer Erneuerungsmaßnahme

    Der Beklagte trägt dazu allein vor, daß die Rechtsprechung des beschließenden Gerichts durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 -, BVerwGE 85, 306 (zum Erschließungsbeitragsrecht), überholt sei.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Geklärt ist ferner, dass dann, wenn der beitragsfähige Erschließungsaufwand Zinsen für Fremdkapital umfasst, mit diesen Kosten uneingeschränkt auch diejenigen Beitragspflichtigen zu belasten sind, die eine Vorausleistung erbracht und damit in deren Höhe eine Inanspruchnahme von zu verzinsendem Fremdkapital entbehrlich gemacht haben (BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 - BVerwGE 85, 306 ).

    Eine Grenze ergibt sich in zeitlicher Hinsicht aus dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für die abgerechnete Erschließungsanlage (BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 - BVerwGE 85, 306 und vom 26. Februar 1993 - 8 C 4.91 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 117 S. 42 f.).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08

    Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in Konsequenz dessen gebilligt, dass die Gemeinden ausnahmsweise wegen des dem Abgabenrecht in besonderer Weise eigenen Bedürfnisses nach Verwaltungspraktikabilität berechtigt sind, diesen Teil des beitragsfähigen Erschließungsaufwands mit Hilfe gesicherter Erfahrungssätze zu ermitteln (Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - BVerwGE 85, 306 ).

    Von dem so ermittelten Kreditbedarf für diese Aufwendungen sind allerdings korrigierend abzuziehen etwaige zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen für die konkrete Erschließungsmaßnahme (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, sind im Entstehungsjahr der kreditbelasteten Aufwendungen eingehende Vorausleistungen kreditbedarfsmindernd abzuziehen (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2001 - 3 A 1570/97
    Zum anderen ist, entgegen der Auffassung der Klägerin, der beitragsfähige Erschließungsaufwand nicht um Kapitalkosten zu verringern, da diese nach wie vor grundsätzlich zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand gehören, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 -, BVerwGE 85, 306.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist dieser Betrag angesichts des seit Mitte der siebziger Jahre im Gemeindehaushaltsrecht geltenden Gesamtdeckungsprinzips in der "Aufwendungsphase" noch nicht zu berücksichtigen, und zwar weder durch Abzug vom beitragsfähigen Aufwand noch durch Verringerung des kreditfinanzierten Teils des beitragsfähigen Aufwandes, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O..

    Zum Fehlen einer Rechtsgrundlage im Bundesbaugesetz und im Baugesetzbuch für die Verzinsung von Vorausleistungen bzw. Sicherheitsleistungen (vom Sonderfall des § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB abgesehen) vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O., sowie Driehaus, a.a.O., § 21 Rn. 8.

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 5.08

    Umfang der Einbeziehung von Fremdfinanzierungskosten in den beitragsfähigen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in Konsequenz dessen gebilligt, dass die Gemeinden ausnahmsweise wegen des dem Abgabenrecht in besonderer Weise eigenen Bedürfnisses nach Verwaltungspraktikabilität berechtigt sind, diesen Teil des beitragsfähigen Erschließungsaufwands mit Hilfe gesicherter Erfahrungssätze zu ermitteln (Urteil vom 23. August 1990 BVerwG 8 C 4.89 BVerwGE 85, 306 ).

    Von dem so ermittelten Kreditbedarf für diese Aufwendungen sind allerdings korrigierend abzuziehen etwaige zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen für die konkrete Erschließungsmaßnahme (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, sind im Entstehungsjahr der kreditbelasteten Aufwendungen eingehende Vorausleistungen kreditbedarfsmindernd abzuziehen (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).

  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und

    Das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung Darlehenszinsen zur Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen als beitragsfähigen Erschließungsaufwand einstuft, hat im Hinblick auf die Einführung des Gesamtdeckungsprinzips zu seiner Rechtsprechung im Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 4/89 - (BVerwGE 85, 306-314) seinerzeit folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 15 A 873/04

    Beitragskalkulation

    OVG NRW, Urteil vom 15.3.2005 - 15 A 636/03 -, NWVBl. 2005, 317 (318); siehe dazu, dass auch im Erschließungsbeitragsrecht nur die bis zur Entstehung der Beitragspflicht angefallenen Fremdfinanzierungskosten beitragsfähig sind, BVerwG, Urteil vom 23.8.1990 - 8 C 4.89 -, DVBl. 1990, 1408 (1409 f.); Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 13 Rn. 26.
  • BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92

    Erschließung - Vorausleistung - Erschließungsaufwand - Zinsen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2001 - 15 A 2905/97

    Differenzierte Kreisumlage

  • VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18

    Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 4.91

    Erschließung - Aufwand - Zinsen - Erschließungsteilbeiträge - Kostenspaltung

  • OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10

    Ausbaubeitragsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Abschnittsbildung, Sanierungsgebiet,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 3 A 5206/04

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Einstellung zu hoher

  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 6 ZB 05.1397

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; unselbständige Stichstraße (unter 100 m);

  • VG Düsseldorf, 02.10.2001 - 17 K 2796/00

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Teileinrichtung eines Parkstreifens

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Verzinsung der Vorausleistung auf den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 15 A 1489/12

    Aufwendungen der Gemeinde zum Ausgleich für den Eingriff in die Natur und

  • VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06

    Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 3 A 5207/04

    Berücksichtigungsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten im Erschließungsaufwand;

  • BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01

    Anforderungen an einen erheblichen Verfahrensmangel bei einer Rüge der mangelnden

  • VG Potsdam, 22.12.2010 - 8 K 140/09

    Anschlussbeitrag für eine zentrale Schmutzwasserentsorgungsanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 3 B 1788/98

    Beitragsfreiheit nach Abtretung von Straßenland)

  • VG Weimar, 30.08.2006 - 6 K 137/05

    Erhebung einer Kreisumlage beruhend auf einer nichtigen Haushaltssatzung;

  • VG Bremen, 23.06.2005 - 2 K 482/03

    Heranziehung von Hinterliegergrundstücken zu Verbesserungsbeiträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2001 - 3 A 5454/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1999 - 15 A 1064/99

    Zulassung zur Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • VG Köln, 22.09.1998 - 17 K 7544/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Grundstückeigentümers zur

  • VG Düsseldorf, 21.01.2003 - 17 K 2789/00

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für eine Straße;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1999 - 15 A 1066/99

    Neuherstellung einer Fahrbahn und deren Entwässerung ; Zulassung der Berufung

  • VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3636/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids bzgl. der

  • VG Düsseldorf, 02.10.2001 - 17 K 2749/00

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Teileinrichtung eines Parkstreifens

  • VG Regensburg, 25.02.2021 - RN 11 K 20.269

    Gemeinde, Bescheid, Beitragspflicht, Verwaltungsakt, Verpflichtungsklage,

  • VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3597/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheides bzgl. der

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