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   BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88   

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BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88 (https://dejure.org/1990,303)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1990 - 8 C 76.88 (https://dejure.org/1990,303)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1990 - 8 C 76.88 (https://dejure.org/1990,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - Ausscheidung aus dem beitragsfähigen Aufwand - Klassifizierte Straße - Gemeindestraße - Vollständige Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 66
  • NVwZ 1990, 873
  • ZMR 1990, 392
  • DVBl 1990, 786
  • DÖV 1990, 784
  • ZfBR 1990, 250
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84

    Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
    Auch wenn sich der Festsetzungsinhalt eines Bebauungsplans auf die Festsetzung von Straßenfluchtlinien beschränkt, greift eine Abweichung von dem Plan in die Planungsgrundzüge nur ein, wenn angenommen werden muß, aus der Sicht des Planers komme jeder Einzelheit des Festsetzungsinhalts wesentliche Bedeutung zu, der Planer habe also unabhängig davon, was sich im Zuge der Planverwirklichung noch ergeben werde, jede Einzelheit festschreiben wollen (Ergänzung des Urteils vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20 S. 23 ff.).

    Jedoch führten diese Planabweichungen weder unter dem Blickwinkel des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses noch unter dem Blickwinkel der planungsrechtlichen Bindung zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der MoC.straße (vgl. zum erschließungsrechtlichen Planerfordernis einerseits und zur planungsrechtlichen Bindung andererseits u.a. Urteil vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20 S. 23 ).

    Unter Hinweis darauf, daß die Festsetzung der Straßenfluchtlinien einziger Festsetzungsinhalt des Fluchtlinienplans 1908 ist, betont das Berufungsgericht zu Recht, daß jede Verminderung des Planinhalts eine Verminderung des Unterschieds zwischen Planinhalt und Planungsgrundzügen zur Folge hat (vgl. Urteil vom 7. März 1986 a.a.O., S. 25).

    Um eine Abweichung von derartigem Gewicht ging es in dem dem Urteil vom 7. März 1986 (a.a.O., S. 24 ff.) zugrundeliegenden Fall offensichtlich; der Senat hatte dementsprechend keinen Anlaß, das zu problematisieren.

    Was zum anderen die Belastung der Erschließungsbeitragspflichtigen anlangt, ist festzuhalten: Erforderlich ist, daß die planabweichende Herstellung keine zusätzliche Belastung der Erschließungsbeitragspflichtigen als Gruppe mit sich bringt, sei es, weil die Abweichung kostenneutral ist, sei es, weil die Gemeinde anfallende Mehrkosten nicht geltend macht (vgl. Urteil vom 7. März 1986 a.a.O., S. 25).

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
    Das gilt auch, soweit das Berufungsgericht angenommen hat, es sei nicht zu beanstanden, daß nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EBS 1983 der Erwerb des Eigentums am Straßenland in der Satzung zum Merkmal der endgültigen Herstellung einer Anbaustraße im Sinne des § 132 Nr. 4 BBauG bestimmt worden ist (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71] und vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ).

    Die Beantwortung der Frage, ob das Recht der Gemeinde zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verwirkt ist, richtet sich nach irrevisiblem Landesrecht (u.a. Urteil vom 14. August 1987 a.a.O., S. 4).

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
    So ist etwa für die Beurteilung der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht notwendigerweise maßgebend die satzungsmäßige Merkmalsregelung, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten gilt, sondern gegebenenfalls eine frühere Satzung, sofern der Zustand einer ausgebauten Erschließungsanlage deren wirksamer Merkmalsregelung entspricht (vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 55 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) - BauGB - in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
    Dem ist in bezug auf das erschließungsrechtliche Planerfordernis angesichts der Geringfügigkeit der in Rede stehenden Planabweichungen, d.h. sowohl der Planüber- als auch der Planunterschreitung, und des mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks, sicherzustellen, daß namentlich Anbaustraßen nur in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der entsprechenden Gemeinde hergestellt werden (Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 27.88 - UA S. 10), ohne weiteres zuzustimmen.
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
    Dasselbe gilt für die Beurteilung, ob eine Anbaustraße als eine straßenrechtlich öffentliche Verkehrsanlage zu qualifizieren ist (so schon Urteil vom 14. Juli 1968 - BVerwG IV C 65.66 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3 S. 5 ).
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
    Entsprechendes gilt für die Beantwortung der Frage, ob eine bestimmte Straße eine "vorhandene" Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG ist (vgl. u.a. Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 ).
  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
    Das gilt auch, soweit das Berufungsgericht angenommen hat, es sei nicht zu beanstanden, daß nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EBS 1983 der Erwerb des Eigentums am Straßenland in der Satzung zum Merkmal der endgültigen Herstellung einer Anbaustraße im Sinne des § 132 Nr. 4 BBauG bestimmt worden ist (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71] und vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. zum Entstehen des Beitragsanspruchs (erst) bei Vorliegen aller gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen: BVerwG, Urteile vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 -, juris Rn. 13, vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, juris Rn. 19, und vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 18; Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 6 ZB 10.1608 -, juris Rn. 7, und vom 3. Januar 1995 - 6 CS 94.3728 -, KStZ 1996, 138, 139; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 133 Rn. 24; Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentl. Baurechts, Stand: Feb.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Die Beantwortung der Frage, ob Grundzüge der Planung berührt werden, setzt einerseits die Feststellung voraus, was zum planerischen Grundkonzept gehört und andererseits die Feststellung, ob dieses planerische Grundkonzept gerade durch die in Frage stehende Befreiung berührt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166, juris Rn. 37, und vom 9.3.1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66, juris Rn. 19; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Krautzberger, BauGB, § 31 Rn. 35).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Die Abweichung muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 ).
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