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   BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90   

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BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90 (https://dejure.org/1992,713)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 1 C 37.90 (https://dejure.org/1992,713)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 1 C 37.90 (https://dejure.org/1992,713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Staatsangehörigkeit - Ehegatten eines Vertriebenen - Volksdeutsche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 1 Abs. 3 § 15 Abs. 5; GG Art. 116 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 181
  • NVwZ 1993, 486 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 105
  • FamRZ 1993, 51
  • DVBl 1992, 1549
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

    Der Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG und der obengenannte Sinn und Zweck dieser Regelung führen dazu, daß Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG nicht jeder zugezogene Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen ist, der aus irgendeinem Grund, z. B. als Arbeitnehmer im Rahmen eines Anwerbeverfahrens, seinen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen und erhalten hat (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]).

    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]).

    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    Nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge vertriebener Volksdeutscher besitzen demgemäß die Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, wenn sie im Hinblick darauf aufgenommen werden, daß ihr Ehegatte bzw. Elternteil deutscher Volkszugehörigkeit als Flüchtling oder Vertriebener in dem genannten Gebiet Aufnahme gefunden hat (BVerwGE 85, 108 (116) [BVerwG 27.03.1990 - 1 C 5/87]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89

    Entziehung eines deutschen Passes - Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    Daraus folgt aber nicht, daß nicht-deutsche Familienangehörige von vertriebenen Volksdeutschen deren Vertreibungsschicksal unmittelbar geteilt haben müssen (so Lichter/Hoffmann, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 1966, Art. 116 GG Rn. 11; VGH Mannheim, Urteil vom 19. März 1990 - VGH 1 S 1850/89 - VBlBW 1990, Beilage VGH-Rechtsprechungsdienst Ls 222/1990).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    Das ist nicht der Fall, wenn jemand sich zwar für kürzere oder längere Zeit an einem Ort aufhält, dies jedoch nur besuchsweise im Hinblick auf einen engbegrenzten Teil der Lebensverhältnisse (BVerwGE 71, 309 (312 f.) [BVerwG 21.05.1985 - 1 C 52/82] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    Die kausale Verknüpfung ist im Sinne der nach der Rechtsprechung für anwendbar erklärten Relevanztheorie (BVerwGE 67, 13 (14, 15) [BVerwG 11.02.1983 - 8 C 178/81]) dahin zu verstehen, daß die Vertreibung eine "wesentliche Ursache" für die Aufnahme gewesen sein muß und dementsprechend vertreibungsfremde, d. h. nicht auf einem Vertreibungsdruck beruhende Gründe, z. B. politischer oder persönlicher Art, nicht ausreichen, um die Statusdeutscheneigenschaft zu begründen.
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).
  • BVerfG, 12.12.1952 - 1 BvR 674/52

    Frage der Staatsangehörigkeit nach 1945 bei davor zwangsweise erworbenen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
    Art. 116 Abs. 1 GG stellt nicht darauf ab, ob zwischen den Ehepartnern eine echte Lebensgemeinschaft besteht, ob ihre Ehe gut oder schlecht, harmonisch oder gestört ist (ebenso für die Zuerkennung des Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 3 BVFG: Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31, S. 17).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 35.83

    Möglichkeit der Versagung einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung -

  • VG Stuttgart, 23.07.2008 - 11 K 4247/07

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    Bis zum In-Kraft-Treten der durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) geänderten Fassung des Bundesvertriebenengesetzes am 1. Januar 1993 jedenfalls konnten auch Personen, die mit einem Besucher-Visum nach Deutschland kamen - wie die Klägerin im Jahre 1990 -, hier Aufnahme finden i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG, wenn sie mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebten und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt war, dass ihnen die Aufnahme nicht verweigert wird (vgl. BVerwG Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ehegatte eines Vertriebenen

    Hierfür genügt - jedenfalls vor Einführung des förmlichen Aufnahmeverfahrens nach Maßgabe der §§ 26 f. BVFG (zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 vgl. Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -) -, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 m.w.N.).

    Diese Verteilungsentscheidung galt in der damaligen Praxis, die auch der Senat für rechtlich unbedenklich hält, als Aufnahmeentscheidung im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG (vgl. den sogenannten Friedland-Erlass des BMI vom 29.7.1976, GABl. 1976, 1260, Nr. 9; Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 12.11.1981, GABl. S. 1829, Nr. 2.1.4; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.8.1990, InfAuslR 1990, 297; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.5.1992 - a.a.O. -), der sich der Senat anschließt, ist Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG nicht jeder zugezogene Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen, der aus irgendeinem Grund seinen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen und erhalten hat.

    Die mit behördlicher Zustimmung erfolgte Begründung des dauernden Aufenthalts durch den Ehegatten muss im Hinblick darauf erfolgt sein, dass der volksdeutsche Ehegatte ebenfalls seinen dauernden Aufenthalt in Deutschland genommen hat (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Herzuleiten ist das Erfordernis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Eigenschaft als Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen und der Aufnahme im Bundesgebiet (Lübbe-Wolff in: Dreier, GG-Kommentar, Bd. 3, 2000, Art. 116 RdNr. 35 spricht in diesem Zusammenhang von einem Finalitätszusammenhang) aus dem auf die Sicherung der Familieneinheit gerichteten Zweck des Art. 116 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Dem liegt die Erkenntnis des Gesetzgebers zugrunde, dass durch die Vertreibung des volksdeutschen Ehepartners die Familieneinheit gefährdet wird und aufgrund dieses Umstandes die nicht-deutschen Familienangehörigen durch das Vertreibungsschicksal mittelbar ebenfalls betroffen sind (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Vielmehr leitet er seinen Status aus dem Vertriebenenschicksal seines im Bundesgebiet aufgenommenen volksdeutschen Ehegatten ab (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.; Beschluss vom 30.10.1998 - 1 B 86.98 -, juris).

    Dementsprechend kommt die Aufnahme "als" Ehegatte des vertriebenen Volksdeutschen prinzipiell in Betracht, wenn eine wirksam geschlossene Ehe im Zeitpunkt der Aufnahme nicht aufgelöst ist (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O., vgl. auch Urteil vom 8.2.1967, BVerwGE 26, 149).

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutscher ohne deutsche

    "Aufnahme finden" setzt voraus, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss gerechtfertigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181, 183 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Dieser rechtliche Maßstab, von dem das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist in der Rechtsprechung bereits geklärt (Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181 ) und wird von der Beschwerde auch nicht in Zweifel gezogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    Für das "Aufnahme finden" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG genügte jedenfalls vor Einführung des förmlichen Aufnahmeverfahrens nach Maßgabe der §§ 26 f. BVFG (zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 vgl. Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -), grundsätzlich, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebte und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt war, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert werde (Senatsurteil vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 - BVerwG, Urteil vom 12.5.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 09.02.2000 - 7 K 3475/99

    Anspruch auf Aufnahme als Aussiedler; Besitz der Rechtsstellung eines Deutschen

    Sinn und Zweck der Bestimmung gehen dahin, das auf Grund der Folgen des zweiten Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher aufzufangen, gleichgültig in welcher Besatzungszone sie lebten, einschließlich ihrer Familienangehörigen, die mit ihnen im Gebiet des deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes JöR n. F. 1, 823 f.; BVerwG, Urt. v. 12.05.1992, BVerwGE 90, 181, 183 [BVerwG 12.05.1992 - 1 C 37/90] und 173, 174 f. m.w.N.).

    Zum anderen muss ein Aufnahmefinden in Deutschland (sei es vertriebenenrechtlich, ausländerrechtlich oder auf sonstige Art und Weise) stattgefunden haben und zwischen diesen beiden Voraussetzungen muss eine Kausalität bestehen ("als" Ehegatte; "als" Abkömmling), mit anderen Worten, die Aufnahme muss gerade wegen dieser familienrechtlichen Verbindung zu einem Flüchtling oder Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit erfolgt sein (BVerwG, Urt. v. 12.05.1992, a.a.O., 175).

    "Aufnahmefinden" setzt voraus, dass der Betroffene mit dem Zuzug seinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und auf Grund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwG, Urt. v. 12.05.1992, a.a.O., 175 m.w.N.).

    Denn das Tatbestandsmerkmal "als Vertriebener" erfüllen die Kläger nicht; mit anderen Worten es fehlt am notwendigen Kausalzusammenhang zwischen Vertreibung und Aufnahme (BVerwG, Urt. v. 12.05.1992, a.a.O., 176).

  • VGH Hessen, 16.07.1999 - 12 UE 2818/98

    Feststellungsklage - Statusdeutscher

    Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG sind, kann durch Feststellungsklage zur gerichtlichen Klärung gestellt und durch Feststellungsurteil festgestellt werden, da es sich bei diesem besonderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Status um ein Rechtsverhältnis handelt, das einer Feststellung nach § 43 Abs. 1 VwGO zugänglich ist (Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 2. Aufl., 1998, Art. 116 GG Rdnr. 100; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., 1997, § 43 Rdnr. 4; BVerwG, 12.05.1992 -- 1 C 54.89 --, BVerwGE 90, 173 = EZAR 270 Nr. 2; BVerwG, 12.05.1992 -- 1 C 37.90 --, BVerwGE 90, 191 = EZAR 270 Nr. 3; Bay. VGH, 10.07.1998 -- 5 B 97.2727 -- = Bestätigung von VG Ansbach, 23.07.1997 -- 15 K 96.00907 --, EZAR 600 Nr. 10; betr.

    Aufnahmefinden setzt zunächst voraus, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 116 GG Rdnr. 71 ff.; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., Art. 116 GG Rdnr. 45 ff.; Marx, a.a.O., Art. 116 GG Rdnr. 59 ff.; BVerwG, 12.05.1992 -- 1 C 37.90 --, BVerwGE 90, 181 = EZAR 270 Nr. 3).

    Als Abkömmling eines Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit hat Aufnahme in Deutschland nur gefunden, wer wegen seiner Eigenschaft als Abkömmling eines vertriebenen Deutschen Aufnahme im Bundesgebiet gefunden hat; es ist also ein kausaler Zusammenhang zwischen der Eigenschaft als Abkömmling und der Aufnahme erforderlich (BVerwG, 12.05.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    In subjektiver Hinsicht ist der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse dort dauernd beizubehalten (BVerwGE 71, 309 [BVerwG 21.05.1985 - 1 C 52/82] m.w.N.; 90, 181 ).

    Dies gilt insbesondere auch für die Frage der polizeilichen Meldung bzw. Abmeldung, die nach der Rechtsprechung des Senats für die Bestimmung eines ständigen Aufenthalts nicht entscheidend ist (BVerwGE 90, 181 [BVerwG 12.05.1992 - 1 C 37/90]).

    Für die Annahme eines dauernden Aufenthalts an verschiedenen Orten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts möglich ist (vgl. BVerwGE 90, 181 [BVerwG 12.05.1992 - 1 C 37/90]), bestand für das Berufungsgericht kein Anlaß.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 12 A 607/07

    Nachträgliche Ausstellung eines vertriebenenrechtlichen Registrierscheins;

    BVerwGE 9, 231 (233 f.), vom 24. Juni 1971 - 1 C 26.69 -, BVerwGE 38, 224 (229) und vom 12. Mai 1992 - 1 C 54.89 -, BVerwGE 90, 173 (175); vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1992 - 1 C 37/90 -, BVerwGE 90, 181; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - 19 A 1591/02 -, vom 13. September 2002 - 19 A 5370/00 -, Juris, und vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 -, Juris.

    Dass nur derjenige i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG Aufnahme gefunden haben kann, der tatsächlich einen ständigen, d. h. auf Dauer angelegten Aufenthalt im Bundesgebiet begründet hat, ergibt sich in aller Deutlichkeit auch aus dem am gleichen Tage ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Mai 1992 - 1 C 37/90 -, BVerwGE 90, 181).

    Die für die Entscheidung maßgebliche Feststellung des Verwaltungsgerichts steht nämlich - wie bereits ausgeführt - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen von den Klägern angeführten Urteilen (Urteile vom 21. Oktober 1959 - 5 C 163.57 - und vom 12. Mai 1992 - 1 C 54.98 - und - 1 C 37.90 -) im Einklang, nach der eine Person nur dann i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG "Aufnahme gefunden hat", wenn sie einen ständigen - also auf Dauer angelegten - Aufenthalt im Bundesgebiet tatsächlich begründet hat und einen behördlichen Aufnahmeakt vorweisen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 13 S 1181/01

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für Staatsangehörigkeitsausweise;

    Sie ist als Ehefrau eines Vertriebenen gleichzeitig mit diesem im Bundesgebiet aufgenommen worden (vgl. zum Begriff der Aufnahme BVerwG, Urteil vom 12.5.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 und das Senatsurteil vom 12.9.2002 - 13 S 2321/01 - jeweils m.w.N. sowie Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 116 GG RdNrn. 71 ff. ).
  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01

    Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Kinder, nach

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

  • BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06

    Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

  • BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01

    Erteilung des Vertriebenenausweises an den nichtdeutschen Ehegatten; zur

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02

    Die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage des ärztlichen

  • BVerwG, 02.11.2004 - 1 B 58.04

    Aufnahmeanspruch der Angehörigen von Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit im

  • OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der Erfahrung des

  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.516

    Staatsangehörigkeit, Erklärungserwerb, Statusdeutscher, Vertriebener,

  • BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die

  • VGH Hessen, 14.03.1994 - 7 UE 1006/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Voraussetzungen des Bekenntnisses eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 738/09
  • VGH Hessen, 20.02.2001 - 12 TG 1564/99

    Verhältnis zwischen Aufnahmebescheid und Spätaussiedlerbescheinigung

  • LSG Sachsen, 28.08.2012 - L 4 R 153/10

    Ausreise; Aussiedler; Ehegatte; Fremdrente; Spätaussiedler; Stichtag; Tod;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 8 B 397/99

    Anspruch auf Einbürgerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 5370/00

    Verpflichtung zur Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als

  • BVerwG, 30.10.1992 - 9 B 77.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 467/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises über die

  • BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 128.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund und

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 13 S 1805/95

    Feststellungsklage zur Deutscheneigenschaft iSd GG Art 116 Abs 1 - keine

  • VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04

    Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall eines nichtehelich geborenen,

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