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   BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87   

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https://dejure.org/1992,224
BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87 (https://dejure.org/1992,224)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1992 - 5 C 22.87 (https://dejure.org/1992,224)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - 5 C 22.87 (https://dejure.org/1992,224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 120 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 212
  • NJW 1993, 1811 (Ls.)
  • MDR 1993, 588
  • NVwZ 1993, 484
  • DVBl 1992, 1485
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 31.78

    Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Hilfe in

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87
    Der Sozialhilfeanspruch eines Ausländers ist nach § 120 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BSHG dann ausgeschlossen, wenn der Zweck, Sozialhilfe zu erlangen, seinen Einreiseentschluß geprägt hat (Modifizierung von BVerwGE 59, 73).

    Soweit den Formulierungen in früheren Entscheidungen des erkennenden Senats (BVerwGE 59, 73 ; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 16.80 - ) Abweichendes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten.

  • BVerwG, 20.10.1981 - 5 C 16.80

    Anspruch auf Sozialhilfe für Ausländer - Immobilien als zum Zwecke der Deckung

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87
    Soweit den Formulierungen in früheren Entscheidungen des erkennenden Senats (BVerwGE 59, 73 ; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 16.80 - ) Abweichendes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87
    Der Senat hat bereits entschieden (BVerwGE 71, 139 ), daß § 120 Abs. 2 BSHG in der Fassung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes kein Sondergesetz ist, mit dem die Gewährung von Sozialhilfe an Ausländer, die um Asyl nachsuchen, eigenständig und abschließend geregelt worden ist, sondern lediglich Abweichungen von dem in § 120 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BSHG geregelten Umfang der Sozialhilfeleistungen für Ausländer enthält.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87
    Hilfebedürftigkeit und die Suche nach einer auch materiell erträglichen Zuflucht sind geradezu typisch für die Situation eines politisch Verfolgten, der in der Bundesrepublik Deutschland Asyl sucht (vgl. auch BVerwGE 62, 206 ).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Wie das BVerwG dies bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 120 Abs. 3 S 1 BSHG entschieden hat, bezeichnet schon die Konjunktion "um (...) zu (...)" ein ziel- und zweckgerichtetes Handeln und damit eine Zweck-Mittel-Relation, in der die Einreise das Mittel und die Inanspruchnahme von Sozialhilfe den mit ihr verfolgten Zweck bildet (vgl BVerwG vom 4.6.1992 - 5 C 22/87 - BVerwGE 90, 212, 214; im Anschluss daran etwa LSG Berlin-Brandenburg vom 10.9.2009 - L 23 SO 117/06 - juris-RdNr 27 f; LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.1.2009 - L 20 B 58/08 AY - juris-RdNr 25 ff; LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2008 - L 8 SO 173/08 ER - juris-RdNr 20 f).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Im Übrigen dürfte die praktische Bedeutung eines solchen Anspruchsverlustes gering sein, weil das BVerwG jedenfalls im Rahmen der Vorgängernorm (§ 120 Abs. 1 Satz 1 Halbs 1 BSHG in der Fassung vom 24.5.1983, BGBl I 613) einen finalen Zusammenhang im Sinne einer "prägenden Bedeutung" zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe (BVerwG Urteil vom 4.6.1992 - 5 C 22/87 - FEVS 43, 113 ff) verlangt hat .
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Hierfür wäre Voraussetzung, dass der Zweck, Sozialhilfe zu erlangen, den Einreiseentschluss geprägt hat (vgl BVerwGE 90, 212, 214).
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