Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,884
BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89 (https://dejure.org/1990,884)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1990 - 7 C 37.89 (https://dejure.org/1990,884)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 (https://dejure.org/1990,884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    'Atomwaffenfreie Zone' München

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung eines Beschlusses im Wege der Rechtsaufsicht - Umfang der Angelegenheiten einer Gemeinde - Rechtmäßigkeit der Äußerung einer Gemeinde zu verteidigungspolitischen Fragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
    Rechtsaufsichtliche Beanstandung der Erklärung der Landeshauptstadt München zu "atomwaffenfreien Zone"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 228
  • NJW 1991, 2718 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1147
  • NVwZ 1991, 682
  • NVwZ 1992, 543
  • DVBl 1991, 491
  • DÖV 1991, 605
  • DÖV 1991, 606
  • DÖV 1991, 916
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Das Bundesverfassungsgericht bestimme die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne dieses Artikels als diejenigen Bedürfnisse und Interessen, "die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen" (BVerfGE 79, 127 ).

    Der beklagte Freistaat hält dem entgegen, daß ein allgemeines Äußerungsrecht im Sinne einer generellen Befassungskompetenz aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Rastedeentscheidung (BVerfGE 79, 127), nicht herzuleiten sei.

    Daraus erwächst der Gemeinde die Befugnis, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Gewalt überantwortet sind, ohne besonderen Kompetenztitel anzunehmen (BVerfGE 79, 127 ).

    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeiriwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 ; ferner BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]; 50, 195 ; 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78]).

    Die Gemeinde erlangt jedoch aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (BVerfGE 79, 127 ; ferner 8, 122 ), ebenso wie sie selbst weder Inhaberin grundrechtsgeschützter politischer Freiheit noch Sachwalterin der grundrechtlichen Belange ihrer Bürger ist (BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]).

    Die Formel des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 79, 127 zur Klärung dessen, was "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind, kann ferner - entgegen der von der Revision vertretenen Rechtsauffassung - nicht deshalb als eine vom herkömmlichen Verständnis abweichende, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden erweiternde Begriffsbestimmung verstanden werden, weil dort auf die "Bedürfnisse und Interessen" der Gemeindeeinwohner abgehoben wird.

    Diese Unklarheit vermeidet nunmehr die in der Rastedeentscheidung BVerfGE 79, 127 gebrauchte Definition.

    Diese Wendung dient lediglich der Abwehr eines allgemeinen politischen Mandats der Gemeinden (ebenso BVerfGE 79, 127 ), läßt jedoch ausdrücklich unentschieden, unter welchen Voraussetzungen sich eine Gemeinde gleichwohl zu Angelegenheiten mit allgemeinpolitischem Bezug äußern darf.

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Wenn das Bundesverfassungsgericht ausführe, daß eine Gemeinde berechtigt sein möge, "sich mit einer Entschließung ihrer Verfassungsorgane gegen die konkrete Absicht zu wenden, auf ihrem Gemeindegebiet einen Atomreaktor, einen Flugplatz ... zu errichten" (BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]), so werde auch insoweit eine gemeindliche Angelegenheit nur unter der Voraussetzung ihrer rechtlichen Betroffenheit berührt.

    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeiriwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 ; ferner BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]; 50, 195 ; 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78]).

    "Die Gemeinde mag berechtigt sein, sich mit einer Entschließung ihrer Verfassungsorgane gegen die konkrete Absicht zu wenden, auf ihrem Gemeindegebiet einen Atomreaktor, einen Flugplatz, eine militärische Anlage, z.B. eine Abschußbasis für Atomsprengkörper, zu errichten, sie ist aber nicht befugt, sich in derselben Weise gegen die Anlage von Atomreaktoren, Flugplätzen, militärischen Anlagen schlechthin zu wenden." (BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Die Gemeinde erlangt jedoch aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (BVerfGE 79, 127 ; ferner 8, 122 ), ebenso wie sie selbst weder Inhaberin grundrechtsgeschützter politischer Freiheit noch Sachwalterin der grundrechtlichen Belange ihrer Bürger ist (BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]).
  • VGH Bayern, 24.08.1988 - 4 B 86.02219

    Aufsichtliche Beanstandung eines Kreistagsbeschlusses durch die Bezirksregierung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Das Verwaltungsgericht hat die Anfechtungsklage abgewiesen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die dagegen eingelegte Berufung zurückgewiesen (BayVBl. 1989, 14 = DVBl. 1989, 158 = NVwZ-RR 1989, 207).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeiriwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 ; ferner BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]; 50, 195 ; 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeiriwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 ; ferner BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]; 50, 195 ; 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78]).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Die Stellungnahme eines kommunalen Amtsträgers muss demnach in spezifischer Weise ortsbezogen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 - BVerwGE 87, 228 ).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    aa) Kommunale Pressearbeit ist begrenzt durch das Erfordernis eines spezifischen Orts- und Aufgabenbezugs; die Gemeinde erlangt aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (vgl. BVerfGE 79, 127, 147 [juris Rn. 49]; BVerwGE 87, 228, 230 [juris Rn. 20]).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Das gilt insbesondere, wenn und soweit eine aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Rechtsposition durch die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben gegenwärtig oder künftig betroffen werden kann (vgl. BVerwGE 87, 228 ).
  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 U 1/20

    Darf eine Stadt auf ihrem Internetportal mit eigenen Angeboten in Wettbewerb zur

    Kommunale Pressearbeit ist begrenzt durch das Erfordernis eines spezifischen Orts- und Aufgabenbezugs; die Gemeinde erlangt aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (vgl. BVerfGE 79, 127, 147; BVerwGE 87, 228, 230; BGH GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13

    Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds

    41, 47 und 51 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 -, BVerwGE 87, 228 = DVBl. 1991, 491 = juris Rn. 19.
  • BVerwG, 06.04.2022 - 8 C 9.21

    Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung

    Die Gemeinden haben die Befugnis, sich dieser Angelegenheiten, sofern sie nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Verwaltung übertragen sind, ohne besonderen Kompetenztitel anzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127 ; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 - BVerwGE 87, 228 ).

    Erforderlich ist stets eine spezifische Ortsbezogenheit der Angelegenheit (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 - BVerwGE 87, 228 ).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    Bezugspunkt der Allzuständigkeit aus Art. 28 Abs. 2 GG sind damit nicht alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (so aber Papier/Schröder , Seiten 8, 34), sondern nur die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (BVerwGE 87, 228 [230]).

    Der Begriff der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft wird zwar zu Recht weit verstanden; angesichts der Tatsache, dass es sich bei Art. 28 Abs. 2 GG aber nur um eine Institutsgarantie (im Verhältnis zu anderen Hoheitsträgern) handelt, wird insoweit aber keine grundrechtlich geschützte Position zugunsten der Gemeinde - insbesondere gegenüber Privaten - begründet (vergleiche z.B. BVerwGE 87, 228, juris Rn. 20).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt, dass der Begriff "Angelegenheit" nicht mit dem der "Aufgabe" gleichzusetzen ist (BVerwGE 87, 228, juris Rn. 22).

    Die Allzuständigkeit der Gemeinde ist zudem auf die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung beschränkt; insoweit gilt eine Beschränkung der Gemeinden auf Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises, die ihnen als hoheitlich handelnden Gebietskörperschaften obliegt (BVerwGE 87, 228, juris Rn. 19, 23; M... , Seite 8).

  • VerfGH Bayern, 07.10.2011 - 32-VI-10

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Nichtigerklärung von Satzungsrecht; Verbot

    Deshalb reicht allein die Feststellung, das Verbot der Verwendung nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellter Grabmale entspreche einem weltweiten politischen Anliegen, von vornherein nicht aus, um zu begründen, die Regelung liege nicht mehr im Rechtskreis der Totenbestattung im Sinn des Art. 83 Abs. 1 BV und damit auch nicht im Rechtskreis des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (vgl. BVerwG vom 14.12.1990 = BVerwGE 87, 228/230 f.; BVerwG vom 13.3.2003 = BVerwGE 118, 33/40 f.; BT-Drs. 17/6076 S. 1).

    Verfassungsrechtlich tragfähig wäre diese Annahme nur dann, wenn gesagt werden könnte, der Regelung fehle zugleich der spezifisch örtliche Bezug (vgl. BVerwGE 87, 228/231; zum Merkmal des spezifisch örtlichen Bezugs allgemein BVerfG vom 11.1988 = BVerfGE 79, 127/151 f.; VerfGH 49, 79/92).

  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Zum Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung gehört die Befugnis, sich ohne besonderen Kompetenztitel aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft anzunehmen, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Gewalt überantwortet sind (BVerfG, a.a.O., LS 2 - Rastede), wobei das Erfordernis eines spezifischen Ortsbezuges auch für kommunalpolitische Erklärungen gilt (BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 37/89, NVwZ 1991, S. 682).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 1 S 2712/17

    Anspruch auf Weiterleitung der Petition an alle Mitglieder der zuständigen Stelle

    Eine solche Stellungnahme könnte aufgrund der Ansässigkeit der H. & K. GmbH im Gebiet des Landkreises rechtlich zulässig sein, wenn sie eine spezifisch örtliche Dimension behält und mit ihr ein dem Landkreis nicht zustehendes allgemeinpolitisches Mandat nicht in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1990 - 7 C 37/89 - BVerwGE 87, 228, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1995 - 15 A 569/91

    Keine kommunalen Aufwendungsbeihilfen für kinderreiche Familien

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10

    Missbilligung des Verhaltens eines Ratsmitglieds durch den Rat vom

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 40.89

    Zulässigkeit eines Vorratsbeschlusses zur Waffenstationierung im Gemeindegebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1992 - 10 S 816/91

    Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und

  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 4 B 18.1851

    Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" ist unzulässig

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes

  • VG Ansbach, 27.02.2019 - AN 4 E 19.00277

    Zirkus darf mit Wildtieren auftreten

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1993 - 5 S 1127/92

    Werbenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen:

  • VG Göttingen, 29.08.2018 - 1 B 462/18

    Amtliche Pressemitteilung; eigener Wirkungskreis; einstweilige Anordnung;

  • VG Düsseldorf, 28.09.2001 - 1 L 2156/01

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 9 B 19.08

    Erhebung einer Grundgebühr zur Abgeltung der Vorhalteleistungen für die

  • OVG Sachsen, 11.08.2021 - 4 B 291/21

    Tagesordnung; innergemeindliche Zuständigkeit; Gemeinderat; Befassungskompetenz

  • LG Meiningen, 22.12.2021 - 2 O 506/21

    Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassen bzw. Widerruf einer Äußerung des

  • OVG Sachsen, 27.04.2021 - 4 B 193/21

    Materielles Vorprüfungsrecht des Bürgermeisters, ; Stadtrat, ;

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19

    Veröffentlichung eines Fraktionsbeitrags in einem Amtsblatt

  • VG Koblenz, 23.01.2018 - 1 K 759/17

    Thema "Mittelrheinbrücke" muss auf die Tagesordnung des Kreistags des

  • VG Berlin, 27.11.1998 - 27 A 159.94

    Zuordnung eines früher als Hausmülldeponie genutzten Grundstücks als kommunales

  • OVG Sachsen, 28.04.2014 - 4 B 72/14

    Gemeinderat, Tagesordnung, Befassungskompetenz, Angelegenheit der örtlichen

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 22 A 14.40036

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung

  • VG Berlin, 20.06.2007 - 27 A 209.01

    Zuordnung eines Grundstücks als kommunales Verwaltungs- oder Finanzvermögen oder

  • VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141

    Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration

  • VG Gera, 18.06.2020 - 2 E 783/20

    Voraussetzungen für die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung

  • VG Düsseldorf, 21.03.2014 - 26 K 8892/12
  • VG Oldenburg, 21.12.1999 - 1 A 2249/95

    Einsichtnahme in Umweltinformationen ; Umweltbezogener Handlungsauftrag einer

  • VG Dresden, 08.04.1998 - 4 K 3570/97

    Kommunalrechtliches Organstreitverfahren; Anspruch auf Aufnahme eines

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 10.90
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 54.89
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht