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   BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57   

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BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57 (https://dejure.org/1959,80)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1959 - V C 163.57 (https://dejure.org/1959,80)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1959 - V C 163.57 (https://dejure.org/1959,80)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 231
  • DVBl 1960, 248
  • DÖV 1960, 66
  • DÖV 1960, 67
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56

    Deutscher im völkerkundlichen Sinne als Deutscher Volkszugehöriger i.S.d. § 6

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57
    Wer "Deutscher" im Sinne des Heimkehrergesetzes ist, ist in diesem Gesetz selbst nicht erläutert, ergibt sich aber aus Art. 116 Abs. 1 GG (Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1957 [BVerwGE 5, 239 (244) [BVerwG 25.09.1957 - V C 504/56]]).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

    Der Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG und der obengenannte Sinn und Zweck dieser Regelung führen dazu, daß Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG nicht jeder zugezogene Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen ist, der aus irgendeinem Grund, z. B. als Arbeitnehmer im Rahmen eines Anwerbeverfahrens, seinen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen und erhalten hat (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]).

    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).

  • BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden

    Der Kläger ist nicht mit Billigung der zuständigen deutschen Behörden in die Bundesrepublik gelangt und hat deshalb nicht Aufnahme gefunden (BVerwGE 9, 231 ; 38, 224 ).

    Ferner ist der Kläger nicht als Vertriebener, d.h. im Zustand der Vertreibung (BVerwGE 9, 231 ), eingereist, weil er in den USA weit über 30 Jahre und in das dortige Leben voll eingegliedert gelebt hatte.

    So endet der den Status nach Art. 116 Abs. 1 GG begründende Zustand der Vertreibung mit endgültiger Aufnahme in einem anderen Staat (BVerwGE 9, 231 ), wobei es in diesem Zusammenhang nicht ohne weiteres nur auf den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit ankommt (BVerwGE 38, 224 ).

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).

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