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   BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89   

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https://dejure.org/1991,841
BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89 (https://dejure.org/1991,841)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1991 - 8 C 56.89 (https://dejure.org/1991,841)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - 8 C 56.89 (https://dejure.org/1991,841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Planabweichung - Herstellung einer Anbaustraße - Satzungsmäßige Merkmalsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage, Planabweichende Herstellung einer Anbaustraße, Abhängigkeit der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage vom Eigentumserwerb an einer nicht zu ihr gehörenden Fläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 53
  • NVwZ 1991, 1094
  • ZMR 1991, 315
  • DVBl 1991, 591
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
    Ob dieses Merkmal erfüllt ist, richtet sich nach irrevisiblem Landesrecht (so schon Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 65.66 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3 S. 5 ).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
    Das gilt - bezogen auf Anbaustraßen - nicht nur für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Straßenzug um eine einzelne Straße oder um zwei Straßen handelt (vgl. dazu u.a. Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 ).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 26.81

    Beitragsbescheid - Heilung - Fälligkeit - Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
    Denn das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten setzt sowohl eine erschließungsrechtlich als auch eine planungsrechtlich rechtmäßige Herstellung der beitragsfähigen Erschließungsanlage voraus (vgl. einerseits Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 11 und andererseits Urteil vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20 S. 23 ).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnen Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 61 S. 59 ) - "auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln" (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84

    Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
    Denn das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten setzt sowohl eine erschließungsrechtlich als auch eine planungsrechtlich rechtmäßige Herstellung der beitragsfähigen Erschließungsanlage voraus (vgl. einerseits Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 11 und andererseits Urteil vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20 S. 23 ).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
    Ob die Unwirksamkeit eines Teils des § 8 Abs. 1 Nr. 1 EBS 1987 zur Unwirksamkeit der gesamten Satzungsvorschrift führt, richtet sich indes nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. im Zusammenhang mit der Merkmalsregelung u.a. Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnen Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 61 S. 59 ) - "auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln" (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwGE 88, 53 (55 ff.) m. w. N.) stellt dieser Begriff ab auf eine "natürliche Betrachtungsweise"; maßgebend ist danach das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild, nicht aber eine nur "auf dem Papier" stehende planerische Festsetzung.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat für das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ausdrücklich angeschlossen hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 20 f. und vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 - juris Rn. 19), nicht ein Begriff des Erschließungs- oder Planungsrechts, sondern ein solcher des Erschließungsbeitragsrechts (BVerwG, Urteil vom 15.02.1991 - 8 C 56.89 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00

    Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung; Erschließungsanlage;

    Insoweit ist es zutreffend davon ausgegangen, dass das Entstehen einer sachlichen Teilbeitragspflicht nach Kostenspaltung sowohl eine erschließungsrechtlich als auch eine planungsrechtlich rechtmäßige Herstellung der Teile einer beitragsfähigen Erschließungsanlage voraussetzt, deren Kosten Gegenstand der Teilbeitragserhebung sind (vgl. BVerwGE 87, 288 ; 88, 53 ; 95, 176 ).
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