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   BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59   

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BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59 (https://dejure.org/1959,67)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1959 - VII C 129.59 (https://dejure.org/1959,67)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1959 - VII C 129.59 (https://dejure.org/1959,67)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4; WpflG § 25

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 97
  • NJW 1959, 1792
  • DVBl 1959, 706
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59

    Rechtsmittel

    Dieses Problem habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwGE 9, 97 (100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59] nicht endgültig geklärt, weil es sich in dieser Sache nur um die Darlegungspflicht des Kriegsdienstverweigerers gehandelt habe.

    Die im Urteil BVerwGE 9, 97 (100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59] vertretene Auffassung, daß dem Grundrecht des Art. 4 Abs. 3 GG eine Gewährleistungsschranke innewohne, übersehe, daß im Grundgesetz als Leitidee die individuelle Freiheit vorgehe.

    An dieser vom Bundesverwaltungsgericht schon im Urteil vom 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 97 [99-100]) vertretenen Auffassung hält der Senat trotz der Bedenken der Revision fest.

    Wesentlich ist dagegen, daß sich der Kriegsdienstverweigerer der sittlichen Bedeutung und Richtigkeit seiner Entscheidung bewußt ist, sie muß für ihn eine ernsthafte, sittliche Entscheidung sein (vgl. BVerwGE 9, 97 [98] und 100 [101], 12, 271 [272], undUrteil vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 169.60 - [NJW 1961, 1941]).

    Das ergibt sich, wie schon in Urteil vom 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 97 [99-100]) ausgeführt ist, daraus, daß die Freiheitsrechte des Art. 4 Abs. 1 GG nicht als Schutz für ein bloßes Lippenbekenntnis geschaffen sind.

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen

    Die eigenen Erklärungen des seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer begehrenden Klägers sind in diesem Verfahren "das für die Entscheidung wichtigste Beweismittel" (BVerwGE 9, 97 [100], im gleichen Sinne das bereits angeführte Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 -. Lehnt es der Kriegsdienstverweigerer ab, seine Weigerungsgründe darzulegen, so kann nicht festgestellt werden, ob die behauptete Gewissensbindung der Kriegsdienstverweigerung tatsächlich vorliegt, und mangels solcher Feststellungen kann die Anerkennung nicht ausgesprochen werden (BVerwGE 9, 97).

    Sollte das Urteil des VII. Senats in BVerwGE 9, 97 (100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59] anders zu verstehen sein, könnte ihm nicht gefolgt werden.

    Das gilt auch dann, wenn das Tatsachengericht begründete Zweifel an der Gewissensbindung der Entscheidung des Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe hat (BVerwGE 9, 97 [100]; 41, 53 [58]).

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Kann sich aber das Verwaltungsgericht auch bei wohlwollender Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen der ihm allein obliegenden Beweiswürdigung nicht dazu entschließen, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der erforderlichen Gewissensentscheidung abschließend zu bejahen, so muß dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu Lasten des seine Anerkennung begehrenden Wehrpflichtigen gehen (vgl. BVerwGE 9, 97; Urteil vom 24. April 1969, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Aus dieser Rechtsprechung, an der der Senat stets festgehalten hat (vgl. BVerwGE 9, 97 und 100), ergibt sich aber nicht, daß der Kriegsdienstverweigerer eins gewisse geistige Qualifikation besitzen müsse, die allein zu einer eigenständigen Entscheidung seines Problems befähige.

    Vorausgesetzt, aber vom Gesetz auch bei jugendlichen Wehrpflichtigen als gegeben erachtet wird dafür nur ein gewisser Grad sittlicher Einsicht als Grundlage sittlichen Urteilsvermögens (vgl. BVerwGE 9, 97 [98] und 100 [101]).

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Zu einer dahin gehenden Feststellung ist jedoch das Verwaltungsgericht nicht gezwungen; vielmehr hat es über diese Tatfrage nach seiner freien richterlichen Überzeugung zu befinden, und in einem Falle, in dem es den Nachweis nicht für erbracht hält, daß der Wehrpflichtige den Kriegsdienst mit der Waffe wirklich aus Gewissensgründen verweigert, wird dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu dessen Lasten gehen müssen (vgl. BVerwGE 9, 97).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Wenn auch in aller Regel die allgemeine Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit des Kriegsdienstverweigerers für die Tatsacheninstanz ein wertvolles Beweisanzeichen dafür sein wird, daß er auch in bezug auf die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung den Sachverhalt zutreffend vor getragen hat, ist das Verwaltungsgericht zu einer dahin gehenden Feststellung doch keinesfalls gezwungen; vielmehr hat es über diese Tatfrage nach seiner, freien richterlichen Überzeugung zu befinden, und in einem Falle, in dem es den Nachweis nicht für erbracht hält, daß der Wehrpflichtige den Kriegsdienst mit der Waffe wirklich aus den durch das Grundgesetz geschützten Gewissensgründen verweigert, muß dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu dessen Lasten gehen (vgl. BVerwGE 9, 97).
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Das ergibt sich, wie schon im Urteil in BVerwGE 9, 97 (99 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59]-100) ausgeführt ist, daraus, daß die Freiheitsrechte des Art. 4 Abs. 1 GG nicht als Schutz für ein bloßes Lippenbekenntnis geschaffen sind.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 9.62

    Rechtsmittel

    Seien aber Gewissensgründe trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel nicht nachweisbar, so gehe das zu Lasten des Klägers (Hinweis auf BVerwGE 9, 97).

    Das vom Verwaltungsgericht bezeichnete Urteil vom 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 97) befaßt sich damit, daß sich ein Kriegsdienstverweigerer, der vor Gericht jede Erklärung über seine Weigerungsgründe ablehnt, nicht auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen kann.

  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 215.59

    Rechtsmittel

    Darauf hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Urteil vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 242 [249]) und später in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 9, 97 und 100) hingewiesen.

    Mit dem Gesetz vereinbar ist nur die Voraussetzung, daß der Kriegsdienstverweigerer das Bewußtsein von der sittlichen Berechtigung und Bedeutung seiner Weigerung besitzt und daß er sich dem von ihm als sittlich recht Erkannten oder Empfundenen innerlich verpflichtet fühlt (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senatsvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 181.60 -); die dafür erforderliche sittliche Einsicht erachtet das Gesetz auch bei jugendlichen Kriegsdienstverweigerern als gegeben (vgl. BVerwGE 9, 97 [98] und 100 [101]).

  • BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56

    Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle

    Mißgriffe bei der Anwendung der Verfahrensbestimmungen müssen im Einzelfall korrigiert werden (BVerwGE 7, 242 [249]; 9, 97 und 100).
  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist;

  • BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, bestandskräftiger

  • BVerwG, 10.11.1961 - VII C 16.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine

  • BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 68.67

    Anforderungen an die Beurteilung der allgemeinen Glaubwürdigkeit eines

  • BVerwG, 28.05.1975 - 6 B 22.75

    Begründung einer Divergenzrevision mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des

  • BVerwG, 17.09.1974 - VI B 34.74

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Antrag auf Bewilligung des

  • BVerwG, 06.08.1969 - VIII B 27.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.08.1980 - 6 B 71.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 09.07.1970 - VIII B 89.68
  • BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 224.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 13.04.1971 - VIII B 60.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von Verfahrensmängeln in

  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 62.67
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII C 55.61

    Kriegsdienstverweigerung durch Zeugen Jehovas

  • BVerwG, 17.12.1974 - VI B 74.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

  • BVerwG, 28.09.1972 - VIII B 24.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.04.1968 - VIII B 12.67

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 83.62

    Feststellung der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen - Fehlender

  • BVerwG, 20.02.1961 - VII B 115.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 28.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
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