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   BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90   

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BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90 (https://dejure.org/1991,1465)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 (https://dejure.org/1991,1465)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 (https://dejure.org/1991,1465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 337
  • NVwZ 1992, 793 (Ls.)
  • DVBl 1992, 99
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78

    Stellenzulage - Herausgehobene Funktion - Zulageberechtigung - Zulageregelung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Wenn und solange der Beamte der Berufsfeuerwehr laufbahnentsprechend für den Einsatzdienst herangezogen wird, erhält das von ihm wahrgenommene Amt im funktionellen Sinne hierdurch seine besondere Prägung (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ).

    Dabei kommt es weder auf die Zahl der geleisteten Einsätze noch auf die Art und den Umfang der bei den einzelnen Einsätzen geleisteten bzw. zu leistenden Dienste entscheidend an (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Diese berufstypischen Besonderheiten rechtfertigen die Gewährung der Zulage und ihre Beschränkung auf den genannten Personenkreis (vgl. Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ) zur vergleichbaren Polizeizulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen).

    Dabei kommt es weder auf die Zahl der geleisteten Einsätze noch auf die Art und den Umfang der bei den einzelnen Einsätzen geleisteten bzw. zu leistenden Dienste entscheidend an (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ).

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 20.81

    Beamte der Feuerwehr - Feuerwehrzulage - Erschwerniszulage - Dienst zu

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Diese berufstypischen Besonderheiten rechtfertigen die Gewährung der Zulage und ihre Beschränkung auf den genannten Personenkreis (vgl. Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ) zur vergleichbaren Polizeizulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 11.90

    Dauer einer vorläufigen Dienstenthebung - Wegfall der Polizeizulage -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Für die Zugehörigkeit zu einer Beamtengruppe ist die konkrete organisationsrechtliche Zuordnung des Beamten maßgebend (BVerwGE 79, 22 ; Urteile vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - ; vom 18. April 1991 - BVerwG 2 C 11.90 -).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 61.86

    Oberste Bundesbehörde - Hauptpersonalrat - Besoldung - Stellenzulage -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Für die Zugehörigkeit zu einer Beamtengruppe ist die konkrete organisationsrechtliche Zuordnung des Beamten maßgebend (BVerwGE 79, 22 ; Urteile vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - ; vom 18. April 1991 - BVerwG 2 C 11.90 -).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist er durch organisatorische Maßnahme der Beklagten bereits seit 1981 im Werkstattbereich der Feuerwehr eingesetzt, eine Maßnahme, die einer Umsetzung gleichkommt (vgl. BVerwGE 60, 144 ff.).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87

    Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Für die Zugehörigkeit zu einer Beamtengruppe ist die konkrete organisationsrechtliche Zuordnung des Beamten maßgebend (BVerwGE 79, 22 ; Urteile vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - ; vom 18. April 1991 - BVerwG 2 C 11.90 -).
  • BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83

    Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Wenn und solange der Beamte der Berufsfeuerwehr laufbahnentsprechend für den Einsatzdienst herangezogen wird, erhält das von ihm wahrgenommene Amt im funktionellen Sinne hierdurch seine besondere Prägung (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ).
  • BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 113.80

    Gewährung einer Erschwerniszulage für Wachleiter des Flugabfertigungsdienstes und

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Feuerwehrzulage umfaßt der Begriff Einsatzdienst in Nr. 10 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen nur solche Tätigkeiten, die der unmittelbaren Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und der Hilfeleistung zuzuordnen sind, weil sich nur dort die gesondert zu honorierenden berufstypischen Erschwernisse dauerhaft realisieren (vgl. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 113.80 - ; vom 3. Januar 1990 - BVerwG 6 C 11.87 - ).
  • BVerwG, 03.01.1990 - 6 C 11.87

    Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung zur vorläufigen Regelung von

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
    Unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Feuerwehrzulage umfaßt der Begriff Einsatzdienst in Nr. 10 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen nur solche Tätigkeiten, die der unmittelbaren Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und der Hilfeleistung zuzuordnen sind, weil sich nur dort die gesondert zu honorierenden berufstypischen Erschwernisse dauerhaft realisieren (vgl. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 113.80 - ; vom 3. Januar 1990 - BVerwG 6 C 11.87 - ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

    »Einsatzdienst der Feuerwehr i. S. der Nr. 10 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B leisten nur solche Beamte des Feuerwehrdienstes, die laufbahnentsprechend unmittelbar im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst eingesetzt werden (wie BVerwGE 88, 337).

    Die Zulageberechtigung nach Nr. 10 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B setzt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 88, 337 ff.) die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn und die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben voraus, die die Besonderheiten des Einsatzdienstes der Feuerwehr prägen (vgl. Nr. 10 Abs. 2 der Vorbemerkungen).

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 1.95

    Feuerwehrzulage während einer vorübergehenden Erkrankung - Vorübergehende

    Für die Zugehörigkeit zu einer Beamtengruppe ist die konkrete organisationsrechtliche Zuordnung des Beamten maßgebend (vgl. Urteile vom 28. Januar 1988 - BVerwG 2 C 61.86 - [BVerwGE 79, 22 [24] = Buchholz 240.1 Nr. 1]; vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - [Buchholz 240.1 Nr. 3]; vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 17.90 - [BVerwGE 88, 337 = Buchholz 240.1 Nr. 5]).

    "Die Besonderheiten des... Einsatzdienstes" (= Vorbemerkung 10 Abs. 2) bezeichnen die typischen zusätzlichen Anforderungen, die an jeden Beamten im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr zu stellen sind, von der allgemeinen Ämterbewertung aber nicht erfaßt sind (vgl. Urteil vom 27. Juni 1994 - BVerwG 2 C 17.90 - [aaO.]).

    Der zur Berufsfeuerwehr gehörende Beamte wird in diesem Sinne regelmäßig zum unmittelbaren Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst herangezogen, wenn er für den Einsatzdienst typisch im Tag- und Nachtdienst zur Verfügung steht (Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 17.90 - [aaO.]).

  • LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94

    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

    Mit Urteil vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 - DÖD 1991, 282 stellte dann das Bundesverwaltungsgericht den Leitsatz auf, dass "Einsatzdienst der Feuerwehr im Sinne der Nr. 10 Abs. 1 Satz 1 der Vormerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (sog. Feuerwehrzulage) nur solche Beamte des Feuerwehrdienstes, die laufbahnentsprechend unmittelbar im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst eingesetzt würden, leisteten.

    Aufgrund dieses Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 -, aaO. stellte der Landkreistag Nordrhein-Westfalen beim Innenminister NW mit Schreiben vom 05.04.1992 die Anfrage, ob den in der Leitstelle für Feuerschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz eingesetzten Beschäftigten die sog. Feuerwehrzulage überhaupt zustehe.

    Zum anderen weicht auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 -, aaO. nicht von der vorstehend aufgezeigten Ansicht der erkennenden Berufungskammer und des Bundesarbeitsgerichts ab.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil vom 27.06.1991 - 2 C 17.90 -, aaO. ebenfalls nur aus, dass der Begriff des Einsatzdienstes in Nr. 10 zu den Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B Anlage I Abschnitt II zum BBesG nur solche Tätigkeiten umfasse, die der unmittelbaren Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und der Hilfeleistung zuzuordnen seien.

  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97

    Tarifliche Tätigkeitszulage - Feuerwehrzulage

    Entsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 - DÖD 1991, 282 und Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZTR 1996, 380) hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der Feuerwehrzulage an Beamte entschieden, daß anspruchsberechtigt nur solche Feuerwehrbeamte sind, die aktiv im Brandbekämpfungs- bzw. Hilfeleistungsdienst vor Ort eingesetzt sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 6 A 1132/20

    Regelaltersgrenze; besondere Altersgrenze; Feuerwehr; Beamte des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 21.3.1996 - 2 C 24.95 -, a. a. O. Rn. 23, und vom 27.6.1991 - 2 C 17.90 -, BVerwGE 88, 337 = juris Rn. 13; Landtag von Baden-Württemberg, LT-Drs.
  • BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99

    Altersgrenze für Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr;

    Ob - wie das Berufungsgericht meint - unter "Feuerwehrdienst" im Sinne des § 41 a BBG lediglich der "Einsatzdienst" der Feuerwehr zu verstehen ist oder ob dem Begriff eine umfassendere Bedeutung zukommt (vgl. dazu BVerwGE 88, 337 ), mag auf sich beruhen.

    Für die besondere Altersgrenze ist jedenfalls die konkrete organisationsrechtliche Zuordnung des Beamten zu einer Einrichtung oder Dienststelle des Feuerwehrdienstes der Bundeswehr erforderlich (vgl. BVerwGE 79, 22 ; 88, 337 ; s. auch Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 3 S. 7 ).

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97

    Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

    Es ist also erforderlich, daß die Bediensteten dem feuerwehrtechnischen Dienst angehören und regelmäßig zur unmittelbaren Brandbekämpfung und zum Hilfsdienst herangezogen werden (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1997, aaO; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für die Feuerwehrzulage für Beamte z.B. Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZTR 1996, 380 f. zur Zulagenberechtigung von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst; vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 - EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 1: Aktiver Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst erforderlich).
  • VG Gera, 16.01.2017 - 1 K 84/15

    Rückforderung der Zulage für Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 17/90 -, zitiert nach juris, zur entsprechenden Bestimmung der Feuerwehrzulage in Nr. 10 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B), denen sich das Gericht anschließt, werden mit der Feuerwehrzulage die von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten berufstypischen Besonderheiten abgegolten.

    Danach erfüllen diejenigen Beamten des Feuerwehrdienstes die Voraussetzungen zur Gewährung der Feuerwehrzulage, die der Laufbahn des mittleren oder gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes angehören und regelmäßig zum unmittelbaren Brandbekämpfungs- oder Hilfeleistungsdienst herangezogen werden, mithin, wie für den Einsatzdienst typisch, im Tag- und Nachtdienst zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 17/90 -, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 24/95 - BAG, Urteil vom 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - VG Berlin, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 A 86.06 -, jeweils zitiert nach juris).

    Allein auf diese konkrete, vom Kläger wahrzunehmende Aufgabe ist bei der Frage, ob der Kläger regelmäßig zum Einsatzdienst herangezogen worden ist, abzustellen (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 17/90 -, juris Rn. 12; VG Berlin, Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 A 86.06 -, juris Rn. 18; VG Greifswald, Urteil vom 9. Juni 2016 - 6 A 672/14 -, juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 402/94

    Zum Dienst in Wechselschicht bei gegenseitiger Ablösung in 24-Stundenschichten;

    Dabei kommt es weder auf die Zahl der geleisteten Einsätze noch auf die Art und den Umfang der bei den einzelnen Einsätzen geleisteten bzw. zu leistenden Dienste entscheidend an (vgl. BVerwGE 88, 337).

    Gleichwohl blieb es dem Besoldungsgesetzgeber bei der allgemeinen Regelung einer Erschwerniszulage in Form der Wechselschichtzulage unbenommen zu bewerten, ob und inwieweit durch einen regelmäßigen Dienst in Wechselschichten oder sonstigen Schichten auch im Einsatzdienst der Feuerwehr Erschwernisse auftreten, die von der Feuerwehrzulage, die neben dem Erfordernis, in schwierigen Situationen (Brand, Notfällen, Naturkatastrophen, usw.) mit physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich tätig zu werden, auch die erforderliche Bereitschaft im Blick hat, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben gegebenenfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG 88, 337), nicht vollständig erfaßt werden und zumindest unter bestimmten Voraussetzungen eine Erschwerniszulage für solche Beamte neben der Feuerwehrzulage rechtfertigen.

  • VG Berlin, 16.01.2008 - 7 A 86.06

    Voraussetzungen der Gewährung der Feuerwehrzulage für einen Leiter der

    14 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 -, ZBR 1992, S. 81; Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 -, ZBR 1996, S. 260), der die Kammer folgt, leisten Einsatzdienst der Feuerwehr im Sinne der Nr. 10 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B nur solche Beamte des Feuerwehrdienstes, die Laufbahn entsprechend unmittelbar im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst eingesetzt werden.

    Dabei kommt es weder auf die Zahl der geleisteten Einsätze noch auf die Art und den Umfang der bei den einzelnen Einsätzen geleisteten bzw. zu leistenden Dienste entscheidend an (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.04.1992 - 2 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Zahlung der

  • VG Schleswig, 21.01.2016 - 12 A 223/15

    Polizeizulage für Zollbeamten - zur Verwendung auf einem Dienstposten im

  • LAG Sachsen, 16.10.1996 - 10 Sa 699/95

    Feuerwehrzulage; Berufsfeuerwehr; Beschwerdewert; Streitwert; Berufung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1999 - 4 S 1117/99

    Umsetzung eines Beamten - amtsangemessene Beschäftigung eines Oberbrandrates

  • VG Würzburg, 29.01.2019 - W 1 K 18.1219

    Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung - Position als stellvertretender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1994 - 2 A 11008/94

    Weiterzahlung der Feuerwehrzulage; Beamter; Einsatzdienst der Feuerwehr;

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 20.90

    Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst - Stellenzulage - Brandbekämpfungsdienst -

  • VG Lüneburg, 02.02.2009 - 1 A 9/08

    Beamte; Fürsorgepflicht; Heilfürsorge, freie; Reaktivierung; Landesdienst;

  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 19.19

    Keine Versetzung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

  • VGH Hessen, 26.08.1992 - 1 UE 470/91

    Anspruch eines einsatzdienstunfähigen Feuerwehrbeamten auf Versetzung in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 1 A 1029/03
  • BVerwG, 29.11.1994 - 2 B 136.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der

  • VG Düsseldorf, 23.08.2011 - 26 K 1601/11

    Polizeivollzugsbeamter Polizeizulage Polizeidienstunfähigkeit

  • VG Göttingen, 29.11.1996 - 3 B 3172/96

    Rechtsschutz gegen eine mit Sofortvollzug versehene Rückforderung von

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