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   BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92   

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BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92 (https://dejure.org/1992,107)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1992 - 7 C 5.92 (https://dejure.org/1992,107)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1992 - 7 C 5.92 (https://dejure.org/1992,107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 EV; Organisationsentscheidung; Anfechtungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinigungsV Art. 13, Art. 20 Abs. 1; VwVfG § 35

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 220
  • ZIP 1992, 1275
  • NVwZ 1992, 761
  • NVwZ 1993, 166 (Ls.)
  • NJ 1992, 468
  • DVBl 1992, 1298
  • DVBl 1992, 1298 (Anmerkung C
  • DÖV 1992, 970
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Berlin, 20.06.1991 - 98 Ca 9794/90

    Wiedervereinigung; Öffentlicher Dienst; Übergegangene Arbeitsverhältnisse;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Gerade an dieser Intention der Abwicklungsentscheidung fehlt es im Hinblick auf die von der gesetzlichen Ruhensfolge betroffenen Arbeitnehmer (so auch zu Recht OVG Berlin, Beschluß vom 2. Dezember 1991 - 4 S 36/91 - LKV 1992, 96 (97); Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20. Juni 1991 - 98 Ca 9794/90 - LKV 1992, 100 (102)).

    Soweit es um die Bekanntgabe der Abwicklungsentscheidung geht - weitere Verfahrenserfordernisse brauchen im Hinblick auf die Bestimmtheit der Normen des Einigungsvertrages nach der hier vertretenen einfach-rechtlichen Auffassung nicht erfüllt zu werden, weil die Abwicklungsentscheidung als solche keine Rechte des Arbeitnehmers regelt, sondern für ihn nur Folgen auslöst -, fordert auch das Arbeitsrecht eine Mitteilung über die eintretende Änderung des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20. Juni 1991, a.a.O., S. 103 mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Berlin, 02.12.1991 - 4 S 36.91

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Abwicklung des "Staatlichen Tanzensemble der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Gerade an dieser Intention der Abwicklungsentscheidung fehlt es im Hinblick auf die von der gesetzlichen Ruhensfolge betroffenen Arbeitnehmer (so auch zu Recht OVG Berlin, Beschluß vom 2. Dezember 1991 - 4 S 36/91 - LKV 1992, 96 (97); Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20. Juni 1991 - 98 Ca 9794/90 - LKV 1992, 100 (102)).

    Dies wiederum ist nötig, um das Ziel des Einigungsvertrages erreichen zu können, "im Beitrittsgebiet unter sparsamem Umgang mit den nur eingeschränkt verfügbaren öffentlichen Mitteln möglichst rasch eine den gewandelten Anforderungen entsprechende leistungsfähige Verwaltung aufzubauen" (so faßt das OVG Berlin, Beschluß vom 2. Dezember 1991 - 4 S 36/91 - LKV 1992, 96 (98), die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, a.a.O., zutreffend zusammen).

  • ArbG Berlin, 03.07.1991 - 63 Ca 10310/90

    DDR; Verwaltungseinheit; Auflösungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Betrachtet man ausschließlich den Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2 EV, scheint zwar in beiden Fällen eine ausdrückliche Entscheidung notwendig zu sein; denn danach sind sowohl die Überführung als auch die Abwicklung "zu regeln" (darauf berufen sich Helkenberg, PR 1991, 364 (365) und das Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 3. Juni 1991 - 63 Ca 10310/90 - PR 1991, 387).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Die damit bereits vorgegebene Finalität wird durch die gesetzliche Forderung verdeutlicht, daß die hoheitliche Maßnahme auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen "gerichtet" sein muß (Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl. 1990, Rn. 70 zu § 35 mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - BVerwGE 77, 268 (271) [BVerwG 20.05.1987 - 7 C 83/84]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung und Anwendung einfachen Rechts sind nur insoweit verbindlich, als das Gericht aus dem Verfassungsrecht abzuleitende Maßstäbe hierfür setzt (BVerfGE 40, 88 (94) [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74]).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Eine Übertragung auf einen anderen Hoheitsträger reicht nicht aus; die Einrichtung darf als organisatorische Einheit nicht fortbestehen (BVerfGE 84, 133 (150 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]).
  • VG Berlin, 20.02.1991 - 7 A 25.91

    Überleitungsmaßnahmen nach dem Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Ruhen die Arbeitsverhältnisse aber bei bloßer Nicht-Überführung, kann dies nur bedeuten, daß auch bezüglich der Verwaltungseinrichtung als solcher organisatorische Rechtsfolgen ausgelöst werden, die Einrichtung mithin in das Stadium der Abwicklung gerät; denn eine Verwaltungseinrichtung ist - wie das Verwaltungsgericht Berlin zutreffend ausführt (Beschluß vom 20. Februar 1991 - 7 A 25/91 - LKV 1991, 173 (174)) - ohne Personal nicht vorstellbar.
  • BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81

    Betriebsanlage

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Als Tatbestandsmerkmale, von deren Vorliegen die Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin und dem Beklagten abhängig sind, bilden sie kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, Rn. 3 zu § 43 mit weiteren Nachweisen; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl. 1987, Rn. 27 zu § 256; vgl. zur Betriebsänderung: BAGE 41, 92 (101) [BAG 26.10.1982 - 1 ABR 11/81]).
  • OVG Berlin, 24.06.1991 - 8 S 79.91
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92
    Daraus folgt, daß die Entscheidung aufgaben-, nicht aber personenorientiert zu treffen ist; denn die Abschaffung einer Verwaltungseinrichtung setzt wiederum voraus, daß die von ihr erbrachten Leistungen als öffentliche Aufgaben entfallen, sei es unmittelbar durch die neue Rechtsordnung, sei es durch beitrittsbedingte Planungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen (OVG Berlin, Beschluß vom 24. Juni 1991 - 8 S 79/91 - LKV 1991, 343 (345); Günther, DÖD 1991, 221 (223)).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auch selbständige Teile eines solchen Rechtsverhältnisses können Gegenstand einer Feststellungsklage sein, nicht aber bloße Elemente, unselbständige Teile oder Vorfragen von Rechtsverhältnissen, die nicht unmittelbar Rechte und Pflichten begründen, sondern nur Voraussetzungen solcher Rechte und Pflichten sind (vgl. BVerwGE 24, 355, 358; 36, 192, 218; 90, 220, 228).

    Die gerichtliche Vorklärung von Einzelfragen ist nicht notwendig, wenn das streitige Rechtsverhältnis - wie hier im Genehmigungsverfahren für die nächste Genehmigungsperiode - umfassend zum Gegenstand einer Beschwerde gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 90, 220, 228).

  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Mit ihrer rechtlichen Außenwirkung unterscheidet sie sich von Regelungen, bei denen die normativ bestimmten Rechtsfolgen unabhängig vom Bestand eines Verwaltungsakts oder eines gesondert festgestellten Tatbestandsmerkmals eintreten (vgl. Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 59.86 - BVerwGE 81, 298 ; Urteil vom 12. Juni 1992 - BVerwG 7 C 5.92 - BVerwGE 90, 220 ; Urteil vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 C 27.92 - Buchholz 111 Art. 13 EV Nr. 2).
  • OVG Berlin, 04.03.1993 - 8 B 77.92

    Abwicklung einer Agrarwiss. Hochschule

    Zwar ist, damit keine Abwicklung kraft Gesetzes eintritt, der Überführungsbeschluß notwendig (BVerwG LKV 1992, 375, 376; OVG Berlin, DVBl. 1991, 762, 763 und tendenziell LKV 1992, 96, 97; VG Berlin LKV 1991, 173 f.; möglicherweise anderer Ansicht BVerfGE 84, 133, 148).

    Vielmehr müssen die entsprechenden Bestimmungen verfassungskonform so verstanden werden, daß ihnen die Voraussetzungen für den (vom BVerfG angenommenen) Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit zu entnehmen sind (BVerfGE 84, 133, 150, Der Beschluß, ob Einrichtungen öffentlicher Verwaltung der DDR fortbestehen sollten (Artikel 13 EV), unterliegt nicht den Regeln des Verwaltungsverfahrens (§§ 9 ff. VwVfG); es handelt sich um keinen Verwaltungsakt (BVerwG LKV 1992, 375, 376 f.; OVG Berlin, DVBl. 1991, 762, 763 inzident und LKV 1992, 96, 97 f. ausdrücklich.

    Daß der Gesetzgeber das nicht gewollt hat, liegt auf der Hand (BVerwG LKV 1992, 375, 377; OVG Berlin LKV 1992, 96, 98).

    LKV 1992, 375, 377).

    BVerfGE 84, 133, 151; BVerwG LKV 1992, 375, 376; OVG Berlin, DVBl.

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